Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM
4668 entstanden aus Vorlage:
OF 688/1 vom
27.10.2015 Betreff: Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der
Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße Der Magistrat wird gebeten, den
Verkehr an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße und die Parksituation auf
der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der
Hafenstraße den Bedürfnissen der Nutzer wie folgt anzupassen: 1. Den von Westen auf der Speicherstraße kommenden
Fahrzeugen wird das Abbiegen nach rechts (in Richung Süden) in den
verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) der Zanderstraße ermöglicht; 2. in der Speicherstraße zwischen der
Zanderstraße und der Hafenstraße werden Parkplätze für Kurzparker mit
Parkscheibe ausgewiesen, alternativ werden Parkuhren aufgestellt; 3. für die Überquerung der
Speicherstraße an der Ecke Zanderstraße wird eine für Fußgänger günstigere
Ampelschaltung vorgesehen. 4.
Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob den
von Westen auf der Speicherstraße kommenden Fahrzeugen das Abbiegen nach links
(in Richtung Norden) in die Zanderstraße ermöglicht werden kann. Begründung: Zu 1. Durch die Markierung auf der südlichen Fahrbahn
darf ausschließlich geradeaus gefahren werden. Ein Abbiegen nach rechts in die
verkehrsberuhigte Zanderstraße ist nicht zulässig. Dies wird ständig - auch von
der Polizei - "übersehen". Zu 2. In dem o. g. Teilstück der Speicherstraße gibt
es weder für die zahlreichen Kunden des REWE-Supermarkts noch für den daneben
liegenden Bäcker Parkplätze. Sie parken deshalb entweder auf dem Bürgersteig
oder auf dem für Behinderte reservierten Parkplatz vor dem
Cronstetten-Haus.
Nach Aussagen aus dem
Straßenverkehrsamt gibt es in dem Bereich eine ausreichende Anzahl an
Tiefgaragen. Trotzdem parken zahlreiche Anwohner (sei es aus Bequemlichkeit,
sei es um die Standgebühren zu sparen) stets auf der Straße. Deshalb wäre es
sinnvoll, die vorhandenen Parkplätze für Kurzparker zu reservieren. Zu 3. An der Ecke Speicherstraße/Zanderstraße
überquert täglich eine große Zahl von Fußgängern die Speicherstraße, während
der Autoverkehr in diesem Bereich eher gering ist. Die derzeitige
Ampelschaltung entspricht nicht diesem Benutzungsverhältnis. Das führt dazu,
dass die Fußgänger regelmäßig (verbotswidrig) die Speicherstraße überqueren.
Eine fußgängerfreundliche Ampelschaltung, wie z. B. am Städel oder am
Hauptfriedhof, sollte dem Rechnung tragen. Zu 4. Durch die o. g. Markierung ist das Abbiegen
nach links in die Zanderstraße untersagt. Während des Berufsverkehrs staut sich
der Verkehr auf der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der
Hafenstraße. Deshalb biegen viele Autofahrer (verbotswidrig, aber zeitsparend)
bereits an der Zanderstraße links ein. Dies behindert die von Osten auf der
Speicherstraße fahrenden Autos, die sich in die sich verengende Speicherstraße
einfädeln. Durch eine bedarfsgerechte Ampelschaltung sollte ein geregelter
Ablauf, der allen gerecht wird, ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.06.2016, OM 186
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.06.2016, ST 880
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.08.2016, ST 1043
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2017, OM 1260
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1
am 03.05.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1
am 07.06.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1