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Meine Nachbarschaft: Am Neufeld

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Querungshilfe in der Oeserstraße in Höhe der Bushaltestelle „Nidda-Kampfbahn“ prüfen

17.05.2016 · Aktualisiert: 03.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2016, OF 44/6 Betreff: Querungshilfe in der Oeserstraße in Höhe der Bushaltestelle "Nidda-Kampfbahn" prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Querungshilfe in der Oeserstraße in Höhe der Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn errichtet werden kann. Begründung: Auch um die Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn zu erreichen, queren viele Bürger die Oeserstraße in Nähe der Haltestelle. Dort ist die Oeserstraße recht breit, gerade und weit einsehbar. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km pro Stunde wird teilweise übertreten. Um den Fußgängern ein sichereres Überqueren der Oeserstraße zu ermöglichen, erscheint eine Querungshilfe sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 29 2016 Die Vorlage OF 44/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "der Bushaltestelle `Nidda-Kampfbahn ́" die Worte "in Fahrtrichtung Höchst" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beseitigung der Schranken in der Oeserstraße und Bau der Station NiedOst

03.05.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 38 entstanden aus Vorlage: OF 17/6 vom 12.04.2016 Betreff: Beseitigung der Schranken in der Oeserstraße und Bau der Station Nied-Ost Vorgang: OM 1517/12 OBR 6; ST 1889/12; OM 3689/14 OBR 6; ST 292/15 2015 jährte sich das erste Versprechen zur Beseitigung der Schranke in der Oeserstraße zum hundertsten Mal. Die Königlich Preußische Eisenbahn hatte 1915 der damals noch selbstständigen Gemeinde Nied mitgeteilt, dass im Zuge der Errichtung des Eisenbahnausbesserungswerks und der dazugehörigen Eisenbahnersiedlung vorgesehen ist, die Schranke zu beseitigen (das Schreiben ist angefügt, die entscheidende Stelle ist auf der zweiten Seite). Zwischen den Weltkriegen waren wohl drängendere Probleme zu bewältigen, aber auch danach ist seither das Versprechen von 1915 nicht eingelöst worden, obwohl mit zunehmendem Autoverkehr die Situation an der Schranke immer schwieriger wurde. Aufgrund von zunehmenden Forderungen der Bürgerinnen und Bürger und des Ortsbeirats schien es zuletzt, als ob sich Stadt und Deutsche Bahn AG der Beseitigung der Schranke Oeserstraße doch noch ernsthaft angenommen hätten. 2013 wurde eine Planung für die erforderliche Unterführung der Gleise vorgestellt, man sprach von einem möglichen Baubeginn im Jahr 2016. Jetzt haben wir 2016, der Baubeginn wird aber immer wieder nach hinten verschoben, zuerst hieß es im Jahr 2018, inzwischen schon 2019. Und es sieht so aus, als wäre das noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Als Gründe für die Verschiebungen werden Abstimmungsprobleme zwischen den beteiligten Stellen genannt sowie Verzögerungen bei der Deutschen Bahn AG usw., usw., usw. In Nied glauben viele schon längst nicht mehr, dass die Schranke wirklich jemals wegkommen wird. Anfang dieses Jahres hat der Verkehrsdezernent mitgeteilt, dass Stadt und RMV im Osten Nieds eine zusätzliche Bahn-Station errichten werden, für die nun eine Planung erstellt wird. Die Stadt hatte im Jahr 2013, für den Fall, dass diese Station gebaut wird, bereits dargestellt, dass sie an der Stelle errichtet werden soll, an der auch die Unterführung der Gleise als Ersatz für die Schranke in der Oeserstraße errichtet werden soll (vgl. ST 1889 und ST 292). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG und dem RMV 1. den Bau der Straßenunterführung in der Oeserstraße ohne weitere Verzögerungen durchzuführen; 2. die Planung der Station Nied-Ost ohne Verzögerungen zu erstellen und danach unverzüglich die Planfeststellung einzuleiten; 3. den aktuellen Stand der Vorbereitungen für die Beseitigung der Schranke in der Oeserstraße und für das weitere Vorgehen hinsichtlich der Planung der Station Nied-Ost dem Ortsbeirat in einer seiner nächsten Sitzungen, die in Nied stattfinden soll, vorzustellen. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1517 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1889 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3689 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 292 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 922 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Heusingerstraße

16.02.2016 · Aktualisiert: 01.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5020 entstanden aus Vorlage: OF 1600/6 vom 01.02.2016 Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Heusingerstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Heusingerstraße im Bereich der Apostelkirche sowie der Friedrich-List-Schule und der Straße Am Selzerbrunnen einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten. Die vor der Kirche bestehenden Parkplätze sollen erhalten bleiben. Begründung: Seitens der Eltern der Grundschüler wurde diese Anregung eingebracht. Hierdurch würde nochmals eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden. Zudem könnte die Heusingerstraße vor der Friedrich-List-Schule sicherer gequert werden. Die Anregung, eine Querungshilfe in Höhe der Ausfahrt der Friedrich-List-Schule und der Apostelkirche einzurichten, weil an dieser Stelle nach Schulschluss viele Kinder die Straße kreuzen, um über die Straße Am Selzerbrunnen Richtung Oeserstraße zu gehen, würde durch den verkehrsberuhigten Bereich an Bedeutung verlieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 754 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Veränderung der Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung

16.02.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5018 entstanden aus Vorlage: OF 1597/6 vom 01.02.2016 Betreff: Veränderung der Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung Vorgang: V 1426/15 OBR 6; ST 1609/15 Der Magistrat wird gebeten, die mit der Vorlage ST 1609 bestätigte Machbarkeit des im Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1426, genannten Vorschlags in Auftrag zu geben und zeitnah umzusetzen. Begründung: In der Vorlage ST 1609 hat der Magistrat die Machbarkeit der vorgeschlagenen Veränderung der Führung des Radweges bestätigt. Sogar der Gewinn zweier Parkplätze wäre damit verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1426 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1609 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 710 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Oeserstraße/Birminghamstraße

20.01.2016 · Aktualisiert: 19.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2016, OF 1598/6 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Oeserstraße/Birminghamstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Oeserstr./Birminghamstr. bis zum Beginn des Umbaus am Bahnübergang Oeserstraße so geändert werden kann, dass die Vorfahrtstraße von der Birminghamstraße nach links in die Oeserstraße abknickt in Richtung Niedwald. Begründung: Tatsächlich fährt ein Großteil des Verkehrs, der auf der Oeserstraße aus Richtung Niedwald kommt, an der o.g. Kreuzung nach links in die Birminghamstraße. Vor allem wenn die Schranke geschlossen war, führt dies dann zu erheblichen Staus, weil die Linksabbieger in die Birminghamstraße erst den Gegenverkehr durchlassen müssen. Dies dauert eine ganze Weile und so wird der gesamte Verkehr aus Richtung Wald blockiert (also auch der Verkehr in Richtung Höchst). Wenn die Vorfahrtsregelung im o.g. Sinne geändert würde, würde dieser Verkehr ohne Stau und zügig abließen. Neben den Staus würde auch die ganze chaotisch anmutende Verkehrssituation, die sich genau auf den bahnschienen abspielt (mittendrin zwischen den Autos noch Fußgänger und Radfahrer), entfallen. Anders als bisher müsste, wenn diese Regelung eingeführt würde, der Verkehr aus Richtung Höchst in Richtung Niedwald dann allerdings an dieser Kreuzung die Vorfahrt abwarten. Der oben geschilderte Vorteil hat in der Abwägung gegenüber diesem Nachteil jedoch das höhere Gewicht. Den Vorschlag hatte der Ortsbeirat vor 3 Jahren schon mal gemacht und war jedoch vom Magistrat mit der Begründung abgelehnt worden, dass dann in anliegende Wohngebiete Verkehr von der Oeserastraße abfließen würde. Dass dies in solchem Ausmaß, der die Anwohner dort wirklich belasten würde, geschehen soll, ist aber nicht realistisch. Da aber der Umbau des Bahnübergangs immer wieder verschoben wird und in den nächsten Jahren nicht mit Veränderungen an der Kreuzung zu rechnen ist, ist es richtig Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, die die schwierige Verkehrssituation dort verbessern helfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1598/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied

03.11.2015 · Aktualisiert: 12.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4658 entstanden aus Vorlage: OF 1520/6 vom 19.10.2015 Betreff: Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied Der Magistrat wird gebeten, durch die Einrichtung von wechselseitig markierten Parkflächen in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied die Möglichkeit zum Überholen und für Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erschweren. Begründung: Es wurde mehrfach beobachtet, dass das Teilstück der Oeserstraße zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied mit überhöhter Geschwindigkeit befahren wird. Ebenso werden dort innerhalb der Tempo 30-Beschilderung Autos überholt. Die Oeserstraße ist ein Schulweg für Grundschüler, welche die Niddaschule besuchen, und auch ein Weg für Kindergartenkinder, welche die an der Oeserstraße gelegenen beiden Kindergärten aufsuchen. Zwei Bushaltestellen befinden sich in diesem Abschnitt. Es gibt auf diesem Teilstück nur zwei eingerichtete Querungshilfen, eine Ampelanlage im Bereich der Schule und ein Zebrastreifen im Bereich der Einmündung mit der Bolongarostraße und der Straße Alt-Nied. Es wurden Geschwindigkeitsmessungen (Radarkontrollen) zu verschiedenen Zeiten durchgeführt. Sicherlich gab es auch den einen oder anderen Verstoß, aber das Überholen in einem Tempo-30-Bereich wird dadurch nicht erfasst bzw. ermittelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 128 Antrag vom 03.02.2020, OF 1226/6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstellen von Müll, Sperrmüll und gefährlichen Stoffen auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle in der Oeserstraße 90

06.10.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4583 entstanden aus Vorlage: OF 1489/6 vom 14.09.2015 Betreff: Abstellen von Müll, Sperrmüll und gefährlichen Stoffen auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle in der Oeserstraße 90 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was alles auf dem o. g. Grundstück abgestellt ist und welche evtl. gefährlichen Stoffe sich unter den abgestellten Dingen im hinteren überdachten, aber frei zugänglichen Bereich befinden. Falls tatsächlich gefährliche Stoffe darunter sein sollten, sollen diese unverzüglich entfernt werden. Außerdem wird der Magistrat gebeten zu berichten, wann mit der Errichtung von Wohnungen auf dem Grundstück begonnen wird. Falls sich der Baubeginn noch länger hinziehen sollte, wird der Magistrat weiterhin gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dann das Abstellen von Müll, gefährlichen Stoffen usw., wie oben beschrieben, bis dahin nicht mehr erfolgt und der gegenwärtig abgestellte Müll usw. entfernt wird. Abschließend wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, warum sich der Baubeginn noch hinzieht. Begründung: Das Grundstück bietet nach dem Abbau der früheren Tankstelle einen insgesamt unerfreulichen Anblick. Es gibt dort große Erdlöcher, wo sich vorher die Tanks befanden, und auch der hinter dem früheren Tankstellengebäude befindliche überdachte Bereich ist betroffen. Auf diesem hinteren Bereich findet das beschriebene Müllabstellen statt, teilen Anwohner mit. Es ist bekannt, dass ein Investor auf dem Grundstück Wohnungen bauen will. Wenn die Arbeiten dafür bald beginnen würden, wäre das genannte Problem mit einem Schlag beseitigt. Solange dies aber nicht geschieht, kann die gegenwärtige Situation nicht so bleiben, wie sie zurzeit ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1782 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Friedhof Griesheim - Diverses

06.10.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4582 entstanden aus Vorlage: OF 1482/6 vom 10.09.2015 Betreff: Friedhof Griesheim - Diverses Vorgang: OM 1734/12 OBR 6; ST 446/13 Der Magistrat wird gebeten, folgende Missstände auf dem Griesheimer Friedhof zu beseitigen bzw. folgende Fragen zu beantworten: 1. Aufstellen von zeitgemäßen Fahrradständern am Eingang Waldschulstraße. 2. Erfolgt die Schaffung von Flächen für Urnen-Rasengräber wie angekündigt auch ab dem Jahr 2017 (vgl. ST 446)? 3. Aufarbeiten der auf dem Friedhof befindlichen Bänke, ohne die Anzahl der Bänke zu reduzieren. 4. Herrichten des vorhandenen kleinen Büroraumes in einen sauberen Raum, der wieder als Büro und Raum für die Seelsorger genutzt werden kann. 5. Sind nicht Lampen im Bauhof des Friedhofs erforderlich? Wenn ja, sind diese Lampen entsprechend anzubringen. 6. Herrichten der geräumten Grabstätten mit einer ordentlichen Rasendecke. 7. Das Abholzen der zwischen den Grabreihen befindlichen Busch- bzw. Heckenbepflanzung ist künftig nicht mehr durchzuführen. Dort, wo es bereits erfolgt ist, soll eine niedrige Bepflanzung entstehen, um die durch die Hecken bzw. Büsche erreichte kleinteilige Reihung an diesen Stellen wieder sic htbar zu machen. Um eine schnelle Umsetzung der Punkte 1., 3. und 4. zu erreichen, die mit wenig Kosten umzusetzen sind, erklärt sich der Ortsbeirat bereit, aus seinem Budget bis zu 5.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Begründung: Zu 1.: Die sich auf dem Friedhof befindliche Fahrradabstellanlage entspricht nicht den heutigen Anforderungen an einen entsprechend sicheren Abstellplatz. Zu 2.: Leider verfügt der Friedhof noch immer nicht über Rasengräber. Hier sollte dringend dafür gesorgt werden, dass frei werdende und zusammenhängende Flächen für ein solches Rasengrabfeld reserviert werden. Zu 3.: Die Bänke sind durch die Witterungseinflüsse teilweise nicht mehr nutzbar. Zu 4.: Der ursprünglich als Büro genutzte Raum ist heute nur noch eine schmutzige Rumpelkammer. Dort müssen sich die Seelsorger für die Trauerfeier umziehen. Zu 5.: Der Bauhof des Friedhofs an der Heinrich-Hardt-Straße verfügt über keine Lichtquelle. Im Winter, wenn es lange dunkel ist bzw. früh dunkel wird, ist dort kaum etwas zu sehen. Daher sollte schon aus Gründen des Arbeitsschutzes dafür gesorgt werden, dass in dieses Gebäude Strom gelegt wird, damit man eine Lichtquelle anbringen kann. Da Laternenmasten nicht weit vom Gebäude entfernt sind, sollte es keine allzu große Schwierigkeit sein, hier Abhilfe zu leisten. Zu 6: Auf dem Friedhof befinden sich neben den nicht gepflegten Gräbern unschöne Stellen im Bereich der Gräber, die aufgrund von zeitlichem Ablauf o. Ä. weggemacht wurden. Hier ist mit wenig Aufwand eine geschlossene Rasendecke herzustellen. Zu 7: Bisher wurde der Friedhof durch Busch- und Heckenbepflanzungen zwischen den Gräbern optisch unterteilt. Leider werden immer mehr Hecken entfernt, was dazu führt, dass sich das Erscheinungsbild des Friedhofs von eher kleinteiligen Reihungen zu einer großen, eher eintönig erscheinenden Gräberfläche verändert. Der Magistrat wird daher gebeten, von der weiteren Entfernungen von Hecken abzusehen und das Bild der Unterteilung der Gräberflächen wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1734 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 446 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 30 Aktenzeichen: 67 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weg im Niedwald parallel zur Oeserstraße fortführen

14.09.2015 · Aktualisiert: 14.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2015, OF 1461/6 Betreff: Weg im Niedwald parallel zur Oeserstraße fortführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, den Weg im Niedwald, der parallel zur Oeserstraße an deren Südseite entlang führt und zur Zeit in der Höhe des Ramada Hotels endet, bis zur Waldschulstraße fortzuführen. Das Wegende ist an die Ampel, die ja in Kürze errichtet werden soll (Kreuzung Waldschulstr./Oeserstr.), heranzuführen (die Ampel soll auch eine Fußgängerampel über die Waldschulstraße erhalten), um so den sicheren Anschluss zum Fuß- und Radweg an der Oeserstraße in Richtung Rebstock herzustellen. Begründung: Der genannte ist sehr gut für Radfahrer und Fußgänger geeigntet. Der Weg, der an der Eisenbahnersiedlung beginnt, führt bisher leider nur bis zum Ramada Hotel, obwohl die meisten Fußgänger und Radfahrer, die den Weg nutzen, weiter in Richtung Waldschulstraße wollen bzw. von dort kommen. Durch die genannte Fortführung würde der bereits eingerichtete gute und sichere Waldweg direkt an den Fuß- und Radweg angschließen, der ab der Waldschulstraße weiter an der Oeserstraße zum Rebstock führt. Jetzt muss man am Ramada Hotel (zwischen parkenden Autos hindurch, was unübersichtlich ist) wieder auf die Oeserstraße. Radfahrer in Richtung Rebstock/Innenstadt müssen dann auf der Straße weiter fahren, Fußgänger müssen zum Bürgersteig auf die gegenüberliegende Seite der Oeserstraße, ohne jede Querungshilfe an dieser Stelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1461/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße

08.09.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4435 entstanden aus Vorlage: OF 1427/6 vom 20.07.2015 Betreff: Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Bolongarostraße im Abschnitt von der Einmündung mit der Oeserstraße bis zur Einmündung mit der Holzlachstraße Tempo 30 einzurichten. Begründung: Im genannten Abschnitt findet Zweirichtungsverkehr statt. Es herrscht ein starkes Verkehrsaufkommen, drei Buslinien verkehren in Richtung Höchst. Anwohner beklagen sich über den Verkehrslärm, insbesondere auch durch schnelles bzw. zu schnelles Fahren. Auch besteht reger Fahrradverkehr (erst jüngst wurden hier auf Wunsch des Ortsbeirats ein Parkstreifen und ein Fahrradschutzstreifen in Richtung Höchst eingerichtet). Es erscheint daher als sinnvolle Ergänzung, die erlaubte Geschwindigkeit auf Tempo 30 herabzusetzen. Tempo 30 gilt im Übrigen bereits in der Oeserstraße und in der Straße Alt-Nied, die unmittelbar an diesen Abschnitt der Bolongarostraße anschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Veränderung der Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung

18.08.2015 · Aktualisiert: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2015, OF 1429/6 Betreff: Veränderung der Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung ein Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet werden kann. Begründung: Die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer ähnlich wie kürzlich in der östlichen Bolongarostraße kann eine Verbesserung der Radwegeverbindungen und der Sicherheit bedeuten. Auf der Oeserstraße, kommend von "Alt Nied", gibt es keinen Radweg. Ab Nied Bahnhof, unmittelbar nach der Lotzstraße, wird die Benutzung des Gehweges für Radfahrer zugelassen. Nach der Unterführung befindet sich dann ein gemeinsamer Rad- und Fußweg. Dieser wird hauptsächlich von Fußgängern zum Bahnhof Nied genutzt. Weiterhin wird der Radweg durch die Bushaltestelle für den Radfahrer eingeschränkt. Am Kreuzungsbereich Oeserstraße / Im Sechholder führt der Radweg dann wieder auf die Oeserstraße. Es ist zwar ein entsprechendes Verkehrsschild angebracht, welches auf die Situation aufmerksam macht, aber dieses ist nicht deutlich erkennbar. Für den Radfahrer besteht hier ein erhöhtes Risiko, wenn er wieder auf die Oeserstraße wechseln muß. Der mit Halteverbotsschild gekennzeichnete Bereich vor der Kreuzung ist häufig dennoch beparkt. Es handelt sich bei den Radfahrern nicht nur um Erwachsene, sondern auch viele Kinder nutzen diese Radfahrverbindung als Schulweg oder auch zum Sport. Mit der beantragten Markierung kann vermutlich das Halteverbot aufgehoben werden und neben der Sicherheit für die Radfahrer ein weiterer Parkplatz eingerichtet werden. Das Fahrzeug steht im Halteverbot und zudem entgegen der Fahrtrichtung. Auf diesem Platz werden auch Fahrzeuge wie Vans geparkt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 08.09.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1426 2015 Die Vorlage OF 1429/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnübergang Oeserstraße: Sperrung des beschrankten Bahnübergangs

30.06.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4322 entstanden aus Vorlage: OF 1416/6 vom 11.06.2015 Betreff: Bahnübergang Oeserstraße: Sperrung des beschrankten Bahnübergangs Vor dem Hintergrund der Sperrung des beschrankten Bahnübergangs in der Oeserstraße vom 27.05.2015, 07:00 Uhr, bis 28.05.2015, 20:00 Uhr, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wurde der Magistrat über die Sperrung informiert? 2. Wurde die Friedrich-List-Schule über die Baumaßnahme informiert? 3. Warum wurde kein Notübergang für Fußgänger (Schüler) und Radfahrer eingerichtet? 4. Warum wurde kein Ersatz für den wegfallenden Busverkehr für die Bewohner der Eisenbahner- und Büchersiedlung eingerichtet? 5. Warum wurde die Umleitungsbeschilderung so spät aufgestellt? 6. Hat diese Maßnahme Auswirkungen auf die geplante Bahnunterführung? Der Magistrat wird weiterhin gebeten, über etwaige künftige Sperrungen des Bahnübergangs rechtzeitig zu informieren. Begründung: Viele Bürger waren von der Schließung des Bahnüberganges ohne große Vorwarnung überrascht. Es wurde berichtet, dass Schülerinnen und Schüler aus dem Schulbezirk der Friedrich-List-Schule, welche aus dem Bereich zwischen Bahnübergang und Bahnhof Nied die Schule besuchen, die Bahngleise am gesperrten Bahnübergang unbeaufsichtigt und nicht gesichert insbesondere auf dem Heimweg querten. Auch Bürgerinnen und Bürgern, die in dem Wohnbezirk nordöstlich des Bahnüberganges wohnen, kreuzten die Bahngleise. Dieser Wohnbereich war vom öffentlichen Nahverkehr abgetrennt. Der Bus der Linie 59 wurde über die Mainzer Landstraße in Richtung Griesheim umgeleitet. So etwas sollte nicht mehr vorkommen. Bei einer Schließung bzw. Sperrung des Bahnüberganges sollte auch kurzfristig immer eine Notquerung für die Bürgerinnen und Bürger, die zu Fuß oder auch mit dem Fahrrad unterwegs sind, eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1613 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen

30.06.2015 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4302 entstanden aus Vorlage: OF 1381/6 vom 12.06.2015 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen Der Magistrat wird gebeten, in einem Gespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirates 6 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der beiden Richtungen der Lärchenstraße im Abschnitt zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße zu erörtern. Denkbar sind z. B. Schutzstreifen für Radfahrer und eine Variation des geraden Straßenverlaufs durch Einrichten von Schrägparkplätzen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen, wie ein Altersheim und eine Kindertageseinrichtung, befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer in diesem Bereich ist sinnvoll. Sie verlängern die vorhandenen Schutzstreifen für Radfahrer in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1381 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnübergang Oeserstraße: Gesicherte Notquerung bei Sperrung des Bahnübergangs schaffen

30.06.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4323 entstanden aus Vorlage: OF 1417/6 vom 11.06.2015 Betreff: Bahnübergang Oeserstraße: Gesicherte Notquerung bei Sperrung des Bahnübergangs schaffen Der Magistrat wird gebeten, bei künftigen Sperrungen des beschrankten Bahnüberganges zumindest eine gesicherte Notquerung insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Friedrich-List-Schule sowie die Anwohner des Wohnbereiches nordöstlich des Bahnüberganges ei nzurichten. Begründung: Die kürzlich durchgeführte Baumaßnahme am beschrankten Bahnübergang in der Oeserstraße sorgte bei den Bürgerinnen und Bürgern für große Verärgerung. Die Wohnsiedlung und die Grundschule nordöstlich des Bahnüberganges waren vom öffentlichen Nahverkehr abgetrennt. Eine sichere Querung der Bahnlinie war nur auf Höhe der Fußgängerbrücke im Bereich der Therese-Herger-Anlage/Sportplatz Alemannia Nied möglich. Auch wenn die Sperrungen des Bahnüberganges kurzweilig sind, sollte eine Notquerung eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1458 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrkartenautomat auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Griesheim wieder aufstellen

30.06.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4303 entstanden aus Vorlage: OF 1382/6 vom 12.06.2015 Betreff: Fahrkartenautomat auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Griesheim wieder aufstellen Der Magistrat wird gebeten, mit den Verantwortlichen bei RMV und Bahn AG Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, den Fahrkartenautomat auf dem Bahnsteig 2 in Griesheim (Mittelbahnsteig, Fahrtrichtung Höchst) kurz hinter dem Aufgang aus der Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße wieder aufzustellen. Begründung: Jahrzehntelang stand an dieser Stelle ein Fahrkartenautomat. Dieser wurde nun aus unbekannten Gründen entfernt. Eine Nutzerin des RMV berichtete, ein Bahnmitarbeiter habe ihr gesagt, "der Automat hätte sich nicht mehr gelohnt". Momentan steht also auf dem gesamten Mittelbahnsteig kein Fahrkartenautomat. Für Reisende aus den Gebieten nördlich der Bahnlinie bedeutet das aber, dass sie bei Fahrten Richtung Höchst erst ganz durch die Unterführung laufen und dann die Treppe hoch zum Automaten am Bahnsteig 1 steigen müssen, vor dem oft lange Warteschlangen sind, weil dieser Automat stark frequentiert ist. Dann müssen die Reisenden wieder die Treppe hinunter in die Unterführung, um dann schließlich mit der frisch erworbenen Fahrkarte die Treppe zum Mittelbahnsteig wieder hoch zu laufen. Es ist nicht einzusehen, dass den Reisenden dieser Aufwand zugemutet wird, zumal es jahrelang möglich war, den Automaten auf dem Mittelbahnsteig direkt hinter dem Aufgang aus der Unterführung zu betreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1374 Aktenzeichen: 92 15

OA (Anregung Ortsbeirat)

Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke

19.05.2015 · Aktualisiert: 16.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2015, OA 628 entstanden aus Vorlage: OF 1340/6 vom 02.05.2015 Betreff: Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Vorgang: ST 190/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sollten u. a. sein: - Fahrbahn mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen auf das gleiche Niveau wie die Bürgersteige bringen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Inzwischen ist für das Jahr 2018 der Baubeginn für die Sanierung der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung der Haltebucht von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als breiterer Bürgersteig, ermöglichen. Nach Ansicht des Ortsbeirats trifft die in der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190, vorgenommene Einschätzung, dass wegen des guten Allgemeinzustandes der Waldschulstraße in diesem Bereich keine Umgestaltung erforderlich sei, nicht zu. Die aktuellen Pläne zur Sanierung der Unterführung sehen andere Treppenaufgänge vor, die deutlich in den heute als Wiese angelegten Bereich führen werden. Von dort sind auch neue Wege zu den vorhandenen Bürgersteigen erforderlich. Insofern wird eine Neugestaltung dieser südlich der Waldschulstraße gelegenen Fläche erforderlich sein. Um ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu erhalten, ist auch eine Anpassung der deutlich kleineren Fläche nordwestlich der Waldschulstraße (also zwischen Straße und Bürgerhaus) notwendig. Sinnvollerweise wird diese Gestaltung in die Planungsgespräche zur Unterführung einbezogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 252 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 628 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, BFF und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6095, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.07.2015 Aktenzeichen: 91 8

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nied: Optimierung der Parkplatzsituation im Bereich der Wohnbebauung Oeserstraße/Heusingerstraße

31.01.2015 · Aktualisiert: 27.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2015, OF 1348/6 Betreff: Nied: Optimierung der Parkplatzsituation im Bereich der Wohnbebauung Oeserstraße/Heusingerstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine andere Parkplatzausweisung, wie zum Beispiel im Brunnenpfad in der Eisenbahnersiedlung geschehen, in der Heusingerstraße zwischen Friedrich-List-Schule und der Bebauung der sogenannten "Schwedenhäuser" (Fahrtrichtung Bergmannweg, rechts, Heusingerstraße 14-52) möglich ist bzw. eingerichtet werden kann, um mehr Parkplätze zu schaffen. Ein Vorschlag ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Begründung: Im Bereich der Oeserstraße und der Verbindungsstraße zwischen Oeserstraße und Heusingerstraße, auch als Heusingerstraße und Oeserstraße laut beigefügtem Luftbild bezeichnet, besteht ein erhöhter Bedarf an Parkplätzen. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Heusingerstraße im Bereich Hausnummer 14 - 52 würde ermöglichen, dass der schmale Gehweg in diesem Bereich als Parkplätze genutzt werden kann und die Fußgänger die frühere Fahrbahn nutzen können. Ein ähnliches Verfahren wurde bereits im Brunnenpfad vollzogen. . Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1348 2015 Die Vorlage OF 1348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kann der Bau der Fußgängerunterführung in der Oeserstraße vorgezogen werden?

20.12.2014 · Aktualisiert: 21.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2014, OF 1230/6 Betreff: Kann der Bau der Fußgängerunterführung in der Oeserstraße vorgezogen werden? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob beim Bau der zwei Bahnunterführungen in der Oeserstraße der Bau der Unterführung für Fußgänger vorgezogen werden kann? Begründung: Der Bau der Unterführung für Fußgänger in der Oeserstraße ist eine Baumaßnahme der Stadt Frankfurt. Falls nicht beide Unterführungen, also für Fußgänger und für Fahrzeuge, gleichzeitig gebaut werden müssen, wäre es sinnvoll, zuerst die viel kleinere Unterführung für Fußgänger zu erreichten. . Der Zugverkehr, der die Bahnstrecke "Mainzer Landstraße" nutzt, hat in den letzten zehn Jahren zugenommen. Hierdurch entstehen längere Wartezeiten vor den geschlossenen Schranken. Durch die spitz- bzw. stumpfwinklig zur Straße führende Eisenbahnstreckenführung werden die sich senkenden Schranken zu spät erkannt, da sie sich auf den herannahenden Autofahrer zubewegen. Hierdurch entsteht eine erhöhte Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer vor der Schranke - insbesondere auf der Westseite, da dort kein erhöhter Bordstein vor Überfahrung schützt. Für die Schüler aus dem Schulbezirk, welche im Bereich Bahnhof Nied und Bahnschranken wohnen, ergibt sich ein sicherer Schulweg durch die Unterführung. Auch müssten sie nicht unverhofft länger vor geschlossenen Schranken stehen. Aus eben diesen Gründen wäre für viele Bürgerinnen und Bürger, Kinder und Jugendliche, die zu verschiedensten Tageszeiten diese Bahnquerung nutzen müssen, um zur Schule, zum Haltepunkt Nied, zum Arzt zu gehen bzw. mit dem Fahrrad zu fahren, ein Vorziehen des Baus der Fußgängerunterführung hilfreich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1221 2015 Die Vorlage OF 1230/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnunterführung Oeserstraße und Bahnstation Nied-Ost gemeinsam weiter vorbereiten

02.12.2014 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 1203/6 vom 10.11.2014 Betreff: Bahnunterführung Oeserstraße und Bahnstation Nied-Ost gemeinsam weiter vorbereiten Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass der zusätzliche Halt auf der Regionallinie SE 12 (Königstein - Frankfurt (Main) Hauptbahnhof) in Nied-Ost errichtet wird. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Vorbereitung des Projekts zur Schließung des Bahnübergangs in der Oeserstraße und dem Bau einer Bahnunterführung den Bau der Station Nied-Ost entsprechend mit zu berücksichtigen. Begründung: Wie der Magistrat mitgeteilt hat, wird sich das Jahr des Beginns der Arbeiten für die neue Unterführung in der Oeserstraße in Nied zwar verzögern (jetzt geht man von einem Baubeginn Anfang 2018 aus), aber es werde zügig am Fortschritt des Projekts gearbeitet. Bei der Vorstellung der Planungen war dargelegt worden, dass an der Stelle der neu zu bauenden Unterführung in der Oeserstraße die Station Nied-Ost mitgebaut werden soll, sofern sie die Voraussetzungen zur Bezuschussung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erfüllt. Der Magistrat hat inzwischen mitgeteilt, dass die Kosten-Nutzen-Untersuchung für die Station Nied-Ost genau dies ergeben hat. Deshalb sollen beide Maßnahmen, Bau der neuen Unterführung und Bau der Station Nied-Ost an genau dieser Stelle, nun gemeinsam weiter vorbereitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 292 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1748 Antrag vom 12.04.2016, OF 17/6 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 38 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim

19.09.2014 · Aktualisiert: 15.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2014, OF 1135/6 Betreff: Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim so verbessert werden kann, dass es zu deutlich weniger Behinderungen bzw. auch Gefährdungen im Fahrbahnbereich kommt, als das bisher leider der Fall ist. Der Bus soll dort wieder eine Haltebucht an der Haltestelle erhalten. Begründung: Die Verkehrssituation an der o.g. Stelle führt oft zu Behinderungen bzw. auch Gefährdungen. Z.B. hält der Bus zur Zeit an der dortigen Haltestelle auf der Fahrbahn, was oft zu Rückstaus der hinter ihm her fahrenden PKWs führt, die bei hohem Verkehrsaufkommen sogar bis auf die Mainzer Landstraße reichen können. Dabei spielen PKWs eine Rolle, die in dem betreffenden Bereich parken und deren Fahrer z.B. in den an dieser Stelle befindlichen Geschäften einkaufen. Deshalb ist mit einzubeziehen, wie das Parkdeck des dort befindlichen Einzelhandelsgeschäftes besser als bisher genutzt werden kann, um zu erreichen, dass der Bus während seines Halts an der dortigen Haltestelle in einer für ihn frei gehaltenen Haltebucht halten kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 26 Es dient zur Kenntnis, dass der Antragsteller die Vorlage OF 1135/6 vor der Abstimmung dahin gehend abändert, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlos gestrichen wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Radweg in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße

19.09.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2014, OF 1136/6 Betreff: Radweg in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche geeigneten Maßnahmen erreicht werden kann, dass der Radweg an der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße deutlicher als bisher als Radweg erkennbar wird. Begründung: Sehr oft kommt es dazu, dass der betreffende Radweg von Fußgängern benutzt wird, obwohl der Fußweg, der sich mit dem Radweg zusammen auf dem Bürgersteig befindet, tatsächlich ausreichend breit für die Fußgänger ist. Radfahrer kommen so zur Zeit vielfach deutlich langsamer vorwärts, als es eigentlich notwendig ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen

09.09.2014 · Aktualisiert: 13.01.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3386 entstanden aus Vorlage: OF 961/6 vom 02.03.2014 Betreff: Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG in einer öffentlichen Veranstaltung in Griesheim vorzustellen. Dabei ist auch ein Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Terminierung des Einreichens des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) bekannt zu machen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 18. Februar 2014 hat der Magistrat durch einen Vertreter des Dezernats VI - Verkehr - zum Sachstand bezüglich des vorgesehenen barrierefreien Umbaus der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße berichtet, dass die bisherigen Pläne, die insgesamt drei Aufzüge, eine Verlegung von Bahngleisen und eine Anpassung der Oberleitungen vorsahen, nun wieder grundsätzlich zur Diskussion stünden. Stattdessen würden nun Vorschläge wieder aufgegriffen, die ohne eine Gleisverlegung auskämen. Dies überrascht, weil Ortsbeirat und Öffentlichkeit bisher davon ausgingen, dass die Planungen umgesetzt würden, die im Jahr 2011 öffentlich vorgestellt wurden und denen zugestimmt wurde. Daher ist es von großem Interesse, welche neuen/alten Vorschläge nun verfolgt werden. Die große Bedeutung dieser Unterführung, welche die Verbindung zwischen den südlich und nördlich der Bahnlinie gelegenen Teilen Griesheims schafft, bedarf hier keiner weiteren Begründung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schilder „Achtung Fußgänger“ an der Oeserstraße im Bereich des KGV Westend

09.09.2014 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3407 entstanden aus Vorlage: OF 1112/6 vom 26.07.2014 Betreff: Schilder "Achtung Fußgänger" an der Oeserstraße im Bereich des KGV Westend Der Magistrat wird gebeten, Verkehrsschilder "Achtung Fußgänger" (Verkehrszeichen 133-10 StVO) in der Oeserstraße im Bereich des KGV Westend in beiden Fahrtrichtungen aufzustellen. Begründung: Das Gelände des KGV Westend ist durch die Oeserstraße geteilt. Auf der einen Seite befindet sich ein Parkplatz für die Vereinsmitglieder, doch die meisten Kleingärten liegen auf der anderen Seite der Oeserstraße, die stark befahren ist. Bereits nach einem Ortstermin mit Mitarbeitern der Schutzpolizei und des Straßenverkehrsamtes im Jahr 2010 sollte das o. g. Verkehrszeichen angebracht werden, "um die Aufmerksamkeit der Kraftfahrzeugfahrer auf querende Fußgänger zu erhöhen", wie es hieß. Das ist bisher jedoch leider versäumt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1558 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen

26.07.2014 · Aktualisiert: 17.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2014, OF 1113/6 Betreff: Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend Tempo 30 eingeführt wird. Begründung: In dem genannten Abschnitt der Waldschulstraße gilt bereits heute an 3 Stellen Tempo 30, im Bereich kurz vor der Einmündung in die Oeserstraße, im Bereich Bushaltestelle Lindenhag und vor der Eichendorffschule. Im Abschnitt zwischen Eichendorffschule und Mainzer-Landstraße ist aber durch die Anordnung der rechts und links parkenden Autos die Fahrbahn so verengt, dass es angebracht ist, die Geschwindigkeit auch hier auf Tempo 30 herabzusetzen. Zumal auch hier die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (kein separater Radweg vorhanden). Weiterhin ist es in dem Bereich, wo die Straße in den Niedwald führt, ebenfalls angebracht die Geschwindigkeit zu vermindern, weil dort in die Waldschulstraße einfahrende Fahrzeuge sehr schlechte Einsicht in die Waldschulstraße haben und es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, die bei Tempo 30 so nicht auftreten würden. Außerdem soll auch auf dem nicht genannten Stück zwischen Bushaltestelle Lindenhag und Eichendorffschule Tempo 30 gelten, um ein gleichmäßiges Fahren zu gewährleisten (kein Wechsel von Tempo 30 auf 50 und wieder auf 30 kurz hintereinander). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1113/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, REP und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße

08.07.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3272 entstanden aus Vorlage: OF 1049/6 vom 11.06.2014 Betreff: Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Mittel für die Ampelanlage Oeserstraße/Waldschulstraße bereitzustellen und die Ampel möglichst noch in diesem Jahr, spätestens aber im nächsten Jahr zu errichten. Begründung: Die Ampel ist dringend erforderlich, weil es an dieser Kreuzung immer wieder zu gefährlichen Situationen und auch Unfällen kommt. Vor wenigen Jahren ist hier ein Motorradfahrer ums Leben gekommen. Nach Abschluss der Planung ist die Ampel nun auch umgehend aufzustellen. Das fordert auch eine große Anzahl der Anwohner, die hierfür in Griesheim und Nied inzwischen auch schon sehr viele Unterschriften gesammelt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1319 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch

08.07.2014 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3273 entstanden aus Vorlage: OF 1051/6 vom 15.06.2014 Betreff: Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit in der Oeserstraße an einer geeigneten Stelle im Bereich der Siedlung Neufeld zu kontrollieren. Begründung: Die Oeserstraße verläuft im Abschnitt von der Messe bis nach Nied schnurgerade durch den Niedwald und entlang der Kleingärten. Vor dem Wald liegt die Siedlung Neufeld auf der nördlichen Seite der Straße. Hier wird nach Berichten von Anwohnern oftmals zu schnell gefahren bzw. sogar gerast. Dort, wo die Oeserstraße sonst durch bewohntes Gebiet führt, ist die Geschwindigkeit bereits auf 40 km/h reduziert (von der Eisenbahner-Siedlung bis zum Friedhof in Nied) bzw. sogar auf 30 km/h (ab der S-Bahn-Unterführung bis zur Straße Alt-Nied). Auf der im Bereich der Siedlung Neufeld in die Oeserstraße einmündenden Waldschulstraße sind auch nur 30 km/h erlaubt. Im genannten Bereich der Oeserstraße, in dem auch Wohnhäuser an der Straße liegen und ein Bürgersteig neben der Straße entlangführt, ist eine Reduzierung des Tempos sicher auch angebracht und angemessen. Auch regelmäßige Kontrollen der Geschwindigkeit sind sinnvoll, um hier das Rasen zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1433 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Dauerparker im Halteverbot in der Oeserstraße

15.05.2014 · Aktualisiert: 06.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2014, OF 1028/6 Betreff: Dauerparker im Halteverbot in der Oeserstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Was unternehmen die zuständigen Organe der Stadt, wenn sie erfahren, dass ein Auto im Halteverbot auf einem Bürgersteig steht und dabei den Bürgersteig so sehr einengt, dass Fußgänger in erheblichem Maße behindert werden? 2. Was unternehmen die zuständigen Organe der Stadt, wenn sie erfahren, dass dieses Auto auch nach Monaten bzw. nach über einem halben oder sogar einem ganzen Jahr immer noch an derselben Stelle im Halteverbot steht? 3. Welche Möglichkeiten haben die zuständigen Organe der Stadt, zu erreichen, dass dieses Auto, wenn es der Halter oder sonst jemand nicht wegfährt, von dieser Stelle entfernen zu lassen. Und wie lange warten bzw. müssen die Organe warten, bis sie das Auto entfernen lassen? Begründung: In der Oeserstraße in Nied, auf dem Bürgersteig in Richtung Innenstadt, steht bei der Hausnummer 155, kurz vor der Einfahrt zum Lidl-Markt, seit inzwischen über einem halben Jahr oder sogar schon einem ganzen Jahr (darüber gehen die Meinungen im Stadtteil auseinander) ein silberfarbener PKW-Caravan. Die Beschilderung zeigt an dieser Stelle eindeutig, dass Parken nicht erlaubt ist. Vor allem engt das Auto den Bürgersteig so ein, dass die Fußgänger erheblich eingeschränkt sind (vor allem natürlich Personen mit Kinderwagen, in Rollstühlen usw.). Bürger und auch der Stadtbezirksvorsteher hatten sich deswegen schon vor mehreren Monaten an die zuständige Stadtpolizei gewandt. Allerdings vergebens. Das Auto ist stehen geblieben. Die Zeitung hatte damals sogar über den Fall berichtet. Im April hat sich nun der Antragsteller nochmals in der Sache an die Stadtpolizei gewandt. Man wolle sich darum kümmern, hieß es dort. Der Halter soll auf Anfrage mitgeteilt haben, dass Auto wegfahren zu wollen. Letztens soll einmal ein vergilbter Strafzettel an der Windschutzscheibe gesteckt haben. Das Auto ist bis heute immer noch nicht weg und damit weiter im Weg. Inzwischen wächst schon das Unkraut um den Wagen herum. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 03.06.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1028/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nied: Ist das Projekt Bahnunterführung Oeserstraße noch im Zeitplan?

24.02.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2014, OF 1006/6 Betreff: Nied: Ist das Projekt Bahnunterführung Oeserstraße noch im Zeitplan? Der Magistrat berichtet in ST 53 2014, dass sich die Planung zur Beseitigung des Bahnübergangs der Oeserstraße im Moment noch im Stadium der Vorplanung befinde. Zurzeit werde die Vorplanung für die Ingenieurbauwerke und die technischen Anlagen nach DB-Richtlinien erstellt. Im Anschluss daran erfolge die Entwurfsplanung. In der öffentlichen Vorstellung des Projektes in Nied im März 2013 wurde auch ein Zeitplan veröffentlicht. Dieser sah bereits für März 2013 den Beginn der Arbeit für die Genehmigungsplanung und Planfeststellung vor und sollte 12 bis 24 Monate dauern. Somit kann der Eindruck entstehen, dass die Genehmigungsplanung und Planfeststellung noch nicht begonnen habe. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welcher Phase befindet sich das Projekt zum Stichtag 1. März 2014? 2. Wann wurde oder wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet? 3. Kann aus heutiger Sicht der angekündigte Baubeginn März 2016 eingehalten werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 06.05.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2014 Die Vorlage OF 1006/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschädigte Wege im Nieder Wald wieder instand setzen

18.02.2014 · Aktualisiert: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2888 entstanden aus Vorlage: OF 934/6 vom 27.01.2014 Betreff: Beschädigte Wege im Nieder Wald wieder instand setzen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die durch den Einsatz von schweren Fahrzeugen beschädigten Wege im Nieder Wald wieder instand gesetzt werden. Betroffen ist der Abschnitt zu Beginn des Waldes auf der rechten Seite der Oeserstraße in Richtung Innenstadt sowie der Weg, der unterhalb der Oeserstraße (ebenfalls in Richtung Innenstadt) parallel im Wald entlang führt. Begründung: Die genannten Wege sind von Fahrzeugreifen erheblich zerfurcht. Es sind zudem Senken entstanden, in denen sich bei Regen Pfützen und Schlamm bilden. Die Wege werden regelmäßig und intensiv von Spaziergängern benutzt und sind aufgrund des gegenwärtigen Zustands nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr benutzbar. Es hat den Anschein, dass Arbeiten im Wald stattgefunden haben, die die Wege so in Mitleidenschaft gezogen haben. Jedoch wurden die entstandenen Schäden nicht wieder beseitigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 603 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Einfriedung des Geländes Oeserstraße 64

21.01.2014 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2788 entstanden aus Vorlage: OF 908/6 vom 27.12.2013 Betreff: Nied: Einfriedung des Geländes Oeserstraße 64 Der Magistrat wird gebeten, die Einfriedung des Geländes Oeserstraße 64 instand zu setzen. Begründung: Infolge der lückenhaften Einfriedung des Geländes Oeserstraße 64 besteht die Möglichkeit, über dieses Gelände direkt an die Bahnlinie zu gelangen und neben dem geschlossenen Bahnübergang Oeserstraße die Gleisanlagen zu queren. Obwohl verboten und für die Personen gefährlich, wird diese Umgehung genutzt. Mit einer reparierten Einfriedung wird diese Möglichkeit unterbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2014, ST 559 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V.

21.01.2014 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2774 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 10.11.2013 Betreff: Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. Der Magistrat wird gebeten, der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. die Erlaubnis zu erteilen, an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle anzubringen. Begründung: Die Sporthalle "Gretel-Ciba-Halle" der Turnerschaft Griesheim e. V. in der Eichenstraße 9 wird häufig für Veranstaltungen genutzt, zu denen auch Teilnehmer und Gäste von außerhalb Frankfurts kommen. Die Turnerschaft berichtet davon, dass Gäste Schwierigkeiten beim Auffinden der Halle haben. Daher möchte der Verein an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Halle anbringen. Ein Mast ist bereits vorhanden und trägt u. a. ein Hinweisschild zur Sportanlage der Spielvereinigung 02 e. V. Griesheim. Platz für ein weiteres Hinweisschild ist vorhanden. Dem Verein sollte die Erlaubnis zum Anbringen des gewünschten Schildes erteilt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 520 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Städtebauliches Entwicklungskonzept „Griesheim - nördlich der Bahn“ Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218

21.01.2014 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2014, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 913/6 vom 29.12.2013 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass durch den Magistrat mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z. B. illegale Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden sind. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie sowie zwischen der Waldschulstraße und der Straße In der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln, ist sehr zu begrüßen. Auch die in der Vorlage M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Die vorgeschlagene Vorgehensweise, gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen mit hoheitlichen Befugnissen der Stadt vorzugehen, erscheint allerdings nicht zielführend, zumal dies auch noch von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 609 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 218 und OA 453 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Baier, Tafel-Stein und Reininger sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4144, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich

26.11.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2692 entstanden aus Vorlage: OF 885/6 vom 24.11.2013 Betreff: Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich Vorgang: ST 800/13 Der Magistrat wird gebeten, einen aktualisierten Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Termin zur Einreichung des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) für den barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG zu erstellen und dem Ortsbeirat zu übermitteln. Zudem wird der Magistrat gebeten, sich bei der Deutsche Bahn AG dafür einzusetzen, dass eine Umsetzung des Projektes möglichst nahe am bisher vorgesehenen Termin 2015 erreicht wird. Begründung: Noch im Sommer 2013 ging der am Projekt beteiligte Magistrat davon aus, dass ein Baubeginn im Jahr 2015 erfolgen würde (siehe Vorlage ST 800). Seitens der Deutschen Bahn AG werden nun für Anfang 2014 der Abschluss eines Finanzierungsvertrages und eine anschließende dreijährige Planungsphase angekündigt. Damit ergeben sich ein Abschluss der Planung im Jahr 2017 und eine Umsetzung im Idealfall ab 2017, vermutlich aber erst ab 2018 oder an einem noch weiter in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Da die zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG schon seit vielen Jahren mit dem Projekt befasst sind und schon mehrfach Vorplanungen vorgelegt wurden, erscheint es möglich, die angekündigte dreijährige Planungsphase zu verkürzen. Dieses Ziel möge der Magistrat gegenüber der Deutschen Bahn AG anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 456 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Effektivere Geschwindigkeitskontrollen in der Oeserstraße

29.10.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2588 entstanden aus Vorlage: OF 852/6 vom 14.10.2013 Betreff: Nied: Effektivere Geschwindigkeitskontrollen in der Oeserstraße Der Magistrat wird gebeten, Geschwindigkeitskontrollen in der Oeserstraße zwischen dem Niedwald und der S-Bahn-Brücke häufiger, insbesondere nachts und an Wochenenden, durchzuführen. Die über mindestens drei Monate gesammelten Ergebnisse sind dem Ortsbeirat mitzuteilen. Falls möglich, soll auch in der Unterführung am Bahnhof Frankfurt-Nied kontrolliert werden. Begründung: Anwohner berichten, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Oeserstraße im genannten Bereich häufig überschritten wird. Insbesondere nachts werden erhebliche Überschreitungen wahrgenommen. Daher sind effektivere Kontrollen, gerade während der Nacht, notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 119 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Bahnunterführung Oeserstraße hier: Frühzeitig Bürger beteiligen und Anliegen der Anwohner prüfen

27.08.2013 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2370 entstanden aus Vorlage: OF 771/6 vom 28.07.2013 Betreff: Neue Bahnunterführung Oeserstraße hier: Frühzeitig Bürger beteiligen und Anliegen der Anwohner prüfen Um Verzögerungen bei der Planung zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Oeserstraße und der geplanten Unterführung am Denisweg zu vermeiden, wird der Magistrat gebeten, frühzeitig die Bürger zu beteiligen und auf die Anwohner zuzugehen, um die von ihnen vorgebrachten und nachfolgend aufgeführten Anliegen zu überprüfen: - Aktuelles Lärmschutzkonzept der Bahn berücksichtigen, um Lärmemissionen zu minimieren; - Verkehrswegesicherung der Rad-/Gehwege gegenüber der bestehenden Wohnbebauung betrachten; - Luftemission für die Passivhäuser berücksichtigen; - zusätzliche Beeinträchtigung durch die Hochspannungsleitung vermeiden; - Gebäude (Schule, Bahnanlage, Wohnbebauung) während und nach der Durchführung der Baumaßnahme absichern (Grundwasser ); - verkehrsberuhigende Maßnahmen für die zukünftige Straße durchführen; - Verkehrszählung aus dem Jahre 2008 aktualisieren. Begründung: Der Ortsbeirat 6 begrüßt die voranschreitenden Planungen zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Oeserstraße und möchte nun sicherstellen, dass die Baumaßnahmen auch im vorgestellten Zeitraum realisiert werden können. Damit unnötige Verzögerungen und/oder Mehrkosten, bspw. durch Klagen der betroffenen Anwohner, vermieden werden, ist es wichtig, dass bereits frühzeitig die Sorgen und Anliegen der Anwohner berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 53 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 411 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 06.08.2013 Betreff: Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u. a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die neue Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder breiteren Bürgersteig, ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 411 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage OA 411 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3740, 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben

16.05.2013 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2211 entstanden aus Vorlage: OF 701/6 vom 01.05.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben Der Ortsbeirat 6 begrüßt die vom Stadtplanungsamt in der Sitzung am 9. April 2013 vorgestellten Pläne zur weiteren Entwicklung des Gebiets zwischen der Eichenstraße und der Mainzer Landstraße in Griesheim prinzipiell. Der Magistrat wird gebeten, diese Pläne unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen und in regelmäßiger Rücksprache mit dem Ortsbeirat 6 voranzutreiben. Dabei ist insbesondere über auftretende Konflikte und Schwierigkeiten zu berichten, damit gemeinsam mit dem Ortsbeirat entschieden werden kann, wie jeweils zu verfahren ist. Folgende Einschränkungen sind zu beachten: 1. Die Holzhandlung an der Ecke Waldschulstraße/Mainzer Landstraße ist etabliert und wichtig für den Stadtteil. Überlegungen, hier die Straße wieder durchgängig verlaufen zu lassen, sollten erst einmal nicht weiter verfolgt werden. 2. Die wenigen Spielplätze in dem Gebiet sind, wenn irgend möglich, zu erhalten, auch wenn vom Bebauungsplan her Wohnbebauung an ihrer Stelle möglich wäre. Zumindest ist sehr sorgfältig zu prüfen, wie bei einer eventuellen Umstrukturierung (Wohnbebauung an Stellen, wo heute Spielplätze sind) geeigneter Ersatz geschaffen werden kann. Wie bei den bestehenden Spielplätzen sind Ersatzmaßnahmen auch wieder in Zusammenarbeit mit den Anwohnern zu schaffen. 3. Die Idee, die ursprünglich einmal geplanten Wegeverbindungen in nördlicher bzw. südlicher Richtung nun zu etablieren, sollte sehr vorsichtig verfolgt werden. Da hier über Jahrzehnte gewachsene Strukturen entstanden sind, ist es derzeit schwierig vorauszusehen, welche Probleme und Konflikte im Einzelnen entstehen würden. Hier sollte mit Fingerspitzengefühl und in enger Absprache mit dem Ortsbeirat geprüft werden, welche Wegeverbindungen machbar sind, und welche man vielleicht besser nicht einrichtet. Der Ortsbeirat 6 begrüßt ausdrücklich die folgenden Punkte in den vorgestellten Plänen. Auch sie sollten jedoch vorsichtig verfolgt werden, über Konflikte und Schwierigkeiten ist zu berichten: 1. Verlagerung von Gewerbe aus den faktisch mehr zum Wohnen genutzten Gebieten in die weiter zu entwickelnden Gewerbegebiete entlang der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie; 2. Maßnahmen gegen ungenehmigtes Gewerbe; 3. Entwicklung von Wohnbebauung auf bisherigen Grünflächen, wo dies vom Bebauungsplan her vorgesehen ist (unter o. a. Einschränkung bzgl. Spielplätzen); 4. Entwicklung von Grünflächen auf Flächen, die derzeit vom Gewerbe genutzt werden, die vom Bebauungsplan her aber als Grünflächen vorgesehen sind. Begründung: Die vorgestellten Pläne sind geeignet, eine dringend notwendige positive Entwicklung der Mitte Griesheims zwischen Bahnlinie und Mainzer Landstraße zu bewirken. Der ungezügelten Ausbreitung immer neuer, oft optisch wenig ansprechender Gewerbebetriebe, die teilweise erhebliche Störungen für die Nachbarschaft mit sich bringen, könnte Einhalt geboten werden. Nach und nach könnte die Entwicklung des Gebiets in der Form vorangetrieben werden, dass Wohnen und Gewerbe besser getrennt werden, als dies heute der Fall ist. Dadurch könnten die auch weiter für Gewerbe vorgesehenen Gebiete aufgewertet und höherwertiges Gewerbe etabliert werden. Auch wenn man sich darüber im Klaren sein muss, dass große Teile des Gebiets heute als reines Gewerbegebiet ausgewiesen sind und eine Umstrukturierung nicht einfach sein wird, wird man mit diesem Plan doch nach und nach in die richtige Richtung gehen und das störende Gewerbe reduzieren können. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt und auch angesichts des vielfach in Griesheim geäußerten Wunschs nach mehr Wohnbebauung in dem Gebiet in der Mitte Griesheims sind auch die Teile der Pläne, die neue Wohnbebauung ermöglichen, sehr zu begrüßen. Auch dies wird zu einer Aufwertung des Gebiets und damit zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1256 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes

16.05.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen, und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen wieder der Allgemeinheit zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten fünf Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen? 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder mit Verwaltungs- und Bürobedarf gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leer stehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 09.04.2013 brachte Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße als durchaus fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3303, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beseitigung des Bahnübergangs in der Oeserstraße jetzt!

04.04.2013 · Aktualisiert: 17.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2013, OF 696/6 Betreff: Beseitigung des Bahnübergangs in der Oeserstraße jetzt! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert: - die Planungen für die Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße, wie auf der Info-Veranstaltung des Ortsbeirats am 19. März vorgestellt, fortzuführen, damit der genannte Zeitplan möglichst eingehalten werden kann, nämlich Baubeginn 2016 und Fertigstellung der Unterführung und Schließeung des Bahnübergangs bis Ende 2017; - gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, dass die Belastungen von Anwohnern durch den Bau der erforderlichen neuen Straßenführung insbesondere wegen durchzuführender Baumaßnahmen und künftigem Verkehrslärm so gering wie möglich gehalten werden und dass im Zuge der Bauleitplanung mit den Betroffenen die hierfür erforderlichen Abstimmungen getroffen werden; - die für die Maßnahme erforderlichen Mittel, die die Stadt aufzubringen hat, sind rechtzeitig durch entsprechende Haushaltsbeschlüsse bereit zu stellen, sodass keine Verzögerungen in der o.g. Zeitplanung der Projektumsetzung eintreten können. Begründung: Die Gründe, die für die Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße sprechen, sind in der Info-Veranstaltung des Ortsbeirats am 19. März nochmals deutlich geworden. Ebenso wurde deutlich, dass die Planung für eine Unterführung, die den Bahnübergang ersetzen soll, bereits weit fortgeschritten sind, sodass der Baubeginmn für die Maßnahme 2016 in Aussicht gestellt werden konnte und die Fertigstellung für das Jahr 2017. Zudem hat die DB AG klar gemacht, dass auch sie das Projekt auf jeden Fall will und dass der finanzielle Anteil, den sie beizusteuern hat, bereits abrufbereit zur Verfügung steht. So weit wie jetzt waren die Vorbereitungen für die Beseitigung der Schranke noch nie. Auch die Bekenntnisse der beteiligten Partner, DB AG und Stadt, waren noch nie so klar für die Umsetzung der Maßnahme. Deshalb muss das Projekt jetzt mit Nachdruck, bis zur erflogreichen Umsetzung, weiter verfolgt werden. Natürlich muss dabei auch auf die berechtigten Interessen der vom Bau der neuen Unterführung betroffenen Anwohner weitest möglich eingegangen werden, damit ihre Belastung durch die Baumaßnahmen und den künftig anders verlaufenden Straßenverkehr in einem vertretbaren Maß bleibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.03.2013, OF 681/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 681/6 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2013 1. Die Vorlage OF 681/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 696/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Erster Absatz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Ablehnung) Zweiter Absatz: Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße

24.03.2013 · Aktualisiert: 17.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2013, OF 681/6 Betreff: Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragestellungen zu berichten: Ausstattung des beschrankten Bahnübergangs mit einer Lichtzeichenanlage Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Oeserstraße / Birminghamstraße dergestalt, dass die Vorfahrtsstraße abknickend von der Birminghamstraße in die östliche Oeserstraße verläuft Begründung: Zur Zeit wird die Schließung der Schranken nicht gesondert vorab signalisiert und wird nur durch das Absenken der Schranken selbst sichtbar. Insbesondere zu Beginn dieses Vorganges sind die Schranken noch fast in einer 90 Grad Position zur Straße und die anfängliche geringe Neigung ist kaum erkennbar. Daher fahren dann noch Fahrzeuge in den Bereich zwischen den Schranken und sind auch gelegentlich an den sich dann weiter schließenden Schranken hängen geblieben. Eine Lichtzeichenanlage, die wie z.B. am Bahnübergang Elektronstraße bereits vorab ein Rotsignal gibt, würde dies vermeiden. Nach Ansicht von Beobachtern fließt mehr Verkehr über die Strecke Birminghamstraße - östliche Oeserstraße als von der östlichen Oeserstraße über den Bahnübergang in die westliche Oeserstraße. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung im vorgeschlagenen Sinne würde eine Anpassung an die tatsächlichen Verkehrsströme darstellen und die Staus vermindern. Aus östlicher Richtung kommende Fahrzeuge könnten ohne wie bisher als Linksabbieger warten zu müssen direkt in die Birminghamstraße einfahren und zur Mainzer Landstraße gelangen. Beide Fragestellungen wurden auch auf der Veranstaltung zur Bahnunterführung Oeserstraße angesprochen und erscheinen nicht offenkundig unsinnig zu sein. Daher wird der Magistrat um eine fachliche Einschätzung gebeten. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.04.2013, OF 696/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 681/6 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2013 1. Die Vorlage OF 681/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 696/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Erster Absatz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Ablehnung) Zweiter Absatz: Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme)

Parteien: CDU, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Niedwald: Natürliche Absperrung entlang der Oeserstraße durch liegende Baumstämme instand setzen

12.03.2013 · Aktualisiert: 04.06.2013

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2028 entstanden aus Vorlage: OF 664/6 vom 24.02.2013 Betreff: Niedwald: Natürliche Absperrung entlang der Oeserstraße durch liegende Baumstämme instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die von liegenden Baumstämmen gebildete Absperrung, welche entlang der Oeserstraße zwischen Hausnummer 180 und dem Ende des Waldes in Nied besteht und ein unzulässiges Parken im Wald verhindert, wieder instand zu setzen. Begründung: Die Baumstämme bilden im genannten Abschnitt eine naturnahe und unauffällige Absperrung der Oeserstraße zum Wald hin. Sie verhindern effektiv, dass dort geparkt wird und allmählich immer größere Flächen des Waldbodens durch Fahrzeuge verdichtet und auch auf andere Weise geschädigt werden. Im Laufe der Zeit sind einige Baumstämme in ihrer räumlichen Lage verändert und durch Witterungseinflüsse geschädigt worden oder komplett verschwunden. Schon jetzt ist zu beobachten, dass die wenigen, nun vorhandenen Lücken zum Parken genutzt werden. Daher ist es notwendig, die entstandenen Lücken in der Reihe der Baumstämme wieder zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 763

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Grundstückszufahrten Oeserstraße 103 und 105 sicherstellen

19.02.2013 · Aktualisiert: 14.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1944 entstanden aus Vorlage: OF 603/6 vom 20.12.2012 Betreff: Nied: Grundstückszufahrten Oeserstraße 103 und 105 sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrten zu den Grundstücken Oeserstraße 103 und 105 mit Markierungen, Pollern und ggf. Fahrradständern zu sichern. Begründung: Bei vorgenannten Grundstückszufahrten kommt es durch unzulässig parkende Fahrzeuge zu Behinderungen und Gefährdungen. Parkende Fahrzeuge auf den Bürgersteigen im Bereich der Zufahrten erschweren das Ein- und Ausfahren und behindern die Sicht auf die Oeserstraße, sodass ein ungefährdetes Einfahren in die Oeserstraße erschwert wird. Abmarkierungen, Poller und Fahrradständer sind geeignet, das unzulässige Parken auch tatsächlich zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 605 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Effektivere Geschwindigkeitskontrollen in der Oeserstraße

22.01.2013 · Aktualisiert: 04.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1854 entstanden aus Vorlage: OF 602/6 vom 20.12.2012 Betreff: Nied: Effektivere Geschwindigkeitskontrollen in der Oeserstraße Der Magistrat wird gebeten, die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Oeserstraße auf dem Streckenabschnitt zwischen dem östlichen Ortseingang und dem Bahnübergang effektiver und insbesondere auch nachts zu ahnden sowie über die erfolgten Geschwindigkeitskontrollen der letzten zwölf Monate zu berichten. Begründung: Anwohner berichten, dass in der Oeserstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit häufig überschritten wird. Insbesondere nachts werden erhebliche Überschreitungen wahrgenommen. Daher sind effektivere Kontrollen auch während der Nacht notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 643 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen

22.01.2013 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1852 entstanden aus Vorlage: OF 599/6 vom 07.01.2013 Betreff: Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Waldschulstraße in Griesheim aufzuheben. Stattdessen soll die Beschilderung "Fußgänger" mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" die vorsichtige Nutzung für langsame Radfahrer ermöglichen, ohne schnelle Radler auf diese Radwege zu zwingen. Begründung: Es ist jetzt schon gute 15 Jahre her, seit die Straßenverkehrs-Ordnung in der Form geändert wurde, dass für Radwege wie auch für getrennte Fuß- und Radwege (VZ 241) eine Mindestbreite von 1,50 Meter vorgeschrieben wurde. Der Radweg entlang der Waldschulstraße ist jedoch nur genau einen Meter breit, also deutlich zu schmal. Inzwischen hat sich die Technik gerade bei den Fahrrädern so verbessert, dass wesentlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden können als früher. Einen weiteren Schub erhält diese Entwicklung durch die immer zahlreicher werdenden Pedelecs, Fahrräder mit Elektromotor zur Unterstützung. Diese sind so konzipiert, dass eine Geschwindigkeit von 25 km/h als Normalgeschwindigkeit angesehen werden kann. Auch die Fahrer von Pedelecs werden derzeit auf die schmalen Radwege entlang der Waldschulstraße gezwungen. Durch solche "Radwege" wird die Weiterentwicklung des Radfahrens in Frankfurt erheblich behindert. Die Benutzung dieses Radweges führt zu erheblichen Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern, die den schmalen Radweg oft übersehen. Besonders die Bereiche vor dem Bürgerhaus und vor den Einkaufsmärkten sind äußerst stark frequentiert, sodass eine riskante und unakzeptable Situation entsteht. An mehreren Stellen kreuzen sich außerdem auch noch Fuß- und Radweg, so z. B. auf dem Weg vom Bürgerhaus zum Bahnhof. An diesen Stellen kommt es besonders häufig zu Konflikten. Radfahrende sind jedoch aufgrund des Verkehrszeichens 241 gezwungen, diesen Radweg zu benutzen. Durch die angeregte Beschilderung wäre die Benutzungspflicht aufgehoben, sodass es in der Entscheidungsfreiheit der Radfahrenden liegen würde, ob sie lieber auf der Straße fahren oder auf dem ehemaligen Radweg, wobei sie dann aber verpflichtet wären, auf diesem wegen der Fußgänger besonders vorsichtig zu fahren. Mit dieser Lösung wäre sowohl denjenigen gedient, die mit dem Fahrrad etwas schneller fahren wollen, als auch denjenigen, die sich auf dem Bürgersteig sicherer fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 521 Aktenzeichen: 32 1

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