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Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße tempohemmende Maßnahmen ergreifen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4821 entstanden aus Vorlage: OF 698/1 vom 20.11.2015 Betreff: Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße tempohemmende Maßnahmen ergreifen Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz spielender Kinder vor Unfällen mit zu schnell fahrenden Autos in der Schönstraße (Höhe Hardenbergstraße) geeignete tempohemmende Maßnahmen zu ergreifen sowie die vorhandenen Hinweiszeichen auf den "verkehrsberuhigten Bereich" zu erneuern bzw. durch größere, gut sichtbare Hinweiszeichen zu ersetzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Parkmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Kinder zu überprüfen. Begründung: Die Schönstraße ist im Bereich südlich des dortigen Spielplatzes durch das Verkehrszeichen 325.1 als "Verkehrsberuhigter Bereich" (sogenannte Spielstraße) ausgewiesen. Innerhalb dieses Bereiches gilt laut Straßenverkehrsordnung Folgendes: - Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. - Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. - Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. - Die Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. - Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen, wie verschiedenfarbige Pflasterungen. Leider halten sich viele Autofahrer nicht daran, sondern fahren in so hohem Tempo, wie es die Straßenführung irgend zulässt. Außerdem wird auf der Straße auch in den Bereichen dauerhaft geparkt, obwohl dort keine Parkplätze durch Markierungen ausgewiesen sind. Dies bedeutet eine ständige Gefährdung der Anwohner. In den umstehenden Häusern wohnen Familien mit vielen Kindern. Diese überqueren die Schönstraße auf dem Weg zum Spielplatz meist ohne Begleitung von Erwachsenen. Von ihrem verbrieften Recht, auf der Straße zu spielen, machen sie aus gutem Grund keinen Gebrauch. Auch wenn es bisher glücklicherweise nur Beinahe-Unfälle gegeben hat, ist mehr Rücksichtnahme der Autofahrer dringend erforderlich, damit es nicht zur Verletzung an Leib und Leben der spielenden Kinder kommt. Die Erfahrung zeigt, dass Bremsschwellen (siehe Abbildung unten) ein wesentlich wirksameres Mittel zur Tempobegrenzung darstellen als jedes Verkehrsschild. Die Erneuerung der Verkehrsschilder mit Hinweisen auf den "Verkehrsberuhigten Bereich" ist erforderlich, weil die vorhandenen Schilder sehr klein, zum Teil zugeklebt und kaum sichtbar aufgehängt sind. Schließlich sollten auch die Parkmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Kinder überprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 480 Aktenzeichen: 32 1