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Meine Nachbarschaft: Mannheimer Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen

17.01.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 03.01.2017 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen Vorgang: OM 4820/15 OBR 1; ST 406/16; OM 769/16 OBR 1 Anfang des letzten Jahres wurde auf der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte beidseitig ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer (gelegentlich auch Radstreifen, Fahrradstreifen, Radweg oder Radfahrweg genannt - Quelle Wikipedia) geschaffen, der von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde und die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert hat. Die Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad ist ein möglicher Weg, den drohenden Verkehrsinfarkt in Frankfurt zu verhindern. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z. B. Vorlage OM 769), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Radverk ehr zugänglich zu machen. Es gibt im Bereich des Ortsbezirks 1 weitere Straßen, die breit genug bzw. mehrspurig sind, sodass auf ihnen Schutzstreifen nach dem Vorbild der Mainzer Landstraße eingerichtet werden könnten. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es entlang der folgenden Straßen (bzw. ggf. an welchen) möglich ist, einen Schutzstreifen nach gleicher Art wie in der Mainzer Landstraße einzurichten: - Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Baseler Platz und Wiesenhüttenstraße, - Gutleutstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Baseler Platz, - Taunusanlage, - Neue Mainzer Straße, - Hochstraße, - Bleichstraße, - Berliner Straße und Weißfrauenstraße zwischen Kornmarkt und Willy-Brandt-Platz, - Schöne Aussicht (Richtung Westen). Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die in der Stellungnahme ST 406 abgegebene Versicherung, den Schutzstreifen auf der Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts weiterzuführen, alsbald umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4820 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 769 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 830 Antrag vom 08.08.2017, OF 359/1 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Platz an der Hafenstraße vor dem Gemeindezentrum und der Kita Westhafen muss öfter gereinigt werden

29.11.2016 · Aktualisiert: 05.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1014 entstanden aus Vorlage: OF 170/1 vom 19.10.2016 Betreff: Der Platz an der Hafenstraße vor dem Gemeindezentrum und der Kita Westhafen muss öfter gereinigt werden Der Magistrat wird aufgefordert, die FES zu veranlassen, dass die untere Hafenstraße, insbesondere der Platz vor dem Gemeindezentrum und der Kita Westhafen, in die Reinigungsklasse III (fünfmal wöchentlich) aufgenommen wird (gemäß § 4 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main), um die häufige Vermüllung dieses Platzes zu vermeiden. Begründung: Der Platz ist leider sehr oft stark vermüllt und mit Abfall, weggeworfenen Kippen und manchmal auch mit anderem Unrat verschmutzt. Hier sind immer viele, auch sehr kleine Kinder unterwegs. Kippen und Unrat auf dem Weg zur Kita sind ein unschöner Empfang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 377 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzgelegenheiten und Mülleimer auf dem Familie-Jürges-Platz

04.10.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 629 entstanden aus Vorlage: OF 115/1 vom 15.09.2016 Betreff: Sitzgelegenheiten und Mülleimer auf dem Familie-Jürges-Platz Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Familie-Jürges-Platz, nahe der Stuttgarter Straße, zwei neue Sitzbänke aufzustellen. Eine Bank soll dabei auf der nördlichen und eine auf der südlichen Seite stehen. Die Bänke sollten über Rücken- und Armlehnen verfügen. Zudem wird der Magistrat aufgefordert, zwei zusätzliche Mülleimer jeweils neben den Bänken aufzustellen. Die Mülleimer sollen idealerweise eine Unterteilung in Verpackung, Papier und Restmüll aufweisen und einen Ascher enthalten. Zur Finanzierung wird der Magistrat gebeten zu versuchen, die Betreiber der Fernbuslinien als Sponsoren zu gewinnen. Begründung: Durch die Errichtung des Fernbusbahnhofs wird der Platz vermehrt und länger genutzt, insbesondere ältere Menschen benötigen hier daher Bänke mit Lehnen. Die stärkere Nutzung geht zudem mit einer erhöhten Müllmenge einher, der Platz ist derzeit häufig verschmutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 38 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 629 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderfreundliches Frankfurt: Rottweiler Straße und Werftstraße werden eine Spielstraße

30.08.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 485 entstanden aus Vorlage: OF 80/1 vom 14.08.2016 Betreff: Kinderfreundliches Frankfurt: Rottweiler Straße und Werftstraße werden eine Spielstraße Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Rottweiler Straße sowie die Werftstraße im Abschnitt Gutleutstraße bis Speicherstraße vollständig in eine sogenannte Spielstraße umgewandelt werden. Begründung: In der Mitte des Platzes befindet sich ein Spielplatz, der im Jahr 2015 mithilfe des Ortsbeirats und des Grünflächenamtes sorgfältig saniert und mit neuen Spielgeräten ausgestattet wurde. Zurzeit wird der Spielplatz von etwa 100 anwohnenden Kindern regelmäßig genutzt. Im Zuge der Neugestaltung ist ein Sandkasten dazugekommen, in dem jetzt auch sehr kleine Kinder spielen. Der Spielplatz wird außer von den anwohnenden Kindern auch von Kindern der Kindertagesstätte der Evangelischen Hoffnungsgemeinde in der Hafenstraße frequentiert. Es gibt zur Straße keine Abgrenzung, die verhindert, dass ein Ball auf die Straße rollt. Die häufig wild parkenden Autos machen die Situation unübersichtlich. Parkplatzsuchende fahren häufig mit hoher Geschwindigkeit um den Platz herum. Es ist zu befürchten, dass es früher oder später zu einem Unfall kommen könnte. Eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Bereich ist daher zwingend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1534 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiterführung des befestigten Gehweges entlang der Straße Untermainkai 66-84 auf der südlichen Seite durch das Legen von Pflastersteinen oder das Aufbringen von Teer

05.07.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 347 entstanden aus Vorlage: OF 44/1 vom 18.06.2016 Betreff: Weiterführung des befestigten Gehweges entlang der Straße Untermainkai 66-84 auf der südlichen Seite durch das Legen von Pflastersteinen oder das Aufbringen von Teer Der Magistrat wird aufgefordert, den befestigten Gehweg entlang der Straße Untermainkai 66-84 auf der südlichen Seite weiterzuführen, indem dort Pflastersteine gelegt oder Teer aufgebracht wird. Begründung: Der Gehweg, der von der Friedensbrücke Richtung Innenstadt entlang der Straße Untermainkai führt, endet ungefähr auf der Hälfte zwischen Friedensbrücke und Wiesenhüttenstraße. Die obere Hälfte ist gepflastert, die untere Hälfte jedoch ist nur fester Boden. Der Gehweg sollte durchgängig zwischen Friedensbrücke und Wiesenhüttenstraße gepflastert oder geteert sein, da der Boden bei Regen aufweicht und die Benutzung des Gehweges für Fußgänger (insbesondere mit Kinderwagen) dann unmöglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1294

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterbringung von Familien im Rotlichtmilieu

07.06.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 190 entstanden aus Vorlage: OF 25/1 vom 20.05.2016 Betreff: Unterbringung von Familien im Rotlichtmilieu Der Magistrat wird gebeten, für die im Rotlichtbereich des Bahnhofsviertels untergebrachten Flüchtlings- und Romafamilien geeignete Unterkünfte bereitzustellen. Begründung: Nach Auskunft der Leiterin des Internationalen Kinderhauses in der Wiesenhüttenstraße 15 wohnen in mehreren Hotels in der Elbestraße und in der Moselstraße mehrere Familien mit jeweils mehreren Kindern. Einige dieser Hotels befinden sich in direkter Rotlichtnachbarschaft oder sind vermutlich sogar Stundenhotels. Eine Familie wohnt dort schon seit drei Jahren. Die Wohnverhältnisse in den Hotels sind sehr beengt und es gibt keine Möglichkeit zu kochen. Hotels sollten höchstens eine Übergangslösung, aber keine Dauerlösung sein. Des Weiteren wohnen in "Absteigen" in direkter Rotlichtnachbarschaft in der Taunusstraße und in der Elbestraße ebenfalls Familien mit einigen Kindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1262 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Busbahnhof - was lange währt, wird hoffentlich endlich gut

12.04.2016 · Aktualisiert: 11.05.2016

Antrag vom 12.04.2016, OF 9/1 Betreff: Busbahnhof - was lange währt, wird hoffentlich endlich gut Der Ortsbeirat möge beschließen, der/die Ortsvorsteher/in wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen einen Vertreter des Magistrats einzuladen, um zur Situation und den Auswirkungen des neuen Bus-Parkplatzes an der Südseite des Hauptbahnhofes Stellung zu nehmen und - unter anderem - folgenden Fragen zu beantworten: 1. Reicht die Kapazität der im Endstadium 2018 zur Verfügung stehenden 14 Haltebuchten für die Reisebusse, die Frankfurt täglich anfahren, aus ? 2. Mit welchen Städtebus-Unternehmen wurden Verträge abgeschlossen, die eine Halteberechtigung beinhalten? 3. Sind die Haltebuchten für die Vertragsunternehmen reserviert ? 4. Wie lange dürfen die Vertragsbusse zeitlich maximal die Haltebuchten belegen? 5. Wird bei den Wartezeiten der Reisebusse berücksichtigt, dass die Fahrer gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten einhalten müssen, so dass einzelne Busse die Stellplätze länger besetzen? 6. Sind die Erhebung von Parkgebühren sowie Kontrollen durch Parkwächter vorgesehen? 7. Ist im Bereich der Karlsruher, Mannheimer und Pforzheimer Straße das un- kontrollierte Parken von Reisebussen künftig verboten? 8. Ist eine Entlastung der Busparksituation - vornehmlich im hinteren Gutleut- viertel - zu erwarten? 9. Wann werden die überdachten Fahrgast-Wartestationen und die mobilen Toiletten aufgestellt bzw. installiert? 10. Sind Vorrichtungen für die Entsorgung von Müll und ggf. auch für die Toiletteninhalte vorgesehen? Begründung: Es freut die Bürgerinnen und Bürger Frankfurts, dass der Busbahnhof nach einer langen Vorlaufzeit nun realisiert wird. Allerdings ist nun sicherzustellen, dass lästige und störende Begleiterscheinungen des Busbahnhofs von Anfang an vermieden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 03.05.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 14 2016 Die Vorlage OF 9/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zur Situation und den Auswirkungen des neuen Busparkplatzes an der Südseite des Hauptbahnhofes Stellung zu nehmen und folgende Fragen zu beantworten:" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung und Verschönerung des Hafentunnels

19.01.2016 · Aktualisiert: 27.04.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4919 entstanden aus Vorlage: OF 715/1 vom 03.01.2016 Betreff: Beleuchtung und Verschönerung des Hafentunnels Der Magistrat wird aufgefordert, für eine bessere Beleuchtung der Fuß- und Radwegbereiche im Hafentunnel sowie für eine Verschönerung durch "legale" Graffiti zu sorgen . Begründung: Immer wieder beklagen Bürgerinnen und Bürger die unzureichende Beleuchtung im Hafentunnel und bringen gleichzeitig den Wunsch nach einer Verschönerung vor. Letzteres kann zusätzlich zur Steigerung des Sicherheitsgefühls beitragen und Jugendliche können gestalterisch in ihrer Stadt tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 945 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 283 Antrag vom 30.08.2020, OF 1404/1 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6535 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 07.06.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 05.07.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Kulturcampus Frankfurt - wenn das Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk erbpachtfrei zum Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen

18.01.2016 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 18.01.2016, OA 706 entstanden aus Vorlage: OF 827/2 vom 19.12.2015 Betreff: Kulturcampus Frankfurt - wenn das Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk erbpachtfrei zum Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei Verhandlungen mit dem Land darauf hingewirkt werden kann, wenn das Gelände Bockenheimer Landstraße 138a-142 nicht mehr für den Bau der Studiobühne der Musikhochschule benötigt wird, dass das Gelände dem Studentenwerk, wie beim früheren Polizeirevier in der Wiesenhüttenstraße geschehen, erbpachtfrei für den Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung gestellt wird. Die Bebauung soll wie zuvor, bis zum Abriss der Gebäude im Jahr 1988, als fünfgeschossige Blockrandbebauung erfolgen. Begründung: Es fehlen in Frankfurt Hunderte von günstigen Studentenapartments. Durch private Investoren werden wie beim Philosophicum nur teure Studentenwohnungen gebaut. Wie der Umbau des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße zu Studentenwohnungen gezeigt hat, können durch die Abgabe von Grundstücken, die erbpachtfrei zur Verfügung gestellt werden, günstige Studentenwohnungen geschaffen werden, da sich der Grundstückspreis auf die Wohnungsmiete auswirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 11.02.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 706 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 706 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Beratung der Vorlage) Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße tempohemmende Maßnahmen ergreifen

08.12.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4821 entstanden aus Vorlage: OF 698/1 vom 20.11.2015 Betreff: Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße tempohemmende Maßnahmen ergreifen Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz spielender Kinder vor Unfällen mit zu schnell fahrenden Autos in der Schönstraße (Höhe Hardenbergstraße) geeignete tempohemmende Maßnahmen zu ergreifen sowie die vorhandenen Hinweiszeichen auf den "verkehrsberuhigten Bereich" zu erneuern bzw. durch größere, gut sichtbare Hinweiszeichen zu ersetzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Parkmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Kinder zu überprüfen. Begründung: Die Schönstraße ist im Bereich südlich des dortigen Spielplatzes durch das Verkehrszeichen 325.1 als "Verkehrsberuhigter Bereich" (sogenannte Spielstraße) ausgewiesen. Innerhalb dieses Bereiches gilt laut Straßenverkehrsordnung Folgendes: - Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. - Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. - Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. - Die Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. - Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen, wie verschiedenfarbige Pflasterungen. Leider halten sich viele Autofahrer nicht daran, sondern fahren in so hohem Tempo, wie es die Straßenführung irgend zulässt. Außerdem wird auf der Straße auch in den Bereichen dauerhaft geparkt, obwohl dort keine Parkplätze durch Markierungen ausgewiesen sind. Dies bedeutet eine ständige Gefährdung der Anwohner. In den umstehenden Häusern wohnen Familien mit vielen Kindern. Diese überqueren die Schönstraße auf dem Weg zum Spielplatz meist ohne Begleitung von Erwachsenen. Von ihrem verbrieften Recht, auf der Straße zu spielen, machen sie aus gutem Grund keinen Gebrauch. Auch wenn es bisher glücklicherweise nur Beinahe-Unfälle gegeben hat, ist mehr Rücksichtnahme der Autofahrer dringend erforderlich, damit es nicht zur Verletzung an Leib und Leben der spielenden Kinder kommt. Die Erfahrung zeigt, dass Bremsschwellen (siehe Abbildung unten) ein wesentlich wirksameres Mittel zur Tempobegrenzung darstellen als jedes Verkehrsschild. Die Erneuerung der Verkehrsschilder mit Hinweisen auf den "Verkehrsberuhigten Bereich" ist erforderlich, weil die vorhandenen Schilder sehr klein, zum Teil zugeklebt und kaum sichtbar aufgehängt sind. Schließlich sollten auch die Parkmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Kinder überprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 480 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße

03.11.2015 · Aktualisiert: 24.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4668 entstanden aus Vorlage: OF 688/1 vom 27.10.2015 Betreff: Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße Der Magistrat wird gebeten, den Verkehr an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße und die Parksituation auf der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der Hafenstraße den Bedürfnissen der Nutzer wie folgt anzupassen: 1. Den von Westen auf der Speicherstraße kommenden Fahrzeugen wird das Abbiegen nach rechts (in Richung Süden) in den verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) der Zanderstraße ermöglicht; 2. in der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der Hafenstraße werden Parkplätze für Kurzparker mit Parkscheibe ausgewiesen, alternativ werden Parkuhren aufgestellt; 3. für die Überquerung der Speicherstraße an der Ecke Zanderstraße wird eine für Fußgänger günstigere Ampelschaltung vorgesehen. 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob den von Westen auf der Speicherstraße kommenden Fahrzeugen das Abbiegen nach links (in Richtung Norden) in die Zanderstraße ermöglicht werden kann. Begründung: Zu 1. Durch die Markierung auf der südlichen Fahrbahn darf ausschließlich geradeaus gefahren werden. Ein Abbiegen nach rechts in die verkehrsberuhigte Zanderstraße ist nicht zulässig. Dies wird ständig - auch von der Polizei - "übersehen". Zu 2. In dem o. g. Teilstück der Speicherstraße gibt es weder für die zahlreichen Kunden des REWE-Supermarkts noch für den daneben liegenden Bäcker Parkplätze. Sie parken deshalb entweder auf dem Bürgersteig oder auf dem für Behinderte reservierten Parkplatz vor dem Cronstetten-Haus. Nach Aussagen aus dem Straßenverkehrsamt gibt es in dem Bereich eine ausreichende Anzahl an Tiefgaragen. Trotzdem parken zahlreiche Anwohner (sei es aus Bequemlichkeit, sei es um die Standgebühren zu sparen) stets auf der Straße. Deshalb wäre es sinnvoll, die vorhandenen Parkplätze für Kurzparker zu reservieren. Zu 3. An der Ecke Speicherstraße/Zanderstraße überquert täglich eine große Zahl von Fußgängern die Speicherstraße, während der Autoverkehr in diesem Bereich eher gering ist. Die derzeitige Ampelschaltung entspricht nicht diesem Benutzungsverhältnis. Das führt dazu, dass die Fußgänger regelmäßig (verbotswidrig) die Speicherstraße überqueren. Eine fußgängerfreundliche Ampelschaltung, wie z. B. am Städel oder am Hauptfriedhof, sollte dem Rechnung tragen. Zu 4. Durch die o. g. Markierung ist das Abbiegen nach links in die Zanderstraße untersagt. Während des Berufsverkehrs staut sich der Verkehr auf der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der Hafenstraße. Deshalb biegen viele Autofahrer (verbotswidrig, aber zeitsparend) bereits an der Zanderstraße links ein. Dies behindert die von Osten auf der Speicherstraße fahrenden Autos, die sich in die sich verengende Speicherstraße einfädeln. Durch eine bedarfsgerechte Ampelschaltung sollte ein geregelter Ablauf, der allen gerecht wird, ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 186 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2016, ST 880 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1043 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1260 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 03.05.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 07.06.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnen

30.06.2015 · Aktualisiert: 28.10.2020

Anregung vom 30.06.2015, OA 651 entstanden aus Vorlage: OF 632/1 vom 14.06.2015 Betreff: Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnen Vorgang: M 238/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im Rahmen des Magistratsvortrages vom 06.12.2013, M 238, vorgestellten und von der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellten Um- und Neugestaltungsmaßnahmen in dem im Betreff genannten Bereich sind nunmehr umzusetzen. Der Magistrat wird aufgefordert, eine hierzu erforderliche Bau- und Finanzierun gsvorlage zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Nicht zuletzt wegen des ungenügenden baulichen und stadtgestalterischen Zustandes der Taunusstraße und dem damit einhergehenden Nutzungsverhalten einzelner Gruppen ergaben sich in den letzten Monaten gehäuft Klagen von Anwohnern und Geschäftsleuten. Die Meldungen aus der Presse sind bekannt. Durch die (geplante) Schaffung zusätzlicher Flächen für Fußgänger, durch Optimierung der Fahrspuren und Neuordnung des Parkens wird die Aufenthaltsqualität des Straßenraumes in diesem Bereich wesentlich gesteigert. Mit der Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes werden Leuchten zum Einsatz gebracht, die auf eine niedrige, fußgängerfreundliche Lichtpunkthöhe gerichtetes Licht erzeugen und gleichzeitig energiesparend sind. Das Lichtniveau berücksichtigt die Sicherheitsaspekte im Bahnhofsviertel. Durch Rhythmisierung der geplanten Standorte der Bäume und Leuchten wird die Attraktivität des Straßenraumes weiter erhöht. Der Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität ist Bestandteil der vorliegenden Planung. Mit dem Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität gemäß Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für die Stadt Frankfurt am Main wird den Bedürfnissen der besonders schutzbedürftigen Menschen (u. a. Seh- und Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer) Rechnung getragen. Die vorhandenen Kreuzungen und die Bushaltestelle in der Taunusstraße werden mit der Umgestaltung barrierefrei umgebaut. Im Bereich des Taunustors sind (lt. M 238) 13 Bäume gefällt worden. Die Nachpflanzung von 54 Bäumen soll auch im Bereich der Taunusstraße erfolgen, angesichts des großen Defizits an Grün in der Taunusstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 238 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 79 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 651 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.09.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 651 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6224, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Parkscheinautomaten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße

28.04.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4122 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 22.03.2015 Betreff: Aufstellen eines Parkscheinautomaten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten, zwischen Werftstraße und Schleusenstraße vor den Häusern Gutleutstraße Nr. 127 bis 139 einen Parkscheinautomaten, wie bereits zwischen Hafenstraße und Werftstraße, aufzustellen. Begründung: Die anliegenden Geschäfte klagen über Umsatzeinbußen, weil im obigen Bereich ein eingeschränktes Halteverbot besteht und bereits nach vier bis fünf Minuten vom Überwachungspersonal ein Verwarnungsgeld erhoben wird. Dieser Bereich sollte so eingerichtet werden, dass von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr gegen Zahlung eines Euros für 20 Minuten geparkt werden kann, damit die Kunden ihre Einkäufe erledigen sowie Kurzbesucher bei den Arbeitsgerichten und Finanzämtern parken können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1072 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Belästigungen durch Fernreisebusse und andere Falschparker auf der Gutleutstraße beseitigen!

20.01.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3799 entstanden aus Vorlage: OF 558/1 vom 04.01.2015 Betreff: Belästigungen durch Fernreisebusse und andere Falschparker auf der Gutleutstraße beseitigen! Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. das Parken von Fernreisebussen auf der Gutleutstraße zwischen Erntestraße und Camberger Brücke durch entsprechende Beschilderung verboten und 2. die Benutzung der für Anwohner reservierten Parkplätze in der Wurzelsiedlung durch Unbefugte durch regelmäßige Kontrollen verhindert wird. Begründung: Auf der Gutleutstraße zwischen Erntestraße und Heilbronner Straße, insbesondere auf der Südseite der Gutleutstraße zwischen Halmstraße und Gutleuthofweg, parken stets zahlreiche Fernreisebusse. Dies führt zu folgenden Missständen, die behoben werden müssen: 1. Etliche Fernfahrer nutzen die in diesem Bereich vorhandenen Müllbehälter zum Entleeren des in den Bussen angesammelten Mülls, da ihnen keine angemessene Stelle für die Entsorgung zur Verfügung steht; 2. Die meisten Busse stehen vor der Werner-von-Siemens-Schule. Die wenigen dort vorhandenen Stellplätze werden dringend von Schülern und Studierenden benötigt, welche die Tiefgarage aus Kapazitätsgründen nicht benutzen können. Parkplätze sind ab 7:30 Uhr vor der Schule knapp und wurden auch schon vor der Inbeschlagnahme durch Fernreisebusse in der näheren Umgebung gesucht; 3. Fernreisebusse parken auch in Bereichen, die für Anwohner der Wurzelsiedlung reserviert sind. Andere verdrängen die Autos der Schüler und Studierenden der Werner-von-Siemens-Schule, die zunehmend auf die für Anwohner der Wurzelsiedlung reservierten Parkplätze ausweichen; 4. Die Anwohner der Wurzelsiedlung leiden unter den Verunreinigungen und darunter, dass die für sie reservierten und von ihnen bezahlten Parkplätze von Unbefugten besetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST 823 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Fernbusbahnhofs am Frankfurter Hauptbahnhof - Sachstand?

02.12.2014 · Aktualisiert: 23.03.2015

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3712 entstanden aus Vorlage: OF 543/1 vom 16.11.2014 Betreff: Einrichtung eines Fernbusbahnhofs am Frankfurter Hauptbahnhof - Sachstand? Vorgang: OM 2623/13 OBR 1; ST 78/14 Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand zur Einrichtung eines Fernbusbahnhofs am Frankfurter Hauptbahnhof zu unterrichten. Begründung: Mit seiner Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2623, beschloss der Ortsbeirat einstimmig: "Der Magistrat wird gebeten, am Frankfurter Hauptbahnhof endlich einen Busbahnhof einzurichten, der dem Anspruch Frankfurts gerecht wird, eine weltoffene und moderne Großstadt zu sein. Der Busbahnhof sollte möglichst auf dem Gelände südlich vom Hauptbahnhof, auf dem jetzigen Parkplatz zwischen Mannheimer Straße, Stuttgarter Straße, Pforzheimer Straße und Karlsruher Straße, angelegt werden. Zur Verbesserung der Verhältnisse sollen die betreffenden privaten Busunternehmen sowie die Deutsche Bahn AG gegebenenfalls auch durch Erhebung entsprechender Nutzungsgebühren in die Pflicht genommen werden." In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 78, heißt es dazu u. a.: "Die vom Ortsbeirat für die Anlage eines Busbahnhofs angeregte Fläche zwischen Mannheimer Straße, Stuttgarter Straße, Pforzheimer Straße und Karlsruher Straße wird auch vom Magistrat als grundsätzlich geeignet angesehen. Die Fläche befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Stadt. Gegenwärtig befindet sich der Magistrat in Gesprächen mit dem Grundeigentümer mit dem Ziel, mittelfristig die Fläche mit zur Abwicklung der Fernbuslinienverkehre nutzen zu können. Zu den Chancen einer Realisierung kann derzeit allerdings noch keine hinreichend verbindliche Aussage getroffen werden." Obwohl nicht nur die dreimonatige Frist zur Abgabe einer Stellungnahme mittlerweile verstrichen ist, sondern inzwischen sogar insgesamt elf Monate vergangen sind, hat der Magistrat bislang weder gehandelt noch sein Unterlassen in einer Stellungnahme begründet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2623 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 78 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 490

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?

21.09.2014 · Aktualisiert: 14.10.2014

Antrag vom 21.09.2014, OF 522/1 Betreff: Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird die Kita in der Hafenstraße denn nun endlich - tatsächlich(!) - fertig gestellt? Was wird unternommen, um die Fertigstellung zu beschleunigen? 2. wann findet ein Ortstermin in Sachen Kita Hafenstraße statt? 3. In welcher Höhe verfallen Fördergelder des Landes durch die Nicht-Fertigstellung der Kita Hafenstraße? Gibt es Möglichkeiten, diese Fördergelder noch zu "retten"? Wurden diese Fördergelder bereits gezahlt, sodass nunmehr Rückzahlungsansprüche des Landes entstehen? und 4. wo finden nun jene Kinder eine Kita, die jetzt nicht in die Kita in der Gutleutstraße aufgenommen werden können, weil da nun wegen der baulichen Verzögerung die Kinder aus der Kita Windmühlstraße vorübergehend untergebracht werden müssen? Begründung: Zu 1) und 2) Der Umzug der beiden evangelischen Kindergärten in den Neubau der Kindereinrichtung in der Hafenstraße sollte bereits im Jahre 2011 erfolgen, verzögerte sich aber bis heute wegen eines Wasserschadens. Der ev. Kindergarten Gutleutstraße befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Gebäude in der Gutleutstraße 131, in dem unter Hinweis auf den geplanten Umzug nun seit Jahren keinerlei Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen werden. Den Kindergarten besuchen 28 Kinder, der Hort ist geschlossen, eine Krippe ist in der zukünftigen Einrichtung in der Hafenstrasse vorgesehen. Es besteht ein großer Bedarf an Kindergartenplätzen und an Plätzen für unter 3jährige Kinder. Alle Betroffenen werden im Unklaren darüber gelassen, wie lange dieser Zustand noch dauern wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014 (ST 778) zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 1 vom 18.03.2014 (V 973) heißt es: "Nach derzeitigem Stand und Planung erfolgt der Innenausbau voraussichtlich ab Juli 2014 sodass mit einer Fertigstellung voraussichtlich im Dezember 2014 zu rechnen ist." Im Juli 2014 war aus der Zeitung der evangelischen Kirchengemeinde zu erfahren, dass weitere Baumängel in der Hafenstrasse festgestellt wurden und mit einer Fertigstellung bis 31.12.2014 nicht zu rechnen ist. Für die betroffenen Kinder, Eltern und Erzieher ist dieser Schwebezustand nur schwer zu ertragen. Die Eltern können nicht glauben, dass seitens der Hoffnungsgemeinde, des Evangelischen Regionalverbands und des Magistrats nicht mehr getan wurde, um diese bereits seit Längerem absehbaren Missstände rechtzeitig zu verhindern. Es wird zudem von den Eltern als Hohn empfunden, dass auf der Baustelle drei Tischler arbeiten, um die Dachbalken zu erneuern. Warum wird hier nicht aufgestockt? Was wird getan, um die Fertigstellung zu beschleunigen? Das Gebäude hat einen Preis erhalten doch leider hat niemand etwas davon. Der Spielplatz ist seit über einem Jahr fertig gestellt, nur kein Kind spielt darauf. Die Enttäuschung ist allenthalben groß. Viele Eltern haben sich inzwischen entschieden, Ihre Kinder in andere Kindergärten zu geben. Seit einem Jahr werden keine Kinder mehr aufgenommen, sodass den betroffenen Kindern nicht nur Freunde genommen werden sondern eine ganzer Jahrgang fehlen wird. Hier hat der Magistrat in Absprache mit den Trägern endlich für Klarheit zu sorgen! Um den Vorgang transparent zu machen und den Bürgern sowie dem Ortsbeirat einen Einblick in die Situation zu verschaffen, ist schnellstmöglich ein Ortstermin unter Beteiligung der Träger durchzuführen. Zu 3) Nach bisherigen Angaben des Magistrats drohen Fördergelder des Landes bzw. des Bundes zu verfallen, wenn die Kita in der Hafenstraße nicht bis zum 31.12.2014 fertig gestellt wird. Die Bürger haben ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob hier tatsächlich in letzter Konsequenz Steuergelder verschwendet wurden, wie dies hätte verhindert werden können, um welche Summen es sich dabei handelt und ob und wie diese Fördergelder noch "gerettet" werden können. Zu 4) Insbesondere die Eltern der betroffenen Kinder haben aus nahe liegenden Gründen ein dringendes Bedürfnis, endlich klare Antworten auf die Frage zu bekommen, wo ihre Kinder nunmehr untergebracht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 07.10.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1120 2014 a) Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin zu organisieren. b) Die Vorlage OF 522/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: a) Einstimmige Annahme b) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

tleutviertel InnenstadtFraktion: SPDTitel/Betreff: Was wird aus der Sprachförderung von Zuwanderern im Ortsbezirk 1?

21.09.2014 · Aktualisiert: 14.10.2014

Antrag vom 21.09.2014, OF 509/1 Betreff: Was wird aus der Sprachförderung von Zuwanderern im Ortsbezirk 1? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Inwieweit hat der Magistrat über seine zuständigen Fachämter, insbesondere über das Amt für multikulturelle Angelegenheiten" im letzten Halbjahr die Karmeliterschulen und andere Schulen im Ortsbezirk 1 - zur Sicherung der nachhaltigen Wirksamkeit der im Rahmen des Projekts "mitSprache" entwickelten Strukturen und Projekte - mit einem Anschlusscoaching unterstützt? 2. Was ist im letzten halben Jahr aus der Neukonzeption für die Handlungsfelder Deutsch als Zweitsprache, Mehrsprachigkeit und interkulturelle Zusammenarbeit geworden, das nach den Ankündigungen des Magistrats vom "Amt für multikulturelle Angelegenheiten" erarbeitet werden soll, um den Ansatz des begrüßenswerten, aber bedauerlicherweise gescheiterten Projekts "mitSprache" gerade auch im Ortsbezirk 1 zu fördern? Begründung: In seiner Stellungnahme vom 28.04.2014 (ST 588) zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 1 vom 21.01.2014 (V 919) hat der Magistrat ausgeführt: "Im Ortsbezirk 1/Bahnhofsviertel erhalten die Karmeliterschule und das Kinderzentrum Wie-senhüttenstraße im Bahnhofsviertel nach Abschluss des Modells mitSprache ebenso wie die anderen ehemaligen Modellprojekteinrichtungen (insg. fünf Grundschulen, fünf Kindertage-stätten und zwei weiterführende Schulen) im laufenden Schuljahr 2013/14 über das Amt für multikulturelle Angelegenheiten ein Anschlusscoaching. Ziel des Beratungsangebots (Budget von insgesamt 33 Std. je Einrichtungen) ist die Verstetigung von mitSprache-Angeboten und -strukturen, die im Rahmen des Modellprojektes ent-wickelt wurden. Die Schulen und Kindertagestätten haben dabei in Absprache mit der Beraterin und dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten ihre individuellen Schwerpunkte in den Handlungsfeldern Zusammenarbeit mit Eltern, Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit gesetzt. Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten begleitet diesen Prozess im Rahmen von zwei Austauschtreffen mit den Beraterinnen, den Einrichtungsleitungen sowie den Vertretern der verschiedenen Träger." Die Bürger im Ortsbezirk 1 haben daher ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob und inwieweit der Magistrat diese Ankündigungen auch umgesetzt hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 07.10.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1118 2014 Die Vorlage OF 509/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eine Infotafel und Wegweiser für das Gutleutviertel aufstellen

15.07.2014 · Aktualisiert: 01.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3318 entstanden aus Vorlage: OF 491/1 vom 28.06.2014 Betreff: Eine Infotafel und Wegweiser für das Gutleutviertel aufstellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, am Baseler Platz/Ecke Karlsruher Straße vor der ehemaligen Sparkasse eine Infotafel mit Wegweiser aufzustellen. Begründung: In der Sitzung des Ortsbeirates 1 am 17.06.2014 wurde von Besuchern angeregt, eine Infotafel, wie z. B. am Paulsplatz oder an der Hauptwache (siehe Foto), aufzustellen. Bürgerinnen und Bürger des Gutleutviertels werden sehr häufig nach Einrichtungen wie Behördenzentrum, 4. Polizeirevier, Cronstettenhaus, Straßenverkehrsamt, REWE-Markt usw. befragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1410 Aktenzeichen: 92 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken für Bewohner der Gutleutstraße

15.07.2014 · Aktualisiert: 06.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3320 entstanden aus Vorlage: OF 493/1 vom 23.04.2014 Betreff: Bewohnerparken für Bewohner der Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Bewohnerparkbereich 4 für die Nutzung der Bewohner der Gutleustraße Nr. 92 bis 102 (nördliche Seite der Gutleutstraße zwischen Karlsruher Straße und Stuttgarter Straße) genutzt werden kann. Begründung: Für die Bewohner des genannten Bereiches stehen wegen des hohen Parkdrucks reguläre Parkflächen kaum zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1528 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 02.12.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärm in der Gutleutstraße im Bereich zwischen Baseler Platz und Heilbronner Straße

17.06.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.06.2014, OM 3241 entstanden aus Vorlage: OF 444/1 vom 25.05.2014 Betreff: Lärm in der Gutleutstraße im Bereich zwischen Baseler Platz und Heilbronner Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen der Magistrat, das Land Hessen (vertreten durch den hessischen Innenminister), die in Frankfurt tätigen Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr sowie der Hilfsorganisationen und des Blutspendedienstes ergreifen können, um - ohne Einbußen bei Sicherheit und Schnelligkeit - die Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner der Gutleutstraße durch Sondersignale (umgangssprachlich Martinshörner) zu senken. Es ist zu prüfen, in welchen Bereichen das Sondersignal (ggf. tageszeitenabhängig) überhaupt - je nach Verkehrslage - zum Einsatz kommen muss und wie diese Notwendigkeit an die Einsatzkräfte kommuniziert werden kann. Außerdem ist zu prüfen, in welcher Weise erreicht werden kann, dass in diesem bewohnten Bereich vom als wesentlich lauter empfundenen "Landhorn" (Frequenzbereich 362 bis 483 Hz) auf das "Stadthorn" (Frequenzbereich 410 bis 547 Hz) umgeschaltet wird. Begründung: Der Bereich wird von überproportional vielen Fahrzeugen mit Sondersignal befahren und die damit einhergehende Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner ist - neben der ohnehin starken Straßenlärmbelastung - enorm. Daher erscheint es sinnvoll, darüber nachzudenken, wie durch ein Bündel verschiedenster Maßnahmen die Lärmbelastung gesenkt werden kann. Gründe dafür, dass Einsatzkräfte die Gutleutstraße nutzen, gibt es viele: -In der Gutleutkaserne ist eine größere Anzahl von Einsatzkräften der Polizei untergebracht bzw. wird dort anlässlich von Großeinsätzen vorgehalten. - Die Camberger Brücke und in der Folge die Gutleutstraße ist eine wichtige Zufahrtsroute der Feuerwehrwache in der Heinrichstraße zur Innenstadt. - Einsatzfahrzeuge (Blutspendedienst, Organspendentransporte, Fahrzeuge verschiedenster Polizeidienststellen) verkehren hier von der Autobahn kommend. - Rettungsfahrzeuge zum Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum können ebenfalls keine Alternativroute fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1348 Aktenzeichen: 37 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das verkehrswidrige Abbiegen von der Speicherstraße in die Zanderstraße unterbinden

18.03.2014 · Aktualisiert: 01.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2974 entstanden aus Vorlage: OF 430/1 vom 28.02.2014 Betreff: Das verkehrswidrige Abbiegen von der Speicherstraße in die Zanderstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, das verkehrswidrige Abbiegen von Westen kommend (aus Richtung Kraftwerk) von der Speicherstraße in die Zanderstraße und die Weiterfahrt in die Gutleutstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Solche Maßnahmen könnten z. B. das Auftragen einer zusätzlichen Fahrbahnmarkierung, das Installieren eines Warnhinweis-Straßenschildes oder das Anbringen von Fahrbahntrennern entlang der durchgezogenen Linie bis zu der schraffierten Fläche (ca. 30 Meter) sein. Begründung: Die Fahrzeuglenker von Pkws und Lkws orientieren sich nicht an der Fahrbahnmarkierung und fahren über die durchgezogene weiße Markierung, hierbei werden Fußgänger, welche die Zanderstraße überqueren wollen, um z. B. zum REWE-Markt zu gelangen, durch das falsche Abbiegen gefährdet. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten die Fahrzeuglenker gezwungen werden, geradeaus zu fahren und dann an der Hafenstraße links abzubiegen. Fahrbahntrenner wären sicherlich das Sinnvollste. Diese sind bereits in der Hafenstraße zwischen der Speicherstraße und der Gutleutstraße montiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 881 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Kinderbetreuung im Gutleutviertel

01.03.2014 · Aktualisiert: 26.03.2014

Antrag vom 01.03.2014, OF 431/1 Betreff: Kinderbetreuung im Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben: 1. wann mit der Fertigstellung des Kindergartens in der zukünftigen Trägerschaft der evangelischen Hoffnungsgemeinde in der Hafenstraße zu rechnen ist, so dass alle Kinder aus den Kindergärten der ehemaligen evangelischen Weißfrauengemeinde (Windmühlstraße 9) und des Kindergartens der evangelischen Hoffnungskirchengemeinde (Gutleutstraße 131) dort betreut werden können, 2. welche Betreuungsstätten der Magistrat vorgesehen hat, falls die Kita in der Hafenstraße nicht vor der zu erwartenden Zwangsräumung der ev. Kita in der Windmühlstraße 9 bezugsfertig ist Begründung: Zu 1) Der Umzug der beiden evangelischen Kindergärten in den Neubau der Kindereinrichtung in der Hafenstraße sollte bereits im Jahre 2011 erfolgen, verzögerte sich aber bis heute wegen eines Wasserschadens. Der ev. Kindergarten Gutleutstraße befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Gebäude in der Gutleutstraße 131, in dem unter Hinweis auf den geplanten Umzug nun seit Jahren keinerlei Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen werden. Den Kindergarten besuchen 28 Kinder, der Hort ist geschlossen, eine Krippe ist in der zukünftigen Einrichtung in der Hafenstrasse vorgesehen. Es besteht ein großer Bedarf an Kindergartenplätzen und an Plätzen für unter 3jährige Kinder. Alle Betroffenen werden im Unklaren darüber gelassen, wie lange dieser Zustand noch dauern wird. Zu 2) Der Miet- und Pachtvertrag mit dem ev. Kindergarten in der Windmühlstraße 9 ist vor Jahren bereits gekündigt worden. Das Gebäude wurde auf der Basis des Erbbaurechts vergeben. Wenn der Umzug dieses Kindergartens in die Hafenstraße 5 nicht bis zum Schulbeginn 2014 bzw. bis zur Räumung erfolgen kann, ist völlig offen, wo die Kinder untergebracht werden können. Der neue Haus- und Grundstücksbesitzer hat jahrelang den Verzug toleriert, jetzt aber bereits mit erheblichen Baumaßnahmen rund um das Gebäude begonnen und drängt energisch und mit juristischen Schritten auf Räumung und Übergabe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 973 2014 Die Vorlage OF 431/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule

21.01.2014 · Aktualisiert: 01.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2805 entstanden aus Vorlage: OF 387/1 vom 01.01.2014 Betreff: Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule Vorgang: OM 1856/13 OBR 1; ST 538/13 Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für Grundschulkinder aus dem Gutleutviertel zur Karmeliterschule - insbesondere für die Kinder der ersten und zweiten Klasse - sicherer zu machen, indem für die Überquerung der Ecke Heidelberger Straße/Gutleutstraße ein Zebrastreifen angelegt wird und den Kindern, die zwischen Baseler Straße und Camberger Straße wohnen, gestattet wird, den Schulbus, welcher die Kinder, die westlich der Camberger Straße wohnen, zur Schule fährt, mitzubenutzen und hierfür die Haltestelle des Busses Nr. 37 an der Ecke Heilbronner Straße/Gutleutstraße zu nutzen. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat eine ähnliche Anregung, OM 1856, bereits in seiner Sitzung am 22.01.2013 einstimmig beschlossen. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass der Schulweg zur Karmeliterschule für die Kinder aus dem Gutleutviertel eine besondere Gefahr im Sinne des § 161 Absatz 2 Hessisches Schulgesetz bedeutet. Im Einzelnen hat er ausgeführt: "Zu 1) Viele Autofahrer biegen von der Gutleutstraße mit hoher Geschwindigkeit in die Heidelberger Straße ein, eine Tempobeschränkung auf 30 km/h ist erst nach ca. 20 Metern vorgesehen. Da es hier weder eine Ampel noch einen Zebrastreifen gibt, sind die Kinder den Autos schutzlos ausgeliefert. Ein Zebrastreifen würde zumindest die Rechtsposition der Kinder verbessern." Zu diesem Punkt hat der Magistrat am 12.04.2013 in seiner Stellungnahme, ST 538, geantwortet: "Zur Erörterung geeigneter Maßnahmen im Sinne der Anregung wird ein Ortstermin stattfinden, zu dem die beteiligten Fachämter, Dienststellen und der Ortsbeirat eingeladen werden." Dieser Ortstermin hat bisher nicht stattgefunden. Weiter heißt es in der Begründung der Anregung OM 1856: "Zu 2) Zentraler Problempunkt für alle Schulkinder aus dem Gutleutviertel ist der Baseler Platz. Auch wenn die Kinder auf der Gutleutstraße die Nordseite erreicht haben, müssen sie noch a) die ampelgesteuerte Karlsruher Straße, b) die ampelgesteuerte Baseler Straße (West), c) die ampelgesteuerte Straßenbahnschienen, d) die ampelgesteuerte Baseler Straße (Ost) und e) den Zebrastreifen der Baseler Straße (Ost) überqueren. Dies ist nur mit mehrmaligem Halt auf den dazwischen liegenden Verkehrsinseln möglich. [. .] Gemäß § 161 Absatz 2 Hessisches Schulgesetzes ist eine Beförderung für Grundschulkinder notwendig, wenn der (kürzeste) Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt (dies betrifft die Kinder, die jenseits der Camberger Straße wohnen und bereits befördert werden) und wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet." Zu diesem Punkt hat der Magistrat wie folgt geantwortet: "Der Schulbus zur Karmeliterschule wurde für Schülerinnen und Schüler der Wurzelsiedlung eingerichtet, die die ehemalige Dependance der Karmeliterschule besuchten. Leider bestehen derzeit keine Kapazitäten, die es erlauben würden, entsprechend der Anregung zu verfahren." Auf die Ausführungen des Ortsbeirates, dass die Überquerung des Baseler Platzes eine besondere Gefahr im Sinne des § 161 Hessisches Schulgesetz darstellt, ist der Magistrat nicht eingegangen. Der Ortsbeirat hält die Beförderung aller Kinder, die westlich des Baseler Platzes wohnen, mit einem Bus nach wie vor für erforderlich. Als minimale Lösung des Problems regt er an, wenigstens die Kinder der ersten und zweiten Klasse mit dem Bus zu befördern, welcher die Kinder aus der Wurzelsiedlung in die Karmeliterschule bringt. Nach Auskunft der Leiterin der Karmeliterschule wohnen insgesamt 86 Kinder jenseits des Baseler Platzes. Davon fahren insgesamt 19 Kinder aus der Wurzelsiedlung mit dem Bus. Der Bus hat 50 Plätze. Morgens gibt es nur eine Fahrt zur Schule. Wegen der unterschiedlichen Schulschlusszeiten sind Montagnachmittag drei und an den restlichen Nachmittagen zwei Fahrten angesetzt. Morgens sind im Schnitt neun, nachmittags insgesamt 19 Kinder im Bus, die sich auf die drei bzw. zwei Nachmittagsfahrten verteilen. Dies bedeutet, dass mindestens die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse problemlos Platz in dem großen Bus finden könnten. Mehrkosten würden nach Auskunft des Busbetreibers bei gleicher Strecke nicht entstehen. Zusätzliche Haltestellen am Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum und an der Ecke Gutleutstraße/Heilbronner Straße können angefahren werden, ohne den Autoverkehr wesentlich zu stören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 665 Antrag vom 23.08.2014, OF 504/1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Hauptbahnhof Frankfurt braucht einen Busbahnhof, der dem Anspruch Frankfurts gerecht wird, eine moderne Großstadt zu sein!

29.10.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2623 entstanden aus Vorlage: OF 374/1 vom 18.10.2013 Betreff: Der Hauptbahnhof Frankfurt braucht einen Busbahnhof, der dem Anspruch Frankfurts gerecht wird, eine moderne Großstadt zu sein! Der Magistrat wird gebeten, am Frankfurter Hauptbahnhof endlich einen Busbahnhof einzurichten, der dem Anspruch Frankfurts gerecht wird, eine weltoffene und moderne Großstadt zu sein. Der Busbahnhof sollte möglichst auf dem Gelände südlich vom Hauptbahnhof, auf dem jetzigen Parkplatz zwischen Mannheimer Straße, Stuttgarter Straße, Pforzheimer Straße und Karlsruher Straße, angelegt werden. Zur Verbesserung der Verhältnisse sollen die betreffenden privaten Busunternehmen sowie die Deutsche Bahn AG gegebenenfalls auch durch Erhebung entsprechender Nutzungsgebühren in die Pflicht genommen werden. Begründung: Auf den o. g. Straßen drängen sich schon seit Langem, insbesondere an Wochenenden, Reisebusse, die insbesondere nach Polen und in andere osteuropäische Länder fahren. Seit Anfang 2013 hat die Deutsche Bahn AG kein Monopol mehr im innerdeutschen Fernverkehr. Seitdem drängen private Anbieter mit aller Macht auf den Markt, gerade in Frankfurt. Sie bieten mit Erfolg (im Vergleich zur Deutschen Bahn AG) billigere Reisen in alle deutschen Großstädte an. Ihre Busse konkurrieren mit den Bussen der Fernstreckenfahrer um Standplätze. Seit April 2013 sind außerdem die IC Busse der Deutschen Bahn AG hinzugekommen, die wiederum den privaten Anbietern Konkurrenz im innerdeutschen Verkehr machen, und hierbei natürlich auch bei der Nutzung der begrenzten Haltestellen. Nicht nur für die Fahrer der Fernbusse ist dies eine kaum zumutbare Situation. Denn für die Reisenden bedeutet dies eine komplizierte und zeitraubende Suche nach dem richtigen Bus. Für "normale" Passanten bedeutet dies, dass sie sich durch Menschentrauben der Ein- und Aussteigenden drängen müssen - mit Kinderwagen oder Rollstuhl ein nahezu unmögliches Unterfangen. Für die Busfahrer der städtischen Linien 33, 35 und 37 bedeutet es, dass sie kaum an den vielen Bussen und umherirrenden Menschen vorbeifahren können, insbesondere wenn die seitlichen Klappen der Fernbusse zum Ein- und Ausladen des Gepäcks geöffnet sind. Diesem Missstand muss unbedingt bald abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 78 Antrag vom 16.11.2014, OF 543/1 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3712 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Westhafen: Versorgung mit Krippen- und Kita-Plätzen

11.08.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

Antrag vom 11.08.2013, OF 333/1 Betreff: Westhafen: Versorgung mit Krippen- und Kita-Plätzen Die Bebauung im Westhafen ist fast abgeschlossen und es sollen noch weitere familienfreundliche Wohnungen geschaffen werden. Bewohner beklagen bereits heute über zu wenige KITA-und Krippenplätze. Die dringend benötigten 20 Krippen- und 63 Kindergartenplätze in der KITA Westhafen (Hafenstraße) konnten bis heute aus bautechnischen Gründen noch nicht bezogen werden. Vor dem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Steht mittlerweile das Sanierungskonzept für die KITA Westhafen (Hafenstraße) und liegt eine Freigabe zum Weiterbau vor bzw. wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? 2. Das Baufeld 2 im Westhafen ist für den Bau einer zusätzlichen KITA reserviert. Plant der Magistrat hier eine weitere KITA und wenn ja, wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? 3. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 27.08.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 805 2013 Die Vorlage OF 333/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Schulwegs für die Schüler der Karmeliterschule Wiesenhüttenplatz/Gutleutstraße

25.06.2013 · Aktualisiert: 09.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2013, OM 2320 entstanden aus Vorlage: OF 315/1 vom 09.06.2013 Betreff: Verbesserung des Schulwegs für die Schüler der Karmeliterschule Wiesenhüttenplatz/Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schulwegsicherung für die Schüler der Karmeliterschule auf dem Schulweg Wiesenhüttenstraße/Gutleutstraße zu verbessern, indem er an der Ecke Wiesenhüttenstraße (westliche Seite)/Gutleutstraße die dortige Sperrfläche und den ersten Parkplatz nach der Sperrfläche mit Pollern versieht, sodass dort keine Kraftfahrzeuge mehr abgestellt werden können. Begründung: Bei einer Schulwegbegehung mit Schulleitung, Eltern, zuständigen Ämtern und Mitgliedern des Ortsbeirates 1 wurde festgestellt, dass die dortige Sperrfläche beständig von Autofahrern rechtswidrig beparkt wird. Um den Kindern eine bessere und sicherere Überquerung der Straße an dieser Stelle zu ermöglichen, ist es zweckmäßig, die Sperrfläche und den ersten Parkplatz danach nicht mehr mit Autos beparken zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1349 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule

22.01.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1856 entstanden aus Vorlage: OF 259/1 vom 17.01.2013 Betreff: Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für Grundschulkinder aus dem Gutleutviertel zur Karmeliterschule sicherer zu machen, indem 1. für die Überquerung der Heidelberger Straße/Ecke Gutleutstraße ein Zebrastreifen angelegt wird; 2. allen Kindern, die westlich der Baseler Straße wohnen, gestattet wird, den Schulbus, welcher die Kinder, die westlich der Camberger Straße wohnen, zur Schule fährt, mitzubenutzen und hierfür eine Haltestelle an der Ecke Heidelberger Straße/Gutleutstraße eingerichtet wird Begründung: Für die Sicherheit der Kinder aus dem Gutleutviertel bedeutet der Schulweg zur Karmeliterschule eine besondere Gefahr. Die Leiterin der Karmeliterschule berichtet, dass viele Eltern die Karmeliterschule durchaus schätzen, wegen des gefährlichen Schulwegs aber häufig Ausnahmegenehmigungen vom Wohnortprinzip beantragen oder (insbesondere sog. bildungsnahe Eltern) ihre Kinder in eine Privatschule einschulen lassen. Diese Probleme werden sich verstärken, wenn das Gutleutviertel weiter wie bisher als Wohnviertel aufgewertet wird - u. a. durch die geplante Einrichtung der Kindertagesstätte in der Speicherstraße. Zu 1) Viele Autofahrer biegen von der Gutleutstraße mit hoher Geschwindigkeit in die Heidelberger Straße ein, eine Tempobeschränkung auf 30 km/h ist erst nach ca. 20 Metern vorgesehen. Da es hier weder eine Ampel noch einen Zebrastreifen gibt, sind die Kinder den Autos schutzlos ausgeliefert. Ein Zebrastreifen würde zumindest die Rechtsposition der Kinder verbessern. Zu 2) Zentraler Problempunkt für alle Schulkinder aus dem Gutleutviertel ist der Baseler Platz. Auch wenn die Kinder auf der Gutleutstraße die Nordseite erreicht haben, müssen sie noch a) die ampelgesteuerte Karlsruher Straße, b) die ampelgesteuerte Baseler Straße (West), c) die ampelgesteuerten Straßenbahnschienen, d) die ampelgesteuerte Baseler Straße (Ost) und e) den Zebrastreifen der Baseler Straße (Ost) überqueren. Dies ist nur mit mehrmaligem Halt auf den dazwischen liegenden Verkehrsinseln möglich. Derzeit besuchen ca. 130 Grundschulkinder die Karmeliterschule. Ungefähr 60 Kinder wohnen im Bereich Heidelberger-, Heilbronner-, Mannheimer-, Hardenberger-, Zander- und Rottweiler Straße sowie in diesem Abschnitt der Gutleutstraße. Gemäß § 161 Absatz 2 des Hessisches Schulgesetzes ist eine Beförderung für Grundschulkinder notwendig, wenn der (kürzeste) Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt (dies betrifft die Kinder, die jenseits der Camberger Straße wohnen und bereits befördert werden) und der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet (dies betrifft alle Kinder, die zwischen Camberger und Baseler Straße wohnen). Eine Einstiegsmöglichkeit für diese Kinder an der Heilbronner Straße (ampelgesichert) würde das Problem lösen, ohne den Autoverkehr auf der Gutleutstraße wesentlich zu stören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 538 Antrag vom 01.01.2014, OF 387/1 Antrag vom 23.08.2014, OF 504/1 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Hochhäuser in Frankfurt wachsen in 18 Monaten bis zu ihrer Vollendung - wie lange dauert der Neubau einer Kita?

06.04.2012 · Aktualisiert: 02.05.2012

Antrag vom 06.04.2012, OF 160/1 Betreff: Hochhäuser in Frankfurt wachsen in 18 Monaten bis zu ihrer Vollendung - wie lange dauert der Neubau einer Kita? Der OBR möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die folgende Frage zu beantworten: Wann ist mit dem Fortgang der Bauarbeiten an der Kindertagesstätte Hafenstraße und der Fertigstellung des Gebäudes zu rechnen? Begründung: Am 11. Dezember 2009 erfolgte der "erste Spatenstich" an der Baustelle. Am 9. Juli 2010 wurde das Richtfest der Kita Hafenstraße gefeiert. Bauherrin ist das Schulamt der Stadt Frankfurt, die Trägerschaft wird die Evangelische Hoffnungsgemeinde übernehmen. Die Kitas an der Windmühlstraße 9 und an der Gutleutstraße 131 werden dafür aufgegeben. Geplant sind an der Hafenstraße fünf KiGa-Gruppen: zwei für Kinder unter drei Jahren (U 3) und drei weitere für Kinder ab drei Jahren bis zum schulpflichtigen Alter. Die U 3-Gruppen können erst in der neuen Kita eingerichtet werden. Es besteht also ein dringender Handlungsbedarf. Die Eltern der neuen Kita-Jahrgänge sind brennend daran interessiert zu erfahren, wo genau ihre Kinder nach den Sommerferien betreut werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 24.04.2012, TO I, TOP 18 Die Vorlage OF 160/1 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 364 2012 Die Vorlage OF 160/1 wird mit der Maßgabe als Eilanfrage gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen, dass folgende zwei Fragen angefügt werden: "2. Was sind die Gründe für die bisherigen Verzögerung? 3. Was passiert mit den bereits abgeschlossenen Verträgen beziehungsweise wo werden die Kinder untergebracht, deren Eltern einen Vertrag haben, der offensichtlich nicht eingehalten werden kann?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschönerung des Hafentunnels

29.11.2011 · Aktualisiert: 03.04.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 642 entstanden aus Vorlage: OF 89/1 vom 11.11.2011 Betreff: Verschönerung des Hafentunnels Der Magistrat wird aufgefordert, das Erscheinungsbild des Hafentunnels zu verschönern. Hierfür wird der Magistrat gebeten, 1. in Zusammenarbeit mit Schulen/Jugendzentren et cetera eine Malaktion für Jugendliche zu organisieren; 2. die weißen Tunnelwände als legale, öffentliche Fläche für Graffiti freizugeben. Begründung: Der Antrag wurde bewusst allgemein formuliert, um als Diskussionsgrundlage zu dienen und um einen Denkanstoß zu geben, die Verschönerung des Hafentunnels unter Federführung des Magistrats gemeinsam mit der Öffentlichkeit zu gestalten. Dieser Gestaltungsprozess soll die Kommunikation mit den Anwohnern und Anwohnerinnen fördern. Von vielen Anwohnern und Anwohnerinnen wird der Hafentunnel - trotz guter Ausleuchtung - als dunkel erlebt. Es besteht daher der Wunsch, den Hafentunnel freundlicher zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 605 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1940 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 24.04.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Besitzt die Brücke vor dem Hafentunnel eine verkehrstechnische Aufgabe?

01.08.2011 · Aktualisiert: 29.09.2011

Antrag vom 01.08.2011, OF 28/1 Betreff: Besitzt die Brücke vor dem Hafentunnel eine verkehrstechnische Aufgabe? Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird um folgende Auskunft gebeten: Welche verkehrstechnische Funktion erfüllt die Brücke vor dem Hafentunnel und liegt ein Nutzungsplan für diese Brücke vor? Die Brücke befindet sich am nördlichen Ausgang des Hafentunnels und führt vom Commerzbank-Gelände auf den Parkplatz Ecke Rudolfstraße/ Poststraße (siehe Foto 1, Pfeil). Wenn die Brücke keine verkehrstechnische Funktion erfüllt und kein Nutzungsplan vorliegt soll berichtet werden ob ein Rückbau der Brücke möglich ist. Foto 1. Der Pfeil zeigt die im Antrag beschriebene Brücke. Begründung: Die Brücke vor dem Hafentunnel (von der Mainzer Landstraße kommend) wird seit mehreren Jahren verkehrstechnisch weder von Kraftfahrzeugen, noch von Radfahren und Fußgängern genutzt. Die Brücke ist gesperrt und nicht zugänglich. Aus der Sicht vieler Anwohner, die regelmäßig den Hafentunnel durchqueren, "verlängert" die Brücke den Fußgang bzw. Radweg durch den Hafentunnel unnötig. Wenn die Brücke keine verkehrstechnischen Aufgaben aufweist und kein Nutzungsplan vorliegt sollte über einen Rückbau der Brücke nachgedacht werden, da dies zu einer Verschönerung unseres Viertels beitragen würde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 16.08.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 28/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 20.09.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 132 2011 Die Vorlage OF 28/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken Gallus Ost

15.02.2011 · Aktualisiert: 02.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2011, OM 5011 entstanden aus Vorlage: OF 738/1 vom 04.01.2011 Betreff: Bewohnerparken Gallus Ost Vorgang: OM 4583/10 OBR 1 Ergänzend zur Anregung des Ortsbeirates 1 vom 21.09.2010, OM 4583, wird der Magistrat aufgefordert, den dort genannten Bereich für das Bewohnerparken Ost so auszuweiten, dass er zusätzlich die folgenden Straßenzüge umfasst: - Mainzer Landstraße, beidseitig zwischen Hafenstraße und Platz der Republik; - Ludwigstraße, beidseitig zwischen Mainzer Landstraße und Hohenstaufenstraße und - Hohenstaufenstraße, beidseitig zwischen Osloer Straße/Güterplatz und Friedrich-Ebert-Anlage. Begründung: In dem beschriebenen Gebiet mangelt es an ausreichendem Parkraum für die Bewohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2011, ST 721 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken Gallus Ost

21.09.2010 · Aktualisiert: 09.01.2012

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2010, OM 4583 entstanden aus Vorlage: OF 698/1 vom 17.09.2010 Betreff: Bewohnerparken Gallus Ost Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich zwischen Düsseldorfer Straße, Poststraße, Hafenstraße und Mainzer Landstraße eine Bewohnerparkzone auszuweisen. Begründung: In dem beschriebenen Gebiet mangelt es an ausreichendem Parkraum für die Bewohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 36 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nadelöhr am nördlichen Aus-/Eingang des Hafentunnels für Fußgänger sicherer gestalten!

15.06.2010 · Aktualisiert: 25.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4316 entstanden aus Vorlage: OF 647/1 vom 31.05.2010 Betreff: Nadelöhr am nördlichen Aus-/Eingang des Hafentunnels für Fußgänger sicherer gestalten! Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen (Wölb-/Verkehrsspiegel, Beschilderung, et cetera) den oben genannten Bereich so für Fußgänger zu sichern, dass mögliche Kollisionen zwischen Radfahrern und Fußgängern vermieden werden. Nadelöhr für Fußgänger (Hafentunnel, Nordseite) Begründung: Das oben abgebildete Foto dokumentiert, dass der Bürgersteig an der nördlichen Aus- beziehungsweise Einfahrt in den Hafentunnel auf einen knappen Meter Breite reduziert ist. Dies hat zur Folge, dass Fußgänger (insbesondere Mütter mit Kinderwagen, ältere Mitbürger mit Rollator) bei entgegenkommenden Passanten zwangsläufig auf den Radweg ausweichen müssen. Radfahrern ist aufgrund der kurvenähnlichen Fahrbahnkonstruktion und bedingt durch die in die Verkehrsführung hineinreichende Betonwand die Sicht bei diesem Nadelöhr entzogen. Besonderes Augenmerk ist auf die aus nördlicher Richtung in den Tunnel hineinfahrenden Radfahrer zu richten, da diese aus dem Tageslicht in den lichtarmen Tunnel hineinfahren und daher zusätzlich Gefahr durch Gegenverkehr übersehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.09.2010, ST 1284 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Fußgängerüberweg an der Hafenstraße/Ecke Speicherstraße muss sicherer werden

13.04.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4092 entstanden aus Vorlage: OF 623/1 vom 28.03.2010 Betreff: Der Fußgängerüberweg an der Hafenstraße/Ecke Speicherstraße muss sicherer werden Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, 1. an der Straßenkreuzung Hafenstraße/Ecke Speicherstraße (nördliche Seite) den Bedarfsampelbetrieb auf eine regelmäßige Phasenschaltung umzustellen; 2. die Ampelphase zu verlängern, um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen. Begründung: Zu 1.: Die Frequenz des Kfz-Verkehrs ist an der oben angegebenen Kreuzung nicht so stark, dass eine Bedarfsampel gerechtfertigt wäre. Für die Fußgänger ist es dagegen sehr lästig, die Ampel abzurufen, bis diese die Straße zur Passage freigibt. Zu 2.: Die Zeitmessung ergibt, dass nach mittlerer Wartezeit die Grünphase für Fußgänger nur fünf Sekunden beträgt. Das ist für ältere und behinderte Menschen, sowie für Eltern mit Kinderwagen zu kurz bemessen. Auch wenn dieser Personenkreis die Straßenbreite von circa fünf Metern noch überqueren kann, fühlt man sich unter einen unangenehmen Zeitdruck gestellt, der das subjektive Sicherheitsgefühl der Fußgänger sehr beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2010, ST 968 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die gegenwärtige Fahrstrecke der Buslinie 37 muss beibehalten bleiben

09.02.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 09.02.2010, OM 3933 entstanden aus Vorlage: OF 599/1 vom 24.01.2010 Betreff: Die gegenwärtige Fahrstrecke der Buslinie 37 muss beibehalten bleiben Die jetzige Streckenführung der Buslinie 37 hat sich bewährt. Wegen Bauarbeiten in der Heilbronner Straße wird die Buslinie 37 für circa acht Monate (seit 28.09.2009) durch die Hafen-, Speicher- und Zanderstraße geführt. Die Bürgerinnen und Bürger des hinteren Gutleutviertels (Wurzelsiedlung, Johanna Kirchner-Altenhilfezentrum) nutzen verstärkt diese Möglichkeit, um ihre Einkäufe, insbesondere in der Speicherstraße, erledigen zu können. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Taktzeiten der Buslinie 37 dauerhaft so eingerichtet werden können, dass die Busse die bisherige und die neue Linienführung wechselweise bedienen können. Alternativ ist zu prüfen, ob in der verkehrsschwächeren Zeit am späten Vormittag und am frühen Nachmittag die zurzeit gültige Streckenführung bestehen bleiben kann und im Berufsverkehr sowie in den Abendstunden die im Fahrplan ausgewiesene Route befahren wird. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger im Wurzelviertel und die Bewohner des Johanna Kirchner-Altenhilfezentrums finden in unmittelbarer Nähe keine Einkaufsmöglichkeiten für den alltäglichen Bedarf. Der nächstgelegene Großmarkt befindet sich an der Speicherstraße. Die Buslinie 37 hält zurzeit wenige Meter vor dem Eingangsbereich des Marktes beziehungsweise auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Menschen, die nicht motorisiert sind, Ältere und Behinderte sind vielfach darauf angewiesen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Mit schweren Einkaufstaschen et cetera ist es für diesen Personenkreis eine wesentliche Erleichterung, diese neue Fahrstrecke benutzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2010, ST 678 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2010, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern!

19.01.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2010, OM 3869 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 04.01.2010 Betreff: Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern! Der Magistrat wird gebeten, die illegale Parkmöglichkeit auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße, am Ende des Behördenzentrums, durch bauliche Maßnahmen, z.B. durch Setzen geeigneter Pfosten, unmöglich zu machen. Begründung: Die durch das illegale Parken entstandene Behinderung ist für Fußgänger nicht tragbar. Eine Möglichkeit wäre, einen Pfosten an geeigneter Stelle zu setzen, sodass ein Befahren des Gehwegs für Pkws unmöglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2010, ST 436 Aktenzeichen: 66 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Anwohnerfreundlichere, weil barrierefreiere Verkehrsführung der Gutleutstraße am Baseler Platz

27.10.2009 · Aktualisiert: 22.10.2013

Anregung vom 27.10.2009, OA 1009 entstanden aus Vorlage: OF 564/1 vom 12.10.2009 Betreff: Anwohnerfreundlichere, weil barrierefreiere Verkehrsführung der Gutleutstraße am Baseler Platz Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 25.02.2010 und 15.07.2010 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation im Bereich der Gutleutstraße 1. stadtauswärts am Baseler Platz/Karlsruher Straße in Höhe Werftstraße sowie 2. stadteinwärts zwischen der Schleusenstraße und dem Baseler Platz im Hinblick auf die Situation der Fußgänger - insbesondere der Kinder - und der Fahrradfahrer zu verbessern. In diesem Bereich sollen die Fußwege verbreitert und der Fahrbahnverlauf so verändert werden, dass für die schwächsten Verkehrsteilnehmer mehr Raum entsteht und im motorisierten Individualverkehr verkehrsgefährdende und zum Teil verbotswidrige Geschwindigkeiten nicht mehr gefahren werden können. Begründung: Zurzeit ist die Gutleutstraße in diesem Bereich stadtaus- und stadteinwärts eine breite mehrspurige Straße und wird - wegen dem auf den motorisierten Individualverkehr optimierten Ausbau - zur Rennbahn. Für die gerade am Baseler Platz mit allen Verkehrsarten stark belastete Gutleutstraße, wo Tag und Nacht der Berufsverkehr und der Zubringerverkehr zur Autobahn extremen Lärm und eine Einschränkung der Lebensqualität aller Anwohner mit sich bringen, ist mit einfachen Mitteln eine große Verbesserung zu erreichen, sofern der politische Wille zum Handeln zugunsten der Anwohner auch besteht. Zu 1. In der Gutleutstraße, stadtauswärts zwischen Karlsruher und Stuttgarter Straße, ergibt sich eine einfache Möglichkeit, den Fußweg zu verbreitern und zusätzlich einen Fahrradweg anzulegen, indem die zurzeit suboptimal genutzte rechte Fahrspur für die Verbreiterung des Fußweges sowie zur Anlage eines Radweges genutzt wird. Dabei können trotz Anlegung des Fahrradweges auch noch die Parkplätze erhalten werden. Diese Veränderungen haben zudem eine Anpassung der Verkehrsführung zur Folge, die dazu beiträgt, dass langsamer gefahren werden muss. Zu 2. Im Bereich zwischen Schleusenstraße und Baseler Platz stadteinwärts kann der Fußweg ebenfalls problemlos durch Wegfall einer suboptimal genutzten Rechtsabbiegespur verbreitert werden. Die Bürgersteige sind an der Ampelanlage vor der Kirche so extrem schmal, dass die Kinder - vor allem Schulkinder auf ihrem täglichen Schulweg in ihre Schulen im Bahnhofsviertel - circa 50 cm vor den Lkws und ihren Abgasen stehen. "Barrierefrei" ist gerade für unsere Kleinen etwas anderes! Hinzu kommt, dass die Straße an dieser Stelle in eine Rechtskurve geführt wird, wodurch zusätzlich die Gefahr besteht, dass gerade Kinder im toten Winkel der Lkws stehen und von den Fahrern, mit bösen Unfallfolgen, nicht gesehen werden können. Dies ist an einer Kreuzung im Verlauf des Schulweges fast aller Kinder aus dem vorderen Bereich des Gutleut nicht nur alles andere als barrierefrei, sondern - wegen des Unfallrisikos - auch absolut unzumutbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 735 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 04.11.2009 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2009, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1009 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.04.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 1009 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 1009 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 7241, 36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.12.2009 § 7962, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.04.2010 § 8546, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auf der U 4 angemessene und verlässliche Transportqualität bereitstellen

10.03.2009 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3056 entstanden aus Vorlage: OF 465/4 vom 24.02.2009 Betreff: Auf der U 4 angemessene und verlässliche Transportqualität bereitstellen Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Fahrplantakt der U-Bahn-Linie U 4 in der Hauptverkehrszeit verdichtet wird. Begründung: Heutige Situation: Es ist erfreulich, dass die U-Bahn-Linie auf allen Abschnitten gut angenommen wird. Gleichzeitig gerät aber die Fahrtzeit vor allem während der morgendlichen Hauptverkehrszeit immer mehr aus den Fugen. Mittlerweile muss der Fahrgast für die Fahrt von Bornheim Mitte bis Hauptbahnhof nicht mehr acht Minuten kalkulieren, wie es der Fahrplan vorsieht, sondern 20. Das ist vergleichbar mit dem Tempo der Straßenbahn in den frühen siebziger Jahren und mit dem heutigen Fahrplan der Linie 12 für dieselbe Verbindung. Eine typische Fahrt: Wie stellt sich das Problem aus Sicht des Fahrgasts dar? Die U-Bahn kommt schon mehrere Minuten hinter dem Plan in Bornheim Mitte an. Der Bahnsteig ist bereits dicht besetzt. Bei Abfahrt stehen die Fahrgäste schon in den Gängen. An der Höhenstraße passen mit Mühe alle rein. Die Türen schließen kaum noch; ggf. tritt schon eine Türstörung auf. Am Merianplatz reicht die Kapazität schon nicht mehr aus. An der Konstablerwache länger dauernder Fahrgastwechsel. Währenddessen zieht eine U 5 vorab in den Tunnel. Wartezeit bis Abfahrt. Im Tunnel bis zum Hauptbahnhof weiteres Anhalten, weil die nächste Station belegt ist. Am Hauptbahnhof -nach 15 Minuten Fahrtzeit- ein prallbesetzter Bahnsteig, so dass sich aus- und einsteigende Fahrgäste gegenseitig behindern. Die Situation tritt so auch bei Vier-Wagen-Zügen auf. Vorgeschichte: A Tunnelkonkurrenz Die Grundproblematik ist seit Jahren bekannt. Seit Ende der neunziger Jahre der Tunnelabschnitt zwischen Konstablerwache und Hauptbahnhof zusätzlich mit der U5 belegt wurde, kommt es in der Hauptverkehrszeit bei kleinsten Fahrplanabweichungen zu Stauungen in diesem Tunnelabschnitt. Diese wurden anfangs mit Komplikationen in der Wendeanlage hinter dem Hauptbahnhof erklärt. Verbesserung sei mit Eröffnung des Abschnitts bis zur Bockenheimer Warte zu erwarten. Die Verbesserung ist dann aber nicht eingetreten. Offenkundig - und eigentlich auch logisch - führt das gleichzeitige Eintreffen zweier Züge an der Konstablerwache vor dem gemeinsamen Tunnelabschnitt dazu, dass einer von beiden mindestens zwei Minuten verliert. B Mehr Fahrgäste nach Bockenheim: Die Problematik hat sich durch folgenden Umstand sogar verschärft: Wiederum erfreulicherweise wurde der Abschnitt zur Messe und zur Universität nach und nach immer besser angenommen. Da er aber nur von der U 4 bedient wird, entstehen am Hauptbahnhof für diese längere Fahrgastwechselzeiten, die umso länger werden, je länger kein Zug der U 4 gekommen ist. So führen kleine Störungen zum Aufschaukeln. Am extremsten ist dies im Stoßgeschäft zu Messeterminen. C Neues Terrain Betriebshof und mehr Fahrgäste aus Enkheim und dem Riederwald Nun kam seit dem letzten Sommer ein weiterer Faktor hinzu: Durch die - ebenfalls erfreuliche - Verlängerung nach Enkheim gibt es einerseits mehr Fahrgäste und andererseits offenbar eine höhere Störungsanfälligkeit auf der Strecke durch den Betriebshof und den Riederwald, was den Fahrplan seinerseits durcheinanderbrachte. Ergebnis jetzt jedenfalls: Siehe oben. Konsequenzen: Der Magistrat möge sich bitteschön nicht wieder aufschreiben lassen - wie vor zwei Jahren in einem Brief an die Ortsvorsteherin geschehen -, die Verspätungen betrügen im Durchschnitt nur eine Minute. Jeder weiß, wie Durchschnitte berechnet werden. Es ist zu hoffen, dass die Anfangsprobleme auf dem Abschnitt Richtung Enkheim bald behoben werden. Auf dem Abschnitt zwischen Konstablerwache und Hauptbahnhof ist allen Fahrgästen in der Hauptverkehrszeit mehr gedient, wenn eine Linie, die noch dazu über den Hauptbahnhof hinaus fährt, regelmäßiger und in dichterer Taktfolge verkehrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2009, ST 1015 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 92 10

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