Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2641 entstanden aus Vorlage: OF 479/2 vom 02.01.2018
Betreff: Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13) Der Magistrat wird aufgefordert,
- Kriterien zu erarbeiten, unter welchen Bedingungen das Vorkaufsrecht angewandt wird. In Fällen wie in der Leipziger Straße 93 und der Friesengasse 13 soll zukünftig grundsätzlich das kommunale Vorkaufsrecht wahrgenommen werden, wenn nach dem Abriss der zum Verkauf stehenden Gebäude der Bau hochpreisiger Wohnungen geplant ist;
- dafür Sorge zu tragen, dass alle Grundstücksverkäufe in Milieuschutzsatzungsgebieten dem Stadtplanungsamt vorgelegt werden, damit gegebenenfalls das Vorkaufsrecht wahrgenommen werden kann. Begründung: Nach dem Abriss der Gebäude in der Leipziger Straße 93 und der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 (ehemaliges Tibethaus) soll dort hochpreisiger Wohnraum entstehen. Diese Bauvorhaben führen zur Verschärfung des ohnehin bestehenden Aufwertungsdrucks im Bockenheimer Kerngebiet. Die Kriterien zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts wären gegeben. Eine entsprechende Änderung der derzeitigen Praxis der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
23
OBR 2
TO I, TOP 6
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Sitzung
30
OBR 2
TO I, TOP 6
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle