Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM
5316 entstanden aus Vorlage:
OF 618/11 vom
13.10.2019 Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung
im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend den
Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung
weitere Passivsammler für NOx-Messungen im Ortsbezirk zu installieren.
Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch sind
weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße/Ecke Cassellastraße und
Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße zu installieren.
Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen.
Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im Allgemeinen und der
NOx-Werte im Besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar
betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind
Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung
luftqualitätsverbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren
Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu
kontrollieren, ist es dringend erforderlich, das Netz der
Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die
Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser
Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche
Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen
ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.01.2020, ST 131
Aktenzeichen: 79 2