Meine Nachbarschaft: Nußgartenstraße
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Vorlagen
Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 105/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: ST 73/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Gehweg auf der östlichen Seite der Nussgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nussgartenstraße / Kreuzweg, einzurichten. Für Planung und Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nussgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlang geführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 73 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 51 2012 Die Vorlage OF 105/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2012, OM 759 entstanden aus Vorlage: OF 80/11 vom 10.01.2012 Betreff: Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Der Magistrat wird gebeten, möglichst in Absprache mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, sechs mit Grünpflanzen bepflanzte Holzblumenkübel in der Nußgartenstraße aufstellen zu lassen. Die Aufstellung soll in Höhe der Hausnummern 33, 37 und 43 (auf der linken Straßenseite) und in Höhe der Hausnummern 33, 35 und 39 (auf der rechten Seite) erfolgen. Die Blumenkübel sollen zur Verschönerung und zur Verkehrsberuhigung beitragen. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereit erklärt, sich um die Bewässerung und Pflege der Pflanzen zu kümmern. Begründung: In dem oberen Bereich der Nußgartenstraße verführt die Abschüssigkeit viel Kraftfahrzeugfahrerinnen und Kraftfahrzeugfahrer dazu, schneller als die vorgeschriebenen 30 km/h zu fahren. Dadurch werden Anwohnerinnen und Anwohner, Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Tiere gefährdet. Durch die optische Verengung der Fahrbahn durch Blumenkübel soll die Situation entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1664 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 16.04.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 27.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Es werden keine Beschlüsse gefasst. Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 444 entstanden aus Vorlage: OF 59/11 vom 30.09.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach) Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderung der Beschilderung an der Einmündung Kreuzweg / Berger Weg durchzuführen: Der Kreuzweg wird als Einbahnstraße in Richtung bergauf ausgewiesen. Die Durchfahrt in Nord - Südrichtung (bergab) wird unterbunden. An der Kreuzung Berger Weg / Kreuzweg ist das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) mit dem Zusatz "Radfahrer und landwirtschaftlicher Verkehr frei" aufzustellen. Begründung: Diese Regelung ist Teil der ursprünglich geplanten Maßnahmen gemäß Magistratsbericht vom 18.02.2005, M 33; allerdings ohne den Zusatz "landwirtschaftlicher Verkehr frei". Da der Schleichverkehr vom Berger Weg kommend sehr stark zugenommen hat, ist die hiermit beantragte Maßnahme umgehend umzusetzen. Auszug aus der M 33, vom 18.02.2005: Kreuzweg / Berger Straße (Anlage 2, Blatt 6): Der auf dem Kreuzweg in Richtung Süden fahrende Schleichverkehr fährt teilweise mit überhöhter Geschwindigkeit, dadurch werden hier vor allem Fußgänger und Radfahrer gefährdet. An der Einmündung in den Berger Weg wird die Einfahrt in den Kreuzweg für alle Fahrzeuge, mit der Ausnahme des Radverkehrs, verboten (Zeichen 267 "Verbot der Einfahrt" mit dem Zusatz "Radfahrer frei"). Für den aus östlicher Richtung kommenden Kfz-Verkehr im Berger Weg besteht nach wie vor die Möglichkeit, über die weiter westlich anschließende Nußgartenstraße in Richtung Seckbach zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 200 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
eungesheimTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A.661 im Ortsbezirk.10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 319 entstanden aus Vorlage: OF 62/10 vom 20.08.2011 Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, a) durch Ergänzungspflanzungen vorhandene Lücken an den Lärmschutzwällen im Frankfurter Bogen zu schließen: aa) Im Bereich des auslaufenden Lärmschutzdammes bis zur Brücke über die Bundesautobahn A 661 (Hofhausstraße), erforderliche Länge ca. 40 - 60 Meter, Breite ca. 4 - 8 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 1; ab) zwischen dem Wirtschaftsweg und der Autobahnböschung, erforderliche Länge ca. 20 Meter, Breite ca. 4 - 8 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 2; b) die Brachflächen nördlich der Boskoopstraße im Rahmen der Realisierung des geplanten Volksparkes mit einem weiteren Schutzwall zu bepflanzen (erforderliche Länge ca. 350 Meter, Breite ca. 30 Meter, Aufwachshöhe ca. 8 - 15 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 3); c) zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, wie die weiteren an beziehungsweise durch Brücken entstehenden Lärmschutzlücken geschlossen werden können. Begründung: Die Bundesautobahn A 661 stellt eine der maßgeblichen Ost-West-Verbindungen sowohl für den innerstädtischen als auch den überregionalen Verkehr dar. Sie dient vielen Arbeitnehmern im Ortsbezirk 10 als schneller Zubringer zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet und leistet damit einen Beitrag zur Attraktivität der Stadtteile des Ortsbezirkes 10. Diese grundlegende infrastrukturelle Bedeutung ist mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner an der Bundesautobahn 661, insbesondere im Frankfurter Bogen, in Einklang zu bringen. Die Maßnahmen zu a), b) und c) würden einer spürbaren Verminderung der Lärmbelastung bei gleichbleibender Geschwindigkeit beziehungsweise Mobilität der Verkehrsteilnehmer dienen. Die Ergänzung der Lärmschutzwälle ist zudem relativ schnell und mit verhältnismäßig geringen Kosten umsetzbar, da sie im alleinigen Aufgabenbereich der Stadt Frankfurt liegen. Anlage 1 (ca. 1,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1303 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1445
Busverbindung zum Lohrberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2011, OF 20/16 Betreff: Busverbindung zum Lohrberg Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, wie in den Sommermonaten am Wochenende ein Busbetrieb mit geeigneten (sprich: in der Größe angepassten) Fahrzeugen von Bergen-Enkheim zum Parkplatz am Lohrberg eingerichtet werden könnte. Bevorzugt sollte eine Verlängerung der Linie 30 geprüft werden, alternativ dazu könnte es nach gleichem Modell aber auch eine Linie 43 zum Lohrberg geben. Diese könnte zum Beispiel ihren Start- und Zielpunkt am Marktplatz in Bergen haben und von dort ab entlang der Linie 43 die Haltestellen abfahren. Eine Anbindung zum Berger Weg könnte dann über den Klingenweg (von der Vilbeler Landstraße aus), über den Klingenweg (von der Wilhelmshöher Straße aus) oder über Hofhausstraße und Kreuzweg oder die Nussbaumstraße. Erfolgen. Der Rückweg könnte entweder in umgekehrter Richtung erfolgen oder mittels Schlüssel an der Schranke direkt über den Klingenweg nach Bergen. Die Taktfrequenz sollte dabei mindestens beibehalten (derzeit im Stundentakt zwischen 10:00 Uhr und 20:00 Uhr), wenn nicht noch etwas verkürzt werden. Begründung: Der Lohrberg erfüllt mit seiner exzellenten Lage vielfältigste Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und der Erholung. Dazu im krassen Gegensatz standen lange Zeit die Möglichkeiten, den schönen Ort zu erreichen. In den Sommermonaten ist die Überbelegung der Parkplätze und das Parkchaos rund um den Lohrberg bereits legendär geworden. Die Buslinie, die seit Ostern 2011 das Nordend mit dem Lohrberg verbindet muss weiter in den Stadtteil Bergen-Enkheim verlängert werden, um mittelfristig dazu beizutragen, die Lage zu entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.05.2011, OF 14/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 14/16 wird durch die Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 20/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD, und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenGestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4617 entstanden aus Vorlage: OF 483/11 vom 24.08.2010 Betreff: Gestaltung der unteren Hofhausstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens bis Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang über die Hofhausstraße in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Die anstehende Grundsanierung der Hofhausstraße bietet hierzu eine einmalige Chance. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 72 Aktenzeichen: 66 0
Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 487/11 vom 27.09.2010 Betreff: Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, nunmehr umgehend zur Beseitigung der Gefahren für Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer auf der Friedberger Landstraße die verlängerte Abbiegespur von der Hofhausstraße bis zur Ausfahrt an der A 661 einzurichten. Begründung: Auf die diversen Anregungen des Ortsbeirates 10 sowie auch der Stadtverordnetenversammlung der letzten Jahre wird verwiesen. Unverändert ist durch den fehlenden Stauraum beziehungsweise die noch immer fehlende Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße jedes ein- und ausfahrende Fahrzeuge eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere jedoch die kreuzenden Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Teilweise ist der Bereich für die auf die Friedberger Landstraße einfahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch das Brückengeländer uneinsehbar. Mit Blick auf die (für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen) wichtige Erschließungsfunktion für den Individualverkehr ist hier eine umgehende Entschärfung des unübersichtlichen Verkehrsbereiches angezeigt, zumal die Abbiegespur auch den Verkehrsfluss auf der Friedberger Landstraße unterstützt und somit den Durchgangsverkehr in Preungesheim und Berkersheim mindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße endlich mitteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4616 entstanden aus Vorlage: OF 482/11 vom 08.09.2010 Betreff: Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße endlich mitteilen Vorgang: ST 646/08 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dem Ortsbeirat das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße baldmöglichst mitzuteilen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.05.2008, ST 646, gab der Magistrat seine Zusage, die oben angegebene Machbarkeitsstudie in sein Arbeitsprogramm für das Jahr 2008 aufzunehmen. Bis heute wurde der Ortsbeirat allerdings nicht über das Ergebnis informiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 73 Aktenzeichen: 66 2
Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (Seckbach)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 entstanden aus Vorlage: OF 481/11 vom 13.09.2010 Betreff: Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (Seckbach) Der Magistrat wird aufgefordert, sämtliche Lichtsignalanlagen an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße mit geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen zu versehen. Sollten die vorhandenen Lichtsignalanlagen nicht umrüstbar sein, so sind entsprechend neue zu installieren. Begründung: Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Sowohl in der Wilhelmshöher Straße als auch in der Hofhausstraße halten sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an das vorgeschriebene Tempo. Sehr häufig ist zu beobachten, dass gerade während der Grünphase der Lichtsignalanlagen etliche Autofahrerinnen und Autofahrer sehr stark beschleunigen, um noch sicher in der Grünphase die Straßenkreuzung zu passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11 Anregung vom 27.04.2015, OA 622 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Abgrenzungsbügel vor den Häusern Hofhausstraße 26 bis 28 im Stadtteil Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4132 entstanden aus Vorlage: OF 428/11 vom 29.03.2010 Betreff: Abgrenzungsbügel vor den Häusern Hofhausstraße 26 bis 28 im Stadtteil Seckbach Der Magistrat wird gebeten, in der Hofhausstraße (Höhe Haus Nr. 26 bis 28) einen Abgrenzungsbügel zwischen Bürgersteig und Straße anbringen zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig ist dort sehr schmal, die Sicherheit der Fußgänger, besonders der hier laufenden Kinder, ist durch die stark befahrene Straße sehr gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2010, ST 1026 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2011, ST 239 Aktenzeichen: 66 2
Sanierung der Straßen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3985 entstanden aus Vorlage: OF 912/10 vom 22.02.2010 Betreff: Sanierung der Straßen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann die durch Winterschäden stark beschädigten Straßen im Ortsbezirk 10 grundhaft erneuert werden. Von besonderem Interesse sind hierbei 1. die an diversen Stellen (Bonames, im Niddatal, Frankfurter Berg, Preungesheim) marode Homburger Landstraße; 2. der Berkersheimer Weg im Bereich zwischen Autobahn A 661 und der Homburger Landstraße; 3. die Hofhausstraße im Bereich östlich der Autobahn A 661; 4. Gießener Straße (zwischen Sterlepperstraße und Marbachweg); 5. der Marbachweg von der Eckenheimer Landstraße Richtung Dornbusch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2010, ST 723 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Verkehrserhebung „vor den hessischen Sommerferien“ Hier: Verkehrsberuhigung Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.08.2009, OM 3483 entstanden aus Vorlage: OF 499/16 vom 09.07.2009 Betreff: Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Verkehrserhebung "vor den hessischen Sommerferien" Hier: Verkehrsberuhigung Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Verkehrserhebung "vor den hessischen Sommerferien 2009", die auf Grund der OA 740 und der Vorlage NR 983 durchgeführt wurde, dem Ortsbeirat 16 unaufgefordert vor Durchführung jedweder Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Seckbach bei einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen und dem Ortsbeirat 16 darzulegen, welche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und eventuell Schallschutzmaßnahmen für die dicht besiedelte Vilbeler Landstraße vorgesehen sind, wenn wie gefordert noch mehr Durchgangsverkehr auf die Vilbeler Landstraße abgewälzt werden soll. Begründung: Mit der OA 740 und unter Mithilfe der CDU-Fraktion im Römer (Vorlage NR 983) unternimmt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal den Versuch, sämtlichen in Seckbach störenden Verkehr - auch Anliefer- und Anliegerverkehr - auf Bergen-Enkheim, insbesondere die Vilbeler Landstraße abzuwälzen, während er gleichzeitig seit Jahrzehnten trickreich eine Umgehungstraße - die Westumgehung Bergen/Ostumfahrung Seckbach - verhindert hat, die Bergen und Seckbach vom Durchgangsverkehr entlasten würde. Seit Jahren wird der Verkehr vom Autobahnknoten Friedberger Landstraße mit einem Umweg von 8 km über Bergen per Schildern von hinten durch die kalte Küche nach Seckbach geleitet, während die direkte Zufahrt per Einbahnstraße gesperrt und eine Zufahrt für Eingeweihte gut versteckt und nicht ausgeschildert wurde. Und auch diese Zufahrt über die Nußgartenstraße soll nun zu Lasten von Bergen-Enkheim "verkehrsberuhigt" werden. Das ist in Anbetracht des sich über die Wohnstraße Vilbeler Landstraße durch Bergen ergießenden Verkehrs ein Hohn und wird vom Ortsbeirat 16 entschieden zurückgewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2009, ST 1450 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2010, ST 396 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2011, ST 335 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 740 entstanden aus Vorlage: OF 251/11 vom 22.08.2008 Betreff: Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den aus dem Nordwesten kommenden Durchgangsverkehr nach Seckbach stärker zu beruhigen und möglichst umzuleiten. Um dies zu erreichen soll(en) 1. in folgenden Bereichen verkehrsberuhigende Maßnahmen eingerichtet werden: a) im Bereich des Berger Weges; b) im Mittelstück der Nußgartenstraße bis Einmündung Hofhausstraße; c) an der Einmündung zur Hofhausstraße (Beginn der Tempo-30-Zone); 2. der Durchgangsverkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem stadtauswärts fahrenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Begründung: Seit Längerem leiden die Anwohner der oberen Hofhausstraße unter einer starken Verkehrsbelastung. Dabei beklagen sich die Anwohner, dass in großer Zahl auch ortsfremde Kennzeichen auf den Fahrzeugen zu beobachten sind, was ein Indiz dafür ist, dass die Strecke auch viel Durchgangsverkehr zu tragen hat. Auch wird die Strecke gerne sehr schnell abgefahren, da mit keinen anderen Verkehrsteilnehmern gerechnet wird. Zusätzlich liegen Berger Weg und Nußgartenstraße im Grüngürtel und sollen als Naherholungsgebiet dienen. Daher sind Maßnahmen erforderlich, die den Verkehr beruhigen und umleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.02.2009, B 77 Bericht des Magistrats vom 03.07.2009, B 578 Bericht des Magistrats vom 18.12.2009, B 1054 Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 737 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 740 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der NR 983 überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 740 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 983 überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4901, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 32 1
Einbeziehung der Nußgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des Falschparkens
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 741 entstanden aus Vorlage: OF 250/11 vom 31.08.2008 Betreff: Einbeziehung der Nußgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des Falschparkens Vorgang: ST 1459/07 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Konzept zur Verhinderung des Falschparkens auf dem Berger Weg/Lohrberg - gemäß ST 1459 vom 05.09.2007 - auch in den Bereichen Nußgartenstraße und Kreuzweg anzuwenden. Begründung: Seit Überwachung des Berger Weges parken die Autofahrer vermehrt in der Nußgartenstraße und im Kreuzweg. Teilweise rücksichtslos werden die Straßen sowie die Einfahrten zu den Wohnhäusern und den Freizeitgärten zugestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2009, ST 133 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 741 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4771, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.10.2008 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2008, OM 2645 entstanden aus Vorlage: OF 252/11 vom 22.08.2008 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und den Ortsbeirat über die Ergebnisse zu informieren. Diese Kontrollen sollen an mehreren aufeinander folgenden Tagen, über einen Zeitraum von zwei Monaten, alle zwei Wochen in den Nachmittags- und in den Nachtstunden an folgenden Standpunkten stattfinden: - Wilhelmshöher Straße, für den stadtauswärts fahrenden Verkehr, auf der Höhe zwischen den Straßen "An der Rosenkranzkirche" und "Atzelbergstraße", - Wilhelmshöher Straße, für den stadteinwärts fahrenden Verkehr, auf Höhe des Bitzwegs, - Wilhelmshöher Straße, auf der Höhe der Zentgrafenschule, - Nußgartenstraße 150 Meter - 250 Meter vor der Einmündung in den Kreuzweg. 2. zeitgleich zu überprüfen, ob das LKW-Verbot eingehalten wird. Begründung: Aufgrund der Bausubstanz und der Nähe der Häuser zur Straße sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Hofhausstraße und der Wilhelmshöher Straße durch den Durchgangsverkehr besonders betroffen. Um eine nachhaltige Wirkung der Maßnahmen sicherzustellen, müssen die Kontrollen über einen mittleren Zeitraum immer wieder greifen, so soll eine Gewöhnung an diese Maßnahmen erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2008, ST 1636 Aktenzeichen: 32 4
Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 739 entstanden aus Vorlage: OF 253/11 vom 22.08.2008 Betreff: Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf den Straßen Berger Weg, der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen - außer zur Anlieferung - zu erlassen, 2. zusätzlich Maßnahmen zu ergreifen, die in der Nußgartenstraße eine dann illegale Durchfahrt von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen tatsächlich verhindern oder einschränken und gleichzeitig einer Anlieferung nicht im Wege stehen. Begründung: Von Anwohnerinnen und Anwohnern sind immer wieder Klagen zu hören, dass laute LKWs wie andere Pendler diese Strecke nutzen, um auf die Wilhelmshöher Straße zu fahren. Da auf dieser ebenfalls ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (außer Anlieger) erlassen wurde, sollte einer Erweiterung des Verbots nichts im Wege stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 739 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 85 Beschluss: Der Vorlage OA 739 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4900, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 32 4
Sämtliche Aktivitäten, Baumaßnahmen und Planungen auf der Friedberger Landstraße zwischen Bad Vilbel, Friedberger Warte bis mindestens zur Gießener Straße tangieren auch die Bürger und den Ortsbeirat im Ortsbezirk 10 hier: Berichterstattung und Stellungna
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2005, OM 3719 entstanden aus Vorlage: OF 805/10 vom 22.08.2005 Betreff: Sämtliche Aktivitäten, Baumaßnahmen und Planungen auf der Friedberger Landstraße zwischen Bad Vilbel, Friedberger Warte bis mindestens zur Gießener Straße tangieren auch die Bürger und den Ortsbeirat im Ortsbezirk 10 hier: Berichterstattung und Stellungnahmen auch auf den Ortsbeirat 10 erweitern Der Magistrat wird gebeten, künftig auch gegenüber dem Ortsbeirat 10 sämtliche Aktivitäten, Baumaßnahmen und Planungen auf der Friedberger Landstraße zwischen Bad Vilbel, Friedberger Warte mindestens bis zur Kreuzung an der Gießener Straße anzuzeigen und den Ortsbeirat entsprechend auch in die laufende Berichterstattung mit einzubeziehen. Begründung: Über die Baumaßnahme im Juli und August dieses Jahres im Bereich Hofhausstraße und BG-Unfallklinik wurde der Ortsbeirat 10 nicht informiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2005, ST 1132 Aktenzeichen: 61 0
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