Einrichtung eines Fernbusbahnhofs am Frankfurter Hauptbahnhof - Sachstand?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM
3712 entstanden aus
Vorlage: OF 543/1 vom
16.11.2014 Betreff: Einrichtung eines Fernbusbahnhofs am Frankfurter
Hauptbahnhof - Sachstand? Vorgang: OM 2623/13 OBR 1; ST 78/14 Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über
den aktuellen Sachstand zur Einrichtung eines Fernbusbahnhofs am Frankfurter
Hauptbahnhof zu unterrichten. Begründung: Mit seiner Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013,
OM 2623, beschloss der Ortsbeirat einstimmig: "Der Magistrat wird gebeten, am
Frankfurter Hauptbahnhof endlich einen Busbahnhof einzurichten, der dem
Anspruch Frankfurts gerecht wird, eine weltoffene und moderne Großstadt zu
sein. Der Busbahnhof sollte möglichst auf dem Gelände südlich vom Hauptbahnhof,
auf dem jetzigen Parkplatz zwischen Mannheimer Straße, Stuttgarter Straße,
Pforzheimer Straße und Karlsruher Straße, angelegt werden. Zur Verbesserung der
Verhältnisse sollen die betreffenden privaten Busunternehmen sowie die Deutsche
Bahn AG gegebenenfalls auch durch Erhebung entsprechender Nutzungsgebühren in
die Pflicht genommen werden." In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014,
ST 78, heißt es dazu u. a.: "Die vom Ortsbeirat für die Anlage eines
Busbahnhofs angeregte Fläche zwischen Mannheimer Straße, Stuttgarter Straße,
Pforzheimer Straße und Karlsruher Straße wird auch vom Magistrat als
grundsätzlich geeignet angesehen. Die Fläche befindet sich jedoch nicht im
Eigentum der Stadt. Gegenwärtig befindet sich der Magistrat in Gesprächen mit
dem Grundeigentümer mit dem Ziel, mittelfristig die Fläche mit zur Abwicklung
der Fernbuslinienverkehre nutzen zu können. Zu den Chancen einer Realisierung
kann derzeit allerdings noch keine hinreichend verbindliche Aussage getroffen
werden." Obwohl nicht nur die dreimonatige
Frist zur Abgabe einer Stellungnahme mittlerweile verstrichen ist, sondern
inzwischen sogar insgesamt elf Monate vergangen sind, hat der Magistrat bislang
weder gehandelt noch sein Unterlassen in einer Stellungnahme begründet.
Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2623
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.01.2014, ST 78
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.03.2015, ST 490