Chaos auf dem Lohrberg beenden - Grünanlagensatzung durchsetzen!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM
3164 entstanden aus
Vorlage: OF 368/11 vom
29.04.2018 Betreff: Chaos auf dem Lohrberg beenden -
Grünanlagensatzung durchsetzen! Vorgang: OM 320/16 OBR 11; ST 771/17 Der Magistrat wird gebeten, das Chaos auf dem
Lohrberg zu beenden und die Frankfurter Grünanlagensatzung vor Ort
durchzusetzen. Hierbei sind an den Samstagen sowie den Sonn- und Feiertagen -
im Zeitraum April bis Oktober - insbesondere folgende Schwerpunkte
umzusetzen: 1. Die Zufahrtswege zum Lohrberg sind
für den Lohrbergbus sowie für Rettungsfahrzeuge frei zu halten. Illegales
Parken darf nicht toleriert werden, sondern ist zu ahnden. Verkehrsbehindernd
abgestellte Kfz sind unverzüglich abzuschleppen. 2. Solange die Einfahrt in den Park nicht mit
mechanischen Absperrvorrichtungen verhindert werden kann, ist mittels
Sicherheitspersonal die Einfahrt zu überwachen, und nur Personen mit
Genehmigung ist die Einfahrt zu gewähren. 3. Im Park ist das illegale Grillen auf nicht dafür
vorgesehenen Flächen konsequent zu unterbinden. 4. Auf den Liegewiesen ist das nicht angeleinte
Laufenlassen von Hunden zu verfolgen. Der Hundekot ist von den Hundebesitzern
sofort und gründlich zu entfernen. Nichtbefolgung ist zu ahnden. 5. Die Müllentsorgung ist effektiver zu
organisieren. 6. Generell sind Ordnungswidrigkeiten
entsprechend der Grünanlagensatzung zu sanktionieren. 7. Für die Umsetzung der in den Ziffern 1. bis 6. genannten Maßnahmen ist Personal in ausreichender
Zahl einzusetzen. Die Anwesenheit von Stadtpolizei und Parkwächtern ist auch
für die späten Abendstunden sicherzustellen. 8. Darüber hinaus fordert der Ortsbeirat 11 den
Magistrat auf, in Frankfurt neue Grillplätze anzulegen, die abseits der
Erholungsparks liegen. Begründung: Bereits an den ersten sonnigen Wochenenden dieses
Jahres ist die Kapazität auf dem Lohrberg an ihre Grenzen gestoßen. Es trat ein
unglaubliches Chaos ein. Links und rechts des Berger Weges wird verkehrswidrig
in den Feldern geparkt. In den Park wird illegal mit Pkws eingefahren, Fußwege
befahren und wild geparkt. Vielfach wird auf nicht dafür vorgesehenen Flächen
gegrillt. Hunde laufen unangeleint über die Liegewiesen und hinterlassen dort
ihren Kot, den wiederum die Hundebesitzer nicht beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.07.2016, OM 320
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.04.2017, ST 771
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.07.2018, ST 1197
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.01.2019, ST 146
Aktenzeichen: 67 0