Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Einrichtung eines Fernbusbahnhofs am Frankfurter Hauptbahnhof - Sachstand?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3712 entstanden aus Vorlage: OF 543/1 vom 16.11.2014 Betreff: Einrichtung eines Fernbusbahnhofs am Frankfurter Hauptbahnhof - Sachstand? Vorgang: OM 2623/13 OBR 1; ST 78/14 Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand zur Einrichtung eines Fernbusbahnhofs am Frankfurter Hauptbahnhof zu unterrichten. Begründung: Mit seiner Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2623, beschloss der Ortsbeirat einstimmig: "Der Magistrat wird gebeten, am Frankfurter Hauptbahnhof endlich einen Busbahnhof einzurichten, der dem Anspruch Frankfurts gerecht wird, eine weltoffene und moderne Großstadt zu sein. Der Busbahnhof sollte möglichst auf dem Gelände südlich vom Hauptbahnhof, auf dem jetzigen Parkplatz zwischen Mannheimer Straße, Stuttgarter Straße, Pforzheimer Straße und Karlsruher Straße, angelegt werden. Zur Verbesserung der Verhältnisse sollen die betreffenden privaten Busunternehmen sowie die Deutsche Bahn AG gegebenenfalls auch durch Erhebung entsprechender Nutzungsgebühren in die Pflicht genommen werden." In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 78, heißt es dazu u. a.: "Die vom Ortsbeirat für die Anlage eines Busbahnhofs angeregte Fläche zwischen Mannheimer Straße, Stuttgarter Straße, Pforzheimer Straße und Karlsruher Straße wird auch vom Magistrat als grundsätzlich geeignet angesehen. Die Fläche befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Stadt. Gegenwärtig befindet sich der Magistrat in Gesprächen mit dem Grundeigentümer mit dem Ziel, mittelfristig die Fläche mit zur Abwicklung der Fernbuslinienverkehre nutzen zu können. Zu den Chancen einer Realisierung kann derzeit allerdings noch keine hinreichend verbindliche Aussage getroffen werden." Obwohl nicht nur die dreimonatige Frist zur Abgabe einer Stellungnahme mittlerweile verstrichen ist, sondern inzwischen sogar insgesamt elf Monate vergangen sind, hat der Magistrat bislang weder gehandelt noch sein Unterlassen in einer Stellungnahme begründet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2623 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 78 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 490