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Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4668 entstanden aus Vorlage: OF 688/1 vom 27.10.2015 Betreff: Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße Der Magistrat wird gebeten, den Verkehr an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße und die Parksituation auf der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der Hafenstraße den Bedürfnissen der Nutzer wie folgt anzupassen: 1. Den von Westen auf der Speicherstraße kommenden Fahrzeugen wird das Abbiegen nach rechts (in Richung Süden) in den verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) der Zanderstraße ermöglicht; 2. in der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der Hafenstraße werden Parkplätze für Kurzparker mit Parkscheibe ausgewiesen, alternativ werden Parkuhren aufgestellt; 3. für die Überquerung der Speicherstraße an der Ecke Zanderstraße wird eine für Fußgänger günstigere Ampelschaltung vorgesehen. 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob den von Westen auf der Speicherstraße kommenden Fahrzeugen das Abbiegen nach links (in Richtung Norden) in die Zanderstraße ermöglicht werden kann. Begründung: Zu 1. Durch die Markierung auf der südlichen Fahrbahn darf ausschließlich geradeaus gefahren werden. Ein Abbiegen nach rechts in die verkehrsberuhigte Zanderstraße ist nicht zulässig. Dies wird ständig - auch von der Polizei - "übersehen". Zu 2. In dem o. g. Teilstück der Speicherstraße gibt es weder für die zahlreichen Kunden des REWE-Supermarkts noch für den daneben liegenden Bäcker Parkplätze. Sie parken deshalb entweder auf dem Bürgersteig oder auf dem für Behinderte reservierten Parkplatz vor dem Cronstetten-Haus. Nach Aussagen aus dem Straßenverkehrsamt gibt es in dem Bereich eine ausreichende Anzahl an Tiefgaragen. Trotzdem parken zahlreiche Anwohner (sei es aus Bequemlichkeit, sei es um die Standgebühren zu sparen) stets auf der Straße. Deshalb wäre es sinnvoll, die vorhandenen Parkplätze für Kurzparker zu reservieren. Zu 3. An der Ecke Speicherstraße/Zanderstraße überquert täglich eine große Zahl von Fußgängern die Speicherstraße, während der Autoverkehr in diesem Bereich eher gering ist. Die derzeitige Ampelschaltung entspricht nicht diesem Benutzungsverhältnis. Das führt dazu, dass die Fußgänger regelmäßig (verbotswidrig) die Speicherstraße überqueren. Eine fußgängerfreundliche Ampelschaltung, wie z. B. am Städel oder am Hauptfriedhof, sollte dem Rechnung tragen. Zu 4. Durch die o. g. Markierung ist das Abbiegen nach links in die Zanderstraße untersagt. Während des Berufsverkehrs staut sich der Verkehr auf der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der Hafenstraße. Deshalb biegen viele Autofahrer (verbotswidrig, aber zeitsparend) bereits an der Zanderstraße links ein. Dies behindert die von Osten auf der Speicherstraße fahrenden Autos, die sich in die sich verengende Speicherstraße einfädeln. Durch eine bedarfsgerechte Ampelschaltung sollte ein geregelter Ablauf, der allen gerecht wird, ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 186 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2016, ST 880 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1043 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1260 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 03.05.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 07.06.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

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