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Die Ausstellung „Sanierung Bockenheim 1978-1995“ weiter für die Öffentlichkeit zugänglich erhalten!
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3873 entstanden aus Vorlage: OF 666/2 vom 11.10.2018 Betreff: Die Ausstellung "Sanierung Bockenheim 1978-1995" weiter für die Öffentlichkeit zugänglich erhalten! Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchen Bedingungen die Ausstellung "Sanierung Bockenheim 1978-1995" an folgenden Orten auch weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann: 1. Delkeskamp'sches Haus (Leipziger Straße 9), Erdgeschoss (nur die 1. Etage ist derzeit vermietet); 2. Foyer des Bockenheimer Depots (zu spielfreien Zeiten), Carlo-Schmid-Platz; 3. Ausstellungsraum der Goethe-Uni in der B-Ebene des U-Bahnhofs Bockenheimer Warte; 4. In Kooperation mit der Frankfurter Sparkasse in deren Filiale in der Bockenheimer Ladengalerie (!). Begründung: Norbert Saßmannshausen hat in mühevoller Arbeit und unter Mithilfe vieler Menschen, Vereine und Ämter, in und außerhalb Bockenheims, eine berührende Ausstellung rund um die Zeit der Sanierung des Stadtteils erstellt. Hierzu sammelte er eine große Anzahl an hochinteressanten Bilddokumenten, welche er mit schriftlichen Dokumenten aus der Zeit ergänzte. Vom 13. bis 30. September 2018 war die Ausstellung im Offenen Haus der Kulturen vulgo Studierendenhaus für die Öffentlichkeit zugänglich. Ein viel zu geringer Zeitraum für eine beeindruckende Ausstellung, deren Inhalt bis heute aktuell ist! Da es in Bockenheim keine "Kulturhalle" im klassischen Sinne gibt, in deren Foyer die Ausstellung fortgesetzt werden könnte, wird der Magistrat um die Prüfung der vorgeschlagenen Örtlichkeiten gebeten. Hierbei kann auch gerne zwischen den Örtlichkeiten rouliert werden bzw. ist der Magistrat herzlich eingeladen, auch andere Stellen in Bockenheim zu prüfen, welche ihm geeignet erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2371 Aktenzeichen: 61 0
Wie bereitet sich die Stadt Frankfurt auf die Digitalisierung vor?
Antrag vom 12.10.2018, OF 644/2 Betreff: Wie bereitet sich die Stadt Frankfurt auf die Digitalisierung vor? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. Welches Konzept entwickelt die Stadt im Kontext der voranschreitenden Digitalisierung und dem seit 12.09.2018 geltenden HEGovG? 2. Welche Anpassungen in der digitalen Infrastruktur wurden bereits vorgenommen? 3. Gibt es bereits einen Zeitplan, um die im HEGovG vorgeschriebenen Maßnahmen umzusetzen, wie beispielsweise die Möglichkeit der Bürger*innen elektronisch mit Behörden kommunizieren zu können, elektronischen Zahlungsverkehr zu ermöglichen und eine elektronische Aktenführung zu etablieren? 4. Hat die Stadt Frankfurt aktuell Maßnahmen geplant, eine über die Anforderungen des HEGovG hinausgehende OpenData-Strategie umzusetzen? Falls ja welche? 5. Hat die Stadt Frankfurt aktuell Maßnahmen geplant, an "Hot Spots" in der Stadt kostenfreien Zugang zum Internet per WLAN ermöglicht (zum Beispiel in den Schulen, im öffentlichen Personennahverkehr und Einkaufszonen, wie z.B. auf der Leipziger Straße)? 6. § 3 (3) HSGovG schreibt nur den Landesbehörden vor, einen elektronischen Identitätsnachweis anzubieten. Gibt es Überlegungen der Stadt Frankfurt auch für kommunale Verwaltungsakte (bspw. Ummelden) den Bürger*innen Möglichkeit zu eröffnen? - Falls ja für welche Verwaltungsvorgänge? - Falls nein, welche Verwaltungsvorgänge könnten dann noch elektronisch vorgenommen werden? Begründung: Bürger*innen wollen Behördengänge online erledigen, z.B. Wohnsitz-Ummeldungen. Sie wünschen sich einen, einfachen, sicheren und mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen. Dem hat der Hessische Gesetzgeber, als eines der letzten Bundesländer Rechnung getragen, indem es das EGovG landesspezifisch umgesetzt hat. OpenData, also die umfangreiche und aktive Bereitstellung von Informationen über das Internet, ist geeignet Behördenhandeln transparent und nachvollziehbar zu machen, ohne dass Bürger*innen diesen Zugang erst beantragen müssen. Kostenloses WLAN ermöglichen zudem, dass auf diese neuen Möglichkeiten jederzeit zurückgegriffen werden kann. Die Digitalisierung hat viele Vorteile, aber der Ruf nach mehr Online-Angeboten der städtischen/ staatlichen Verwaltung hat seine Grenzen, wenn Vorgänge erledigt werden sollen, die die Authentizität des Antragstellers voraussetzt. Der viel gelobte elektronischen Personalausweis sollte hier Abhilfe schaffen, aber die Quote der wirklich freigeschalteten Personalausweise hält sich in Grenzen und falls er freigeschaltet sein sollte, sind die Verkaufszahlen entsprechender Lesegeräte dürftig. Antragsteller: SPD GRÜNE Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.08.2018, OF 635/2 Nebenvorlage: Antrag vom 09.11.2018, OF 687/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 635/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 644/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1056 2018 1. Die Vorlage OF 644/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 687/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a. im Tenor unter Ziffer 1. vor dem Wort "Bezug" das Wort "in" eingefügt wird; b. im Tenor unter Ziffer 3. die Worte "derzeit Maßnahmen" gestrichen werden; c. in der Begründung nach den Worten "anbieterunabhängig an die Stadtverwaltung richten zu können" das Wort "Das" gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
Feuerwehrzufahrt Leipziger Straße 11
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3584 entstanden aus Vorlage: OF 627/2 vom 24.08.2018 Betreff: Feuerwehrzufahrt Leipziger Straße 11 Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Eigentümer der Liegenschaft Leipziger Straße 11 mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die zwischen einem Geschäft für Textilien und einem Sanitätshaus befindliche Feuerwehrzufahrt zu dem oben benannten Anwesen im Notfall auch als solche genutzt werden kann. Begründung: Die Feuerwehrzufahrt in diesem Bereich wird regelmäßig verbotswidrig beparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2304 Aktenzeichen: 32 1
Wie bereitet sich die Stadt Frankfurt auf die Digitalisierung vor?
Antrag vom 21.08.2018, OF 635/2 Betreff: Wie bereitet sich die Stadt Frankfurt auf die Digitalisierung vor? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten: 1.) Welches Konzept entwickelt die Stadt im Kontext der voranschreitenden Digitalisierung und welche Anpassungen in der digitalen Infrrastruktur wurden bereits vorgenommen? 2.) Hat die Stadt Frankfurt aktuell Maßnahmen geplant, die einen umfassenden digitalen Behördengang vorsehen und die den Bürgerinnen und Bürgern künftig einen, einfachen, sicheren und mobilen Zugang zu möglichst allen Verwaltungsdienstleistungen ermöglicht? Falls ja, gibt es hierfür einen Zeitplan? 2.) Hat die Stadt Frankfurt aktuell Maßnahmen geplant, die an "Hot Spots" in der Stadt kostenfreien Zugang zum Internet per WLAN ermöglicht (zum Beispiel in den Schulen, im öffentlichen Personennahverkehr und Einkaufszonen, wie z.B. auf der Leipziger Straße)? Begründung: Bürgerinnen und Bürger wollen Behördengänge online erledigen, z.B. Wohnsitz-Ummeldungen. Sie wünschen sich einen, einfachen, sicheren und mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen. In vielen baltischen Staaten wird den Bürgern dieser Service geboten. Kostenlosen WLAN Netzte ermöglichen zudem, dass alle auf die Service Möglichkeiten zurückgreifen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.10.2018, OF 644/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 635/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 635/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 644/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf
Anregung vom 13.08.2018, OA 294 entstanden aus Vorlage: OF 601/2 vom 15.07.2018 Betreff: Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Untersuchung über den Bauzustand des unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung Bockenheim stehenden und nach Angabe der Bauaufsichtsbehörde einsturzgefährdeten Hauses Leipziger Straße 68 gemäß § 177 BauGB zu veranlassen und zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, ein den Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Dem Eigentümer ist gegebenenfalls eine Frist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen unter Androhung der Ersatzvornahme zu setzen. Begründung: Bei dem Gebäude Leipziger Straße 68 handelt es sich um eines der letzten Zeugnisse der Baugeschichte des Dorfes Bockenheims, das im Hinblick auf seine Bauweise (zweigeschossig) spätestens aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammen dürfte und daher besonderen Schutz genießen sollte. Da das Gebäude nur unter den Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung fällt und in einem Gebiet ohne rechtsgültigen Bebauungsplan steht, ist hier § 34 Baugesetzbuch anzuwenden. Das Gebäude wird von zwei viergeschossigen Gebäuden begrenzt. Der Eigentümer könnte demnach wirtschaftlichen Schaden geltend machen und eine viergeschossige Bebauung auf diesem Grundstück fordern. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Eigentümer ist zu befürchten, dass er das Gebäude solange verfallen lässt, bis es abbruchreif und nicht mehr zu retten ist, damit das Gelände viergeschossig bebaut werden kann, wie schon mehrfach in Bockenheim und dem Westend geschehen. Um dies zu verhindern, ist ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB mit Androhung der Ersatzvornahme zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 401 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.09.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2018, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3191, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018
Einladung zu einem Runden Tisch mit den Bockenheimer Geschäftsleuten, den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt sowie Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats zur Verbesserung der Geschäftsstruktur in d
Anregung vom 13.08.2018, OA 295 entstanden aus Vorlage: OF 602/2 vom 15.07.2018 Betreff: Einladung zu einem Runden Tisch mit den Bockenheimer Geschäftsleuten, den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt sowie Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats zur Verbesserung der Geschäftsstruktur in der Leipziger Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu einem Runden Tisch einzuladen, bei dem Vertreterinnen und Vertreter der Geschäftsleute, der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, der Wirtschaftsförderung und des Ortsbeirats beraten sollen, durch welche Maßnahmen die Geschäftsstruktur in der Leipziger Straße verbessert werden kann. Begründung: Die Geschäftsstruktur in der Leipziger Straße entspricht nicht den Bedürfnissen der Bockenheimer Bevölkerung. So finden sich auf der Leipziger Straße mehr als fünf Handy-Läden, mehr als fünf Spielsalons beziehungsweise Wettbüros, aber kein Laden für Eisenwaren oder Ähnliches sowie kein Laden für Nähutensilien. Die Ladenmietpreise sind mittlerweile teilweise so hoch, dass Geschäftsleute bereits nach wenigen Monaten ihr Geschäft aufgeben. Die hohe Fluktuationsrate bei den Läden kann auch nicht im Interesse der Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer sein. In letzter Zeit sind zwei Immobilieneigentümer verstorben, die im Besitz mehrerer Häuser auf der Leipziger Straße waren. Es wäre daher angebracht, mit deren Nachfolgerinnen und Nachfolgern, anderen Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzern auf der Leipziger Straße, den Geschäftsleuten und der Wirtschaftsförderung sowie Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates am Runden Tisch zu überlegen, wie man die Geschäftsstruktur auf der Leipziger Straße im Sinne der Bockenheimerinnen und Bockenheimer verbessern könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 404 Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 255 Bericht des Magistrats vom 17.01.2020, B 4 Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 423 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 31 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 351 Antrag vom 29.12.2021, OF 228/2 Auskunftsersuchen vom 17.01.2022, V 279 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 18.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 295 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3113, 24. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 18.09.2018 Aktenzeichen: 92 31
Ehrenamtliches Engagement kann die Stadtverwaltung nicht dauerhaft entlasten! Zur Zukunft der Stadteilbibliothek Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3335 entstanden aus Vorlage: OF 566/2 vom 23.05.2018 Betreff: Ehrenamtliches Engagement kann die Stadtverwaltung nicht dauerhaft entlasten! Zur Zukunft der Stadteilbibliothek Bockenheim Vorgang: OM 821/16 OBR 2; ST 626/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die vereinbarte Verbesserung der personellen Ausstattung der Bockenheimer Stadtteilbibliothek die Weiterführung des Bibliotheksbetriebs und der stadtteilbezogenen kulturellen Angebote mindestens im bisherigen Umfang ermöglicht; 2. ob die derzeit von der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung gemieteten Räume im Hof der Liegenschaft Kurfürstenstraße 18 nach Auszug des derzeitigen Mieters für eine Nutzung durch die Bibliothek geeignet sind. Begründung: Mit Unterstützung der Stadt Frankfurt hat der Förderverein Lese-Zeichen Bockenheim e. V. die 2004 geschlossene Stadtteilbibliothek seitdem als "Bockenheim Bibliothek" in der Kurfürstenstraße 18 weitergeführt. Der Betrieb stützt sich im Wesentlichen auf das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder des Fördervereins, die sich aber aus Altersgründen von dieser Arbeit zurückziehen wollen. Um die erfolgreiche Arbeit dauerhaft zu sichern, hat der Ortsbeirat im Oktober 2016 die Forderung nach einer Rekommunalisierung der Einrichtung gestellt, OM 821. Die Entscheidung über den Antrag wurde bis zum Ergebnis der Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2018 zurückgestellt. Mittlerweile ist klar, dass der Plan zur Rekommunalisierung den Sparmaßnahmen im Bildungsdezernat zum Opfer gefallen ist. Lediglich in Bezug auf die personelle Ausstattung wurden Verbesserungen erzielt, an der beengten räumlichen Situation soll sich aber nichts ändern. Das ist gerade im Hinblick auf die wachsenden Besucherzahlen sowie die vielfältigen Angebote der Bibliothek sehr bedauerlich. Vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung bietet sich nun die Möglichkeit der Anmietung der zurzeit noch von der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung, gjb, genutzten benachbarten Räumlichkeiten an, da die gjb die Liegenschaft Ende des Jahres aufgeben will. Der Vermieter steht einer Übernahme positiv gegenüber. Damit würde die zur Verfügung stehende Fläche verdoppelt (von 240 auf 500 Quadratmeter). Die bis 2004 genutzte Liegenschaft in der Leipziger Straße 13a umfasste demgegenüber 700 Quadratmeter. Der Umgang mit dem Verein Lese-Zeichen Bockenheim e. V. ist besonders ärgerlich, da hier ehrenamtliche Mitarbeiterinnen über Jahre hinweg eine - wenn auch freiwillige - kommunale Aufgabe in der Erwartung übernommen haben, dass eine Rückführung in die Verantwortung der Stadt möglich sein müsste. Entgegen allen anderslautenden Beteuerungen wird hier ehrenamtliches Engagement offenbar als Vorwand für "Konsolidierungsmaßnahmen" genutzt. Bockenheim gehört zu den bevölkerungsreichsten und weiter wachsenden Stadtteilen. Es ist ein Aus-, nicht ein Abbau öffentlicher Angebote erforderlich. Der Ortsbeirat fordert daher weiterhin, im Haushalt 2019 ausreichende Mittel für eine Rekommunalisierung der Einrichtung einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 626 Antrag vom 28.02.2020, OF 1055/2 Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1299 Antrag vom 04.07.2022, OF 429/2 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 1
Planungsstand Leipziger Straße 68
Antrag vom 24.05.2018, OF 589/2 Betreff: Planungsstand Leipziger Straße 68 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Planungen für die Immobilie Leipziger Straße 68 bekannt sind. Anwohner haben darauf hingewiesen, dass das Gebäude seit über einem Jahr leer steht und zunehmend verslumt. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO II, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 916 2018 Die Vorlage OF 589/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Starthilfe für Schulgarten
Antrag vom 03.05.2018, OF 560/2 Betreff: Starthilfe für Schulgarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das Konzept des Magistrats und der Franckeschule, einen Schulgarten einzurichten. Für die Gestaltung dieses Schulgartens und die Ausstattung mit gärtnerischen Kleingeräten werden aus dem Ortsbeiratsbudget als Starthilfe bis zu 1.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung soll in enger Absprache mit der Franckeschule erfolgen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Franckeschule ist im pädagogischen Bereich engagiert als Musik- aber auch als Umweltschule. Diesem Anspruch möchte sie auch am Auslagerungsstandort gerecht werden. Daher wurden seitens der Schule für die Gestaltung eines Schulgartens sowie für die Beschaffung weiterer Bewegungs- und Sitzgelegenheiten bereits 2016 Mittel beantragt. Da sich die Auslagerung verzögerte, konnten diese bislang nicht abgerufen werden, eine erneute Beantragung für das kommende Schuljahr ist erfolgt. Um aber den gärtnerischen Gestaltungsprozess bereits mit der jetzigen Pflanzsaison beginnen zu können und dabei die Kinder einzubeziehen, benötigt die Schule eine Starthilfe. Gedacht ist dabei vor allem an die Errichtung und Bepflanzung von Hochbeeten sowie die Anschaffung gärtnerischer Kleingeräte für die Schulkinder, die an der weiteren Begrünung der Anlage und der Pflege der Beete beteiligt werden sollen. Geplant ist, die investiven Maßnahmen - soweit möglich - nach der Auslagerungsphase auch am Standort in der Falkstraße im Bereich nachhaltiges Umweltlernen zu nutzen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 215 2018 Die Vorlage OF 560/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Organisiertes Betteln auf der Leipziger Straße?
Antrag vom 26.04.2018, OF 553/2 Betreff: Organisiertes Betteln auf der Leipziger Straße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie er die Entwicklung des Bettelns auf der Leipziger Straße bewertet, ob aus Sicht des Magistrats dabei evtl. organisierte Strukturen involviert sind, ob es ggf. Erfahrungen aus anderen Stadtteilen Frankfurts oder anderen Städten zu einem sozialen und gerechten Umgang mit den Bettlern gibt. Begründung: Frage von Bewohnern Bockenheims Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 868 2018 Die Vorlage OF 553/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und Piraten
Wettbüros auf der Leipziger Straße: Ein Problem für den Jugendschutz, die anderen Läden und die Bürger
Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3028 entstanden aus Vorlage: OF 532/2 vom 02.04.2018 Betreff: Wettbüros auf der Leipziger Straße: Ein Problem für den Jugendschutz, die anderen Läden und die Bürger Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es die Möglichkeit gibt, die mittlerweile drei Wettbetriebe auf der Leipziger Straße (Leipziger Straße 10 - Wettbüro mit Aufenthaltscharakter -, Leipziger Straße 14 - Wettannahmestelle - und Leipziger Straße 36 - Wettbüro mit Aufenthaltscharakter -) zu verringern; 2. wie er die offensichtliche Umwandlung der Spielhalle in der Leipziger Straße 36 in ein Wettbüro beurteilt. Möglicherweise sollte hier der drohenden Schließung der Spielhalle durch das Ordnungsamt wegen Unterschreitens des Mindestabstands zu einer anderen Spielstätte entgegengewirkt werden. Werden die Maßnahmen zur Eindämmung dieser Art von Gewerben nicht ad absurdum geführt, wenn an der gleichen Stätte eine ebenfalls zur Spielsucht führende Dienstleistung angeboten wird; 3. was er tut, um zu verhindern, dass sich weitere Unternehmen der unter 2. genannten Strategie bedienen; 4. ob es Bestrebungen seinerseits gibt, die durch Wettbüros hervorgerufenen beziehungsweise verstärkten Trading-Down-Effekte (Abwärtstrend des Quartiers) gezielt zu verhindern (außer der bereits geplanten Steuer). Begründung: Bürger sind in Sorge über die Zunahme von Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen. An den erwähnten Standorten sind Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Nähe und es wird befürchtet, dass andere Unternehmen gezielt den Bereich um die Wettbüros als Standort meiden werden und so die ganze Straße in Mitleidenschaft gezogen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1695 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 0
Baustellenverkehr Leipziger Straße 93
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2839 entstanden aus Vorlage: OF 515/2 vom 22.02.2018 Betreff: Baustellenverkehr Leipziger Straße 93 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Leipziger Straße 93 (neben Cafe ExZess) zu erwartende Baustellenverkehr geführt werden soll und ob gegebenenfalls eine Teilsperrung der Leipziger Straße erforderlich ist. Begründung: Anfrage von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 997 Aktenzeichen: 32 1
Planungsstand Parkplatz Juliusstraße 17
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2645 entstanden aus Vorlage: OF 488/2 vom 22.01.2018 Betreff: Planungsstand Parkplatz Juliusstraße 17 Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Planungsstand für das Grundstück Juliusstraße 17 (Parkplatz beim Woolworth Bockenheim) zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 656 Antrag vom 21.05.2021, OF 38/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 37 Aktenzeichen: 63 0
Neugestaltung der beiden Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2643 entstanden aus Vorlage: OF 486/2 vom 19.01.2018 Betreff: Neugestaltung der beiden Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese Der Ortsbeirat 2 stimmt den in einem Ortstermin sowie in der Sitzung am 22.01.2018 vorgestellten Planungen für die Neugestaltung der Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese zu. Im Zusammenhang mit der Planung des Spielplatzes Auf der Körnerwiese wird der Magistrat aufgefordert, auch die umlaufenden Gehwege, die bei stärkerem Regen sehr stark verschlammen, zu sanieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 746 Aktenzeichen: 67 2
Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2641 entstanden aus Vorlage: OF 479/2 vom 02.01.2018 Betreff: Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13) Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Kriterien zu erarbeiten, unter welchen Bedingungen das Vorkaufsrecht angewandt wird. In Fällen wie in der Leipziger Straße 93 und der Friesengasse 13 soll zukünftig grundsätzlich das kommunale Vorkaufsrecht wahrgenommen werden, wenn nach dem Abriss der zum Verkauf stehenden Gebäude der Bau hochpreisiger Wohnungen geplant ist; 2. dafür Sorge zu tragen, dass alle Grundstücksverkäufe in Milieuschutzsatzungsgebieten dem Stadtplanungsamt vorgelegt werden, damit gegebenenfalls das Vorkaufsrecht wahrgenommen werden kann. Begründung: Nach dem Abriss der Gebäude in der Leipziger Straße 93 und der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 (ehemaliges Tibethaus) soll dort hochpreisiger Wohnraum entstehen. Diese Bauvorhaben führen zur Verschärfung des ohnehin bestehenden Aufwertungsdrucks im Bockenheimer Kerngebiet. Die Kriterien zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts wären gegeben. Eine entsprechende Änderung der derzeitigen Praxis der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1155 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 691 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0
Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung Mulansky- und Metzstraße
Antrag vom 05.01.2018, OF 477/2 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung Mulansky- und Metzstraße Vorgang: V 300/17 OBR 2; ST 696/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel eingestellt, um die in der ST 696 vom 10.04.2017 skizzierten Möglichkeiten der Begrünung der Mulanskystraße zu realisieren. Allerdings soll die Maßnahme auch auf die Metzstraße ausgeweitet werden. Begründung: Eine solche Maßnahme hätte nicht nur eine positive Auswirkung auf das städtische Mikroklima, sondern auch auf die Aufenthaltsqualität innerhalb des Straßenraums. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2017, V 300 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Etatanregung EA 89 2018 Die Vorlage OF 477/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "In den Haushalt werden ausreichend Planungsmittel eingestellt, um die in der Stellungnahme des Magistrats ST 696 skizzierten Möglichkeiten der Begrünung der Mulanskystraße in Abstimmung mit dem Ortsbeirat zu realisieren. Allerdings soll die Maßnahme auch auf die Metzstraße ausgeweitet werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
„Friede den Hütten! Krieg den Palästen!“ Die Milieuschutzsatzung, das Bauvorhaben Leipziger Straße 93 und das ExZess
Anregung vom 04.12.2017, OA 211 entstanden aus Vorlage: OF 442/2 vom 17.11.2017 Betreff: "Friede den Hütten! Krieg den Palästen!" Die Milieuschutzsatzung, das Bauvorhaben Leipziger Straße 93 und das ExZess Vorgang: M 23/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wann wurde die Genehmigung für Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen (§ 172 Abs. 1 BauGB) für das Objekt "Leipziger Straße 93" erteilt? 2. Welchen Inhalts ist der genehmigte Bauantrag? 3. Welche Auflagen enthält die Baugenehmigung? 4. Seit wann befindet sich die Immobilie im Besitz der "bwp Frankfurt Projektgesellschaft mbH" (Handelsregister AG FFM, Az. HRB 108169)? 5. Lagen bei der Prüfung des Bauantrags Hinweise vor, dass die bauliche Maßnahme zu einer nachteiligen Veränderung der sozialen Zusammensetzung führt oder die Verdrängung verstärken würde und das Vorhaben somit ein Verstoß gegen die Ziele der hier zu berücksichtigenden Milieuschutzsatzung E 47 (Bockenheim I) - Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 1 Nr. 2 BauGB - darstellt? 6. Welche Veränderungen in der sozialen Struktur des Milieus sind zu erwarten, wenn ein ursprünglich in einfachster Bauweise errichtetes zweigeschossiges Miets- und Geschäftshaus in eine Eigentumswohnungsanlage zu Preisen von weit mehr als 6.500 Euro pro Quadratmeter umgewandelt wird? 7. Die Satzungsvorgaben der Kommune führen einige wenige Charakteristika zu baulichen Maßnahmen auf, die eine Veränderung in der sozialen Struktur des Milieus erwarten lassen. Hierzu gehört das Kriterium neue Balkone, Dachterrassen und Wintergärten, die größer als acht Quadratmeter sind. Aus welchem Grund kann dann der Verkaufsprospekt beispielsweise für die Dachgeschosswohnung eine "Loggia" mit einer Fläche von 10,2 Quadratmeter ausweisen? 8. Wie finden die entsprechenden Vorgaben der Stellplatzsatzung Berücksichtigung? 9. Welche Anstrengungen wurden unternommen, um hier preisgünstige Wohnungen zu schaffen, so wie dies der gegenwärtige Koalitionsvertrag nahelegt? 10. Warum wurde der Investor nicht per Abwendungserklärung bewogen, im Sinne des Milieuschutzes zu handeln und Mietwohnungen anzubieten, deren Mietzins an die Vorgaben des städtischen Mietspiegels gekoppelt sind? 11. Warum hat die Stadt Frankfurt am Main hier nicht ihr Vorkaufsrecht genutzt und das Objekt selbst erworben? 12. Dem Vernehmen nach wurden von der Kommune - als Vermieter des Café ExZess - Nachbarschaftsrechte zu einem Betrag von 15.000 Euro an den Investor verkauft. Welchen Inhalts sind diese Vereinbarungen? 13. Wie wurden die Mieter des Café ExZess von der Kommune über die anstehende Baumaßnahme informiert? 14. In welcher Form wurde die Nachbarschaft von der "bwp Frankfurt Projektgesellschaft mbH" über die Baumaßnahme informiert? 15. Die Abbrucharbeiten wurden zum Teil vom Dach des Café ExZess aus ausgeführt. Hat hierzu die Stadt Frankfurt am Main eine entsprechende Einverständniserklärung erteilt? 16. Durch die nachbarschaftlichen Baumaßnahmen besteht die Gefahr, dass Wasser in das angrenzende Mauerwerk gelangen kann. Wie beurteilt die Bauaufsichtsbehörde diesen Vorgang im Sinne einer ordnungsgemäßen Bauausführung? 17. Im Zuge der Baumaßnahmen wurde die Mauerkrone der zum Café ExZess zugehörigen Brandschutzmauer beeinträchtigt. Wie ist es hier um den Brandschutz bestellt? 18. Wie verhält es sich mit dem Zustand der anderen Brandschutzmauern, die das Objekt Leipziger Straße 93 einfrieden? Begründung: Merkblatt für Bauvorhaben im Geltungsbereich von "Milieuschutzsatzungen", Stadt Frankfurt am Main, 2015: "Die Erhaltungssatzungen schreiben in von der Stadtverordnetenversammlung festgesetzten Gebieten einen besonders sorgfältigen Umgang mit den einzelnen Bauten vor. Hier dürfen Baumaßnahmen vorhandenen Wohnraum nicht derart verändern, dass er für die im Gebiet ansässige Wohnbevölkerung nicht mehr geeignet ist. Entscheidend sind die Auswirkungen auf den Bestand, die Größe und die Ausstattung des vorhandenen Wohnraums." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2015, M 23 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1175 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 13.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2018, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 211 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 211 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2294, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 § 2405, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018 § 2514, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 63 0
Weihnachtsbeleuchtung Leipziger Straße
Antrag vom 27.11.2017, OF 463/2 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur zweckgebundenen Co-Finanzierung der diesjährigen neu gestalteten Weihnachtsbeleuchtung der Leipziger Straße stellt der OBR 2 dem Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e.V. aus seinem Budget einen Zuschuss i.H.v. EUR 2.400,- zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wie im Vorjahr direkt mit dem Gewerbeverein abzuwickeln. Begründung: Die Kosten für die neue Weihnachtsbeleuchtung setzen sich wie folgt zusammen: - Einmalige Investition "Weihnachtsbeleuchtung MK Illumination" = 8.421,20 EUR. - Befestigungszubehör = 663,10 EUR. - Einmalige Investition "Anbringung der Steckdosen und Sicherungskästen an den einzelnen Straßenlaternen" = 5.650,69 EUR. - Anbringen und Abhängen der Weihnachtsbeleuchtung = 1.259,50 EUR. - Gesamtsumme: 15.994,49 EUR. Das Wirtschaftsdezernat der Stadt Frankfurt fördert diese Investition mit einem einmaligen und zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 11.196,14 EUR. Die vom Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e.V. zu tragenden Kosten betragen somit 4.798,35 Euro, wovon der OBR 2 rund die Hälfte übernimmt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 153 2017 Die Vorlage OF 463/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU (= Ablehnung)
Falkstraße wird zur Fahrradstraße
Antrag vom 15.11.2017, OF 441/2 Betreff: Falkstraße wird zur Fahrradstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Falkstraße wird in ihrer gesamten Länge als Fahrradstraße mit Freigabe für Kraftfahrzeuge ausgewiesen und entsprechend markiert (Zeichen 244.1/2). An der Sophienstraße wird in Höhe der Konrad-Broßwitz-Str. und am Carlo-Schmid-Platz, eine entsprechende Hinweisbeschilderung zur Fahrradstraße angebracht. Begründung: Die Fahrradstraße soll künftig Teile des Fahrradverkehrs in der Leipziger Straße aufnehmen und eine innerörtliche sichere Fahrrad-Verkehrsverbindung schaffen. Ferner wird auch der überörtliche Fahrradverkehr aus Richtung Ginnheim und aus dem Volkspark Nidda von dieser Verbindung profitieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 441/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Weiteres Vorgehen gegen Spielhallen auf der Leipziger Straße
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2270 entstanden aus Vorlage: OF 417/2 vom 05.10.2017 Betreff: Weiteres Vorgehen gegen Spielhallen auf der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die harte Linie gegen Spielhallen, von der in der FNP am 05.10.2017 berichtet wurde, auch auf die bestehenden Einrichtungen in der Leipziger St raße anzuwenden und dem Ortsbeirat 2 über die ergriffenen Maßnahmen zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 201
Wenn Autos und Fahrräder die Straße gemeinsam nutzen - „Gegen die Einbahnstraße“ besser kennzeichnen
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2277 entstanden aus Vorlage: OF 393/2 vom 06.10.2017 Betreff: Wenn Autos und Fahrräder die Straße gemeinsam nutzen - "Gegen die Einbahnstraße" besser kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße auf dem Straßenabschnitt der Falkstraße zwischen Julius- und Marburger Straße künftig besser abzusichern. Zu denken ist dabei an Radpiktogramme, die den entgegenkommenden Pkw-Fahrern, vor allem den aus der Marburger Straße nach rechts in die Falkstraße einbiegenden Autofahrerinnen und Autofahrern signalisieren, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auch aus der Gegenrichtung kommen. Weiterhin wird gebeten, den Bürgersteig im Bereich Falkstraße 68 bis 74 mit entsprechenden Vorrichtungen (Fahrradbügel, Metallgitter oder Ähnlichem) so abzusichern, dass hier falsches Parken nicht mehr möglich ist. Die Maßnahmen sollen das oben genannte Problem für den Radverkehr ebenfalls entschärfen und zudem die Barrierefreiheit auf dem Gehweg gewährleisten. Begründung: Die Falkstraße ist in beiden Richtungen sehr gut für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu nutzen - bis auf den im Antragstext beschriebenen Straßenabschnitt. Hier trifft völlig legales Radeln gegen die Einbahnstraße auf entgegenkommende Pkws, die sich noch wegen der Einbiegung in einem größeren Radius und daher im Linksfahrmodus befinden, sowie auf solche Pkws, die diese Frankfurter Regelung entweder nicht kennen oder ignorieren und sich daher entsprechend aggressiv und verkehrsgefährdend verhalten. Diese Situation muss dringend entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 102 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbelag und Parkplatzsituation in der Straße Am Weimarfloß
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2203 entstanden aus Vorlage: OF 310/9 vom 13.08.2017 Betreff: Straßenbelag und Parkplatzsituation in der Straße Am Weimarfloß Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbelag in der Straße Am Weimarfloß zwischen den Straßen Am Mühlgarten und Ginnheimer Mühlgasse zu erneuern. Zusätzlich sollen auf der dann erneuerten Straße Parkplatzmarkierungen angebracht werden. Begründung: Der Fahrbahnbelag auf dem genannten Straßenabschnitt ist mittlerweile in einem Jahr für Jahr immer schlechter befahrbaren Zustand. Auf das alte Kopfsteinpflaster mit ehemals vorhandener Teerdecke wurden zur Ausbesserung Teerflicken aufgebracht, welche allerdings ihre Haftung auf dem Untergrund teilweise verloren haben. Es sind Schlaglöcher entstanden, zu deren Verfüllung über die Jahre nur weitere Teerflicken hinzukamen. Für Autofahrer, aber in erster Linie für die in beiden Richtungen fahrenden Radfahrer ist dies schon aus sicherheitstechnischer Sicht gefährlich. Zudem stellen die parkenden Autos für die Grundstückseigner ein immer größeres Problem dar, da deren Einfahrten ganz oder auch teilweise zugeparkt werden. Eindeutige Markierungen könnten dies verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2480 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1136 Aktenzeichen: 66 5
Angedeuteter Fahrradstreifen für das Radfahren gegen Einbahnstraßen in der Leipziger Straße
Antrag vom 01.09.2017, OF 351/2 Betreff: Angedeuteter Fahrradstreifen für das Radfahren gegen Einbahnstraßen in der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, die Situation von Fahrradfahrern, die auf der Leipziger Straße in Richtung Bockenheimer Warte fahren, zu verbessern. Hierzu soll die Mischverkehrslage Leipziger Straße durch angedeutete Fahrradstreifen für das Radfahren gegen Einbahnstraßen ergänzt werden. Begründung: Mittlerweile gehört die angesprochene Ausstattung zum Standard entsprechender Verkehrsanlagen. Die Erfahrungen hierzu sind durchweg positiv. Seit 1994 im Modellversuch "Öffnung von Einbahnstraßen" in Bockenheim bzw. der Institutionalisierung seit 2000 die Leipziger Straße ihre Rolle als Vorreiter spielte, fehlt es nun an einem Update. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 351/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF und gegen GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme)
Juliusstraße: Schulweg frei halten - Barrierefreiheit gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1990 entstanden aus Vorlage: OF 331/2 vom 07.08.2017 Betreff: Juliusstraße: Schulweg frei halten - Barrierefreiheit gewährleisten Der Magistrat wird aufgefordert, den Bürgersteig Juliusstraße in Richtung Sophienstraße (gegenüber Hausnummern 37 - 39) so abzusichern, dass Autofahrer nicht mehr auf dem auch als Schulweg genutzten Bürgersteig parken können, sondern sich auf di e dafür vorgesehenen Stellplätze beschränken. Begründung: Beschwerden von Bürgern weisen darauf hin, dass hier immer wieder der Bürgersteig durch geparkte Autos verengt wird. Dadurch ist auch die Barrierefreiheit nicht mehr uneingeschränkt gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2164 Aktenzeichen: 66 2
Planungsstand „Woolworth-Gebäude“ in der Leipziger Straße 88
Antrag vom 02.08.2017, OF 337/2 Betreff: Planungsstand "Woolworth-Gebäude" in der Leipziger Straße 88 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zum Planungstand für das Gebäude und die anstehenden Baumaßnahmen gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO II, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 537 2017 Die Vorlage OF 337/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erläuterungsschild Namensgeber Metzstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1821 entstanden aus Vorlage: OF 309/2 vom 01.06.2017 Betreff: Erläuterungsschild Namensgeber Metzstraße Der Magistrat wird gebeten, das im Zuge von Sanierungsarbeiten in der Metzstraße entfernte Erläuterungsschild mit Hinweisen zum Namensgeber der Straße (ehemaliger Reichstagsabgeordneter Franz Metz der SPD) w ieder anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1694 Aktenzeichen: 66 7
Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686 entstanden aus Vorlage: OF 208/2 vom 27.01.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln durchgängige Grünphasen für Fußgänger bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Ortsbezirk 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße (Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße, Sophienstraße/"Papageno"-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat an den betreffenden Kreuzungen auf die teilweise eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben, dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Mülleimer für die Appelsgasse
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1697 entstanden aus Vorlage: OF 293/2 vom 02.05.2017 Betreff: Mülleimer für die Appelsgasse Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Appelsgasse auf Höhe der Hausnummer 12 ein öffentlicher Mülleimer installiert werden kann. Begründung: Die Appelsgasse ist eine belebte Straße, weil sie die Verbindung zwischen der Verlängerung der Leipziger Straße/Friesengasse zum Kirchplatz ist. Das Müllaufkommen in der Appelsgasse hat laut Aussage von Bewohnern zugenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1469 Aktenzeichen: 79 4
Zebrastreifen Falkstraße/Juliusstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1698 entstanden aus Vorlage: OF 294/2 vom 04.05.2017 Betreff: Zebrastreifen Falkstraße/Juliusstraße Der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin mit Vertretern der Franckeschule, des Ortsbeirates 2 sowie der Kinderbeauftragten die Verkehrssicherheit des Zebrastreifens direkt an der Franckeschule, Ecke Falkstraße/Juliusstraße, zu prüfen und zu klären, wie man den Bereich für die Fußgänger sicherer gestalten kann. Begründung: Die Autofahrer können von der Falkstraße aus nicht den Bürgersteig auf der rechten Seite einsehen, weil die Hecken zu hoch sind und die Autos zu nah parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1699 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradweg Sophienstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1498 entstanden aus Vorlage: OF 222/2 vom 31.01.2017 Betreff: Fahrradweg Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Nach dem bereits erfolgten Wegfall der Benutzungspflicht werden die Fahrradwege in der Sophienstraße zukünftig ausschließlich auf der Straße geführt. 2. Hierzu werden beidseitig entsprechende Markierungen (wo noch nicht erfolgt) auf die Fahrbahn aufgebracht. 3. Die Markierungen auf den Gehwegen, die noch aus den Zeiten der Doppelnutzung (Rad/Fußgänger) herrühren, werden entfernt. 4. Der Straßenbereich vor dem Jüdischen Friedhof/Max-Beckmann-Schule bildet die einzige Engstelle im gesamten Straßenverlauf, daher soll hier der Radweg nur gestrichelt markiert werden, um die Mehrfachnutzung des Straßenabschnitts zu verdeutlichen. Der Ortsbeirat zeigt sich hierbei aber auch offen für kreative Lösungsansätze seitens der zuständigen Fachämter. 5. Im Bereich der (sehr) breiten Gehwege zwischen Ginnheimer Straße und Juliusstraße erfolgt eine möglichst lückenlose und durchgängige Begrünung mit Bäumen, Sträuchern und dergleichen, wie dies in ähnlicher Form auf der gegenüberliegenden Straßenseite bereits seit Jahrzehnten verwirklicht ist. Dabei sollen keine Parkplätze wegfallen. Begründung: Die Sophienstraße gehört zu den breitesten Straßen im Ortsbezirk, wenn nicht in ganz Frankfurt. Daher können Spuren für den Fahrradverkehr bestens auf der Fahrbahn geführt werden. Dadurch gehören die Gehsteige wieder den Fußgängerinnen und Fußgängern alleine, was Konfliktsituationen verhindert. Nicht nur eine Verbesserung des Mikroklimas und der Klimawandel ermahnen zu einer Begrünung der teilweise sehr breiten Bürgersteige, sondern auch eine deutliche optische Aufwertung der Straße wird dadurch erzielt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1704 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 480 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Spielhallen und Wettbüros auf der Leipziger Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1506 entstanden aus Vorlage: OF 268/2 vom 05.04.2017 Betreff: Spielhallen und Wettbüros auf der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. auf welcher Rechtsgrundlage das neue Wettbüro in der Leipziger Straße 10 eröffnet wurde; 2. wie die Anzahl der in der Leipziger Straße befindlichen Wettbüros und Spielhallen, auch vor dem Hintergrund der seit dem letzten Jahr geltenden neuen Gesetzgebung des Landes Hessen, aus Sicht des Magistrats bewertet wird; 3. ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen der Magistrat gegen die hohe Dichte an Spielhallen und Wettbüros ergreifen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1343 Aktenzeichen: 32 4
Ergänzende Information über Parkraumangebot im Umfeld der Leipziger Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1369 entstanden aus Vorlage: OF 226/2 vom 24.02.2017 Betreff: Ergänzende Information über Parkraumangebot im Umfeld der Leipziger Straße Vorgang: OM 737/16 OBR 2; ST 156/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 geeignete Stellen zu erarbeiten, an denen gut erkennbare/lesbare Hinweisschilder zu den Parkhäusern Ladengalerie Bockenheimer Warte an der Adalbertstraße, Parkhaus Bockenheimer Warte in der nördlichen Gräfstraße und zu den Parkplätzen Juliusstraße und Parkhaus Bockenheim in der Grempstraße aufgestellt werden können; 2. in Gesprächen mit dem Gewerbeverein Bockenheim für eine Kooperation zwischen Einzelhändlern und Parkhausbetreibern zu werben, die Rabatte für Parkgebühren zum Ziel hat und damit eine stärkere Annahme der Parkgelegenheiten erreicht. Begründung: Eine stärkere Annahme der Parkgelegenheiten kann den Suchverkehr im Umfeld der Leipziger Straße reduzieren. Da der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 156 zudem eine Information über das öffentliche Parkraumangebot für sinnvoll hält, fehlen zu den in der Stellungnahme genannten ergänzenden Beschilderungen noch hierfür geeignete Standorte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 737 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 156 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1016 Antrag vom 05.10.2017, OF 412/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.10.2017, OIB 139 Antrag vom 09.10.2020, OF 1218/2 Auskunftsersuchen vom 26.10.2020, V 1797 Aktenzeichen: 66 3
Haushalt 2017 Einrichtung einer Tagesstätte für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Ortsbezirk 2
Antrag vom 24.02.2017, OF 238/2 Betreff: Haushalt 2017 Einrichtung einer Tagesstätte für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Ortsbezirk 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Im Ortsbezirk 2 wird eine Tagesstätte für Menschen ohne gesicherten Wohnraum in freier Trägerschaft eingerichtet. 2. Fördermittel für Miete, Fachpersonal und Angebote des Tagestreffs sind im erforderlichen Umfang einzustellen. Begründung: In Bockenheim leben viele Menschen in sog. Wohnheimen unter unzumutbaren Bedingungen, vielfach ohne schriftlichen Mietvertrag. Einige Vermieter haben sich auf die Unterbringung von Wanderarbeitern spezialisiert, eine Reihe von Betroffenen nächtigt in Kleingartenanlagen oder auf dem Gelände des Campus Bockenheim. Ein großer Teil dieser Obdachlosen ist vom Bezug von Sozialleistungen ausgeschlossen und nimmt auch keinerlei Beratungsangebote wahr. Da immer wieder Leerstände in Ladengeschäften im Bereich der Leipziger Straße zu verzeichnen sind, sollte die Anmietung einer geeigneten Liegenschaft recht kurzfristig zu realisieren sein. Die Akzeptanz für die Bedürfnisse benachteiligter Menschen ist in Bockenheim deutlich höher als in anderen Stadtteilen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.02.2017, M 39 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 238/2 wurde zurückgezogen.
Umstellen der Sitzbänke vor der Leipziger Straße 106
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1234 entstanden aus Vorlage: OF 215/2 vom 25.01.2017 Betreff: Umstellen der Sitzbänke vor der Leipziger Straße 106 Der Magistrat wird gebeten, das vor dem Café in der Leipziger Straße 106 stehende Sitzensemble abzubauen und diese beiden Sitzbänke in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 an einer geeigneten Stelle (zum Beispiel am Hessenplatz) in räumlicher Nähe aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 861 Aktenzeichen: 67 0
Platz schaffen
Anregung vom 13.02.2017, OA 124 entstanden aus Vorlage: OF 202/2 vom 27.01.2017 Betreff: Platz schaffen Vorgang: OM 4878/16 OBR 2; ST 1677/16 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum deutlich zu steigern, den Abschnitt der Leipziger Straße zwischen Am Weingarten und Kurfürstenstraße einschließlich des Umfeldes um die U-Bahn-Station "Leipziger Straße" an der Ecke Markgrafenstraße/Leipziger Straße mit einem Etat von 150.000 Euro in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Die Mittel sollen schwerpunktmäßig dazu dienen, statt der bisherigen oberirdischen Altglascontainer sogenannte Unterflursysteme zu prüfen und zu installieren. Weiterhin sollen folgende zweckdienliche Maßnahmen aus dem Etat realisiert werden: 1. Die frei stehenden Auskunftstafeln werden durch modernere, platzsparende Ausführungen ersetzt und verlegt. 2. Der Fahrkartenautomat wird umgesetzt. 3. Die Standorte der aktuell vorhandenen Fahrradbügel sind der Gesamtkonzeption anzupassen. 4. Frankfurter Bänke als Rundbänke ersetzen die vorhandenen Drahtbänke. 5. Der Wohlfühlcharakter wird durch eine erweiterte, kreative Begrünung gesteigert. 6. Eine verbesserte Anordnung der Fahrradbügel, moderne, platzsparende Auskunftstafeln und Begrünungen sind auch für die gegenüberliegende Seite der Kreuzung Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße zu planen und zu realisieren. 7. Im Kreuzungsbereich ist zudem an gut sichtbarer Stelle ein Hinweisschild auf den Hülya-Platz zu platzieren. Begründung: Aus Sicht des Ortsbeirates kann das Ziel, diesen zentralen Bereich der Leipziger Straße qualitativ zu verbessern, nur durch verschiedene, platzgestaltende Maßnahmen erreicht werden, die teilweise bereits in der Stellungnahme ST 1677 kommentiert werden. So wird etwa die Verlegung der jetzigen Glascontainer vom Ortsbeirat als prioritär angesehen. Die erwähnte Stellungnahme eröffnet hierfür keine Möglichkeiten und lässt auf der anderen Seite eine ersatzlose Entfernung bedenklich erscheinen. Da Unterflursysteme bislang nur im Rahmen des Ausbauprogramms "Schöneres Frankfurt" geplant und finanziert wurden, erscheint die Aufnahme der Maßnahmen in dieses Programm zwingend. Die hierbei anfallenden höheren Kosten werden ausgeglichen durch ein verbessertes Erscheinungsbild der Umgebung, eine Reduzierung der in Anspruch genommenen Gehwegfläche, weniger Lärmbelästigung und eine barrierefreie Nutzung. In Absprache mit dem Ortsbeirat 2, auch was mögliche finanzielle Eigenleistungen bei der Maßnahmenrealisierung anbelangt, können die vorgeschlagenen Verbesserungen im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" in einer Gesamtplanung auf den Weg gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4878 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1677 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1725 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 500 Antrag vom 11.10.2018, OF 657/2 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3869 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 22.02.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 124 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 51 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 124 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Aktenzeichen: 61 0
Der Müll, die Stadt und die Leipziger
Antrag vom 31.01.2017, OF 221/2 Betreff: Der Müll, die Stadt und die Leipziger Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Kann sich der Magistrat geeignete Maßnahmen vorstellen, um die Sichtbarkeit der in der Leipziger Straße angebrachten Abfallbehälter zu erhöhen? Beispielgebend sei hier eine in "Signalfarbe" gehaltene Umrandung (ca. 5-10cm) am Deckel des Behältnisses genannt. 2. Gibt es seitens des Magistrats Kontakt z.B. durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt zu Betreiber*innen von Metzgereien, Bäckereien, Imbissbetrieben jeglicher Art et cetera auf der Leipziger Straße, um diese weiter für die Müllproblematik zu sensibilisieren und zu erreichen, dass diese unmittelbar vor ihren Geschäften zusätzlich eigene Abfallbehältnisse bereitstellen? 3. Falls 1.) und/oder 2) mit "Nein" beantwortet wird/werden, wird jeweils um Begründung gebeten. Begründung: Die Müllproblematik auf der Leipziger Straße ist ein Dauerthema. Zwar stehen nicht wenige Abfallbehälter im öffentlichen Bereich zur Verfügung, welche sich auch optisch bestens in das Straßenbild einfügen. Allerdings sind sie durch ihre graue Farbe vor grauer Straße, vor grauem Gehsteig, vor grauen Häuserfassaden und ab und zu vor grauer Witterung nicht immer optimal zu erkennen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 33 Auf Wunsch der SPD wird Ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 331 2017 1. Ziffer 1. der Vorlage OF 221/2 wird abgelehnt. 2. Ziffer 2. der Vorlage OF 221/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Ziffer 3. der Vorlage OF 221/2 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung Piraten zu 2.: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Was wurde eigentlich aus . . . .? Heute: Haltestellen der Linie 16 fahrgastfreundlich ausstatten
Antrag vom 27.01.2017, OF 203/2 Betreff: Was wurde eigentlich aus . . . .? Heute: Haltestellen der Linie 16 fahrgastfreundlich ausstatten Vorgang: EA 17/13 OBR 2; ST 1332/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um einen aktuellen Sachstand zur ST 1332 vom September 2013 gebeten. Es ist darzulegen, inwieweit der in dieser Stellungnahme für 2016/2017 angekündigte barrierefreie Umbau für die Linie 16 an den Haltestellen Schlossstraße/Adalbertstraße, Bockenheimer Warte, Juliusstraße und Markuskrankenhaus realisiert wird und ob in diesem Zusammenhang besagte Haltestellen auch mit dynamischen Vorweganzeigern ausgestattet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.01.2013, EA 17 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1332 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 332 2017 Die Vorlage OF 203/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mögliche Begrünung der Mulanskystraße
Antrag vom 28.12.2016, OF 197/2 Betreff: Mögliche Begrünung der Mulanskystraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Möglichkeit der Einrichtung von 1-3 "kleinen Begrünungsinseln" in der Mulanskystraße analog zur Situation in der Falkstraße; 2. Einrichtung von Schrägparken statt Längsparken und Auswirkung (inkl. der Maßnahme unter Nr. 1) auf die Gesamtzahl der Parkplätze in der Mulanskystraße; 3. Bewertung der Effekte aus Nr. 1 und 2 auf die Barrierefreiheit der (derzeit sehr breiten) Gehwege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 300 2017 Die Vorlage OF 197/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Weiter geht’s - Begrünungskonzept Leipziger Straße wieder aufgreifen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 1001 entstanden aus Vorlage: OF 161/2 vom 10.11.2016 Betreff: Weiter geht's - Begrünungskonzept Leipziger Straße wieder aufgreifen Vorgang: OM 2472/13 OBR 2; ST 873/14 Der Magistrat wird aufgefordert, ein gemeinsames Treffen der beteiligten Fachämter aus den Bereichen Umwelt und Wirtschaft, dem Ortsbeirat 2 und dem Gewerbeverein zu koordinieren. In diesem Rahmen ist erneut auszuloten und bis zur Beschlussfähigkeit zu klären, inwieweit sich das vom Gewerbeverein vorgelegte, vom Ortsbeirat unterstützte und vom Magistrat grundsätzlich befürwortete Begrünungskonzept für die Leipziger Straße realisieren lässt. Zu klären ist dabei ferner, welche Kosten in diesem Zusammenhang auf den Ortsbeirat und den Gewerbeverein zukommen, da dem Magistrat laut eigener Aussage hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Begründung: Unbegrünt und ratlos stellt sich der Zustand gemäß der Stellungnahme ST 873 aus 2014 dar. Ein gemeinsamer Termin ist sinnvoll, um die Vorbehalte, aber auch die Vorschläge des Magistrats hinsichtlich des vorgelegten Konzeptes zu besprechen und eine entsprechende Begrünung und/oder ergänzende Möbelierung auf den Weg zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.09.2013, OM 2472 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 873 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 580 Aktenzeichen: 67 0
Chaotische Parksituation auf Höhe der Falkstraße 76 auflösen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 997 entstanden aus Vorlage: OF 162/2 vom 11.11.2016 Betreff: Chaotische Parksituation auf Höhe der Falkstraße 76 auflösen Der Magistrat wird aufgefordert, die chaotische Parksituation auf Höhe des Straßenabschnittes der Falkstraße 76 (siehe Foto) mittels verstärkter Durchführung von Kontrollen durch die Stadtpolizei aufzulösen, um wieder einen zügigen Verkehrsfluss zu ermöglichen und gleichzeitig die Feuerwehrzufahrt der Franckeschule frei zu halten. Begründung: Seit geraumer Zeit wird die Kurve der Fahrbahn der Falkstraße, bedingt durch die Parkbuchten auf beiden Seiten der Straße, auf Höhe der Falkstraße 76 beidseitig so zugeparkt, dass die Fahrbahn der Einbahnstraße zusätzlich verengt wird. Zudem ist es dort im Falle eines Notfalls nicht möglich, die Feuerwehrzufahrt der Franckeschule, insbesondere werktags, zu nutzen. Bildliche Veranschaulichung der Parksituation Falkstraße 76: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 512 Aktenzeichen: 32 1
Tempo30Zone obere Leipziger Straße/Friesengasse
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 1004 entstanden aus Vorlage: OF 179/2 vom 10.11.2016 Betreff: Tempo-30-Zone obere Leipziger Straße/Friesengasse Der Magistrat wird gebeten, am Übergang Leipziger Straße/Friesengasse ein bis zwei Piktogramme "Tempo 30" auf dem Straßenbelag anzubringen, z. B. ein Piktogramm vor dem Altersheim in Höhe Friesengasse 5 und ein weiteres vor der Eisdiele in Höhe Hausnummer 8. Begründung: Die bestehende Tempo-30-Zone wird auf diesem Teil der Leipziger Straße nicht wahrgenommen. Seit die Friesengasse von Kopfsteinpflaster auf Asphaltdecke saniert wurde, hat sich die Durchfahrtsgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 410 Antrag vom 23.02.2018, OF 512/2 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3169 Aktenzeichen: 32 1
Müllsituation und Barrierefreiheit am Hessenplatz
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 1002 entstanden aus Vorlage: OF 163/2 vom 11.11.2016 Betreff: Müllsituation und Barrierefreiheit am Hessenplatz 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Müllproblematik an der Ecke Hessenplatz/Marburger Straße zu beheben. Hierfür ist ein Mülleimer neben der sich dort befindlichen Parkbank auf der Höhe der Marburger Straße 4 aufzustellen. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, an der Ecke untere Basaltstraße/Hessenplatz auf der Höhe der Basaltstraße Hausnummer 15 c beziehungsweise a die Barrierefreiheit durchgängig zu ermöglichen. Dazu ist der Bürgersteig am Hessenplatz gegenüber der Restauration "Zum Hesseneck" abzusenken (Der Bürgersteig genau vor der Restauration wurde bereits abgesenkt.). Begründung: 1. Die oben benannte Parkbank wird u. a. rege von Personen in ihrer Mittagspause genutzt. Da es keine direkte Möglichkeit gibt, den Müll zu entsorgen, entsteht dort eine regelrechte Vermüllung, dem durch einen Mülleimer entgegengewirkt werden kann. 2. Da der Querungsbereich Ecke untere Basaltstraße/Hessenplatz momentan noch nicht barrierefrei ist, ist die Überquerung der Straße für Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Kinderwagen erschwert. Durch die Absenkung des Bürgersteiges kann dem entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 578 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1100 Aktenzeichen: 67 0
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