Bahnübergang Oeserstraße: Sperrung des beschrankten Bahnübergangs
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM
4322 entstanden aus Vorlage:
OF 1416/6 vom
11.06.2015 Betreff: Bahnübergang Oeserstraße: Sperrung des
beschrankten Bahnübergangs Vor dem Hintergrund der Sperrung des beschrankten
Bahnübergangs in der Oeserstraße vom 27.05.2015, 07:00 Uhr, bis 28.05.2015,
20:00 Uhr, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wurde der Magistrat über die Sperrung
informiert? 2. Wurde die
Friedrich-List-Schule über die Baumaßnahme informiert? 3. Warum wurde kein Notübergang für Fußgänger
(Schüler) und Radfahrer eingerichtet? 4. Warum wurde kein Ersatz für den wegfallenden
Busverkehr für die Bewohner der Eisenbahner- und Büchersiedlung
eingerichtet? 5. Warum wurde
die Umleitungsbeschilderung so spät aufgestellt? 6. Hat diese Maßnahme Auswirkungen auf die geplante
Bahnunterführung?
Der Magistrat wird weiterhin
gebeten, über etwaige künftige Sperrungen des Bahnübergangs rechtzeitig zu
informieren. Begründung: Viele Bürger waren von der Schließung des
Bahnüberganges ohne große Vorwarnung überrascht. Es wurde berichtet, dass
Schülerinnen und Schüler aus dem Schulbezirk der Friedrich-List-Schule, welche
aus dem Bereich zwischen Bahnübergang und Bahnhof Nied die Schule besuchen, die
Bahngleise am gesperrten Bahnübergang unbeaufsichtigt und nicht gesichert
insbesondere auf dem Heimweg querten. Auch Bürgerinnen und Bürgern, die in dem
Wohnbezirk nordöstlich des Bahnüberganges wohnen, kreuzten die Bahngleise.
Dieser Wohnbereich war vom öffentlichen Nahverkehr abgetrennt. Der Bus der
Linie 59 wurde über die Mainzer Landstraße in Richtung Griesheim
umgeleitet. So etwas sollte nicht mehr vorkommen.
Bei einer Schließung bzw. Sperrung des Bahnüberganges sollte auch kurzfristig
immer eine Notquerung für die Bürgerinnen und Bürger, die zu Fuß oder auch mit
dem Fahrrad unterwegs sind, eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.11.2015, ST 1613
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6
am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6