Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM
2805 entstanden aus
Vorlage: OF 387/1 vom
01.01.2014 Betreff: Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur
Karmeliterschule Vorgang: OM 1856/13 OBR 1; ST 538/13 Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für
Grundschulkinder aus dem Gutleutviertel zur Karmeliterschule - insbesondere für
die Kinder der ersten und zweiten Klasse - sicherer zu machen, indem für die Überquerung der Ecke Heidelberger
Straße/Gutleutstraße ein Zebrastreifen angelegt wird und den Kindern, die
zwischen Baseler Straße und Camberger Straße wohnen, gestattet wird, den
Schulbus, welcher die Kinder, die westlich der Camberger Straße wohnen, zur
Schule fährt, mitzubenutzen und hierfür die Haltestelle des Busses Nr. 37
an der Ecke Heilbronner Straße/Gutleutstraße zu nutzen. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat eine ähnliche Anregung,
OM 1856, bereits in seiner Sitzung am 22.01.2013 einstimmig beschlossen.
Zur Begründung hat er ausgeführt, dass der Schulweg zur Karmeliterschule für
die Kinder aus dem Gutleutviertel eine besondere Gefahr im Sinne des § 161
Absatz 2 Hessisches Schulgesetz bedeutet. Im Einzelnen hat er
ausgeführt: "Zu 1) Viele Autofahrer biegen von
der Gutleutstraße mit hoher Geschwindigkeit in die Heidelberger Straße ein,
eine Tempobeschränkung auf 30 km/h ist erst nach ca. 20 Metern vorgesehen.
Da es hier weder eine Ampel noch einen Zebrastreifen gibt, sind die Kinder den
Autos schutzlos ausgeliefert. Ein Zebrastreifen würde zumindest die
Rechtsposition der Kinder verbessern." Zu diesem Punkt hat der Magistrat am 12.04.2013 in
seiner Stellungnahme, ST 538, geantwortet: "Zur Erörterung geeigneter Maßnahmen im Sinne der
Anregung wird ein Ortstermin stattfinden, zu dem die beteiligten Fachämter,
Dienststellen und der Ortsbeirat eingeladen werden." Dieser Ortstermin hat bisher nicht stattgefunden.
Weiter heißt es in der Begründung der Anregung
OM 1856: "Zu 2) Zentraler Problempunkt für
alle Schulkinder aus dem Gutleutviertel ist der Baseler Platz. Auch wenn die
Kinder auf der Gutleutstraße die Nordseite erreicht haben, müssen sie noch
a) die ampelgesteuerte Karlsruher Straße, b) die ampelgesteuerte Baseler Straße
(West), c) die
ampelgesteuerte Straßenbahnschienen, d) die ampelgesteuerte Baseler Straße (Ost) und
e) den Zebrastreifen der Baseler
Straße (Ost) überqueren. Dies ist nur mit
mehrmaligem Halt auf den dazwischen liegenden Verkehrsinseln möglich. [. .] Gemäß § 161 Absatz 2 Hessisches
Schulgesetzes ist eine Beförderung für Grundschulkinder notwendig, wenn der
(kürzeste) Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt (dies betrifft die
Kinder, die jenseits der Camberger Straße wohnen und bereits befördert werden)
und wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Schülerinnen
und Schüler bedeutet." Zu diesem Punkt hat der Magistrat wie folgt
geantwortet: "Der Schulbus zur Karmeliterschule
wurde für Schülerinnen und Schüler der Wurzelsiedlung eingerichtet, die die
ehemalige Dependance der Karmeliterschule besuchten. Leider bestehen derzeit
keine Kapazitäten, die es erlauben würden, entsprechend der Anregung zu
verfahren." Auf die Ausführungen des
Ortsbeirates, dass die Überquerung des Baseler Platzes eine besondere Gefahr im
Sinne des § 161 Hessisches Schulgesetz darstellt, ist der Magistrat nicht
eingegangen. Der Ortsbeirat hält die Beförderung
aller Kinder, die westlich des Baseler Platzes wohnen, mit einem Bus nach wie
vor für erforderlich. Als minimale Lösung des Problems regt er an, wenigstens
die Kinder der ersten und zweiten Klasse mit dem Bus zu befördern, welcher die
Kinder aus der Wurzelsiedlung in die Karmeliterschule bringt. Nach Auskunft der
Leiterin der Karmeliterschule wohnen insgesamt 86 Kinder jenseits des Baseler
Platzes. Davon fahren insgesamt 19 Kinder aus der Wurzelsiedlung mit dem Bus.
Der Bus hat 50 Plätze. Morgens gibt es nur eine Fahrt zur Schule. Wegen der
unterschiedlichen Schulschlusszeiten sind Montagnachmittag drei und an den
restlichen Nachmittagen zwei Fahrten angesetzt. Morgens sind im Schnitt neun,
nachmittags insgesamt 19 Kinder im Bus, die sich auf die drei bzw. zwei
Nachmittagsfahrten verteilen. Dies bedeutet, dass mindestens die Schülerinnen
und Schüler der ersten und zweiten Klasse problemlos Platz in dem großen Bus
finden könnten. Mehrkosten würden nach Auskunft des Busbetreibers bei gleicher
Strecke nicht entstehen. Zusätzliche Haltestellen am
Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum und an der Ecke Gutleutstraße/Heilbronner
Straße können angefahren werden, ohne den Autoverkehr wesentlich zu stören.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.05.2014, ST 665
Antrag vom
23.08.2014, OF
504/1 Aktenzeichen: 32 1