Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM
4435 entstanden aus Vorlage:
OF 1427/6 vom
20.07.2015 Betreff: Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen
Oeserstraße und Holzlachstraße Der Magistrat wird gebeten, in
der Bolongarostraße im Abschnitt von der Einmündung mit der Oeserstraße bis
zur Einmündung mit der Holzlachstraße Tempo 30 einzurichten. Begründung: Im genannten Abschnitt findet Zweirichtungsverkehr
statt. Es herrscht ein starkes Verkehrsaufkommen, drei Buslinien verkehren in
Richtung Höchst. Anwohner beklagen sich über den Verkehrslärm, insbesondere
auch durch schnelles bzw. zu schnelles Fahren. Auch besteht reger
Fahrradverkehr (erst jüngst wurden hier auf Wunsch des Ortsbeirats ein
Parkstreifen und ein Fahrradschutzstreifen in Richtung Höchst eingerichtet).
Es erscheint daher als sinnvolle Ergänzung, die erlaubte Geschwindigkeit
auf Tempo 30 herabzusetzen. Tempo 30 gilt im Übrigen bereits in der Oeserstraße
und in der Straße Alt-Nied, die unmittelbar an diesen Abschnitt der
Bolongarostraße anschließen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2016, ST 206
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.05.2016, ST 753
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 6
am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Aktenzeichen: 32 1