„Friede den Hütten! Krieg den Palästen!“ Die Milieuschutzsatzung, das Bauvorhaben Leipziger Straße 93 und das ExZess
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 04.12.2017, OA 211 entstanden aus Vorlage:
OF 442/2 vom
17.11.2017 Betreff: "Friede den Hütten! Krieg den
Palästen!" Die Milieuschutzsatzung, das Bauvorhaben Leipziger Straße
93 und das ExZess Vorgang:
M 23/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird gebeten,
Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wann wurde die Genehmigung für Rückbau, Änderung
und Nutzungsänderung baulicher Anlagen (§ 172 Abs. 1 BauGB) für das Objekt
"Leipziger Straße 93" erteilt? 2. Welchen Inhalts ist der genehmigte Bauantrag?
3. Welche Auflagen enthält die
Baugenehmigung? 4. Seit wann
befindet sich die Immobilie im Besitz der "bwp Frankfurt Projektgesellschaft
mbH" (Handelsregister AG FFM, Az. HRB 108169)? 5. Lagen bei der Prüfung des Bauantrags Hinweise
vor, dass die bauliche Maßnahme zu einer nachteiligen Veränderung der sozialen
Zusammensetzung führt oder die Verdrängung verstärken würde und das Vorhaben
somit ein Verstoß gegen die Ziele der hier zu berücksichtigenden
Milieuschutzsatzung E 47 (Bockenheim I) - Erhaltungssatzung nach
§ 172 Absatz 1 Nr. 2 BauGB - darstellt? 6. Welche Veränderungen in der sozialen Struktur des
Milieus sind zu erwarten, wenn ein ursprünglich in einfachster Bauweise
errichtetes zweigeschossiges Miets- und Geschäftshaus in eine
Eigentumswohnungsanlage zu Preisen von weit mehr als 6.500 Euro pro
Quadratmeter umgewandelt wird? 7. Die Satzungsvorgaben der Kommune führen einige
wenige Charakteristika zu baulichen Maßnahmen auf, die eine Veränderung in der
sozialen Struktur des Milieus erwarten lassen. Hierzu gehört das Kriterium neue
Balkone, Dachterrassen und Wintergärten, die größer als acht Quadratmeter
sind. Aus welchem Grund kann dann der Verkaufsprospekt beispielsweise für die
Dachgeschosswohnung eine "Loggia" mit einer Fläche von 10,2 Quadratmeter
ausweisen? 8. Wie finden die
entsprechenden Vorgaben der Stellplatzsatzung Berücksichtigung? 9. Welche Anstrengungen wurden
unternommen, um hier preisgünstige Wohnungen zu schaffen, so wie dies der
gegenwärtige Koalitionsvertrag nahelegt? 10. Warum wurde der Investor nicht per
Abwendungserklärung bewogen, im Sinne des Milieuschutzes zu handeln und
Mietwohnungen anzubieten, deren Mietzins an die Vorgaben
des städtischen Mietspiegels gekoppelt sind? 11. Warum hat die Stadt Frankfurt am Main hier nicht
ihr Vorkaufsrecht genutzt und das Objekt selbst erworben? 12. Dem Vernehmen nach wurden von
der Kommune - als Vermieter des Café ExZess - Nachbarschaftsrechte zu einem
Betrag von 15.000 Euro an den Investor verkauft. Welchen Inhalts sind
diese Vereinbarungen? 13.
Wie wurden die Mieter des Café ExZess von der Kommune über die anstehende
Baumaßnahme informiert? 14.
In welcher Form wurde die Nachbarschaft von der "bwp Frankfurt
Projektgesellschaft mbH" über die Baumaßnahme informiert? 15. Die Abbrucharbeiten wurden zum
Teil vom Dach des Café ExZess aus ausgeführt. Hat hierzu die Stadt Frankfurt am
Main eine entsprechende Einverständniserklärung erteilt? 16. Durch die nachbarschaftlichen
Baumaßnahmen besteht die Gefahr, dass Wasser in das angrenzende Mauerwerk
gelangen kann. Wie beurteilt die Bauaufsichtsbehörde diesen Vorgang im Sinne
einer ordnungsgemäßen Bauausführung? 17. Im Zuge der Baumaßnahmen wurde die Mauerkrone
der zum Café ExZess zugehörigen Brandschutzmauer beeinträchtigt. Wie ist es
hier um den Brandschutz bestellt? 18. Wie verhält es sich mit dem Zustand der anderen
Brandschutzmauern, die das Objekt Leipziger Straße 93 einfrieden? Begründung: Merkblatt für Bauvorhaben im Geltungsbereich von
"Milieuschutzsatzungen", Stadt Frankfurt am Main, 2015: "Die Erhaltungssatzungen schreiben in von der
Stadtverordnetenversammlung festgesetzten Gebieten einen besonders sorgfältigen
Umgang mit den einzelnen Bauten vor. Hier dürfen Baumaßnahmen vorhandenen
Wohnraum nicht derart verändern, dass er für die im Gebiet ansässige
Wohnbevölkerung nicht mehr geeignet ist. Entscheidend sind die Auswirkungen auf
den Bestand, die Größe und die Ausstattung des vorhandenen Wohnraums." Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2015, M 23
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.07.2018, ST 1175
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 13.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP
39 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 18. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der
Vorlage OA 211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
20. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Beratung der
Vorlage OA 211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
19. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2018, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der
Vorlage OA 211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
21. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Beratung der
Vorlage OA 211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
20. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA
211 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
22. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA
211 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 2294, 20. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 § 2405, 21. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018 § 2514, 22. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 63 0