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Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1985 entstanden aus Vorlage: OF 438/6 vom 03.04.2022 Betreff: Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zur Umsetzung zu prüfen und hierüber zu berichten: 1. direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße in Höhe der Hausnummern 749/751 der Mainzer Landstraße; 2. beidseitige Kappung der Durchfahrt zwischen (kleiner) Mainzer Landstraße im Bereich zwischen Sauerstraße und Luthmerstraße zur Gewinnung von mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende; 3. Zusammenlegung der beiden Straßenbahnhaltestellen "Luthmerstraße" auf eine Höhe; 4. Einrichtung einer Bike-and-ride-Station (siehe Foto) in Verbindung mit den Straßenbahnhaltestellen; 5. Versetzung der Ampelanlage im Gesamtkontext der Maßnahmen. Begründung: Seit Ende der 1980er-Jahre hat die Luthmerstraße keine direkte Anbindung mehr an die Oeserstraße und die Mainzer Landstraße. Aufgrund dieses Sachverhalts gibt es seit Jahrzehnten einen Schleichverkehr aus verschiedenen Richtungen, um zum Saalbau Nied in der Heinrich-Stahl-Straße oder zur ortsansässigen Apotheke zu kommen. Der alte Ortskern des Stadtteils würde durch die direkte Anbindung im Verkehrsaufkommen entlastet werden. Mit der Umsetzung der fünf Maßnahmen würde gleichzeitig eine Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit im alten Ortskern sowie eine bessere Nutzung des öffentlichen Raums für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und den ÖPNV einhergehen. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Quelle: https://www.ziegler-metall.de/fahrradueberdachung-tucana-1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2019 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Nied: Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger am Bahnübergang in Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1559 entstanden aus Vorlage: OF 344/6 vom 24.01.2022 Betreff: Nied: Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger am Bahnübergang in Nied Ende letzten Jahres wurde die Bahnschrankenanlage am Bahnübergang Nied als Folge des schweren Unfalls vom 07.05.2020 erneuert und die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer deutlich erhöht. Leider gibt es trotz der Erneuerung noch immer keine sichere Überquerungsmöglichkeit der Oeserstraße im Bereich des Sportvereins Eintracht Frankfurt e. V. (ehemals SG Nied). Insbesondere Kinder und Jugendliche, die zum oder vom Training beim Sportverein die Oeserstraße überqueren müssen, sind hier beim Wechseln der Straßenseite gefährdet. Das Gleiche gilt für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, die dort mittwochs den Wochenmarkt besuchen möchten. Ein Warten auf das Schließen der Schranken und die Möglichkeit, durch die vor den Schranken wartenden Autos hindurchzugehen, kann keine sichere Lösung sein. Des Weiteren berichten Passanten, dass Autos bei einem Rückstau vor der Schranke beim Rechtsabbiegen von der Oeserstraße in die Birminghamstraße oftmals den Bürgersteig befahren und hierdurch Fußgänger gefährden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. aufgrund der geschilderten Gefahrenlage sehr zeitnah eine geeignete Lösung für eine sichere Überquerung der Oeserstraße für Besucher des Sportvereins Eintracht Frankfurt e. V. zu realisieren (in die Planungen sollte die Bürgerinitiative Nied mit eingebunden werden, ggf. sollte auch ein Ortstermin anberaumt werden), und 2. durch geeignete Maßnahmen (Poller, Gitter) die Benutzung des Bürgersteigs beim Rechtsabbiegen von der Oeserstraße aus Richtung Höchst kommend in die Birminghamstraße zu verhindern. Begründung: Zu 1.: Eltern von Kindern haben die Bürgerinitiative Nied sowie ein Mitglied des Ortsbeirates angesprochen und auf die Gefährlichkeit des Überquerens der Oeserstraße im Bereich des Sportvereins Eintracht Frankfurt e. V. aufmerksam gemacht und um Hilfe gebeten. Hierbei wurde auch das Problem von mobilitätseingeschränkten Personen sichtbar, die in diesem Bereich praktisch keine sichere Möglichkeit der Überquerung haben. Die Oeserstraße wird in diesem Bereich aufgrund des täglichen Trainings beim Sportverein und des mittwochs stattfindenden Wochenmarktes von vielen Fußgängern überquert. Zu 2.: Für Autofahrer ist es auch nach der Erneuerung der Bahnschrankenanlage weiter möglich, aus Höchst kommend von der Oeserstraße nach rechts in die Birminghamstraße abzubiegen. Wenn die Schranken jedoch geschlossen sind und sich eine kleine Schlange von drei bis vier Autos gebildet hat, ist es für dahinter ankommende Autos zunächst nicht mehr möglich, sofort nach rechts abzubiegen. Die Autos müssten dann eigentlich warten, bis die Schranken sich wieder öffnen und sich die Autoschlange aufgelöst hat. Leider zeigen Beobachtungen, dass viele Autofahrer nicht warten, sondern den rechten Bürgersteig als Abbiegespur benutzen, um nach rechts in die Birminghamstraße abzubiegen, was für Fußgänger auf dem Bürgersteig lebensgefährlich sein kann. Das Befahren des Bürgersteigs kann für Fußgänger sehr gefährlich sein. Es sollte durch Poller, Gitter oder Ähnliches verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1448 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1558 entstanden aus Vorlage: OF 343/6 vom 24.01.2022 Betreff: Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindern Die katholische Gemeinde in Nied nutzt seit der Coronapandemie den Nebeneingang ihrer Dreifaltigkeitskirche (gegenüber Oeserstraße Hausnummer 124f) als Haupteingang, um einen Begegnungsverkehr der Gottesdienstbesucher zu vermeiden. Trotz markierter Parkflächen wird der Weg zu diesem Eingang sehr oft zugeparkt und die Kirchenbesucher am Zugang stark behindert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch die Installierung eines beispielsweise Pollers oder Findlings am Rand der Oeserstraße direkt vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche eine geeignete Lösung zu realisieren, sodass der Weg zu diesem Eingang der Dreifaltigkeitskirche nicht mehr zugeparkt werden kann. Begründung: Der Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche befindet sich in einer Seitenstraße der Oeserstraße mit gleichem Namen gegenüber Hausnummer 124f. Trotz eindeutig eingezeichnetem Parkverbot wird der Weg zum Nebeneingang sehr oft zugeparkt. Dieser Zugang ist durch die Coronapandemie zum Haupteingang der Dreifaltigkeitskirche geworden, sodass durch das Falschparken alle Gottesdienstbesucher am Zugang zur Dreifaltigkeitskirche behindert werden. Auch außerhalb der Gottesdienstzeiten ist dieser Eingang zeitweise für Kirchenbesucher geöffnet und dann der einzige Eingangs- und Ausgangsweg zur und von der Dreifaltigkeitskirche. Hier sollte es durch ein geeignetes Hindernis, wie zum Beispiel einen Poller oder Findling, unmöglich gemacht werden, den Zugangsweg durch Falschparken zu blockieren. Quelle: Google Maps Ein Findling oder Poller an der mit "X" gekennzeichneten Stelle sollte ein Parken direkt vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1175 Antrag vom 27.08.2023, OF 828/6 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4363 Aktenzeichen: 66 3
Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1080 entstanden aus Vorlage: OF 262/6 vom 08.11.2021 Betreff: Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Markierungen zur Sicherung des Fußgängerdurchgangs zwischen den Hausnummern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c sichtbar auf dem Straßenbelag anzubringen, 2. rechts und links am Eingang bzw. Ausgang des vorgenannten Fußgängerdurchgangs Fahrradbügel zum Abstellen von Fahrrädern anzubringen, und 3. gegenüber des Fußgängerweges an der Ausfahrt aus dem Bergmannweg rechts in die Heusingerstraße die Schraffierung sichtbar zu erneuern und auf dem schraffierten Teil im Bereich des Halteverbots ebenfalls mindestens einen Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Zwischen den Häusern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c gibt es einen Fußgängerdurchgang. Dieser ist am Anfang in den Weg hinein zwar abgepollert, jedoch parken hier Fahrzeuge und behindern das Durchkommen der zu Fuß Gehenden, vor allem mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Dies kann nicht geduldet werden und bedarf einer dringenden Abhilfe. Das Anbringen eines Fahrradbügels in diesem Bereich würde ein Übriges zur Sicherheit und der Einschränkung von unrechtmäßig abgestellten Fahrzeugen beitragen. Gegenüber im Bereich des Halteverbots aus dem Bergmannweg kommend muss die Schraffierung stärker wieder hervorgehoben werden. Des Weiteren kann das verkehrswidrige Parken in diesem Bereich durch Anbringen von mindestens einem Fahrradbügel unterbunden werden und die Ausfahrt ist besser einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 616 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Nied: Sichere Rad- und Fußwege auch in der Planungsstufe 1 der Umgestaltung des Bahnübergangs Oeserstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 187/6 Betreff: Nied: Sichere Rad- und Fußwege auch in der Planungsstufe 1 der Umgestaltung des Bahnübergangs Oeserstraße Vorgang: NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortbeirat fragt den Magistrat, 1. wie werden im Detail die Rad- und Fußwege in der Planungsstufe 1 zur Umgestaltung des Bahnübergangs an der Oeserstraße ausgeführt? 2. Welche Radwegverbindungen sind im Bereich des Übergangs vorgesehen? 3. werden die Vorgaben des beschlossenen Antrags NR 895/2019 "Fahrradstadt Frankfurt" umgesetzt? Insbesondere: - 2,3 m Breite für Radwege - Bauliche Abtrennung von Gehweg, Radweg und KFZ-Fahrbahn - Ausreichend Platz für Fußwege, z.B. Begegnungsverkehr mit Kinderwagen oder Rollstuhl 4. wenn nicht, warum nicht? Begründung: Der Bahnübergang in der Oeserstraße wird in 3 Planungsstufen umgebaut, um schließlich sicher unter den Bahngleisen hindurch zukommen. In der ersten Stufe soll eine Entspannung der Verkehrssituation erfolgen. Dabei werden auch Rad - und Fußverkehr ebenerdig neu angeordnet, um schneller und sicherer die Bahngleise zu überqueren. Der Ortsbeirat möchte nun wissen, ob alle Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt wurden, denn bis zur Fertigstellung der Planungsstufe 2 voraussichtlich im Jahr 2024 muss auch der Rad- und Fußverkehr sicher und zügig über die Gleise kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 190 2021 Die Vorlage OF 187/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) bei Abwesenheit FDP
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Beleuchtung in der Autobahnunterführung (A 5) in der Oeserstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 645 entstanden aus Vorlage: OF 127/6 vom 23.08.2021 Betreff: Griesheim: Beleuchtung in der Autobahnunterführung (A 5) in der Oeserstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, in der Oeserstraße in der Autobahnunterführung (A 5) eine ausreichende Beleuchtung zu installieren. Begründung: Die Autobahnunterführung scheint eine von wenigen Unterführungen in Frankfurt zu sein, die gar keine Innenbeleuchtung hat. Da die Unterführung auch von Rad fahrenden Kindern genutzt wird, welche zum Gymnasium Römerhof fahren, sollte sie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit innen ausreichend beleuchtet werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2283 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 91 52
Nied: Absicherung der Oeserstraße Einmündung Heusingerstraße gegen Falschparker
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 365 entstanden aus Vorlage: OF 94/6 vom 13.06.2021 Betreff: Nied: Absicherung der Oeserstraße Einmündung Heusingerstraße gegen Falschparker Die o. g. Einmündung ist bereits zu beiden Seiten durch Fahrradbügel gegen Parken außerhalb der legalen Parkbuchten abgesichert. Leider quetschen Falschparker regelmäßig bis zu drei Autos pro Straßenseite an allen Seiten neben die Fahrradbügel, sodass diese unbenutzbar werden und der Gehweg teilweise vollständig blockiert ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einmündung von der Heusingerstraße in die Oeserstraße durch weitere Maßnahmen gegen Falschparker abzusichern. Begründung: Durch das oben beschriebene Falschparken sind zu Fuß Gehende und auch Rad fahrende Kinder zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen. Bei der Ausfahrt aus der Heusingerstraße wird die Sicht auf die Oeserstraße eingeschränkt. Da es sich bei dieser Stelle für viele Kinder um den Schulweg zur Friedrich-List-Schule handelt, ist dies umso kritischer, deshalb sollte die Einmündung durch weitere Maßnahmen, wie z. B. Poller, abgesichert werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1863 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 3
Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 356 entstanden aus Vorlage: OF 82/6 vom 11.06.2021 Betreff: Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10 Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige und die Fußgänger behindernde Parken auf dem Bürgersteig in diesem Bereich zu unterbinden. Sollte es durch regelmäßige und verschärfte Kontrollen bei Tag und bei Nacht nicht gelingen, das Falschparken zu verhindern, wird gebeten , Poller zu setzen. Begründung: In diesem Bereich wird sowohl durch Pkw-Fahrer als auch Lkw-Fahrer rücksichtslos der Bürgersteig zugeparkt. Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Am Ende des Straßenabschnitts befindet sich das KIFAZ. Dieser Bürgersteig wird also auch von Begleitpersonen von und mit Kleinkindern und auch Schulkindern genutzt. Das unverantwortliche Parken einiger Autofahrerinnen und Autofahrer kann deshalb nicht länger geduldet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1968 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Frankfurter Westen: Umsetzung Maßnahmen Radverkehr ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 156 entstanden aus Vorlage: OF 62/6 vom 14.05.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Umsetzung Maßnahmen Radverkehr ermöglichen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Magistrat wird gebeten, erneut zu prüfen und zu berichten, ob nun genügend Kapazitäten für den Ausbau des Radverkehrs im Frankfurter Westen zur Verfügung gestellt werden können. Im Moment konzentrieren sich die Mittel auf Maßnahmen im Rahmen des Radentscheides, die allerdings in der Regel nicht den westlichen Stadtteilen zugutekommen. Es soll ermöglicht werden, mit zusätzlichen Mitteln auch kleinere, aber die Situation von Radfahrenden deutlich verbessernde Maßnahmen, wie Aufhebung der Benutzungspflicht der nördlichen Waldschulstraße, weiterhin im Frankfurter Westen durchführen zu können. Begründung: In der Stellungnahme vom 03.02.2020, ST 161, wurde grundsätzlich der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der nördlichen Walschulstraße zugestimmt. Die Umsetzung wurde aber mit Hinweis auf die Priorität der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Radentscheid nicht umgesetzt. Der Frankfurter Westen profitiert aktuell und mittelfristig nicht von den Verbesserungen durch den Radentscheid. Umso unverständlicher ist es, dass Maßnahmen mit Hinweis auf gerade diesen abgelehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1563 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Ist eine Wiederholung des Unfalls vom 07.05.2020 an der Bahnschranke in Nied aktuell ausgeschlossen? Ist der Stufenplan zur Beseitigung des Bahnübergangs in Nied noch im Zeitplan?
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 47/6 Betreff: Nied: Ist eine Wiederholung des Unfalls vom 07.05.2020 an der Bahnschranke in Nied aktuell ausgeschlossen? Ist der Stufenplan zur Beseitigung des Bahnübergangs in Nied noch im Zeitplan? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen zum aktuellen Stand der Planungen zur stufenweisen Beseitigung des Bahnübergangs in Nied (Stufenmodell der DB Netz AG vom 06.10.2020) sowie über die aktuelle Sicherheit vor Ort gebeten: 1. Am 07.05.2020 kam es an der Bahnschranke in Nied zu einem furchtbaren Unfall, bei dem ein 16jähriges Mädchen verstarb. Was wurde bisher von Stadt und Bahn am Bahnübergang (BÜ) Nied getan, damit sich ein derartiger Unfall nicht wiederholt? 2. Laut Stufenmodell soll die technischen Sicherung des BÜ bis Ende 2021 verbessert werden. Ist die Realisierung von Stufe 1 noch im Zeitplan (Fertigstellung Ende 2021)? Wann wird mit den Arbeiten für diese erste Stufe begonnen und in welchem Zeitraum der BÜ für den Verkehr gesperrt? 3. Ist hinsichtlich der Verkehrsführung im Bereich Birminghamstraße / Oeserstraße eine Änderung geplant und falls ja, was soll wie geändert werden? 4. Gibt es hinsichtlich der Planungen zur zweiten Stufe (Unterführung für den Fuß- und Radverkehr) schon Planungsfortschritte im Vergleich zu Oktober 2020? Sind die Planungen für diese Unterführung noch im Zeitplan und die bisher geplante Fertigstellung in 2023/24 realistisch? 5. Wann wird mit dem Abschluss der Entwurfsplanungen für die 2. und 3. Stufe des Stufenmodells gerechnet? 6. Bei welchen Themen werden die größten Risiken für die Einhaltung des Zeitplans für die drei Stufen gesehen? Gibt es aktuell Probleme, bei denen die Stadt nicht weiterkommt? 7. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat automatisch alle 4 Monate über den aktuellen Stand der Planungen zur Beseitigung des BÜ Nied zu berichten. Begründung: Der furchtbare Unfall an der Bahnschranke in Nied vom 07.05.2020 ist nunmehr 1 Jahr her. Damals öffneten sich die Schranken und es kam ein Zug. Dieser schlimme Fehler ist am BÜ Nied in den letzten 13 Jahren mindestens schon drei Mal passiert, ist also keine Seltenheit. Bisher ist aber am BÜ scheinbar nichts geschehen. Der Bevölkerung ist weiterhin die Ursache für den Unfall nicht bekannt. Auch ist unbekannt, welche Vorkehrungen die Bahn nach Wiedereröffnung der Bahnstrecke im Juli 2020 getroffen hat, damit sich dieser Unfall nicht wiederholt. Auch das Aufschlagen der Schranken auf Autodächer passiert weiterhin regelmäßig. Die Frage der Menschen lautet: Geht von den Schranken aktuell weiterhin eine große Gefahr aus oder mit welchen Sicherheitsvorkehrungen hat die Bahn auf den Unfall reagiert. Im Oktober 2020 wurde die Bevölkerung vom Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn und Verkehrsdezernent Klaus Oesterling über das 3-Stufen-Modell zur vollständigen Beseitigung des BÜ Nied informiert. Gemäß der 1. Stufe dieses Modells soll der BÜ bis Ende 2021 modernisiert und technisch verbessert werden. Da wir schon Mai 2021 haben, sollte die Bevölkerung nun zügig informiert werden, wann und für wie lange der BÜ für diese Arbeiten gesperrt wird. Da die Planung der vollständigen Beseitigung des BÜ Nied in den letzten Jahrzehnten mehrmals verschoben worden ist, sollte zudem nun für die Bevölkerung mehr Transparenz geschaffen werden durch regelmäßige Updates zur Planung der Baumaßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 21 2021 Die Vorlage OF 47/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2021, OA 1 entstanden aus Vorlage: OF 31/6 vom 04.05.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 Vorgang: OA 663/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 ("Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58, wie in der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, beschlossen, wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Begründung: Mit der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, hat der Ortsbeirat 6 bereits einstimmig beschlossen, dass Linienführungen entsprechend überprüft werden sollen, da der Ortsbeirat befürchtet, dass sich durch die vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern wird: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2021, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 29 und OA 1 = Ablehnung) IBF (M 29 = Enthaltung, OA 1 = Annahme) Gartenpartei (M 29 und OA 1 = Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF-BIG, IBF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 53, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021
Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 37 entstanden aus Vorlage: OF 37/6 vom 28.04.2021 Betreff: Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Wettbewerbsergebnisse zu der am 27. April 2021 stattgefundenen Jurysitzung bezüglich der Platzierung eins bis drei dem Ortsbeirat und den Bürgern und Bürgerinnen Griesheims in einer Sitzung noch vor den Sommerferien vorzustellen, und 2. mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wie dieser Wettbewerb sachlich und fachlich verknüpft ist mit dem laufenden Wettbewerb zum Bahnhofsvorplatz in der Waldschulstraße. Begründung: Am 27. April 2021 fand die Jurysitzung bezüglich der Gestaltung des Fußgängertunnels Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße statt. Dort wurden die vorgelegten Wettbewerbsentwürfe begutachtet und platziert. Der Fußgängertunnel ist das Herzstück der Verbindung zwischen den beiden Stadtteilteilen. Hier müssen alle Bürger durch, die einerseits zur Bahn wollen, andererseits aber auch die durch die Bahn geteilten Stadtteilteile zu erreichen. Es ist ein Tunnel, der für mindestens die nächsten 30 Jahre prägend für den Stadtteil sein wird. Aus diesem Grunde wurde bei den damaligen Vorstellungen von der Bürgerschaft darauf hingewirkt, dass die Gestaltung mit den Bürgern vorgenommen wird. Dies war auch in den Veranstaltungen zugesagt worden, deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, dass die ersten drei Platzierten ihre Werke im Ortsbeirat vorstellen. Nur vorsorglich bittet der Ortsbeirat um Auskunft darüber, ob die beiden Wettbewerbe Unterführung und Bahnhofsvorplatz sachlich und fachlich verknüpft sind und am Ende auch harmonierend zusammenpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1574 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Gefährdung durch überlange Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7297 entstanden aus Vorlage: OF 1501/6 vom 07.02.2021 Betreff: Gefährdung durch überlange Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen Immer öfter werden kleinere Lkw, Sprinter etc., die länger als normale Pkw sind, auf für Pkw gedachten Abstellplätzen, die schräg bzw. senkrecht zur Straße eingerichtet sind, geparkt. Sie ragen entweder in den Straßenraum oder parken auf Fahrradwegen oder Bürgersteigen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie diesen Gefahren begegnet werden kann. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten zunehmend, dass die o. g. Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen geparkt werden. Beispiele hierfür sind die Waldschulstraße und der hintere Teil des Schwarzerlenweges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1167 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Parken an der Waldschulstraße teilweise verkehrsgefährdend
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1488/6 Betreff: Griesheim: Parken an der Waldschulstraße teilweise verkehrsgefährdend Entlang der Waldschulstraße in Frankfurt-Griesheim ist das Parken für Autos auf beiden Seiten erlaubt, teilweise Schrägparken in Buchten. Dort stehen jedoch Fahrzeuge oft so, dass sie wegen Überlänge in den Straßenraum oder auf den Radweg reichen, teilweise stehen auch Räder auf dem Grünstreifen. Ein Anwohner hat dem Ortsbeirat eine Mail mit vielen Fotos geschickt, die dies zum Teil drastisch belegen. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: 1. Ist dem Mag die Situation bekannt? 2. Wie ist die Rechtslage, ist es erlaubt, dass Fahrzeuge so geparkt werden, dass sie aus der Parkbucht in den Straßenraum hinein ragen? 3. Dürfen Fahrzeuge auf den Rad/Fußweg hinaus ragen? 4. Dürfen Fahrzeuge in dieser Straße mit dem Rad auf dem Grün geparkt werden? 5. Dürfen Fahrzeuge in einer Parkbucht abgestellt werden, wenn sie für diese offensichtlich zu groß sind? 6. Ist der Magistrat bereit, sich die Situation einmal anzusehen? 7. Erkennt der Magistrat eine Unfallgefahr/Gefahr im Verzug und ist bereit, entsprechend einzugreifen? 8. Der Magistrat möge bitte berichten, wie er das Problem lösen will. Begründung: Es gibt Dinge, an die man sich gewöhnt, obwohl sie nicht in Ordnung sind. Die Art, wie an der Waldschulstraße teilweise Autos mit Überlänge abgestellt werden, gehört wohl dazu. Fast immer geht so etwas gut, aber manchmal kommt es dann doch zu einem Unfall, der hätte vermieden werden können, wenn man rechtzeitig eingeschritten wäre. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1951 2021 Die Vorlage OF 1488/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFrankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 663 entstanden aus Vorlage: OF 1469/6 vom 17.01.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.03.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 ("Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Der Magistrat wird gebeten, auf traffiQ dahin gehend einzuwirken, dass die geplanten Änderungen im Vorfeld dem Ortsbeirat vorgestellt werden und gemeinsam Lösungen gefunden werden. Begründung: Durch die in dem Nahverkehrsplan 2025+ vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 würde sich die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.05.2021, OA 1 Antrag vom 04.05.2021, OF 31/6 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Anfrage vom 03.09.2021, A 26 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 92 11
Nied: Schließzeiten am Bahnübergang optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6901 entstanden aus Vorlage: OF 1414/6 vom 06.11.2020 Betreff: Nied: Schließzeiten am Bahnübergang optimieren Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Deutschen Bahn an Lösungen für kürzere Schließzeiten der Schranken am Bahnübergang Nied (insbesondere in den Hauptverkehrszeiten am Vormittag und am Nachmittag) zu arbeiten, ohne dass dabei der S-Bahn-Verkehr beeinträchtigt wird (bspw. durch Verlagerungen). In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. durch welche Maßnahmen der Deutschen Bahn erreicht wurde, dass am 22. Oktober 2020 (während einer Aktion der Bürgerinitiative "Die Schranke muss weg") die Schranken offensichtlich deutlich häufiger und länger geöffnet waren als an anderen vergleichbaren Tagen; 2. inwieweit diese Maßnahmen auch in Zukunft regelmäßig umgesetzt werden können, um die Situation an dem Bahnübergang zumindest im Hinblick auf die langen Schließzeiten etwas zu entspannen. Begründung: Täglich müssen Menschen in Nied aufgrund der langen Schließzeiten lange warten, bis sie den Bahnübergang überqueren können, und es bilden sich lange Staus, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten. In Spitzenzeiten wurden Schließzeiten von bis zu 52 Minuten innerhalb einer Stunde (in Summe) beobachtet, dabei sind die Schranken teilweise 15 bis 20 Minuten am Stück geschlossen. Die Situation ist entsprechend oft sehr angespannt und führt immer wieder auch zu gefährlichen Situationen. Nun wurde am 22. Oktober 2020 während einer Aktion der Bürgerinitiative "Die Schranke muss weg" beobachtet, dass die Schließzeiten erheblich kürzer waren als sonst. Es scheint, als könnten die Züge effizienter über den Bahnübergang Nied gelenkt werden, sodass die Schranken länger geöffnet sind und keine oder kaum Staus in der Oeserstraße entstehen. Vor dem Hintergrund, dass die Menschen in Nied noch einige Jahre mit dem Bahnübergang leben müssen, sollte jede kurzfristig umsetzbare Möglichkeit zur Optimierung ernsthaft geprüft werden. Dabei darf es jedoch keine Beeinträchtigung der S-Bahn-Verbindung zwischen Höchst und der Innenstadt geben. Eine Verlagerung von Fahrten darf dabei nicht zulasten der S-Bahn-Verbindungen gehen. Wenn es wirksame und sichere Möglichkeiten gibt, die Schließzeiten effizienter zu gestalten, sollten diese auch umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 680 Aktenzeichen: 66 2
Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6789 entstanden aus Vorlage: OF 1382/6 vom 11.10.2020 Betreff: Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Bürgersteig auf der Südseite der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße wieder verkehrssicher wird. Begründung: Das Wurzelwerk der in diesem Abschnitt der Lärchenstraße stehenden Bäume hat die Platten des Bürgersteiges so angehoben, dass Fußgänger dort nur noch mit hoher Aufmerksamkeit entlanglaufen können. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl haben noch größere Probleme. Die Situation verschlimmert sich naturgemäß von Jahr zu Jahr. Es wird Zeit, sich eine Lösung zu überlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 387 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Griesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6483 entstanden aus Vorlage: OF 1362/6 vom 28.08.2020 Betreff: Griesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-Nord Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Schulweg der Grundschulkinder in Griesheim-Nord im Bereich der Cuxhavener Straße/Emdener Straße /Bingelsweg/Waldschulstraße besser gesichert wird. Begründung: Der Parkdruck in diesem Gebiet führt dazu, dass die Einmündungen der Straßen regelmäßig zugeparkt sind. Für Grundschulkinder sind die Straßen so nicht gefahrlos einzusehen und zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der WestHöchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel „Radfahrer frei“) kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476 entstanden aus Vorlage: OF 1354/6 vom 26.08.2020 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der West-Höchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel "Radfahrer frei") kennzeichnen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des ehemaligen Radweges auf der Westseite der West-Höchster Straße (Fahrtrichtung von Zeilsheim nach Sindlingen) auch für Radfahrer wieder möglich zu machen. Langsameren und ängstlichen Radfahrern sollte das Befahren wieder offiziell erlaubt sein, jedoch unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Hierzu ist die Installation des Schildes "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO) vorzunehmen (siehe auch Stellungnahme ST 161 vom 03.02.2020 bezüglich der Waldschulstraße in Griesheim). Begründung: Über viele Jahre konnten Radfahrer die Strecke von Zeilsheim nach Sindlingen auf einem durch farbliches Pflaster gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweg, der parallel zum Gehweg verläuft, gefahrlos nutzen. Nach Demontage des Radwegeschildes ist ein offizielles Fahren jetzt nur noch auf der Fahrbahn der West-Höchster Straße erlaubt. Viele ängstliche und unsichere Radfahrer sowie Familien mit Kindern nutzen den alten Radweg jedoch weiterhin, um dem regen Bus- und Kfz-Verkehr auf der Straße zu entgehen. Diese illegale Nutzung sollte durch das Anbringen der vorgeschlagenen Schilder legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Sicherung des Schulwegs zum Gymnasium Römerhof durch Anbringung von Tempo-30-Schildern auf der Straße Am Römerhof von der Einmündung Oeserstraße bis zum „Schmidtkreisel“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6405 entstanden aus Vorlage: OF 1112/2 vom 29.07.2020 Betreff: Sicherung des Schulwegs zum Gymnasium Römerhof durch Anbringung von Tempo-30-Schildern auf der Straße Am Römerhof von der Einmündung Oeserstraße bis zum "Schmidtkreisel" Der Magistrat wird beauftragt, auf der Straße Am Römerhof im Bereich zwischen der Oeserstraße und dem "Schmidtk reisel", auf dem zur Schulwegsicherung Tempo 30 gilt, ausreichend Tempo-30-Schilder aufzustellen und entsprechende Hinweise auf der Fahrbahn anzubringen. Begründung: Auf der Straße Am Römerhof gilt zur Schulwegsicherung des Gymnasiums Römerhof Tempo 30. Aus Richtung "Schmidtkreisel" sind nach Einmündung in die Straße Am Römerhof in etwas größerem Abstand Tempo-30-Schilder und eine Fahrbahnmarkierung mit Tempo 30 angebracht. Aus Richtung Oeserstraße ist das erste Tempo-30-Schild erst hinter dem Gymnasium angebracht. Aufgrund der Länge der Straße ist die bis dahin zu fahrende Strecke schon recht lang. Um die Schülerinnen und Schüler ausreichend auf ihrem Schulweg zu schützen, ist es dringend erforderlich, die Aufstellung der entsprechenden Verkehrsschilder und die Abmarkierung der Fahrbahn direkt nach den Straßeneinmündungen der Oeserstraße und des "Schmidtkreisels" vorzunehmen. Als Hinweis für den angemessenen Abstand können dabei die auf der Straße sehr zahlreich vorhandenen Verkehrsschilder (Überholverbot für zweiachsige Fahrzeuge und absolutes Halteverbot) dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1988 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Glascontainer Oeserstraße 130 unter die Erde legen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6349 entstanden aus Vorlage: OF 1330/6 vom 30.07.2020 Betreff: Nied: Glascontainer Oeserstraße 130 unter die Erde legen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Glascontainer in der Oeserstraße 130 durch einen Unterflurcontainer ausgetauscht werden kann, a lternativ wäre eine Versetzung zu prüfen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich über die häufige Missachtung der Einwurfzeiten und die damit verbundene Lärmbelästigung in Nachtstunden und an Wochenenden. Zudem verstärkt sich "durch seinen ungünstigen Standort gegenüber den zwei Mehrfamilienhäusern der Geräuschpegel im Innenhof der zwei Häuser immens", wie ein Anwohner dem Ortsbeirat schildert. Unterflurcontainer schlucken deutlich mehr Einwurflärm und verringern die Lärmbelästigung. Sollte es baulich nicht möglich sein, an dieser Stelle in die Erde zu gehen, sollte geprüft werden, ob eine Versetzung die erwünschte Erleichterung bringen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 574 Antrag vom 17.04.2021, OF 11/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Keine zweite Oeserstraße in Sossenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1336/6 Betreff: Keine zweite Oeserstraße in Sossenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, darauf einzuwirken, dass bei der Planung zum Bau der Regionaltangente West (RTW) in Sossenheim, eine ungefährdete Querung des Sossenheimer Wegs durch eine Brücken- oder Tunnellösung erfolgt. Keinesfalls mit einer - jetzt schon fehlerbehafteten - Schranke! Begründung: Seit Jahrzehnten ist die Bahnstrecke über der Oeserstraße mangelhaft mit antiquierten Schranken gesichert. Ebenso lange mahnen Bürger und der Ortsbeirat die Gefahrenlage an. Immer wieder kam es zu kritischen Situationen und Unfällen, bis bekanntermaßen im Mai das erste Todesopfer zu beklagen war. Aus diesem beispielhaft tragischen Ereignis, kann nur eine Lehre gezogen werden: KEINE WEITERE SCHRANKENLÖSUNG IN SOSSENHEIM ! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1336/6 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenNied: Verbindungsweg (unterhalb des Bergmannwegs) in Verlängerung der Zufahrt zur Oeserstraße 80 für Fußgänger und Radfahrer ertüchtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6168 entstanden aus Vorlage: OF 1322/6 vom 31.05.2020 Betreff: Nied: Verbindungsweg (unterhalb des Bergmannwegs) in Verlängerung der Zufahrt zur Oeserstraße 80 für Fußgänger und Radfahrer ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, unter der Annahme, dass die Stadt das oder die Flurstücke aus dem Besitz einer Erbengemeinschaft erworben hat, welche im Anschluss an die Zufahrt zum Georgshof einen Verbindungsweg bis zur Nidda darstellen, diesen Bereich so zu ertüchtigen, dass die Stelle, an der häufig nach Regenfällen Wasser steht und die verschlammt ist, ein schneller Abfluss des Niederschlagswassers erfolgen kann. Es empfiehlt sich, gegebenenfalls eine Asphaltdecke aufzubringen und seitlich einen leichten Graben (Rinne) auszubilden. Ein Streifen extra für Reiter sollte mit vorgesehen werden. Quelle: GIS Nach langen Regenfällen befindet sich dort über mehrere Tage eine große Wasserfläche Begründung: Der im Besitz einer Erbengemeinschaft befindliche Weg wurde von vielen Fußgängern und Radfahrern schon früher als Verbindungsweg zwischen Oeserstraße und Nidda genutzt, jedoch aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht ertüchtigt. Sollte der Weg mit Erwerb der Flurstücke in städtisches Eigentum übergegangen sein, sollte eine Ertüchtigung erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1768 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Nied: Anbringung eines Sicherheitszauns zwischen Fußweg und Bahnschienen bei der Bahnschranke in Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6169 entstanden aus Vorlage: OF 1323/6 vom 31.05.2020 Betreff: Nied: Anbringung eines Sicherheitszauns zwischen Fußweg und Bahnschienen bei der Bahnschranke in Nied Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Fußweg und der Bahnstrecke in Nied im Abschnitt zwischen Birminghamstraße und Oeserstraße wieder einen Sicherheitszaun anzubringen (siehe beigefügtes Bild ). Quelle: Google Maps Begründung: Vor längerer Zeit fanden Bahnarbeiten in diesem Abschnitt statt. Dabei wurde der bestehende Sicherheitszaun zwischen Fußweg und Bahnstrecke entfernt, aber danach nicht mehr wieder hinzugefügt. Insbesondere kleine Kinder können nun ohne Probleme vom Fußweg auf die Bahngleise laufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1765 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6
Bahnübergang Nied
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.05.2020, OA 550 entstanden aus Vorlage: OF 1294/6 vom 11.05.2020 Betreff: Bahnübergang Nied Vorgang: V 1447/19 OBR 6; ST 166/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der DB Netz AG dafür Sorge zu tragen, dass der in der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 166, vorgestellte Zeitplan eingehalten wird und entsprechend umgehend mit Planung und Bau begonnen wird. Weitere Verzögerungen müssen vermieden werden. Vielmehr sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, diesen Zeitplan möglichst zu verkürzen. Ohne die Planungen und den Bau für die Unterführung zu verzögern oder gar zu gefährden, wird der Magistrat beauftragt, den Bau einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer erneut ernsthaft zu prüfen und umzusetzen. Begründung: Bereits seit vielen Jahren, vielmehr Jahrzehnten, setzt sich der Ortsbeirat für die Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße und den Bau der Bahnunterführung ein. Genauso lange versucht die Stadt erfolglos, dort eine Bahnunterführung zu planen und zu bauen. Es wurden (Zeit-)Pläne erstellt, doch bisher wurde keiner der Pläne in die Tat umgesetzt. Stattdessen gab es immer wieder Verschiebungen - zuletzt begründet mit einem erneuten Abstimmungsbedarf bedingt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung der Honorarordnung für Ingenieurleistungen (siehe Stellungnahme ST 166). Die Zeit des Diskutierens und Verschiebens ist nun endgültig vorbei. Alle rechtlichen Fragen sollten mittlerweile geklärt sein, und gemäß der Stellungnahme ST 166 liegt eine abgestimmte Vorentwurfsplanung vor. Es ist dringend geboten, dass den Plänen endlich Taten folgen. Die Forderung nach dem Bau einer Brücke bedeutet nicht, dass damit die Planung für die Unterführung zurückgestellt werden sollte, im Gegenteil, der Ortsbeirat fordert eine schnelle Umsetzung der Pläne ausdrücklich, aber das eine schließt das andere nicht aus. Die zehn Jahre, die es noch mindestens dauern wird, bis die Unterführung fertiggestellt ist, sind wohl leider realistisch angesetzt. Eine Fußgängerbrücke wäre deutlich schneller zu bauen und müsste auch nicht als Provisorium betrachtet werden, denn ein oberirdischer Weg wäre auch nach Fertigstellung der Bahnunterführung zumindest bei Dunkelheit eine gute Alternative zum Weg durch die Unterführung, zumindest für Fußgängerinnen und Fußgänger wahrscheinlich auch kürzer und schneller. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.06.2020, NR 1210 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2019, V 1447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 166 Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 50 Vortrag des Magistrats vom 16.06.2023, M 94 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 550 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1210 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.06.2020, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 550 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1210 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 550 und NR 1210 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 550 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1210 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6051, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66 2
Nied: Pkw-Parkplätze auf dem Gehweg in der Oeserstraße vor der Hausnummer 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5953 entstanden aus Vorlage: OF 1263/6 vom 02.03.2020 Betreff: Nied: Pkw-Parkplätze auf dem Gehweg in der Oeserstraße vor der Hausnummer 11 Der Magistrat wird gebeten, in der Oeserstraße vor der Hausnummer 11 ein oder zwei markierte Parkplätze auszuweisen. Damit die Parkplätze auch den Patienten einer benachbarten Arztpraxis zugutekommen, sind diese mit einer Parkscheibenregelung zu versehen, die wochentags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr das Parken auf 90 Minuten begrenzt. Begründung: In diesem Bereich gibt es großen Bedarf an Parkplätzen. Vor der Hausnummer 11 ist Platz für ein bis zwei Parkplätze. Eine benachbarte Arztpraxis sowie weitere Geschäfte in der Nähe würden davon profitieren, wenn die Parkplätze eine zeitliche Beschränkung der Parkdauer hätten, damit nicht wenige sehr lange parkende Fahrzeuge die Parkplätze belegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1718 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Flüssigen Verkehr in der Oeserstraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5807 entstanden aus Vorlage: OF 1226/6 vom 03.02.2020 Betreff: Flüssigen Verkehr in der Oeserstraße ermöglichen Vorgang: OM 4658/15 OBR 6; ST 128/16 Der Magistrat wird gebeten, in Anlehnung an die Stellungnahme vom 15.01.2016, ST 128, die markierten Parkflächen auf der nördlichen Seite der Oeserstraße zwischen der Sauerstraße und der Denzerstraße aufzuheben und diese nach erneuter Prüfung ersatzweise auf der südlichen Oeserstraße zwischen der Beunestraße und der Oeserstraße (vor dem Gemeindezentrum der Evangelischen Kirchengemeinde Nied, Oeserstraße 3a) einzurichten. Begründung: In der Stellungnahme ST 128 erklärte der Magistrat: "Durch die Einrichtung von Parkplätzen in der Oeserstraße würde der Fahrverkehr zwar gebremst werden, jedoch würde dadurch der Busverkehr massiv behindert werden. Dieser wird bereits durch den Bahnübergang in Höhe der Oeserstraße behindert, eine weitere Behinderung kann nicht im Sinne der Fahrgäste sein. Des Weiteren würde ständiges Anfahren und Bremsen zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen führen." Die bisherige Einrichtung der Parkflächen mit Parkwinkeln in der Oeserstraße aufgrund eines Antrags des Ortsbeirates wird seitens des Ortsbeirates sehr befürwortet. Im Bereich der Einmündung in die Kehreinstraße und zwischen der Sauerstraße und der Denzerstraße behindern die Parkplätze jedoch den Durchfluss des Pkw-Verkehrs. Es kommt zu Behinderungen und Lärmbelästigung durch Hupen von Fahrzeuglenkern. Der Busverkehr wird gestört, wie es der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 128 ausführt. Weiterhin wird auch entgegen der Fahrtrichtung oder teilweise auf dem Bürgersteig geparkt. Durch die beantragte Maßnahme ist eine Verbesserung der Situation zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4658 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 128 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 848 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Schienen am Bahnübergang Oeserstraße sicherer für Radfahrende machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5811 entstanden aus Vorlage: OF 1230/6 vom 03.02.2020 Betreff: Nied: Schienen am Bahnübergang Oeserstraße sicherer für Radfahrende machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten sinnvoll erscheinen, um die Gefahr, dass Radfahrende mit ihren schmalen Fahrradreifen bei der Überquerung des Bahnübergangs Oeserstraße in den Schienen hängen bleiben, zu reduzieren, dabei sind insbesondere Querungshilfen aus Hartgummi, wie sie andernorts eingesetzt werden, in die Überlegungen einzubeziehen. Begründung: Der Bahnübergang ist für Radfahrende gefährlich zu überqueren, weil die Fahrbahn die Schienen in einem spitzen Winkel schneidet und die Reifen daher leicht in die Schienen einfädeln können. Viele Nieder Radfahrende sind hier schon einmal gestürzt, es ist nur eine Frage der Zeit, bis einmal jemand vor ein Auto fällt. Eine Querungshilfe kann das Problem beheben, indem der Spalt neben der Schiene durch ein flexibles Hartgummiteil abgedeckt wird. Fährt ein Zug über die Strecke, wird dieses Teil einfach zur Seite gedrückt. Hierfür sind bereits Produkte verfügbar (z. B. veloSTRAIL). Diese Lösungen sind auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Rollatorfahrerinnen und Rollatorfahrer eine große Hilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 271 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Radfahrer sicher auf die Fahrbahn der Oeserstraße leiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5808 entstanden aus Vorlage: OF 1227/6 vom 03.02.2020 Betreff: Radfahrer sicher auf die Fahrbahn der Oeserstraße leiten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie Radfahrer aus östlicher Richtung kommend auf dem Bürgersteig nach der Bahnunterführung sicher vom Bürgersteig auf die Fahrbahn geleitet werden können. Ggf. ist hier durch die Rücknahme eines markierten Parkplatzes und entsprechender Markierung auf der Fahrbahn eine sichere Führung auf die Fahrbahn in Richtung Westen möglich. Begründung: Von Osten her kommende Radfahrer können die Straße oder auch den Gehweg nutzen. Radfahrer, die den Gehweg nutzen, treffen auf der westlichen Seite mehr oder weniger auf eine ungelöste und damit unsichere Weiterführung des Radweges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 844 Aktenzeichen: 32 1
Rücknahme der Einbahnstraßenregelung in der „kleinen Mainzer Landstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5806 entstanden aus Vorlage: OF 1225/6 vom 03.02.2020 Betreff: Rücknahme der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, um das Für und Wider der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen der Spielmannstraße und der Kehreinstraße sowie zwischen der Kehreinstraße und der Sauerstraße abzuwägen. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, insbesondere in der Schmidtbornstraße und auch in der Oeserstraße. Zudem verleitet die derzeitige Einrichtung die Verkehrsteilnehmer, verkehrswidrig in die Kehreinstraße entgegen der Einbahnstraße zu fahren, um auf den Weg in Richtung Luthmerstraße und Saalbau Nied zu gelangen, anstatt erneut den Weg über die Kreuzung an der Kirche durch Alt-Nied und über die Schmidtbornstraße zu fahren. Die derzeitige Einbahnstraßenregelung erhöht das Verkehrsaufkommen in der Schmidtbornstraße, welche im Bereich zwischen Alt-Nied und Sauerstraße sehr schmal und gut beparkt ist. Anwohner der unteren Spielmannstraße müssen, um in die Oeserstraße zu gelangen, entweder in der Straße wenden oder über die Mainzer Landstraße und durch Alt-Nied fahren, um in die Oeserstraße zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 849 Antrag vom 23.08.2021, OF 143/6 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 658 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2020, OA 532 entstanden aus Vorlage: OF 1241/6 vom 02.02.2020 Betreff: Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 12 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Ergänzungen darin Eingang finden: 1. Zusätzlich zu den in der Vorlage M 12 dargestellten Maßnahmen des ISEK wird ein Maßnahmenkatalog zur Neueinrichtung bzw. Intensivierung der Familienhilfe- und Jugendhilfemaßnahmen im Planungsgebiet erstellt. 2. Die in der Vorlage M 12 dargestellten Projekte werden zeitlich deutlicher priorisiert. Die Projekte 7.1 und 7.2 zum Thema Schule in Verbindung mit 1.4 (Entwicklung des FIAT-Geländes), 7.6 (Ergänzung der sozialen Infrastruktur) und 7.3 (Erweiterung des Raumangebots für Kinder, Jugendliche und Erwachsene) haben ebenso wie der behindertengerechte Umbau der Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße allerhöchste Priorität. 3. Dem Ortsbeirat wird jährlich ein Bericht über den Fortschritt der Projekte erstattet. Begründung: Mit der Vorlage M 12 und dem zugrunde liegenden Katalog von Maßnahmen werden viele lange geforderte Maßnahmen verwirklicht werden können. Dies allein genügt aber nicht, um z. B. die problematische Situation vieler Familien, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, und die daraus resultierenden pädagogischen Schwierigkeiten in Kitas und Schulen in Griesheim-Mitte anzugehen, deshalb sollte parallel zu den städtebaulichen Anstrengungen der Gemeinde auch hier angesetzt werden. Eine zeitliche Priorisierung über die reine Einordnung in Kategorien hinaus scheint sinnvoll, damit die dringendsten Maßnahmen auch zuerst verwirklicht werden. Der Ortsbeirat ist zudem daran interessiert, regelmäßig einen Bericht über die erzielten Fortschritte zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 242 Antrag vom 26.06.2020, OF 1326/6 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6345 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2020, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 532 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 532); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 12 und OA 532 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 532 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 532); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5400, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020 Aktenzeichen: 61 0
Nied: Hindernisse am S-Bahnhof Nied reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5810 entstanden aus Vorlage: OF 1229/6 vom 03.02.2020 Betreff: Nied: Hindernisse am S-Bahnhof Nied reduzieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was unternommen werden kann, um die Rampe, die vom Gehweg entlang der Oeserstraße zum Bahnsteig in Richtung Frankfurt führt, für Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator nutzbar bzw. besser nutzbar zu machen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, die Fußgängerampel am Bahnhof um ein akustisches Signal zu erweitern. Begründung: Die Rampe, die vom Gehweg entlang der Oeserstraße zum Bahnsteig in Richtung Frankfurt führt, ist leider mit Stufen ausgestattet und damit für Rollstuhlfahrende nicht nutzbar. Auch Passagiere, die einen Kinderwagen oder einen Rollator mitführen, können diese nur eingeschränkt nutzen. Würde wenigstens die Hälfte der Rampe begradigt werden, wäre dies eine deutliche Erleichterung, da die betreffenden Personen nicht mehr gezwungen wären, einen erheblichen Umweg in Kauf zu nehmen. Momentan muss man aus dem Nieder Ortskern von Osten kommend zunächst die Straße überqueren, um barrierefrei auf den Bahnsteig zu gelangen. Um auch für sehbehinderte Menschen die Überquerung der Straße zu ermöglichen, sollte die Fußgängerampel an dieser Stelle mit einem akustischen Signal nachgerüstet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1121 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 267 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Nied: Verkehrssicherung im Kreuzungsbereich Therese-Herger-Anlage/Oeserstraße/Neumarkt - zweiter Versuch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5809 entstanden aus Vorlage: OF 1228/6 vom 03.02.2020 Betreff: Nied: Verkehrssicherung im Kreuzungsbereich Therese-Herger-Anlage/Oeserstraße/Neumarkt - zweiter Versuch Vorgang: OM 5038/19 OBR 6; ST 2099/19 D er Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin einzuberufen, um Lösungen für die Verkehrsprobleme im Kreuzungsbereich Therese-Herger-Anlage/Oeserstraße/Neumarkt zu finden. Begründung: Wie bereits in der Anregung des Ortsbeirats vom 10.09.2019, OM 5038, dargelegt, werden an der Haltestelle "Neumarkt" haltende Busse der Linie 59 trotz durchgezogener Mittellinie regelwidrig überholt. Aufgrund der Unübersichtlichkeit der Verkehrssituation wird dabei auch regelmäßig die für die Autofahrer auf Rot stehende Ampel überfahren. Die Ampelanlage ist Teil des Schulwegs zur Friedrich-List-Schule. Die Fahrbahntrennung dient neben der allgemeinen Verkehrssicherung damit auch der Schulwegsicherung. Auch die Kinderbeauftragte des Stadtteils Nied befürwortet die vorgeschlagenen Maßnahmen. In seiner Stellungnahme vom 18.11.2019, ST 2099, erklärt der Magistrat, dass Klemmfixe auf der Straße aufgrund der geringen Fahrbahnbreite nicht angebracht werden könnten. Bei der geschilderten Situation handele es sich um ein individuelles Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht nachzukommen sei. Diese resignative Antwort kann nicht das letzte Wort in dieser Sache bleiben. Wenn eine Lösung mit Klemmfixen auf der Straße nicht möglich ist, muss eine andere Lösung gefunden werden. Es kann nicht sein, dass man wartet, bis ein Kind, das die Ampel auf seinem Schulweg benutzen muss, dort überfahren wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5038 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2099 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 957
Nied: Radweg von Nied zum Rebstock
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5692 entstanden aus Vorlage: OF 1206/6 vom 05.01.2020 Betreff: Nied: Radweg von Nied zum Rebstock Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, Radwege entlang der Oeserstraße von Nied zum Rebstock zu errichten. Folgende Maßnahmen könnten zu einer sicheren Verkehrswegeführung mit dem Fahrrad führen: 1. Der nördliche Bürgersteig zwischen dem H4 Hotel Messe und Nied könnte leicht verbreitert, geteert und für Fußgänger und Radfahrer nutzbar gestaltet werden. Der eingezeichnete Schutzstreifen auf der Fahrbahn könnte somit auf der nördlichen Seite entfernt werden. 2. Die Mittellinie (auf der Oeserstraße zwischen Waldschulstraße und Lidl) könnte durch die erreichte bauliche Trennung wieder auf der Fahrbahn markiert werden. 3. Auf der südlichen Straßenseite zwischen Nied Höhe Lidl und Ampelanlage (Ecke Waldschulstraße) könnte ein Fahrradweg errichtet werden, dafür müsste ggf. der Grünstreifen um circa einen Meter reduziert werden (es sind keine Bäume dadurch betroffen). 4. Der markierte Fahrradschutzstreifen auf der nördlichen Straßenseite zwischen Am Römerhof und Am Neufeld könnte auf den Bürgersteig verlegt werden (analog der Gegenrichtung). Dazu müsste der Bürgersteig leicht verbreitert und geteert werden. Im Gegenzug könnte der Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn entfernt werden. Begründung: Der Weg zwischen Nied und dem Rebstock ist unter anderem für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof wichtig und derzeit nicht ausreichend gesichert. Ein durchgehender Radweg könnte die Verkehrssicherheit für Schulkinder deutlich erhöhen. Die Fragen gehen auf eine Initiative im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt "Sicher von Nied zum Rebstock" mit über 200 abgegebenen Stimmen zurück, die so dort gestellt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 784 Aktenzeichen: 66 2
Radweg von Nied zum Rebstock
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1004/2 Betreff: Radweg von Nied zum Rebstock Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird unter Hinweis auf den Vorschlag "Sicher von Nied zum Rebstock" auf "Frankfurt fragt mich" gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, Radwege entlang der Oeserstraße von Nied zum Rebstock zu errichten. Folgende Maßnahmen könnten hierbei im Bereich des Ortsbezirks 2 zu einer sicheren Verkehrswegeführung mit dem Fahrrad führen: 1. Einrichtung eines beidseitigen Fahrradweges entlang der Max-Pruss-Straße dort ist derzeit lediglich ein Fußweg auf dem Rebstockgelände vorhanden, den Mann/Frau als Radfahrer nutzen kann, das ist unbefriedigend, zumal er für Fußgänger und Radfahrer zu schmal ist. 2. Gestaltung einer auch zu Messezeiten sicheren Verkehrsregelung für Radfahrer*innen am Rebstock für Radfahrer von der Max-Pruss-Straße in die Leonardi-da-Vinci-Straße. Begründung: Der Weg zwischen Nied und dem Rebstock ist unter anderem für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Römerhof wichtig und derzeit nicht ausreichend gesichert. Ein durchgehender Radweg könnte die Verkehrssicherheit für Schulkinder deutlich erhöhen. Auch eine Initiative im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt "Sicher von Nied zum Rebstock", mit über 200 abgegebenen Stimmen, fordert hier eine Initiative der Politik. Entlang der Max-Pruss-Straße ist derzeit lediglich ein Fußweg auf dem Rebstockgelände vorhanden, der für eine Nutzung als Fuß- und Radweg zu schmal ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1537 2020 Die Vorlage OF 1004/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenOrtsbezirk 6: Radwege im und hinter dem Niedwald sicherer machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 1198/6 Betreff: Ortsbezirk 6: Radwege im und hinter dem Niedwald sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob - entlang der Oeserstraße im Niedwald ein Rad- und Fußweg gebaut werden kann? - entlang der Oeserstraße zwischen Waldschulstraße und Am Römerhof der Gehweg so verbreitert werden kann, dass hier auch ein Radweg Platz findet? Begründung: Elternvertreter der Schule "Gymnasium am Römerhof" sind besorgt über die unsicheren Radwege im und hinter dem Niedwald. Der Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen versprach ihnen, ihre ersten Lösungsideen prüfen zu lassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1198/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenNied: Wie geht es verkehrstechnisch im Stadtteil weiter?
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 1205/6 Betreff: Nied: Wie geht es verkehrstechnisch im Stadtteil weiter? Vorgang: V 1170/19 OBR 6; ST 894/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, wie er sich die weitere verkehrstechnische Entwicklung des Stadtteils Nied vorstellt. Hierfür wird der Magistrat gebeten, die Stellungnahme ST 894 vom 13.05.2019 wie folgt genauer zu erläutern: - Wie wirkt sich die mögliche Erweiterung der U-Bahnlinie 5 auf den Bau der Unterführung aus? - Besteht die Gefahr, dass es auf Grund der U-Bahnerweiterung zu Verzögerungen beim Bau der Unterführung der Oeserstraße kommen wird? - Wo genau könnte eine solche schienengebundene Verbindung zwischen dem Römerhof in Richtung Nied verlaufen? Begründung: Der Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen ist über die in der ST 894 vom 13.05.2019 erwähnte Untersuchung der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 nach Nied erfreut. Dennoch bleiben viele Fragen ungeklärt, die frühzeitig geklärt werden müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2019, V 1170 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 894 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1551 2020 Die Vorlage OF 1205/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 entstanden aus Vorlage: OF 1135/6 vom 06.10.2019 Betreff: Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Radwegbenutzungspflicht für den Bereich der nördlichen Waldschulstraße (zwischen Mainzer Landstraße und Oeserstraße) aufzuheben. Zur besseren Sichtbarkeit sollen auf der Straße entsprechende Piktogramme aufgebracht werden. Die Nutzung der dann ehemaligen Radwege für langsamere Radfahrerinnen und Radfahrern soll weiter erlaubt bleiben, dann aber unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgängerinnen und Fußgänger, z. B. durch das Schild "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 ). Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, in Wirklichkeit aber für die sie benutzenden Radfahrerinnen und Radfahrer in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die derzeit existierende Radinfrastruktur entlang der nördlichen Waldschulstraße entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Der zur Verfügung stehende Platz ist zu schmal und es kommt zu Konflikten mit zu Fuß Gehenden. Gleichzeitig wird die Waldschulstraße als Abzweig von der Nidda mittlerweile sehr häufig von Radfahrenden benutzt. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die mit normalen Radgeschwindigkeiten von etwa 20 bis 25 km/h unterwegs sind, ist der Gehsteigradweg an dieser Stelle nicht geeignet. Ihnen sollte das Fahren auf der Straße unbedingt erlaubt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1348 Antrag vom 26.08.2020, OF 1354/6 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476 Antrag vom 14.05.2021, OF 62/6 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 156 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat bereits mit der schriftlichen Stellungnahme ST 1348/20 die Angelegenheit abschließend beantwortet hat. Aktenzeichen: 32 1
Nied: Perspektiven für Nied durch Kauf des Georgshofs schaffen
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.10.2019, OA 482 entstanden aus Vorlage: OF 1143/6 vom 06.10.2019 Betreff: Nied: Perspektiven für Nied durch Kauf des Georgshofs schaffen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.03.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Ziel einer möglichst schnellen Umsetzung zu prüfen und zu berichten, ob Folgendes realisiert werden kann: 1. Die Liegenschaft Georgshof im Stadtteil Frankfurt-Nied ist zu erwerben und diese zu einem Lernbauernhof inklusive therapeutischem Reiten zu entwickeln; 2. W eitere Angebote für Nied, die durch den Besitz des Georgshofs in öffentlicher Hand möglich wären, sind zu prüfen und zu entwickeln (z. B. Erhalt der Gastronomie "Niddastrand", weitere Angebote in Zusammenhang mit der Pferdehaltung und dem Reiten); 3. Alle notwendigen Flurstücke sind zu erwerben (Gemarkung: Nied, Flur: 21, Flurstücke: 1503/3, 1504/3, 1505/2 und 1507/2), um auf dieser Fläche eine weiterführende Schule für den Stadtteil Nied mit seinen knapp 20.000 Bewohnerinnen und Bewohner zu etablieren; 4. Für den Kleingartenverein an der Oeserstraße ist eine Ausweichfläche in annähernd gleicher Größe (circa 5.400 Quadratmeter zu 5.500 Quadratmeter) an den Krummen Weiden im Stadtteil zur Verfügung zu stellen. Die neue Fläche ist lediglich 1,1 Kilometer entfernt. Dazu müsste der Magistrat eventuell im Bereich der Gemarkung Nied, Flur: 25, die Flurstücke 1804, 1805, 1806 und 1807 erwerben. Begründung: Mit dem Kauf des Georgshofs und dem Bau einer weiterführenden Schule am Standort Oeserstraße bieten sich dem städtebaulich zerklüfteten Stadtteil in vielfacher Hinsicht wertvolle Entwicklungsmöglichkeiten, wie z. B. die Entwicklung eines Bildungszentrums. Kooperationen zwischen dem Georgshof, neuer weiterführender Schulen, dem SG 1877 Frankfurt-Nied e. V., der Panoramaschule und darüber hinaus mit allen Grundschulen, dem Kinder- sowie dem Jugendhaus wären eine starke bildungs- und identitätsfördernde Maßnahme für den Stadtteil. Mit dem Erwerb des Georgshofs könnte auch die Gastronomie "Niddastrand" erhalten bleiben, die ein im Stadtteil sehr beliebter Treffpunkt ist, von denen es bislang nicht viele gibt. Um die Schule verwirklichen zu können, ist die Umsiedlung des Kleingartenvereins an der Oeserstraße leider unvermeidlich. Eine Ausweichfläche in annähernd gleicher Größe (circa 5.400 Quadratmeter zu 5.500 Quadratmeter) steht an den Krummen Weiden im Stadtteil selbst zur Verfügung. Die neue Fläche ist lediglich 1,1 Kilometer entfernt. Dazu müsste der Magistrat eventuell im Bereich der Gemarkung Nied, Flur: 25, die Flurstücke 1804, 1805, 1806 und 1807 erwerben und zur Verfügung stellen. Zur Umsetzung der oben ausgeführten Maßnahmen wird der Magistrat gebeten, eine Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Nied, Gebiet Niddahalle, für die zuvor genannten Flurstücke in der Verbandskammer der Regionalversammlung Südhessen zu beantragen. Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 248 Antrag vom 16.10.2022, OF 596/6 Auskunftsersuchen vom 01.11.2022, V 527 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 30.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass bei der Planung für eine Umgestaltung bzw. Neuplanung die auf dem Gelände tätigen Vereine einzubeziehen und ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen sind) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 482 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4910, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.12.2019 Aktenzeichen: 61 0
Bahnunterführung in Nied: Zeitplan zur Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 1142/6 Betreff: Bahnunterführung in Nied: Zeitplan zur Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße Vorgang: V 843/18 OBR 6; ST 1867/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Planungsstand bezüglich der Bahnunterführung Oeserstraße unter Berücksichtigung nachfolgender Fragestellungen zu berichten: 1) Was sind gegenwärtig aus Sicht der Stadt die größten Hindernisse, die dazu führen, dass aktuell bei der Planung anscheinend kaum Fortschritte erzielt werden? 2) In welcher Leistungsphase befindet sich aktuell das Projekt aus Sicht der Stadt? 3) Wann ist mit dem Abschluss zukünftiger Leistungsphasen zu rechnen? 4) In welchem Jahr soll mit dem Bau begonnen werden? 5) In welchem Jahr ist mit der Fertigstellung der Bahnunterführung zu rechnen? Begründung: Der Bahnübergang in Nied stellt eine große Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar. Seit Jahrzehnten versucht die Stadt erfolglos, dort eine Bahnunterführung zu planen und zu bauen. In der Vergangenheit hat sich der Ortsbeirat schon mehrfach nach dem aktuellen Planungsstand der Bahnunterführung erkundigt (zuletzt im August 2018). Die Antworten des Magistrats waren entweder nicht ausreichend bzw. nicht vollständig (siehe ST1867 vom September 2018, in welchem der Magistrat lediglich antwortet, dass die technische Vorplanung im Januar 2016 abgeschlossen worden ist), oder geplante Baubeginne haben sich als unrealistisch herausgestellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 843 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1867 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1447 2019 Die Vorlage OF 1142/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNied: Verkehrssicherung im Kreuzungsbereich ThereseHergerAnlage/Oeserstraße/Neumarkt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5038 entstanden aus Vorlage: OF 1092/6 vom 25.08.2019 Betreff: Nied: Verkehrssicherung im Kreuzungsbereich Therese-Herger-Anlage/Oeserstraße/Neumarkt Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Nied für den Kreuzungsbereich Therese-Herger-Anlage/Oeserstraße/Neumarkt das Überfahren der durchgezogenen Mittellinie durch die Anbringung von Klemmfixen, Leitschwellen, einer anderen Fahrbahntrennung oder anderer geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Täglich werden an der Haltestelle "Neumarkt" haltende Busse der Linie 59 trotz durchgezogener Mittellinie regelwidrig überholt. Aufgrund der Unübersichtlichkeit der Verkehrssituation wird dabei auch regelmäßig die auf Rot stehende Ampel überfahren. Die Ampelanlage ist Teil des Schulwegs zur Friedrich-List-Schule. Die Fahrbahntrennung dient neben der allgemeinen Verkehrssicherung damit auch der Schulwegsicherung. Auch die Kinderbeauftragte des Stadtteils Nied befürwortet die vorgeschlagenen Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2099 Antrag vom 03.02.2020, OF 1228/6 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5809 Antrag vom 03.04.2022, OF 437/6 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1984 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Kurzzeitparken in Alt-Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4855 entstanden aus Vorlage: OF 1059/6 vom 14.07.2019 Betreff: Nied: Kurzzeitparken in Alt-Nied Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf der umgebauten Straße Alt-Nied sowie die neu markierten Parkplätze in der abzweigenden Oeserstraße teilweise mit einer Parkzeitbeschränkung von zwei Stunden zu belegen. Diese Regelung sollte an Werktagen in der Zeit von 0 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr gelten. Begründung: Der Gewerbeverein Nied wünscht sich diese Regelung, um den Einzelhandel zu stärken und den für die Gewerbetreibenden wichtigen Parkraum nicht an Dauerparker zu verlieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2097 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Verkehrssicherung in der Espenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4793 entstanden aus Vorlage: OF 1015/6 vom 28.05.2019 Betreff: Griesheim: Verkehrssicherung in der Espenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Espenstraße folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Der Fahrradschutzstreifen, insbesondere zwischen der Waldschulstraße und der A 5, ist besser sichtbar zu machen, z. B. durch Auftragen einer Farbe, die sich von der Straße unterscheidet, einer farbigen Abgrenzungsmarkierung o. Ä.; 2. vor und hinter der Ampelanlage Espenstraße/Am Mühlgewann ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Wahrnehmbarkeit des Fahrradschutzstreifens wird durch farbige Markierungen erhöht und so auch das verbotswidrige Parken auf dem Schutzstreifen verringert. Die Espenstraße führt zwischen der Waldschulstraße und der A 5 durch ein Wohngebiet. Leider wird hier häufig zu schnell gefahren. Die Ampel in Höhe der Straße Am Mühlgewann soll eine sichere Überquerung der Espenstraße auch für die Schulkinder der Berthold-Otto-Schule und der Georg-August-Zinn-Schule ermöglichen. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf beiden Seiten der Ampelanlage trüge zur Sicherheit, insbesondere des Schulweges, bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1843 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Weitere Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4794 entstanden aus Vorlage: OF 1016/6 vom 30.05.2019 Betreff: Griesheim: Weitere Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern Vorgang: OM 3226/18 OBR 6; ST 1676/18 Der Magistrat wird gebeten, die Einmündungen der Kiefernstraße sowie die Einmündung der Sackgasse zwischen Mainzer Landstraße und Kastanienstraße in die Waldschulstraße mit Fahrradbügeln und/oder schraffierten Sperrflächen so zu sichern, dass dort keine Pkws parken können. Begründung: Mit der Vorlage OM 3226 wurde der bessere Schutz gegen regelwidrig parkende Autos für die Einmündungen der Platanenstraße, der Ahornstraße und der Kastanienstraße in die Waldschulstraße beantragt. Laut Vorlage ST 1676 wurde dies auch umgesetzt. Die Praxis hat leider ergeben, dass sich das illegale Parken auf die Einmündungen der Kiefernstraße und insbesondere auf die Einmündung der kleinen Sackgasse zwischen Mainzer Landstraße und Kastanienstraße verlagert hat. Hier muss nach dem Vorbild der anderen Seitenstraßen nachgebessert werden. Fahrradbügel sind bei Eignung vorzuziehen, da hier auch Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3226 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1842 Aktenzeichen: 66 0
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