Wenn Autos und Fahrräder die Straße gemeinsam nutzen - „Gegen die Einbahnstraße“ besser kennzeichnen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM
2277 entstanden aus Vorlage:
OF 393/2 vom
06.10.2017 Betreff: Wenn Autos und Fahrräder die Straße
gemeinsam nutzen - "Gegen die Einbahnstraße" besser kennzeichnen
Der Magistrat
wird gebeten, das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße auf dem
Straßenabschnitt der Falkstraße zwischen Julius- und Marburger Straße künftig
besser abzusichern. Zu denken ist dabei an Radpiktogramme, die den
entgegenkommenden Pkw-Fahrern, vor allem den aus der Marburger Straße nach
rechts in die Falkstraße einbiegenden Autofahrerinnen und Autofahrern
signalisieren, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auch aus der
Gegenrichtung kommen. Weiterhin wird gebeten, den Bürgersteig im Bereich
Falkstraße 68 bis 74 mit entsprechenden Vorrichtungen (Fahrradbügel,
Metallgitter oder Ähnlichem) so abzusichern, dass hier falsches Parken nicht
mehr möglich ist. Die Maßnahmen sollen das oben genannte
Problem für den Radverkehr ebenfalls entschärfen und zudem die Barrierefreiheit
auf dem Gehweg gewährleisten. Begründung: Die Falkstraße ist in beiden Richtungen sehr gut für
Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu nutzen - bis auf den im Antragstext
beschriebenen Straßenabschnitt. Hier trifft völlig legales Radeln gegen die
Einbahnstraße auf entgegenkommende Pkws, die sich noch wegen der Einbiegung in
einem größeren Radius und daher im Linksfahrmodus befinden, sowie auf solche
Pkws, die diese Frankfurter Regelung entweder nicht kennen oder ignorieren und
sich daher entsprechend aggressiv und verkehrsgefährdend verhalten. Diese
Situation muss dringend entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.01.2018, ST 102
Aktenzeichen: 32 1