Meine Nachbarschaft: Lyoner Straße
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Vorlagen
Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4085 entstanden aus Vorlage: OF 1063/5 vom 07.04.2015 Betreff: Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt Vorgang: ST 738/12 Der Magistrat wird gebeten, am Niederräder Mainufer in Höhe der Bürostadt zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße auf dem Fuß- und Radweg einen Blendschutz zu installieren. Begründung: Entlang des Niederräder Ufers, zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße, fahren Radfahrerinnen und Radfahrer und laufen Fußgängerinnen und Fußgänger in beiden Richtungen auf der nördlichen Seite des Schwanheimer Ufers. Wer stadteinwärts unterwegs ist, wird insbesondere während der dunklen Jahreszeiten durch entgegenkommende, stadtauswärts fahrende Kraftfahrzeuge geblendet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Einen Blendschutz sieht der Ortsbeirat als dringend geboten an. In seiner Stellungnahme vom 21.05.2012, ST 738, spricht sich der Magistrat gegen einen besonderen Blendschutz aus, da es sich vor Ort um keine Besonderheit handele. Der Ortsbeirat ist hier anderer Meinung. Gerade hier handelt es sich um eine besondere Verkehrssituation, denn Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind gezwungen, den linksseitigen Weg in beide Richtungen zu nutzen und sind somit der Blendwirkung des stadtauswärts fahrenden Kraftverkehrs in besonderer Weise ausgesetzt. Der Magistrat ist darüber hinaus der Ansicht, die Leitplanke sowie die Hecke würden einen ausreichenden Blendschutz bieten. Auch hier ist der Ortsbeirat anderer Meinung. Radfahrende sind, wenn sie auf dem Sattel sitzen, in der Regel zu hoch positioniert, um vom Blendschutz der Leitplanke und der Hecke zu profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1078 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrskonzept für Goldstein
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4031 entstanden aus Vorlage: OF 1307/6 vom 18.03.2015 Betreff: Verkehrskonzept für Goldstein Vorgang: OM 4636/10 OBR 6; OM 776/12 OBR 6; ST 1237/12; OM 2285/13 OBR 6; OA 469/14 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, das vom Ortsbeirat eingeforderte Verkehrskonzept für Goldstein demnächst im Bürgerhaus Goldstein vorzustellen. Hierbei ist auch auf die Pläne zur Wohnbebauung nördlich der Straßburger Straße sowie die Autobahnabfahrt einzugehen. Ebenfalls erwartet der Ortsbeirat eine detaillierte Vorstellung der Verkehrsströme, die über Jahre durch Verkehrszählungen ermittelt wurden. Wünschenswert wären alternative Lösungsansätze, um die Verkehrsproblematik rund um den Tannenkopfweg in Goldstein in den Griff zu bekommen. Begründung: Der Ortsbeirat wünscht sich seit Jahren, dass die städtischen Verkehrsplaner Lösungsansätze bzw. alternative Vorschläge zur aktuellen Verkehrssituation insbesondere rund um den Tannenkopfweg erarbeiten, um damit auf die Bürgerinnen und Bürger in Goldstein zugehen zu können. Letztlich sollen diese die Möglichkeit haben, die erarbeiteten Lösungen zu würdigen. Über die zuständigen Mandatsträger ist das Meinungsbild dann an den Magistrat zu leiten, welche Lösungen weiter verfolgt werden sollen. Eine stark verkürzte Würdigung des Magistrats entsprechend der Vorlage ST 1237 aus dem Jahr 2012 ("Bei Abwägung der Faktoren Bebauung, Straßenbreiten und Wohnumfeldsituation wird deshalb vorgeschlagen, an der derzeitigen Verkehrsführung, die sich seit Jahren bewährt hat, keine Änderungen durch Öffnung der Sperreinrichtungen vorzunehmen.") ist hierbei nicht ausreichend und auch nicht beantragt worden. Es sollten vielmehr mehrere Konzepte erarbeitet und im Bürgerhaus Goldstein zur Auswahl vorgestellt werden. Nachdem sich auch eine Entscheidung in der Frage der Wohnbebauung abzeichnet - das Planungsamt will die Pläne zur Bebauung demnächst in Goldstein vorstellen -, sollte anschließend nun auch das Verkehrskonzept für Goldstein vorgestellt werden. Im Übrigen wird auf die Vorlagen OM 4636, OM 776, OM 2285 sowie OA 469 verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4636 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 776 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1237 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2285 Anregung vom 18.02.2014, OA 469 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 332 Antrag vom 12.05.2016, OF 57/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 08.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Bahnunterführung Goldsteinstraße
Antrag vom 09.04.2015, OF 1066/5 Betreff: Bahnunterführung Goldsteinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten vorhanden sind, um den Fußgängern in der Bahnunterführung Goldsteinstraße eine sicherere Nutzung zu ermöglichen. Begründung: Schon seit vielen Jahren gibt es Beschwerden der Niederräder wegen der Bahnunterführung Goldsteinstraße. Währenddessen für die Autofahrer in der engen Unterführung genügend Raum im Gegenverkehr bleibt, ist der Bürgersteig nur sehr schmal bemessen. Bei Regen kommt noch hinzu, dass die Straße große Pfützen aufweist. Das führt dazu, dass die Passanten auf dem Bürgersteig nicht unerheblich nass gespritzt werden. Nun ist zwar hinlänglich bekannt, dass die Bahn ab 2016 größere Baumaßnahmen durchführen wird, die vermutlich nach Abschluss zu einer besseren Situation für die Fußgänger an dieser Stelle führen wird. Diese Baumaßnahmen werden allerdings frühestens im nächsten Jahrzehnt abgeschlossen sein. Darum ist es notwendig, schon jetzt für eine zumindest provisorische Entschärfung an dieser Gefahrenstelle zu sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.06.2015, OF 1094/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1066/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 29.05.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1066/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1066/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1094/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, Frau Hofmann und Herr Kehrmann (= Annahme)
Altglascontainer in der Lyoner Straße
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3908 entstanden aus Vorlage: OF 1038/5 vom 03.02.2015 Betreff: Altglascontainer in der Lyoner Straße Der Magistrat wird gebeten, den im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen entfernten Altglascontainer in der Lyoner Straße wieder aufzustellen. Als Standort wurde von der FES bei eine r Ortsbesichtigung der Parkstreifen gegenüber der Liegenschaft Lyoner Straße Nr. 11 etwas nördlich der Bushaltestellen vorgeschlagen. Begründung: Von in der Bürostadt Beschäftigten kam der Wunsch, die seinerzeit ersatzlos entfernten Altglascontainer wieder aufzustellen. Der vorgesehene Standort befindet sich inmitten des kleinen Einkaufszentrums und nahe den Bushaltestellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 589 Aktenzeichen: 66 5
Tagesgruppen mit sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten in der Straßburger Straße 21 erhalten
Anregung vom 10.02.2015, OA 603 entstanden aus Vorlage: OF 1271/6 vom 10.02.2015 Betreff: Tagesgruppen mit sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten in der Straßburger Straße 21 erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die 21 Betreuungsplätze in der Straßburger Straße 21 für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter, die eine besondere pädagogische Förderung benötigen, auch über den Sommer 2015 hinaus zu erhalten oder andernfalls den dort betreuten Kindern ein dementsprechend anderes Betreuungsangebot zu unterbreiten. Ferner wird der Magistrat darum gebeten darzulegen, warum diese Betreuungsplätze ersatzlos gestrichen werden sollen. Begründung: Die Einrichtung in der Straßburger Straße 21 bietet Eltern von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter, die eine besondere pädagogische Förderung brauchen, Betreuungsplätze mit besonderen sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten an. Diese Kinder können nicht in normalen Kinderbetreuungseinrichtungen untergebracht werden. Sie bedürfen z. B. aufgrund von Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Schulschwierigkeiten und anderen psychosozialen Problemen einer besonderen Betreuung, die in normalen Betreuungseinrichtungen nicht geleistet werden kann. Erst jetzt wurden die Eltern der dort betreuten Kindern davon unterrichtet, dass die Betreuungsplätze ab Sommer 2015 gestrichen werden sollen. Insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Betreuungssituation der Kinder und der damit verbundenen Schwierigkeit, einen entsprechenden alternativen Betreuungsplatz zu finden, wäre es erforderlich gewesen, die Eltern frühzeitig in derartige Überlegungen einzubeziehen. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es jedoch sehr wichtig, dass derartige Betreuungsangebote für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter in der Stadt erhalten bleiben. Denn diese Kinder können keine normalen bzw. nur eingeschränkt normale Betreuungsangebote wahrnehmen, was insbesondere dann erheblich wird, wenn die Kinder im Rahmen einer Ganztagsschule betreut werden. Für die konkret betroffenen Kinder muss in jedem Fall die Betreuung auch über den Sommer 2015 hinaus gewährleistet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.06.2015, B 228 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 18.02.2015 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 16.03.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 603 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5719, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 16.03.2015 Aktenzeichen: 40 4
Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße
Anregung vom 13.01.2015, OA 587 entstanden aus Vorlage: OF 1223/6 vom 08.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vorgang: OA 516/14 OBR 6; Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4745 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 911 auf die viergeschossige Bebauung zu verzichten. Die diesbezüglich von der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014 verabschiedeten Planungen werden nicht weiter verfolgt (vgl. § 4745). Begründung: Der Ortsbeirat hatte in seiner Sitzung am 03.06.2014 die Vorlage OA 516 einstimmig beschlossen und dabei gebeten, auf eine viergeschossige Planung der Bebauung zu verzichten. In der Vorlage OA 516 hieß es unter Ziffer 1.: "Die neue Bebauung orientiert sich nicht an der Bebauung südlich der Straßburger Straße, sondern richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 720, insbesondere dahin gehend, dass im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 911 nur Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zzgl. Dach erlaubt werden." Leider kam die Stadtverordnetenversammlung dem am 26.06.2014 aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht nach. In der Zwischenzeit hat sich nunmehr eine Bürgerinitiative aus Anwohnern gegründet, die viele Unterschriften gegen die geplante viergeschossige Bebauung gesammelt hat und diese auch übergeben will. Der Ortsbeirat bekundet mit diesem Antrag erneut seinen unveränderten Standpunkt daran, dass eine Planung mit viergeschossiger Bebauung nicht weiter verfolgt werden soll. Der Sinn und Zweck einer viergeschossigen Bebauung auf diesem kleinen Gebiet erschließt sich den Anwohnern und ihren Vertretern im Ortsbeirat nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.06.2014, OA 516 Antrag vom 18.10.2017, OF 500/6 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 587 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Piraten (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 587 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5680, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 00
Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim
Anregung vom 28.11.2014, OA 576 entstanden aus Vorlage: OF 977/5 vom 12.11.2014 Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtteilgrenze und die Stadtbezirksgrenze zwischen Niederrad und Goldstein beziehungsweise Schwanheim nach Westen auf die Linie der Autobahn A 5 zu verschieben, sodass diese mit der Ortsbezirksgrenze zusammenfallen. Begründung: Es gibt in der Bevölkerung immer wieder Verwunderung und Anfragen, weil in den entsprechenden Karten und Stadtplänen die Stadtteilgrenze von Niederrad quer durch die Bürostadt verläuft. Auch die Stadtteilschilder an den Ost-West-Straßenverbindungen stehen beispielsweise am Schwanheimer Ufer in Höhe der Eisenbahnbrücke und in der Goldsteinstraße in Höhe der Hahnstraße. In Anbetracht dessen, dass in naher Zukunft in größerem Maße Wohnbevölkerung in diesem Gebiet ansässig sein wird, ist eine andere und nachvollziehbare Grenzziehung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2015, OA 586 Antrag vom 11.12.2014, OF 1235/6 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 179 Antrag vom 15.10.2016, OF 221/5 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 586 2015 1. Die Vorlage OA 576 wird unter Hinweis auf OA 586 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1235/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.01.2015, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (OA 576 und OA 586 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) NPD (OA 576 und OA 586 = vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5560, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 32 0
Wann wird mit der Sanierung der Sportanlage Hahnstraße begonnen?
Antrag vom 23.10.2014, OF 972/5 Betreff: Wann wird mit der Sanierung der Sportanlage Hahnstraße begonnen? In der 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013 wurde die Sanierung der Sportanlage Hahnstraße beschlossen. Der Ortsbeirat 5 hat der M 213 am 29.11.2013 ebenfalls zugestimmt. Zu dem damaligen Zeitpunkt ist von einer zügigen Umsetzung ausgegangen worden. Denn nach dem Umbau des Waldstadions zu einer reinen Fußballarena wurde die Sportanlage zum Bundes- und Landesstützpunkt der Leichtathletik in Frankfurt. Jedoch bietet die Sportanlage derzeit keine entsprechende Infrastruktur. Gleichzeitig verfügt Frankfurt seit dem Umbau des Waldstadions über keine Sportstätte mehr, auf der in der Sommersaison internationale oder auch nur nationale Leichtathletikwettkämpfe durchgeführt werden können. Da die Sanierung, mit der auch dieser Mangel beseitigt werden sollte, nun offensichtlich noch nicht in Angriff genommen wurde, haben erste Spitzensportler wie die langjährige Weltrekordhalterin im Hammerwerfen und Olympionikin Betty Heidler Frankfurt verlassen. Dies bedeutet einen schweren Verlust für die Sportstadt Frankfurt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1172 2014 Die Vorlage OF 972/5 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Herstellung der Querung vom Mainufer zur Lyoner Straße
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3557 entstanden aus Vorlage: OF 924/5 vom 22.09.2014 Betreff: Herstellung der Querung vom Mainufer zur Lyoner Straße Vorgang: ST 833/11 Der Magistrat wird aufgefordert, die in seiner Stellungnahme vom 11.07.2011, ST 833, zugesagte ebenerdige Querung über das Schwa nheimer Ufer zur Lyoner Straße baldmöglichst umzusetzen. Begründung: Laut Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833, sind die erforderlichen Mittel in Höhe von 124.000 Euro im Haushalt eingestellt, daher sollte die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 69 Antrag vom 08.11.2016, OF 250/5 Auskunftsersuchen vom 25.11.2016, V 258 Antrag vom 07.11.2018, OF 1076/5 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1059 Aktenzeichen: 66 2
Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz
Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3362 entstanden aus Vorlage: OF 882/5 vom 27.06.2014 Betreff: Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz Vorgang: OM 1451/12 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, bei den weiteren Planungen der Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld den Lärmschutz für die dort lebende Bevölkerung noch stärker zu berücksichtigen, indem 1. vor der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,5 Metern und 2. nach der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,5 Metern errichtet wird. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 11.05.2012, wurden die Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger bemängelten, dass in einigen Punkten dem Lärmschutz nicht genügend Rechnung getragen worden sei. Der Ortsbeirat begrüßt die bisherigen Bemühungen der Stadt Frankfurt am Main, ist aber der Meinung, dass der Schutz der Bevölkerung noch optimiert werden kann. Zum Schutz der Bevölkerung bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den bislang eingeplanten Schallschutz nochmals auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1451 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1532 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69
Sicherstellung des Spielbetriebes auf dem Tennenplatz der TSG Niederrad
Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3367 entstanden aus Vorlage: OF 896/5 vom 18.07.2014 Betreff: Sicherstellung des Spielbetriebes auf dem Tennenplatz der TSG Niederrad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße spätestens zum Winterspielbetrieb 2014/2015 in einem bespielbaren Zustand ist. Begründung: Der Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem mangelhaften Zustand. Bei Regen stehen Pfützen auf dem Platz, und dieser ist somit nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Mit dem Sommerspielbetrieb 2014 findet ein Wechsel auf den Rasenplatz statt. Der Winterspielbetrieb hingegen findet wieder auf dem Tennenplatz statt. Daher ist dieser bis zum Beginn des Winterspielbetriebes 2014/2015 wieder in einen bespielbaren Zustand zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1376 Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 38 Aktenzeichen: 52 2
Stadtteilverkehrsplan Niederrad
Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3343 entstanden aus Vorlage: OF 831/5 vom 27.05.2014 Betreff: Stadtteilverkehrsplan Niederrad Vorgang: B 136/05; ST 131/05; ST 1560/08 Der Magistrat wird aufgefordert, den seit mindestens 2005 in Bearbeitung befindlichen Stadtteilverkehrsplan Niederrad endlich zum Abschluss zu bringen, um die seit Langem geforderten Linksabbiegemöglichkeiten in der Triftstraße/Adolf-Miersch-Straße u mzusetzen, die Radverkehrssituation in der Bürostadt zu verbessern und die Straßenbahnhaltestellen zu modernisieren. Der Stadtteilverkehrsplan soll dem Ortsbeirat bis Ende des Jahres 2014 vorgestellt werden. Begründung: Der Magistrat hat mehrfach die Ausarbeitung eines Stadtteilverkehrsplans zugesagt, so in der Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2005, ST 131, und in der Stellungnahme des Magistrats vom 07.11.2008, ST 1560, in der das Ende des Untersuchungszeitraums für das 2. Quartal 2009 in Aussicht gestellt wird. In dem Bericht des Magistrats vom 14.02.2005, B 136, berichtet der Magistrat: "Derzeit wird für die Bürostadt Niederrad ein Stadtteilverkehrsplan erarbeitet. Darin werden unter Berücksichtigung der Anforderungen aller Verkehrsarten für den Straßenraum Handlungsbedarf und -optionen aufgezeigt sowie Lösungsvorschläge entwickelt. Die Ergebnisse der Untersuchungen liegen noch nicht vor." Diverse Verkehrsplanungen hängen mit dem Plan zusammen, so die Radverkehrsplanung u. a. in der Bürostadt, die Straßenbahnhaltestelle unter der S-Bahn-Station sowie die Gestaltung der Verkehrsführung in der Adolf-Miersch Straße, wie z. B. die Linksabbiegemöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2005, ST 131 Bericht des Magistrats vom 14.02.2005, B 136 Stellungnahme des Magistrats vom 07.11.2008, ST 1560 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1406 Auskunftsersuchen vom 26.06.2015, V 1377 Aktenzeichen: 61 10
Rasengleise Adolf-Miersch-Straße
Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3363 entstanden aus Vorlage: OF 883/5 vom 30.06.2014 Betreff: Rasengleise Adolf-Miersch-Straße Der Magistrat wird gebeten, die VGF zu beauftragen, in der Adolf-Miersch-Straße zwischen der Kreuzung der Gerauer Straße und der Melibocusstraße die Schottergleise durch Rasengleise zu ersetzen. Dabei soll die vorhandene Bepflanzung des Randstreifens zwischen Gleis und Fahrbahn mit Sträuchern erhalten bleiben. Begründung: Bereits vor einigen Jahren wurde in dem Abschnitt zwischen Rennbahnstraße und Gerauer Straße ein Rasengleis hergestellt, was von der Bevölkerung als sehr positiv bewertet wird. Daher kam von Bürgern der Wunsch, auch den weiter westlich liegenden Abschnitt in gleicher Weise zu begrünen. Die dort vorhandenen Sträucher sollten dabei unbedingt erhalten bleiben, da sie das Erscheinungsbild der Straße deutlich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1288 Aktenzeichen: 92 14
Entfernung der Telefonzelle Melibocusstraße/Adolf-Miersch-Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3217 entstanden aus Vorlage: OF 830/5 vom 26.05.2014 Betreff: Entfernung der Telefonzelle Melibocusstraße/Adolf-Miersch-Straße Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Telekom AG in Verbindung zu treten und darauf hinzuwirken, dass die Telefonzelle an der Melibocusstraße/Adolf-Miersch-Straße wieder in Betrieb genommen oder, wenn die Deutsche Telekom AG dies nicht befürwortet, entfernt wird. Begründung: An der Melibocusstraße/Adolf-Miersch-Straße steht ein Telefonhäuschen ohne Telefon. Dieses Häuschen wurde als Abfallbehälter benutzt und war durchaus keine Augenweide für die Gäste des in der Nähe befindlichen Restaurants. Die Eigentümer des Restaurants waren über das Müllhäuschen vor ihrem Restaurant empört und haben es immer wieder gesäubert. Dieses Problem ist nun behoben. Das Telefonhäuschen ohne Telefon ist zwischenzeitlich abgeschlossen, doch Vandalismus ist vorprogrammiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1292 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 3
Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 23
Anregung vom 03.06.2014, OA 516 entstanden aus Vorlage: OF 1038/6 vom 03.06.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 23 wird grundsätzlich zugestimmt, wobei der Magistrat gebeten wird, bei der Erstellung d es Bebauungsplans Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße folgende Punkte zu beachten: 1. Die neue Bebauung orientiert sich nicht an der Bebauung südlich der Straßburger Straße, sondern richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 720, insbesondere dahin gehend, dass im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 911 nur Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zzgl. Dach erlaubt werden. 2. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 911 soll auch die verkehrliche Situation in Goldstein berücksichtigt werden, insbesondere die bereits jetzt überlasteten Straßen Tannenkopfweg und Zur Waldau. 3. Der Ortsbeirat wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens einbezogen, insbesondere sollen die vorläufigen Pläne dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Hierbei soll auch auf die voraussichtliche Verkehrsbelastung eingegangen werden. 4. Der Baumbestand soll im Wesentlichen erhalten werden, insbesondere die älteren Bäume. 5. Es sind ausreichende Grenzabstände zur aktuellen Bebauung einzuhalten. Begründung: Der Ortsbeirat 6 erkennt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums in Frankfurt an. Das vorgesehene Plangebiet in Goldstein (Nördlich Straßburger Straße) ist derzeit Grünfläche und ebenfalls Vorhaltefläche für eine eventuelle Straßenbahntrasse. Die Straßburger Straße trennt Goldstein-Süd vom übrigen Goldstein, wobei die Erschließung des südlichen Teils von Goldstein hauptsächlich über den Tannenkopfweg und die Straßburger Straße (über Niederrad) erfolgt. Der Tannenkopfweg sowie die Straßburger Straße werden als Durchgangsstraßen in Richtung Niederrad genutzt, was insbesondere in den Hauptverkehrszeiten zu erheblichen Problemen führt. Die Probleme dürften sich mit dem neuen Plangebiet erweitern, sodass diese Thematik bei der Erstellung des Bebauungsplans Nr. 911 unbedingt berücksichtigt werden muss. Gleiches gilt für die Verkehrsprobleme in der Straße Zur Waldau, die ebenfalls in die Planungen einbezogen werden sollten. Um den Siedlungscharakter von Goldstein zu erhalten und nicht einen Riegel zu schaffen, der Goldstein-Süd noch weiter vom übrigen Goldstein trennt und voraussichtlich die sozialen Probleme in Goldstein-Süd weiter verschärfen würde, soll sich die Bebauung am Bebauungsplan Nr. 720 orientieren und nicht mehr als zwei Vollgeschosse erlauben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 23 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 370 Antrag vom 08.12.2014, OF 1223/6 Anregung vom 13.01.2015, OA 587 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 04.06.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 23 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 829 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 469 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 516 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 829 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 469 wird für erledigt erklärt. 4. Der Vorlage OA 516 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 516) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 829); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren ohne Zurückstellung) zu 4. SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 829 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 469 wird für erledigt erklärt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 516 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage OA 516 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 516) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 829); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 23, NR 829 und OA 469 = Annahme, OA 516 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 5. Annahme) NPD (M 23, NR 829, OA 469 und OA 516 = Enthaltung) REP (M 23, NR 829, OA 469 und OA 516 = Annahme) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 829 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 469 wird für erledigt erklärt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 516 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage OA 516 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 516); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. a) CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 23 = Annahme im Rahmen OA 516, NR 829 = Prüfung und Berichterstattung, OA 469 und OA 516 = Annahme) RÖMER (M 23 = Annahme im Rahmen NR 829, NR 829, OA 469 und OA 516 = Annahme) NPD (M 23, NR 829, OA 469 und OA 516 = Enthaltung) REP (M 23, NR 829, OA 469 und OA 516 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4745, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037 entstanden aus Vorlage: OF 778/5 vom 03.02.2014 Betreff: Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz die sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben; 2. den Bereich Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und das kurze Zwischenstück der Schwanheimer Straße zur Vereinheitlichung der Tempobeschilderung in die umliegende Tempo-30-Zone zu integrieren. Für den von der "Mainuferstraße" kommenden Kfz-Verkehr wird bereits vor der Einmündung in die Schwanheimer Straße das Verkehrszeichen Nr. 274.1 (Beginn einer Tempo-30-Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das Niederräder Ufer das Verkehrszeichen Nr. 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) aufgestellt. Begründung: Zu 1.: Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr aus Richtung Niederräder Brücke/Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6 Metern ausreichend für eine Freigabe in beide Richtungen. Zu 2.: Im angesprochenen Bereich gibt es auf kurzem Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen: a) Tempo-30-Zone in der Schwanheimer Straße westlich und östlich des Haardtwaldplatzes, b) Tempo 50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt aus Richtung Mainufer sowie c) eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße. Da die beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung haben und an einen Spielplatz grenzen sowie zur Vereinheitlichung der Beschilderung, ist eine Tempo-30-Zone rund um den Platz sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Wilde Müllentsorgung am Waldrand in Goldstein
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2950 entstanden aus Vorlage: OF 926/6 vom 31.01.2014 Betreff: Wilde Müllentsorgung am Waldrand in Goldstein Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze im Bereich der Zufahrt zur Sportanlage in Goldstein (siehe Abbildung) zu entfernen, um der illegalen Müllentsorgung entgegenzuwirken. Gleichzeitig sollen die aktuell versiegelten Flächen aufgeforstet und der Unrat zwischen Hecken und Bäumen entfernt werden. Weiterhin ist die Zufahrtsregelung zum Sportplatz über die Straßburger Straße zu prüfen. Begründung: Die genannten Parkplätze werden nicht benötigt und tragen dazu bei, dass die illegale Müllentsorgung an dieser Stelle sehr einfach möglich ist. Mit einem Kraftfahrzeug kann jegliche Art von Müll bequem bis an den Waldrand transportiert werden. Zudem unterliegen diese Parkplätze keiner Art von sozialer Kontrolle, da sie von der Straße aus schlecht einzusehen sind. Es befindet sich auch keinerlei Wohnbebauung in unmittelbarer Umgebung. Es sollte nicht weiter zur illegalen Müllentsorgung eingeladen werden. Die illegalen Müllberge werden regelmäßig von der FES entfernt, jedoch hat sich über die Jahre einiges an "Flugmüll" in den Hecken und Sträuchern angesammelt, die an die o. g. Parkplätzen angrenzen. (Quelle: googlemaps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 916 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 79 4
B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2889 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2014 Betreff: B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 40 rückgängig gemacht wird . Begründung: Der aus dem Amt geschiedene hessische Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) hat vor der Übergabe seiner Amtsgeschäfte noch schnell die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Teilabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen aufheben lassen. Unter anderem ist hier auch der Abschnitt der B 40 vom Schwanheimer Knoten bis zum Schwanheimer Ufer betroffen. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung hat sich an dieser Stelle bewährt. Daher gibt es keinen Grund, diese aufzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 690 Aktenzeichen: 32 1
Konzept für die Adolf-Miersch-Straße nach Öffnung der Autobahnausfahrt
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2641 entstanden aus Vorlage: OF 712/5 vom 17.10.2013 Betreff: Konzept für die Adolf-Miersch-Straße nach Öffnung der Autobahnausfahrt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Abfahrt von der A 5 aus Richtung Norden nicht doch nach Goldstein/Schwanheim geöffnet werden sollte. Des Weiteren erwartet der Ortsbeirat 5 ein Konzept, wie Linksabb iegemöglichkeiten von der Adolf-Miersch-Straße nach Niederrad eingerichtet werden können. Begründung: Die Verhinderung der Abbiegemöglichkeit in Richtung Goldstein/Schwanheim war ursprünglich als Verkehrsberuhigungsmaßnahme gedacht, führt aber immer wieder zu haarsträubenden Situationen, wenn Autofahrer versuchen, verbotswidrig nach rechts abzubiegen. Mit der Eröffnung der Autobahnausfahrt war ursprünglich der Gedanke an ein Konzept für die Adolf-Miersch-Straße mit Parkstreifen und Linksabbiegemöglichkeiten verbunden. Damit sollte dem Schleichverkehr in Richtung Innenstadt entgegengewirkt werden. Dieses Konzept wurde bis heute nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 145 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 930 Aktenzeichen: 61 0
Goldstein-Süd
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2380 entstanden aus Vorlage: OF 792/6 vom 02.08.2013 Betreff: Goldstein-Süd Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Försterpfad hinter dem REWE-Markt neu zu gestalten und als Platz anzulegen, der sich nach allen Seiten öffnet und zum Verweilen einlädt bzw. die Nutzung als Wochenmarkt erlaubt. In die Planungen sollten die dort ansässigen Gewerbetreibenden einbezogen werden. Ferner sollen im gesamten Bereich Goldstein-Süd (Areal südlich der Straßburger Straße) die Büsche und das Buschwerk grundsätzlich entfernt (ausgedünnt) und durch Rasenflächen ersetzt werden, um die soziale Kontrolle zu erhöhen. Ebenfalls sollte darüber nachgedacht werden, anstelle von Büschen weitere Bäume zu pflanzen. Begründung: Mit der Eröffnung des REWE-Marktes hat eine deutliche Belebung in Goldstein-Süd stattgefunden. Um diesen Bereich weiter aufzuwerten und attraktiver zu gestalten, sollte die Wegekreuzung hinter dem REWE-Markt (siehe Markierung in der unten angeführten Abbildung) neu geordnet werden. Hier wäre die Möglichkeit gegeben, einen Platz in Goldstein anzulegen, der zum Verweilen einlädt, der aber auch für Veranstaltungen genutzt werden könnte. Mit dem Herausnehmen der Büsche und des Buschwerks aus dem Siedlungsgebiet könnte aus Sicht des Ortsbeirates die soziale Kontrolle in diesem Gebiet erhöht werden. Weiterhin wäre der Pflegeaufwand für Rasenflächen erheblich geringer als für das Buschwerk, da sich dort in erheblichem Maße Unrat und Müll verfängt, der nur schwer zu entfernen ist. Insgesamt würde sich Goldstein-Süd öffnen, was insbesondere für die Anwohner einen Mehrwert darstellen dürfte. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 107 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2014, ST 961 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 713 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67 0
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Verkehrsinseln Schwanheim
Antrag vom 07.08.2013, OF 777/6 Betreff: Verkehrsinseln Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zu 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Umgestaltung der drei Verkehrsinseln, die sich im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer befinden, zu verwenden. Im Rahmen dieser Umgestaltungsarbeiten sollen die Verkehrsinseln neu begrünt und bepflanzt (entsprechend dem Ortseingang von Goldstein) werden, so dass der Ortseingang zu Schwanheim aufgewertet wird. Die derzeit dort befindlichen Gräser sollen entfernt werden. Begründung: Der oben genannte Kreuzungsbereich ist die Zufahrt von der Schwanheimer Uferstraße nach Schwanheim und hat somit eine große Bedeutung für die Attraktivität des Stadtteils. Es ist deshalb wünschenswert, wenn dieser Bereich durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 175 2013 Die Vorlage OF 777/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Aufstellen von Bänken im Hof der Salzmannschule
Antrag vom 28.06.2013, OF 639/5 Betreff: Aufstellen von Bänken im Hof der Salzmannschule Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, zusätzlich 5 Bänke in den beiden Schulhöfen der Salzmannschule aufstellen zu lassen. Hiervon sollen drei Bänke im Schulhof der Außenstelle in der Goldsteinstraße und zwei Bänke im Schulhof der Hauptstelle in der Schwanheimer Straße aufgestellt werden. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Begründung: Die Schülerinnen und Schüler der Salzmannschule wünschen sich schon seit Längerem zusätzliche Bänke für die beiden Schulhöfe. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 53 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 174 2013 Die Vorlage OF 639/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zebrastreifen Straßburger Straße
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2286 entstanden aus Vorlage: OF 754/6 vom 31.05.2013 Betreff: Zebrastreifen Straßburger Straße Vorgang: OM 1075/12 OBR 6; ST 1069/12 Der Magistrat wird gebeten, entgegen seiner Stellungnahme vom 16.07.2012, ST 1069, auf der Straßburger Straße in Fortsetzung der neuen Wegeverbindung entlang des Märchengartens eine Querungshilfe (Zebrastreifen) einzurichten, da diese Wegeverbindung sehr stark frequentiert wird und mit einer Querungshilfe die Verkehrssicherheit an dieser Stelle deutlich erhöht werden könnte. Weiterhin sollten auf der Straßburger Straße verstärkt Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen erfolgen. Begründung: Die oben genannte Querungshilfe wurde bereits im April 2012 vom Ortsbeirat beantragt, da schon zum damaligen Zeitpunkt absehbar war, dass dieser Bereich von Fußgängern sehr stark genutzt wird und sich aus dieser Betrachtung eine Notwendigkeit für diese Querungshilfe aufdrängte. Mit der Vorlage ST 1069 lehnte der Magistrat jedoch unter Hinweis auf eine sich in der Nähe befindliche Querungshilfe die Einrichtung eines Zebrastreifens an dieser Stelle ab. Nach dem tragischen Unfalltod einer Fußgängerin im Mai 2013 an eben dieser Stelle zeigt sich, dass dort eine Querungshilfe sehr wohl erforderlich ist, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen. Der Verweis auf den in der Nähe gelegenen Zebrastreifen mag zwar in der Theorie richtig sein, aber die Realität sieht anderes aus. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, seine Haltung hinsichtlich einer Querungshilfe an dieser Stelle noch einmal zu überdenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1069 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1540 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verkehrszählung in Goldstein
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2285 entstanden aus Vorlage: OF 753/6 vom 28.05.2013 Betreff: Verkehrszählung in Goldstein Vorgang: OM 776/12 OBR 6; ST 562/12; ST 1237/12 Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte umzusetzen: 1. Nach Fertigstellung der Autobahnabfahrt von der A 5 auf die Straßburger Straße sowie der neuen Kita gegenüber der Carl-von-Weinberg-Schule sollen erneut Verkehrszählungen in Goldstein hinsichtlich des Durchgangsverkehrs durch den Tannenkopfweg und die Straße Zur Waldau durchgeführt werden. Dabei sollte insbesondere der Verkehr im Tannenkopfweg und in der Straße Zur Waldau gemessen werden, da es sich hierbei um die am meisten belasteten Straßen im Stadtteil handelt. In Anlehnung an die bereits in 2012 durchgeführten Verkehrszählungen (siehe Vorlage OM 776) sollte wieder ein Messgerät im Tannenkopfweg in Höhe der Hausnummer 30 aufgestellt werden und ein weiteres in der Straße Zur Waldau in Höhe Carl-von-Weinberg-Schule. Die Messungen sollen einmal mit und einmal ohne Sperrungen der Straßen Zur Waldau, An der Herrenwiese und Schüttenhelmweg erfolgen. Weiterhin sollen Aussagen über die Auswirkungen der Öffnung bzw. der Sperrung der Straßen Zur Waldau und An der Herrenwiese sowie Schüttenhelmweg und Sauerackerweg getroffen werden können. 2. Die Ergebnisse dieser Verkehrszählungen sind dem Ortsbeirat unter Einbeziehung der Ergebnisse aus dem Jahr 2012 vorzustellen. Ferner sollen dabei die Ergebnisse im Hinblick auf eine mögliche Veränderung des Durchgangsverkehrs und des Ziel- und Quellverkehrs, der sich aufgrund der Fertigstellung der Autobahnabfahrt und der Kita ergeben könnte, analysiert werden. Begründung: Mit der in 2012 durchgeführten Verkehrszählung wurde ein erster Schritt getan, um die Verkehrssituation in Goldstein, insbesondere des Durchgangsverkehrs durch Goldstein, zu erfassen. Mit dem Bau der Autobahnabfahrt auf die Straßburger Straße und dem Neubau der Kita in der Straße Zur Waldau wird sich der Verkehr in Goldstein voraussichtlich verändern. Aufgrund der dann durchgeführten Messungen sollte erkennbar werden, wie sich die Verkehrsströme unter jeweils geänderten Bedingungen verhalten. Ziel der Messungen ist es, ein Verkehrskonzept zu entwickeln, welches erreichen sollte, den Verkehr gleichmäßig in Goldstein zu verteilen und damit für eine Entlastung im Tannenkopfweg und in der Straße Zur Waldau zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 776 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 562 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1237 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1460 Antrag vom 18.03.2015, OF 1307/6 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4031 Aktenzeichen: 61 10
Schwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2272 entstanden aus Vorlage: OF 756/6 vom 18.06.2013 Betreff: Schwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen, die im Rahmen des Ortstermins am 13. Mai 2013 in Schwanheim mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes besprochen wurden, bei der Umgestaltung der Straße Schwanheimer Ufer im Bereich der Schwanheimer Brücke zu berücksichtigen und umzusetzen: Die Verschränkung auf eine Fahrspur sollte bereits nach dem Fußgängerüberweg in Höhe des Schwanheimer Friedhofs erfolgen und nicht, wie in den aktuellen Plänen vorgesehen, unter der Schwanheimer Brücke. Dadurch wäre es möglich, im Bereich des Schwanheimer Friedhofs den Bürgersteig bis zur Einmündung zum Friedhof zu verlängern (diese Einmündung soll erhalten bleiben). Ferner könnten weitere Parkplätze für den Friedhof und für das Gewerbegebiet entstehen. Begründung: Im Rahmen der Erschließung des neuen Gewerbegebiets in Schwanheim ist beabsichtigt, die Fahrbahn im Bereich der Schwanheimer Brücke auf eine Fahrspur zu reduzieren. Um nun eine Verlängerung des Fußweges zu ermöglichen, müsste ein Teil der Fahrbahn benutzt werden, sodass nach dem Fußgängerüberweg am Schwanheimer Friedhof bereits mit der Verschränkung auf eine Fahrspur begonnen werden müsste, was aus Sicht der Ämter auch möglich ist. Mit dieser Maßnahme könnte der Weg verlängert werden, sodass Fußgänger ohne Hindernis zum Haupteingang des Friedhofs und zum Main gelangen könnten. Ferner könnten weitere Parkplätze für die Friedhofsbesucher und für das Gewerbegebiet entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1435 Aktenzeichen: 66 0
Umbau Knoten Sportfeld
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2264 entstanden aus Vorlage: OF 608/5 vom 08.05.2013 Betreff: Umbau Knoten Sportfeld Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des Planfeststellungsverfahrens "Umbau Knoten Sportfeld, 2. Ausbaustufe" folgende Änderungen zu erwirken: 1. Verkürzung der Zeit zwischen Abriss der bestehenden und Bau der neuen Lärmschutzwand in Höhe des Paul-Gerhardt-Rings; 2. Alle Grundstücke westlich der Bahnlinie im Bereich der Bebauungspläne Nr. 885 - Hahnstraße und Nr. 872 - Lyoner Straße sollen dahin gehend überprüft werden, ob sie in den Planfeststellungsunterlagen hinsichtlich der zukünftigen Bebauung korrekt in die Lärmberechnung eingeflossen sind; 3. Bau eines barrierefreien Fuß- und Radweges entlang der neuen Mainbrücke. Dieser Weg soll über das Gelände des Alten Bahnhofs entlang der Donnersbergstraße direkt bis zur Goldsteinstraße geführt werden, aber auch einen barrierefreien Zugang zum Niederräder Ufer vorsehen; 4. Zwischen Goldsteinstraße und Adolf-Miersch-Straße wird entlang der Bahnlinie im Zuge der Bauarbeiten eine Baustraße errichtet. Diese Straße soll nach Abschluss der Arbeiten als Fuß- und Radweg erhalten bleiben und entsprechend hergerichtet werden; 5. Der Fuß- und Radweg über die Golfstraße soll ausreichend große Kurvenradien vorsehen, die das zügige Befahren auch durch Radfahrer erlaubt; 6. Die Verschwenkung des Europaradweges entlang des Mains soll entsprechend der Bedeutung dieses überregionalen Weges so großzügig bemessen werden, dass auch für schnelle Radreisende keine Langsamfahrstelle entsteht. Begründung: Zu 1.: Zwischen Abriss und Neuerrichtung des Lärmschutzes ist ein Zeitverlauf von drei Jahren geplant. Das ist zu lang, da direkt an der Bahnlinie Wohnhäuser stehen. Zu 2.: Der Lärmschutz ist offenbar nicht aufgrund der zukünftig geplanten Bebauung berechnet worden. Zu 3.: Es ist nicht vermittelbar, dass über den Main mit Millionenaufwand eine neue Brücke gebaut wird, aber an dieser Stelle noch immer die barrierefreie Querung für Fußgänger und Radfahrer fehlt. Die Donnersbergstraße als Wegeverbindung von der Goldsteinstraße zum Alten Bahnhof soll erhalten bleiben und zur Mainbrücke fortgesetzt werden. Zu 4.: Es fehlt eine direkte Fuß- und Radwegverbindung von der S-Bahn-Station "Niederrad" zur Goldsteinstraße. Da im Zuge der Bauarbeiten ohnehin eine Baustraße errichtet wird, wäre es unsinnig, diese wieder zurückzubauen. Zu 5.: In den Planungsunterlagen ist der Weg über die Golfstraße mit sehr engen Kurvenradien eingezeichnet. Hier sind für einen zeitgemäßen Fuß- und Radweg ausreichende Kurvenradien vorzusehen. Zu 6.: Der Stützpfeiler für die Vorlandbrücke soll auf dem jetzigen Europaradweg errichtet werden. Die Verschwenkung des Fuß- und Radweges soll an dieser Stelle mit ausreichender Breite und großzügigen Kurvenradien erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1421 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 69
ViaCount-Geräte in Niederrad
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1789 entstanden aus Vorlage: OF 447/5 vom 12.11.2012 Betreff: ViaCount-Geräte in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich für die Straßenzüge Triftstraße/Adolf-Miersch-Straße sowie Bruchfeldstraße die sogenannten ViaCount-Geräte zu installieren und die Ergebnisse der Messungen dem Ortsbeirat 5 mitzuteilen. Begründung: Die beiden genannten Straßen sind die einzigen Wohnstraßen in Ost-West-Richtung in Niederrad. Es gibt von Anwohnern immer wieder Beschwerden über zu viel Verkehr und zu hohe Geschwindigkeiten. Das Gerät ViaCount kann sowohl die gefahrenen Geschwindigkeiten als auch die Anzahl der Fahrzeuge, aufgeschlüsselt nach Fahrzeugart, lückenlos dokumentieren. Um einen Vergleich der beiden Ost-West-Verbindungsstraßen zu erhalten, sollten beide Straßenabschnitte gleichzeitig gemessen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2013, ST 220 Antrag vom 01.07.2014, OF 885/5 Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3365 Aktenzeichen: 66 0
Lärmschutzwand entlang der BAB 5 verlängern
Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1518 entstanden aus Vorlage: OF 492/6 vom 04.09.2012 Betreff: Lärmschutzwand entlang der BAB 5 verlängern Der Magistrat wird gebeten, sich weiterhin bei den zuständigen Ämtern, insbesondere bei Land und Bund, dafür einzusetzen, dass die Lärmschutzwand entlang der A 5 in Goldstein um mindestens 100 Meter in Richtung Süden über die Straßburger Straße hinaus verlängert wird. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt bei dieser Gelegenheit ausdrücklich die begonnene Verbesserung der Lärmschutzwand entlang der A 5 in Goldstein und den Neubau der Autobahnabfahrt von der A 5 auf die Straßburger Straße. Allerdings ist es aus Sicht des Ortsbeirats notwendig, die Lärmschutzwand entlang der A 5 auf der Seite Goldsteins in Richtung Süden um mindestens 100 Meter zu verlängern, da sich in diesem Bereich zwei Emissionsquellen (A 5 und Anflugkorridor der neuen Landebahn des Flughafens) kreuzen. Um an dieser Stelle die vergleichsweise stärkere Belastung durch die A 5 für die Anwohner sowie die Schüler und Lehrer der Carl-von-Weinberg-Schule herabzusetzen, wäre eine Verlängerung der Lärmschutzwand aus Sicht des Ortsbeirates zielführend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 180 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 12
Sportanlagen im Lyoner Viertel
Antrag vom 29.07.2012, OF 352/5 Betreff: Sportanlagen im Lyoner Viertel Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, inwieweit die Sporteinrichtungen Hahnstraße und die Reitanlagen von der Bebauung des Lyoner Viertels betroffen sind. Begründung: Das Gebiet der Sportanlagen ist in der Planung für das Neubaugebiet miteinbezogen. Diese Sportanlagen sind für die Wohnqualität sowohl der Niederräder Bürgerinnen und Bürger als auch für die Bewohnerinnen und Bewohner des Neubaugebietes sehr wichtig. Eine Einschränkung für die Vereine und die Bürgerinnen und Bürger wäre ein Verlust der Lebensqualität. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 24.08.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 465 2012 Die Vorlage OF 352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schulwegsicherungsmaßnahme an der Carl-von-Weinberg-Schule
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1265 entstanden aus Vorlage: OF 424/6 vom 21.05.2012 Betreff: Schulwegsicherungsmaßnahme an der Carl-von-Weinberg-Schule Der Magistrat wird gebeten, Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs in der Straße Zur Waldau zu veranlassen. Die Verkehrskontrollen des ruhenden Verkehrs sollten ebenfalls in der Straße Boseweg vorgenommen werden. Zudem soll der Magistrat an die Schule mit der Bitte herantreten, Lehrkräften und Schülern das Parkplatzangebot auf der Straßburger Straße bzw. den anliegenden Kleingärten nochmals näherzubringen. Begründung: Anwohner beschweren sich immer wieder über massive Geschwindigkeitsübertretungen durch Besucher der Carl-von-Weinberg-Schule (Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Anlieferverkehr). Im vorletzten Jahr wurde bei einem Ortstermin festgelegt, dass der Bürgersteig entlang der Straße Zur Waldau zum Schutz der Schüler mit Pollern versehen wird. Trotz dieser Maßnahme aus dem Jahr 2011 wird während des Schulbetriebs wild, teilweise sogar im Kreuzungsbereich, geparkt. Gleichzeitig bleiben Parkplätze in 100 Meter Entfernung (Straßburger Straße) frei. Aus diesen Gründen scheint es angemessen, hier eine konzertierte, wiederholte Verkehrsüberwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs während des Schulbetriebs, am besten morgens, schnellstmöglich durchzuführen. Dies würde auch den Schulweg insgesamt sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1407 Aktenzeichen: 32 1
Grünstreifen Straßburger Straße
Antrag vom 24.04.2012, OF 372/6 Betreff: Grünstreifen Straßburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist auf der Grünfläche entlang der Straßburger Straße, zwischen dem neugestalteten Weg am Märchengarten und der Wegeverbindung zum Harthweg, einen kleinen geschwungenen Weg zu errichten, der denen im Goldsteinpark entspricht, wobei dieser nur halb so breit sein sollte. Auch die etwaigen Kosten sind grob zu beziffern. Begründung: Die oben beschriebene Grünfläche wird häufig von Fußgängern genutzt, was an dem deutlich sichtbaren Trampelpfad erkennbar ist. Es bietet sich an, die Grünfläche durch einen Fußweg aufzuwerten. Anzumerken ist, dass auf der nördlichen Seite der Straßburger Straße auch kein Fußweg vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 382 2012 Die Vorlage OF 372/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Geisenheimer Straße
Antrag vom 24.04.2012, OF 379/6 Betreff: Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt bis zu Euro 5.000,- aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Neugestaltung von drei Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Mauritiusstraße (z.B. Bepflanzung mit Rosen), zu verwenden (Markierte Flächen in der Anlage). Begründung: Der vorgenannte Kreuzungsbereich ist ein als Ortseingang von Schwanheim von zentraler Bedeutung. Um diesen Eingang entsprechend aufzuwerten, beabsichtigt der Ortsbeirat die in der Anlage markierten Grünflächen neu zu gestalten, z.B. durch Pflanzung von Rosen oder ähnlichen Blumen. Die Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer wurden bereits vom Grünflächenamt neu angelegt, so dass hinsichtlich einer weiteren Neugestaltung in diesem Bereich derzeit nicht nachgedacht werden muss. Hier ist erst die Entwicklung abzuwarten. Anlage 1 (ca. 384 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 90 2012 Die Vorlage OF 379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vorlage Verkehrskonzept Niederrad bis zur Inbetriebnahme der Autobahnausfahrt Niederrad
Anregung vom 20.04.2012, OA 183 entstanden aus Vorlage: OF 152/5 vom 14.10.2011 Betreff: Vorlage Verkehrskonzept Niederrad bis zur Inbetriebnahme der Autobahnausfahrt Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird mit der Erstellung eines tragfähigen Verkehrskonzeptes beauftragt, um die prognostizierte Verkehrsentlastung der Adolf-Miersch-Straße und der Triftstraße nach dem Bau der Autobahnausfahrt sicherzustellen. Neben der gezielten Umleitung des Verkehrs von der Ausfahrt über die Lyoner Straße auf die "Mainuferstraße" sollte die Verkehrsberuhigung der genannten Straßen forciert werden. Eine wesentliche Maßnahme sollte die Einrichtung von Linksabbiegemöglichkeiten in beiden Fahrtrichtungen sein, geradeaus sollte die Fahrspur einspurig ausgerichtet werden. Begründung: Seit Jahrzehnten werden die Bürgerinnen und Bürger mit Lösungen für die Zufahrten in den Niederräder Ortskern mit der Fertigstellung der Autobahnausfahrt vertröstet. Diese wird in absehbarer Zeit eingerichtet. Wie sehen die zugesagten Lösungen konkret aus? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2012, B 339 Bericht des Magistrats vom 21.12.2012, B 575 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2012, TO I, TOP 61 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 183 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1683, 10. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.05.2012 Aktenzeichen: 61 10
Zebrastreifen Straßburger Straße
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1075 entstanden aus Vorlage: OF 340/6 vom 27.03.2012 Betreff: Zebrastreifen Straßburger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Straßburger Straße eine Querungshilfe (Zebrastreifen) in Fortsetzung der neuen Wegeverbindung entlang des Märchengartens einzurichten. Begründung: Der neu gebaute Weg entlang des Märchengartens endet an der Straßburger Straße, über die es noch keine Querungshilfe gibt. Da der Weg gut angenommen wird, erscheint die Einrichtung eines Zebrastreifens, insbesondere auch im Hinblick auf die Nähe zur Goldsteinschule (Schulweg), an dieser Stelle notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1069 Antrag vom 31.05.2013, OF 754/6 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2286
Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße
Antrag vom 02.04.2012, OF 283/5 Betreff: Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das 50 m lange Teilstück der Heinrich - Seliger Straße von der Stichstraße bis zur Einmündung in die Adolf-Miersch-Straße auch für den Radverkehr geöffnet werden kann. Das könnte in zwei Varianten geschehen: a) Erlauben des Rechtsabbiegens durch Aufstellung des Verkehrsschildes 205 (Vorfahrt achten) ohne Veränderung der LSA (Lichtsignalanlage) oder b) Erlauben des Querens der Kreuzung Richtung Norden durch Ergänzung der LSA. Begründung: Die Heinrich - Seliger Straße ist größtenteils bereits für den Radverkehr in beiden Richtungen geöffnet. Lediglich auf einem kurzen Teilstück von der letzten Stichstraße bis zur Einmündung Adolf-Miersch-Straße ist das Befahren Richtung Norden nicht erlaubt, weil man seinerzeit die Ampelanlage nicht ergänzen wollte. Es ist aber realitätsfern zu erwarten, dass Radfahrer, die die Heinrich-Seliger-Straße befahren, an der Stichstraße umkehren oder das Rad schieben, sondern sie ignorieren das Verbot für den kurzen Abschnitt und nutzen an der Kreuzung die Ampel gemeinsam mit den Fußgängern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 20.04.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 357 2012 Die Vorlage OF 283/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FAG und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 923 entstanden aus Vorlage: OF 196/5 vom 02.01.2012 Betreff: Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass zur Erhöhung der Sicherheit bei Dunkelheit für die Fußgänger und Radfahrer auf dem gemeinsamen Mainuferweg im Bereich Bürostadt, zwischen Einmündung Lyoner Straße und Autobahnbrücke, folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Installierung von Sichtblenden an den Leitplanken, zum Beispiel in Form von Lamellen; 2. Markierung von reflektierenden Begrenzungsstreifen. Begründung: Der gemeinsame Fuß- und Radweg ist in dem im Antragstenor genannten Bereich relativ schlecht beleuchtet und befindet sich auf gleichem Höhenniveau mit dem stark befahrenen Schwanheimer Ufer. Aufgrund dessen werden die sich auf diesem Weg befindlichen Verkehrsteilnehmer sehr stark vom Autoverkehr geblendet. Es besteht ein hohes Unfallrisiko, da Fußgänger (und Radfahrer ohne Licht) von entgegenkommenden Radfahrern erst sehr spät gesehen werden. Durch die Installation eines Blendschutzes wie zum Beispiel Lamellen, wie an Autobahnen üblich, würde der abrupte Wechsel der Hell- und Dunkelphasen gemindert. Ergänzend können zwei weiße Begrenzungslinien kostengünstig weiteren Sicherheitsgewinn bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Aktenzeichen: 66 2
Goldstein: Verkehrszählung/Verkehrskonzept
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 776 entstanden aus Vorlage: OF 231/6 vom 20.12.2011 Betreff: Goldstein: Verkehrszählung/Verkehrskonzept 1. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 über die Ergebnisse der Verkehrszählungen, die im Zusammenhang mit der Schließung der Straßburger Straße in Goldstein vorgenommen wurden, zu berichten. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie aufgrund der vorgenannten Ergebnisse ein Verkehrskonzept aussehen könnte, welches insbesondere die Belastung im Tannenkopfweg und in der Straße "Zur Waldau" berücksichtigt (verringert). Ziel sollte aus Sicht des Ortsbeirates 6 sein, dass sich der Verkehr gleichmäßig auf Goldstein verteilt, und nach Möglichkeit bisher bestehende Sperrungen von Straßen (Zur Waldau, An der Herrenwiese und Schüttenhelmweg) aufgehoben werden können. Weiterhin sollte der Durchgangsverkehr so gering wie möglich gehalten werden. Begründung: Mit der Sperrung der Straßburger Straße im Zusammenhang mit den Arbeiten an der geplanten Autobahnabfahrt von der A 5 auf die Straßburger Straße in Richtung Bürostadt Niederrad sollten/wurden in Absprache mit dem Ortsbeirat 6 Verkehrszählungen in Goldstein vorgenommen (werden), um ein besseres Verständnis für die Verkehrsflüsse innerhalb von Goldstein zu bekommen. Da aufgrund der vorgenannten Sperrung der Durchgangsverkehr in Richtung Bürostadt Niederrad weggefallen ist, dürfte der Quellverkehr innerhalb von Goldstein gut zu messen gewesen sein. Des Weiteren sollten Messungen vor und nach der Aufhebung der Sperrungen der Straßen "Zur Waldau", "An der Herrenwiese" und im Schüttenhelmweg erfolgen. Ferner soll, nachdem die Sperrung der Straßburger Straße wieder aufgehoben wird, erneut eine Verkehrszählung stattfinden, um dann den Durchgangsverkehr zu ermitteln. Aufgrund der dann gewonnenen Daten sollte es möglich sein, ein tragfähiges Verkehrskonzept für Goldstein zu entwickeln, welches insbesondere den Tannenkopfweg und die Straße "Zur Waldau" entlastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 562 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1237 Antrag vom 28.05.2013, OF 753/6 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2285 Antrag vom 18.03.2015, OF 1307/6 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4031 Aktenzeichen: 61 10
Kindertageseinrichtung „Zur Waldau"
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 782 entstanden aus Vorlage: OF 249/6 vom 16.01.2012 Betreff: Kindertageseinrichtung "Zur Waldau" Vorgang: M 214/11 Der Magistrat wird gebeten, bei dem geplanten Neubau der Kindertageseinrichtung in Goldstein "Zur Waldau 14" der besonderen Verkehrssituation in der Straße "Zur Waldau" gerecht zu werden. Dabei sollte aus Sicht des Ortsbeirates 6 (falls dies noch nicht geschehen ist) geprüft werden, ob eine Andienung über die Straßburger Straße möglich ist. Sollte dies möglich sein, ist diese Variante bevorzugt umzusetzen. Begründung: Nach den vom Stadtschulamt vorgestellten Neubauplänen für eine Kindertageseinrichtung in Goldstein in der Straße "Zur Waldau 14" ist vorgesehen, dass die Andienung über die Straße "Zur Waldau" erfolgen soll. Der Ortsbeirat 6 hat schon bei der Vorstellung am 29. November 2011 darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung dieser Planung (Andienung) mit hoher Wahrscheinlichkeit die Verkehrsbelastung, die derzeit insbesondere von der Carl-von-Weinberg-Schule ausgeht, zunehmen wird. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass in der Straße "Zur Waldau" zwar Zweirichtungsverkehr besteht, aber keine zwei Pkws aneinander vorbeifahren können. Ferner wird diese Straße in Höhe der Carl-von-Weinberg-Schule und der geplanten Kindertageseinrichtung grundsätzlich durch eine Schranke zur Sackgasse, Wendemöglichkeiten sind dort nicht vorhanden. Da bereits jetzt erhebliche Verkehrsprobleme bestehen, dürften diese bei einer Kindertageseinrichtung mit sechs Gruppen insbesondere in den Morgenstunden erheblich verschärft werden. Deshalb ist es aus Sicht des Ortsbeirates 6 möglicherweise sinnvoller, die Andienung über die Straßburger Straße sicherzustellen, da diese das voraussichtliche Verkehrsaufkommen besser auffangen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2011, M 214 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 518 Aktenzeichen: 40 4
Fußgängerampel am Haardtwaldplatz von Bedarfsschaltung auf Dauerbetrieb umstellen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 716 entstanden aus Vorlage: OF 151/5 vom 14.10.2011 Betreff: Fußgängerampel am Haardtwaldplatz von Bedarfsschaltung auf Dauerbetrieb umstellen Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerampel am Haardtwaldplatz auf Dauerbetrieb umzustellen. Begründung: Die derzeitige Einrichtung der Ampel als Bedarfsampel, die nur auf Anforderung reagiert, ist in der praktizierten Form nicht länger zu verantworten. Wegen der viel zu langen Wartezeiten wird die Ampel am Haardtwaldplatz von den Fußgängern ignoriert, die Straße wird neben dem gesicherten Überweg überquert. Gleiches gilt für zahlreiche Ampeln an der Bruchfeldstraße, an der Triftstraße und der Adolf-Miersch-Straße sowie generell im Niederräder Bereich. Häufige Beschwerden und Klagen Niederräder Bürgerinnen und Bürger sind die Folge. Nicht einmal Schulkinder respektieren derzeit noch die Wartezeiten. Einerseits findet ein solches Verhalten Verständnis. Die Straßenbahn nähert sich aus zunächst weiter Ferne, die Fußgängerampel behält sich unbeeindruckt von der Häufigkeit und Heftigkeit der Anforderung ihre eigene Schaltphase vor und Autos sind ebenfalls keine in Sicht. Um nicht in Zeitnot zu geraten, riskieren die Schülerinnen und Schüler schließlich eher ihr Leben als die Straßenbahn zu verpassen und vom Lehrer wegen Zuspätkommen getadelt zu werden. In dieser Form machen Fußgängerampeln keinen Sinn und gefährden zusätzlich die Verkehrsteilnehmer. Es führt kein Weg an kürzeren Ampelphasen vorbei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 371 Aktenzeichen: 32 1
Radwegführung Straßburger Straße/Lyoner Straße Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156
Anregung vom 16.09.2011, OA 81 entstanden aus Vorlage: OF 124/5 vom 14.09.2011 Betreff: Radwegführung Straßburger Straße/Lyoner Straße Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Radwegeführung in der Straßburger Straße sowie im Einmündungsbereich Straßburger Straße/Lyoner Straße benutzerfreundlich überplant wird. Im Einzelnen betrifft dies folgende Fahrbeziehungen: 1. Ost-West, von der Lyoner Straße über die Kreuzung in die Straßburger Straße Richtung Westen: Einrichtung eines Radfahrstreifens entweder am rechten Fahrbahnrand oder zwischen den beiden Fahrstreifen über die Kreuzung hinweg und Fortführung auf der Fahrbahn der Straßburger Straße, anstatt des gemeinsamen Fuß-/Radweges auf dem Bordstein. 2. West-Nord, von dem separaten Zweirichtungsradweg in die Lyoner Straße Richtung Norden: Direkte, barrierefreie Radwegführung mit durchgehender Grünphase ohne Aufenthalt auf einer Verkehrsinsel. Begründung: Soweit auf den Plänen zu erkennen, sind die oben genannten Verkehrsbeziehungen absolut radfahrerunfreundlich geplant worden. Wenn die Kreuzung im Zusammenhang mit der Autobahnabfahrt neu gestaltet wird, sollte man die Chance auch nutzen, die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und nicht zu verschlechtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 161 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.09.2011, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage M 156 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage OA 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 81 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. LINKE. gegen Piraten (= Annahme); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. LINKE. und Piraten; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. LINKE.; CDU, GRÜNE, SPD und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 156 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird, OA 66 = Annahme) 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 156 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 66 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 81 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.09.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 102 und OA 66 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 66 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat sich beim Bund für diese Maßnahme einsetzt. 4. Die Vorlage OA 81 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 156 = Annahme mit Zusatz, NR 102 = Annahme, OA 66 und OA 81 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 156, NR 102, OA 66 und OA 81 = Ablehnung) NPD (M 156 = Enthaltung, NR 102, OA 66 und OA 81 = Annahme) REP (M 156, NR 102, OA 66 und OA 81 = Annahme) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 156 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 102 und OA 66 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 66 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat sich beim Bund für diese Maßnahme einsetzt. 4. Die Vorlage OA 81 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten, NPD und REP (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 7. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 678, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 Aktenzeichen: 66 2
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