Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2013, OM 1856 entstanden aus Vorlage:
OF 259/1 vom
17.01.2013 Betreff: Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur
Karmeliterschule Der Magistrat wird gebeten, den
Schulweg für Grundschulkinder aus dem Gutleutviertel zur Karmeliterschule
sicherer zu machen, indem 1. für die Überquerung der Heidelberger Straße/Ecke
Gutleutstraße ein Zebrastreifen angelegt wird; 2. allen Kindern, die westlich der Baseler Straße
wohnen, gestattet wird, den Schulbus, welcher die Kinder, die westlich der
Camberger Straße wohnen, zur Schule fährt, mitzubenutzen und hierfür eine
Haltestelle an der Ecke Heidelberger Straße/Gutleutstraße eingerichtet wird
Begründung: Für die Sicherheit der Kinder aus dem Gutleutviertel
bedeutet der Schulweg zur Karmeliterschule eine besondere Gefahr. Die Leiterin
der Karmeliterschule berichtet, dass viele Eltern die Karmeliterschule durchaus
schätzen, wegen des gefährlichen Schulwegs aber häufig Ausnahmegenehmigungen
vom Wohnortprinzip beantragen oder (insbesondere sog. bildungsnahe Eltern) ihre
Kinder in eine Privatschule einschulen lassen. Diese Probleme werden sich
verstärken, wenn das Gutleutviertel weiter wie bisher als Wohnviertel
aufgewertet wird - u. a. durch die geplante Einrichtung der
Kindertagesstätte in der Speicherstraße. Zu 1) Viele Autofahrer biegen von der
Gutleutstraße mit hoher Geschwindigkeit in die Heidelberger Straße ein, eine
Tempobeschränkung auf 30 km/h ist erst nach ca. 20 Metern vorgesehen.
Da es hier weder eine Ampel noch einen Zebrastreifen gibt, sind die Kinder den
Autos schutzlos ausgeliefert. Ein Zebrastreifen würde zumindest die
Rechtsposition der Kinder verbessern. Zu 2) Zentraler Problempunkt für alle
Schulkinder aus dem Gutleutviertel ist der Baseler Platz. Auch wenn die Kinder
auf der Gutleutstraße die Nordseite erreicht haben, müssen sie noch a) die ampelgesteuerte Karlsruher Straße, b) die ampelgesteuerte Baseler Straße
(West), c) die
ampelgesteuerten Straßenbahnschienen, d) die ampelgesteuerte Baseler Straße (Ost) und
e) den Zebrastreifen der Baseler
Straße (Ost) überqueren. Dies ist nur mit
mehrmaligem Halt auf den dazwischen liegenden Verkehrsinseln möglich. Derzeit
besuchen ca. 130 Grundschulkinder die Karmeliterschule. Ungefähr 60 Kinder
wohnen im Bereich Heidelberger-, Heilbronner-, Mannheimer-, Hardenberger-,
Zander- und Rottweiler Straße sowie in diesem Abschnitt der Gutleutstraße.
Gemäß § 161 Absatz 2 des Hessisches Schulgesetzes ist
eine Beförderung für Grundschulkinder notwendig, wenn der (kürzeste) Schulweg
mehr als zwei Kilometer beträgt (dies betrifft die Kinder, die jenseits der
Camberger Straße wohnen und bereits befördert werden) und der Schulweg eine
besondere Gefahr für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet (dies
betrifft alle Kinder, die zwischen Camberger und Baseler Straße wohnen). Eine
Einstiegsmöglichkeit für diese Kinder an der Heilbronner Straße
(ampelgesichert) würde das Problem lösen, ohne den Autoverkehr auf der
Gutleutstraße wesentlich zu stören. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.04.2013, ST 538
Antrag vom
01.01.2014, OF
387/1
Antrag vom 23.08.2014, OF 504/1
Aktenzeichen: 32 1