Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße tempohemmende Maßnahmen ergreifen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM
4821 entstanden aus Vorlage:
OF 698/1 vom
20.11.2015 Betreff: Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen
Rennfahrern in der Schönstraße tempohemmende Maßnahmen ergreifen
Der Magistrat wird
gebeten, zum Schutz spielender Kinder vor Unfällen mit zu schnell fahrenden
Autos in der Schönstraße (Höhe Hardenbergstraße) geeignete tempohemmende
Maßnahmen zu ergreifen sowie die vorhandenen Hinweiszeichen auf den
"verkehrsberuhigten Bereich" zu erneuern bzw. durch größere, gut sichtbare
Hinweiszeichen zu ersetzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die
Parkmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Kinder zu überprüfen. Begründung: Die Schönstraße ist im Bereich südlich des dortigen
Spielplatzes durch das Verkehrszeichen 325.1 als "Verkehrsberuhigter Bereich"
(sogenannte Spielstraße) ausgewiesen. Innerhalb dieses Bereiches gilt laut
Straßenverkehrsordnung Folgendes: - Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite
benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. - Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit
einhalten. - Die
Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig,
müssen sie warten. - Die
Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. - Das Parken ist außerhalb der dafür
gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum
Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch
Schilder, sondern über Markierungen, wie verschiedenfarbige Pflasterungen.
Leider halten sich viele Autofahrer nicht daran,
sondern fahren in so hohem Tempo, wie es die Straßenführung irgend zulässt.
Außerdem wird auf der Straße auch in den Bereichen dauerhaft geparkt, obwohl
dort keine Parkplätze durch Markierungen ausgewiesen sind. Dies bedeutet eine ständige Gefährdung der Anwohner.
In den umstehenden Häusern wohnen Familien mit vielen Kindern. Diese überqueren
die Schönstraße auf dem Weg zum Spielplatz meist ohne Begleitung von
Erwachsenen. Von ihrem verbrieften Recht, auf der Straße zu spielen, machen sie
aus gutem Grund keinen Gebrauch. Auch wenn es bisher glücklicherweise nur
Beinahe-Unfälle gegeben hat, ist mehr Rücksichtnahme der Autofahrer dringend
erforderlich, damit es nicht zur Verletzung an Leib und Leben der spielenden
Kinder kommt. Die Erfahrung zeigt, dass Bremsschwellen (siehe Abbildung unten)
ein wesentlich wirksameres Mittel zur Tempobegrenzung darstellen als jedes
Verkehrsschild.
Die Erneuerung der
Verkehrsschilder mit Hinweisen auf den "Verkehrsberuhigten Bereich" ist
erforderlich, weil die vorhandenen Schilder sehr klein, zum Teil zugeklebt und
kaum sichtbar aufgehängt sind. Schließlich sollten auch die Parkmöglichkeiten unter
dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Kinder überprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.03.2016, ST 480
Aktenzeichen: 32 1