Meine Nachbarschaft: Lyoner Straße
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Verhinderung der Ablagerung von Unrat am Autobahnwall der BAB 5 hier: Goldsteinstraße zwischen BAB 5 und Colmarer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1180 entstanden aus Vorlage: OF 293/5 vom 02.01.2017 Betreff: Verhinderung der Ablagerung von Unrat am Autobahnwall der BAB 5 hier: Goldsteinstraße zwischen BAB 5 und Colmarer Straße Der Magistrat wird geb eten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das Ablagern von Unrat am Autobahnwall der BAB 5 in Höhe der Unterführung der Goldsteinstraße unterbinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass immer wieder Unrat an dem Autobahnwall der BAB 5 in Höhe der Unterführung Goldsteinstraße abgelagert wird. Der dort abgelagerte Unrat ist nicht nur optisch eine Zumutung, sondern trägt dazu bei, dass Schadstoffe ins Erdreich gelangen können. Hier ist entsprechend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 752 Aktenzeichen: 79 4
Umbenennung der „Bürostadt Niederrad“ in „Lyoner Viertel“
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2017, OF 292/5 Betreff: Umbenennung der "Bürostadt Niederrad" in "Lyoner Viertel" Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gem. § 3 (3) 2 1 GOOBR auf, die "Bürostadt Niederrad" in Lyoner Viertel umzubenennen. Begründung: Mit der Verabschiedung der Bebauungspläne Hahnstraße (BBP Nr. 885) in 2014 und Lyoner Straße (BBP Nr. 872) in 2016 ist der Weg zur Umwandlung der "Bürostadt Niederrad" in ein Wohn- und Büroviertel freigemacht worden. Mit dem Umbau bestehender Bürohochhäuser in Wohnhochhäuser und der Schaffung weiteren Wohnraums und weiterer Infrastruktur wird der Name "Bürostadt Niederrad" dem Charakter des Viertels nicht mehr gerecht. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 292/5 wird bis zur Sitzung am 10.03.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 7 Frau Bensinger stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Beratung der Vorlage OF 292/5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Vor Abstimmung der Vorlage OF 292/5 wird die Sitzung von 20:57 Uhr bis 21:02 Uhr unterbrochen. Beschluss: Initiative OI 8 2017 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 292/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Viertel" im Betreff und im Tenor durch das Wort "Quartier" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, FDP und 1 BFF gegen LINKE. und 1 BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 2.: CDU, GRÜNE, FDP und 1 BFF gegen SPD, 1 LINKE. und 1 BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenErstellung eines Freiraum- und Wegekonzepts für die Bürostadt Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 939 entstanden aus Vorlage: OF 251/5 vom 10.11.2016 Betreff: Erstellung eines Freiraum- und Wegekonzepts für die Bürostadt Niederrad Der Mag istrat wird gebeten, für die Bürostadt Niederrad ein Freiraum- und Wegekonzept zu erstellen. Begründung: Mit dem Beschluss des Bebauungsplans Nr. 872 wurde der Weg frei gemacht für den Bau neuer Wohnungen. Die Bürostadt ist umgeben von Naherholungsgebieten wie dem Stadtwald im Süden, dem Main mit dem Licht- und Luftbad im Norden und der Kleingartenanlage im Westen. Die bisherigen Wegeverbindungen innerhalb des Quartiers und zu den genannten Naherholungsgebieten für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer bedürfen einer dringenden Überarbeitung, um für die zuziehenden Bürgerinnen und Bürger eine optimale Nutzung dieser zu ermöglichen. Auch die bestehenden Freiflächen, z. B. an den Rändern der Lyoner Straße, können durch Überarbeitung zu Flächen werden, die zum Verweilen einladen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 325 Antrag vom 24.02.2017, OF 338/5
Umgestaltung der Lyoner Straße hier: Zwischen Einmündung Goldsteinstraße bis zur Lyoner Straße als Verlängerung der Adolf-Miersch-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 936 entstanden aus Vorlage: OF 225/5 vom 13.10.2016 Betreff: Umgestaltung der Lyoner Straße hier: Zwischen Einmündung Goldsteinstraße bis zur Lyoner Straße als Verlängerung der Adolf-Miersch-Straße Der Magistrat wird gebeten, eine Umgestaltung der Lyoner Straße zwischen Einmündung Goldsteinstraße bis zur Lyoner Straße als Verlängerung der Adolf-Miersch-Straße zu planen, die u. a. die folgenden Elemente enthalten soll: 1. Aufhebung der trennenden Wirkung der Lyoner Straße in dem o. g. Abschnitt; 2. Berücksichtigung der Führung einer Ringbuslinie. Begründung: Mit der Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 885 - Hahnstraße in 2014 und des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße in 2016 ist der Weg zur Umwandlung der Bürostadt Niederrad in ein Wohn- und Büroviertel frei gemacht worden. Der o. g. Abschnitt der Lyoner Straße hat jedoch eine enorme trennende Wirkung. Bei einer Umgestaltung muss diese trennende Wirkung aufgehoben werden und zugleich muss ausreichend Platz bleiben, um beispielsweise eine Ringbuslinie dort führen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 517 Aktenzeichen: 66 0
Schaffung eines Quartiersplatzes im Bereich des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 881 entstanden aus Vorlage: OF 224/5 vom 13.10.2016 Betreff: Schaffung eines Quartiersplatzes im Bereich des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo im Bereich des Bebauungsplan s Nr. 872 - Lyoner Straße ein Quartiersplatz angelegt werden kann. Begründung: Mit der Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 885 - Hahnstraße in 2014 und des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße in 2016 ist der Weg zur Umwandlung der Bürostadt Niederrad in ein Wohn- und Büroviertel freigemacht worden. Ein Wohn- und Büroviertel braucht nach Ansicht des Ortsbeirates jedoch einen Quartiersplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 00
Festlegung des weiteren Grundschulstandortes im Bereich der Bürostadt Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 880 entstanden aus Vorlage: OF 222/5 vom 13.10.2016 Betreff: Festlegung des weiteren Grundschulstandortes im Bereich der Bürostadt Niederrad Der Magistrat wird gebeten, sich zeitnah auf den Standort für die weitere Grundschule im Bereich der Bürostadt Niederrad festzulegen. Begründung: Mit der Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 885 - Hahnstraße in 2014 und des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße in 2016 ist der Weg zur Umwandlung der Bürostadt Niederrad in ein Wohn- und Büroviertel freigemacht worden. Es ist zu erwarten, dass dort auch Familien mit Kindern im Grundschulalter hinziehen werden. Der Weg zur Frauenhofschule und zur Friedrich-Fröbel-Schule ist den Kindern nicht zuzumuten, außerdem werden beide Schulen nicht noch zusätzliche Kinder aufnehmen können, da die Kapazitätsgrenze nahezu erreicht ist (vgl. Datenteil zum integrierten Schulentwicklungsplan, S. 147 und S.156 f.). Aus diesem Grund muss sich zeitnah auf ein Grundstück festgelegt werden, und es muss zeitnah mit den Planungen zur Errichtung der Grundschule begonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 474 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 40 1
Lichtinstallation unter der S-Bahn-Brücke Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 887 entstanden aus Vorlage: OF 235/5 vom 20.10.2016 Betreff: Lichtinstallation unter der S-Bahn-Brücke Niederrad Der Magistrat wird gebeten, die bereits geplante Lichtinstallation in Niederrad unter der S-Bahn-Brücke, Lyoner Straße, anzubringen. Begründung: Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Bahnnutzerinnen und Bahnnutzer berichten, dass die S-Bahn-Unterführung in der Lyoner Straße, besonders in den Abendstunden, beängstigend und beunruhigend wirkt. Durch die Lichtinstallation würde dieser bedrückende Eindruck verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 366 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 45
Sicherheit in der Bahnunterführung Goldsteinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 569 entstanden aus Vorlage: OF 92/5 vom 16.06.2016 Betreff: Sicherheit in der Bahnunterführung Goldsteinstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Bahnunterführung Goldsteinstraße durch Maßnahmen wie Ausbesserung des Fahrbahnbelags, Verbreiterung der Bürgersteige und/oder Einbahnregelungen (ggf. mit Ampeln) für eine deutliche Steigerung der Sicherheit vor allem für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer zu sorgen. Der Magistrat wird zudem gebeten, die geeigneten Maßnahmen zeitnah vor der Erneuerung und Erweiterung der Brücke durch die Deutsche Bahn AG durchzuführen. Begründung: Die Gefahrensituation für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Bahnunterführung Goldsteinstraße ist nach wie vor erheblich. Die Straße ist vor, unter und nach der Brücke eine reine Buckelpiste. Zudem sind die Bürgersteige unter der Brücke zu schmal, bei Regenwetter werden die Passantinnen und Passanten nass gespritzt, Radfahrerinnen und Radfahrer werden durch überholende Autos und den schlechten Zustand der Straße gefährdet. Für den Zustand der Straße und die Verkehrsregelung ist die Stadt zuständig. Mit dem Beginn der Baumaßnahmen durch die Deutsche Bahn AG ist wohl erst 2019 zu rechnen, somit ist deren Abschluss erst weit im nächsten Jahrzehnt absehbar. Eine Entschärfung der Verkehrssituation unter der Eisenbahnbrücke muss zeitnah in Angriff genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1737 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrsspiegel in der Straße Am Wiesenhof im Bereich der katholischen Kirche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 437 entstanden aus Vorlage: OF 139/6 vom 06.08.2016 Betreff: Verkehrsspiegel in der Straße Am Wiesenhof im Bereich der katholischen Kirche Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Am Wiesenhof im Bereich der spitzwinkligen Abbiegung in Höhe der katholischen Kirche einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in Fahrtrichtung Westen, d. h. in der Gegenrichtung zur Einbahnstraße, den aus der Goldsteinstraße kommenden vorfahrtsberechtigten Verkehr sehen können und umgekehrt. Begründung: Die Straße Am Wiesenhof ist eine Einbahnstraße, in der Radfahrerinnen und Radfahrer gegen die Einbahnstraße fahren dürfen. Dabei können sie aber den Verkehr aus der Goldsteinstraße aufgrund der spitzwinkligen Abbiegung nicht sehen. Mit einem Verkehrsspiegel kann diese Situation entschärft werden. Die Maßnahme geht auf eine Anregung der Bürgerinitiative Goldstein und der Siedlergemeinschaft Goldstein zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1580 Antrag vom 07.04.2017, OF 353/6 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1510 Aktenzeichen: 66 7
Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Wann wird er gepflanzt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 122/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Wann wird er gepflanzt? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Wieso wurde im Winter 2015/2016 entgegen der ursprünglichen Ankündigung nicht damit begonnen, Bäume und Sträucher für einen Auwald am Goldsteiner Mainufer zu pflanzen? 2. Wird die Anpflanzung nun im Winter 2016/2017 komplett vollendet, oder verzögert sich der Zeitplan? 3. Welche Gehölze werden gepflanzt (Baumarten, Straucharten)? Begründung: "20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen... Im Winter, noch vor dem Frost, werde ein Teil der Bäume und Büsche gepflanzt. Nach dem der nicht mehr genutzte Brunnen zurückgebaut worden sei, würden die verbleibenden Bäume gepflanzt, wieder vor dem Frost, im Winter des kommenden Jahres." Dies war am 16. Oktober 2015 der Frankfurter Rundschau zu entnehmen. Wie bei einer Ortsbesichtigung festgestellt werden musste, ist aber im Winter 2015/2016 entgegen der Ankündigung keine Anpflanzung erfolgt. Es stellt sich daher die Frage, wie es weiter geht und ob im kommenden Winter nun mit einer Anpflanzung zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 103 2016 Die Vorlage OF 122/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMinderung der Gefahrensituation für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer an der Wendemöglichkeit für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf der Lyoner Straße auf Höhe der AralTankstelle
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 93/5 Betreff: Minderung der Gefahrensituation für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer an der Wendemöglichkeit für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf der Lyoner Straße auf Höhe der Aral-Tankstelle Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die aktuelle Gefahrensituation für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an der Wendemöglichkeit für Kraftfahrer*innen auf der Lyoner Straße auf Höhe der Aral-Tankstelle zu prüfen und diese durch geeignete Maßnahmen wie der Installation von Zebrastreifen und/oder eines zusätzlichen Weges für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen über die Gleise zu entschärfen. Begründung: Bewohner*innen und Arbeitnehmer*innen der Bürostadt Niederrad haben kaum Möglichkeiten, die Lyoner Straße zu überqueren. Es gibt so gut wie keine ausgewiesenen Übergangsmöglichkeiten außer an der Haltestelle Bürostadt Niederrad. So nutzen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen die Wendemöglichkeiten für Kraftfahrer*innen, um auf die jeweils andere Straßenseite zu gelangen. An der o.g. Stelle kommt es häufig zu Unfällen. Die Nutzer*innen der Wendemöglichkeit müssen zusätzlich auch die Gefahr einer vorbeifahrenden Straßenbahn beachten. Das Anbringen von Zebrastreifen und/oder eines zusätzlichen Weges für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen über die Gleise könnten Maßnahmen sein, um die Situation übersichtlicher zu gestalten und die Gefahrensituation zu verringern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 93/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 93/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 93/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 93/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 50 am Niederräder und Schwanheimer Ufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 96/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder und Schwanheimer Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder und Schwanheimer Ufer bis mindestens zur Autobahnauffahrt der A5, die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Straßen Niederräder und Schwanheimer Ufer trennen Niederrad inkl. Bürostadt von den Erholungsflächen, Rad- und Fußgängerwegen am Main. Entsprechend häufig werden die genannten Straßen von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum Überqueren genutzt. Zusätzlich biegen sowohl von den Vereinen und Kleingärten am Main und aus Niederrad und der Bürostadt Kraftfahrer*innen auf die hoch frequentierte Uferstraße ein. Das Unfallrisiko ist entsprechend hoch. Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, wie im neuen Koalitionsvertrag für Hauptverkehrsstraßen generell vorgesehen, würde die Situation deutlich entschärfen. Zusätzlich wird durch die geringere Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen die Umwelt entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 96/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenEntfernung der Plakatwände in der Bahnunterführung Goldsteinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 140 entstanden aus Vorlage: OF 30/5 vom 18.05.2016 Betreff: Entfernung der Plakatwände in der Bahnunterführung Goldsteinstraße Vorgang: OM 33/11 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Plakatwände in der Bahnunterführung Goldsteinstraße entfernt werden. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, wonach die Unterführung für zu Fuß Gehende wiederholt nicht passierbar war, weil von den Wänden heruntergerissene Plakate den Gehweg versperrten, sodass Fußgänger zum Passieren auf die Fahrbahn treten mussten. Angesichts der Enge der Unterführung ist dies viel zu gefährlich und für Behinderte eventuell gar nicht möglich. Der Ortsbeirat hatte schon in seiner Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 33, darum gebeten. Der Magistrat setzte seinerzeit lediglich eine Versetzung der Plakatwände durch. Diese Maßnahme war offensichtlich nicht ausreichend. Es ist daher die vollständige Beseitigung der Anschlagflächen zu veranlassen. Gehweg Unterführung Goldsteinstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 33 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1223
Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Goldsteinstraße/Ecke Kniebisstraße zur besseren Übersicht
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 138 entstanden aus Vorlage: OF 28/5 vom 13.05.2016 Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Goldsteinstraße/Ecke Kniebisstraße zur besseren Übersicht Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Goldsteinstraße/Ecke Kniebisstraße zur besseren Übersicht, hauptsächlich für Autofahrer, ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Begründung: Autofahrer, die aus dem Parkplatz am Saalbau in Niederrad nach rechts in die Goldsteinstraße herausfahren, haben durch parkende Autos des Öfteren eine sehr schlechte Sicht auf den Autoverkehr, der von links kommt. Die Autofahrer sind gezwungen, auf die Straße herauszufahren und behindern dadurch Fußgänger. Außerdem erhöhen Fahrradfahrer, die gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße fahren dürfen, zusätzlich die Gefahrensituation, da sie die Fahrbahn weiter verengen. Ein Verkehrsspiegel, möglicherweise angebracht am Straßennamenschild Goldsteinstraße/Ecke Kniebisstraße, würde den aus dem Parkplatz herausfahrenden Autofahrern die Übersicht deutlich erhöhen und damit die Engstelle entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1125 Antrag vom 22.09.2016, OF 182/5 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.10.2016, OIB 41 Aktenzeichen: 66 7
Einspruch gegen Planänderungsverfahren III-2016-10 zum Bebauungsplan Nr. 872 - „Lyoner Straße“ - Keine Gemeinbedarfsnutzung für TSG Gelände
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2016, OF 25/5 Betreff: Einspruch gegen Planänderungsverfahren III-2016-10 zum Bebauungsplan Nr. 872 - "Lyoner Straße" - Keine Gemeinbedarfsnutzung für TSG Gelände Der Ortsbeirat bittet den neu gewählten Magistrat, beim Regionalverband gegen den Teil des Planänderungsverfahrens Einspruch zu erheben, der aufgrund des Bebauungsplans B872 "Lyoner Straße" eine Änderung der Flächennutzung des von der TSG Niederrad genutzten Teil-Geländes von einer Fläche für Erholung, Sport und Freizeit in eine Gemeinbedarfsfläche notwendig macht, weil diese Fläche laut Begründung des oben genannten Baufstellungsbeschlusses künftig für eine Grund- oder weiterführende Schule vorgesehen sein soll. Die ursprüngliche Flächennutzung Erholung, Sport und Freizeit soll für diesen Teil-Bereich erhalten bleiben. Begründung: In der Begründung zum Bebauungsplan 872 "Lyoner Straße" ist eine Grund- oder weiterführende Schule auf einem Teil des von der TSG Niederrad genutzten Geländes vorgesehen. Dieses Gelände liegt inmitten der Nachtschutzzone des Frankfurter Flughafens und grenzt unmittelbar an die Tagschutzzone 2 an. Das heißt, es handelt sich hierbei um Siedlungsbeschränkungsgebiet. Der Gesetzgeber untersagt es, in diesem Bereich Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäuser zu bauen. Dieser Schutz dient der Gesundheit. Aus diesem Grund erscheint es fragwürdig, dass nun über ein Planänderungsverfahren von einer Fläche für Erholung, Sport und Freizeit in eine Gemeinbedarfsfläche eine Ausnahmeregelung für dieses Gelände vorbereitet werden soll. Darüber hinaus würde mit der Planänderung den Bürgern der Stadt Frankfurt eine wertvolle Sportfläche verloren gehen. Gerade mit Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in der Bürostadt, die mittelfristig 10.000 neue Bewohner des Stadtteils mit sich bringen werden, besteht eine große Notwendigkeit, diese Fläche weiterhin für Sport vorzusehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass das derzeit auf 23.000 Bewohner ausgelegte Sportangebot der Niederräder Vereine bei dem geplanten Wachstum noch ausreichend sein wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 25/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenSanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2016, OF 22/5 Betreff: Sanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, welche kurzfristigen Maßnahmen auf dem Sportgelände der TSG Niederrad zu realisieren sind, um den Sportbetrieb zu optimieren und zu verbessern und ob die Sanierung des Tennenplatzes als Kunstrasenplatz eine solche Möglichkeit darstellt. Begründung: Der Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die TSG Niederrad ist der nächstgelegene Sportverein für die Bürostadt Niederrad in der zeitnah 10.000 neue Bürger wohnen werden. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, Angebote der TSG auf annehmbaren Flächen zu nutzen. Der Sportverein bekommt durch die Sanierung in einen Kunstrasenplatz zudem die Möglichkeit, neue Mitglieder zu werben und das Sportangebot auch in den Wintermonaten aufrecht zu erhalten. Eine Auslagerung der TSG Niederrad auf ein anderes Gelände ist ausdrücklich keine geeignete Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 22/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherstellung des Spielbetriebes der TSG Niederrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2016, OF 21/5 Betreff: Sicherstellung des Spielbetriebes der TSG Niederrad Vorgang: ST 1376/14 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, I. welche kurzfristigen und II. welche langfrstigen Maßnahmen geplant sind, um einen adäquaten Spielbetrieb für die TSG Niederrad zu gewährleisten. Begründung: Der Tennenplatz und der Rasenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße befinden sich in einem mangelhaften Zustand. Bei Regen stehen Pfützen auf dem Tennenplatz und dieser ist somit nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Der Sommerspielbetrieb 2016 findet idR auf dem Rasenplatz statt. Der Winterspielbetrieb hingegen findet wieder auf dem Tennenplatz statt. Um den Spielbetrieb für die TSG Niederrad aufrechtzuerhalten, ist es unabdingbar, dass dem Verein kurzfristige und langfristige Maßnahmen aufgezeigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1376 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 38 2016 Die Vorlage OF 21/5 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt lautet: "Der Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die TSG Niederrad ist der nächstgelegene Sportverein für die Bürostadt Niederrad in der zeitnah 10.000 neue Bürger wohnen werden. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, Angebote der TSG auf annehmbaren Flächen zu nutzen. Der Sportverein bekommt durch die Sanierung in einen Kunstrasenplatz zudem die Möglichkeit, neue Mitglieder zu werben und das Sportangebot auch in den Wintermonaten aufrechtzuerhalten. Eine Auslagerung der TSG Niederrad auf ein anderes Gelände ist ausdrücklich keine geeignete Maßnahme." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGeruchsbelästigung durch das Klärwerk Niederrad hier: Gutachten offenlegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 29 entstanden aus Vorlage: OF 2/6 vom 29.03.2016 Betreff: Geruchsbelästigung durch das Klärwerk Niederrad hier: Gutachten offenlegen Der Magistrat wird gebeten, das Gutachten zur Geruchsbelästigung durch das Klärwerk Niederrad, welches dem Stadtschulamt laut einem Presseartikel in der Frankfurter Neuen Presse vom 22.02.2016 vorliegt, dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Begründung: In dem genannten Presseartikel der Frankfurter Neuen Presse wird im Zusammenhang mit der kurzfristigen Verlagerung des vorläufigen Schulstandorts der Kooperativen Gesamtschule in Niederrad der Sprecher des Bildungsdezernats mit den Worten zitiert: "Wir wollten eigentlich eine Lösung, die sicherstellt, dass wir aus dem Provisorium direkt in den endgültigen Standort ziehen können". Weiter heißt es in dem Presseartikel: "Deshalb hatte man auch ein Grundstück in der Goldsteinstraße 235 - zwischen Kläranlage und Autobahn - präferiert, wenn nicht in letzter Sekunde noch ein Gutachten aufgetaucht wäre, dass doch eine zu hohe Geruchsbelästigung für die Kinder aufzeigte." Deshalb ist der vorläufige Standort der Kooperativen Gesamtschule in Niederrad kurzfristig zur Außenstelle der Salzmannschule verlagert worden. Dieses kurzfristig erschienene Gutachten zur Geruchsbelästigung durch das Klärwerk Niederrad ist dem Ortsbeirat 6 bisher nicht bekannt. Der Presseartikel der Frankfurter Neuen Presse vom 22.02.2016 ist unter http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kein-Platz-kein-Br andschutz;art675,1865913 abrufbar. Anlage 1 (ca. 105 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1036 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 270 Aktenzeichen: 61 0
Änderung des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße Herausnahme der Schule auf dem von der TSG Niederrad genutzten Gelände
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2016, OF 8/5 Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße Herausnahme der Schule auf dem von der TSG Niederrad genutzten Gelände Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das von der TSG Niederrad genutzte Gelände im Bebauungsplan 872 "Lyoner Straße" nicht für eine Grund- oder weiterführende Schule vorzusehen und den Bebauungsplan dahingehend zu ändern. Begründung: Nach wie vor ist im Bebauungsplan 872 "Lyoner Straße" eine Grund- oder weiterführende Schule auf dem von der TSG Niederrad genutzten Gelände vorgesehen. Die in den letzten Monaten geführte Diskussion um einen geeigneten Standort der Schule hat gezeigt, dass es keinesfalls sinnvoll ist, eine Schule im Siedlungsbeschränkungsgebiet zu planen. Daher ist es dringend erforderlich, den Bebauungsplan 872 zu ändern, um für diese Fläche gegebenenfalls andere Nutzungen möglich zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 29.04.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 8/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 8/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2016, OF 9/5 Betreff: Sanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad schnellstmöglich als Kunstrasenplatz zu sanieren. Begründung: Der Tennenplatz auf dem Sportgeländer der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Bereits in einem Antrag vom 18.07.2014 wurde eine Sanierung angeregt - ohne Ergebnis. Die TSG Niederrad ist der nächstgelegene Sportverein für die Bürostadt Niederrad in der zeitnah 10.000 neue Bürger wohnen werden. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, Angebote der TSG auf annehmbaren Flächen zu nutzen. Der Sportverein bekommt durch die Sanierung in einen Kunstrasenplatz zudem die Möglichkeit, neue Mitglieder zu werben und das Sportangebot auch in den Wintermonaten aufrecht zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 29.04.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 9/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenMüllbehälterangebot rund um die Carl-von-Weinberg-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4655 entstanden aus Vorlage: OF 1512/6 vom 30.09.2015 Betreff: Müllbehälterangebot rund um die Carl-von-Weinberg-Schule Vorgang: V 4/11 OBR 6; ST 841/11 1. Der Magistrat wird erneut gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob weitere Müllbehälter rund um die Carl-von-Weinberg-Schule angebracht werden können. Hierbei sind der behälterfreie Parkplatz (Zufahrt über die Straßburger Straße) entlang der Kleingartenanlage und der Sportanlage, der behälterfreie Weg von der Straßenbahnhaltestelle "Waldau" bis zum Zebrastreifen in der Straßburger Straße und der behälterfreie Weg von der Bushaltestelle "Waldau/Goldsteinstraße" zur Schule zu überprüfen. 2. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Carl-von-Weinberg-Schule den Schülern nochmals den Umgang mit dem Müll im Unterricht näherbringt. 3. Um die Schule dabei zu unterstützen, ist nach der ggf. vorgenommenen Aufstellung weiterer Müllbehältnisse ein richtiger Plan der vorhandenen Müllbehältnisse zu übermitteln. Dieser soll den Schülern beka nnt gemacht werden. 4. Ggf. könnte die Carl-von-Weinberg-Schule ein "Müllprojekt" starten und hierbei Müllsammelaktionen durchführen. Begründung: Trotz der Anbringung eines weiteren Müllbehälters im Jahr 2011 (ST 841) bleibt die Situation der Vermüllung rund um die Carl-von-Weinberg-Schule den Anwohnern nach unbefriedigend. Die Schule hat über 1.000 Schüler, welche auf unterschiedlichen Wegen die Schule erreichen. Einige Schüler (ältere Jahrgänge) halten sich während der Pausen auf dem o. g. Parkplatz auf und haben dort keine Möglichkeit, ihren Müll in entsprechende Behältnisse zu werfen. Stattdessen findet er sich rund um die Schule in den Grünanlagen oder bei den Anwohnern vor der Haustür wieder. Der angefügte "Plan" zeigt die aktuell vorhandenen Behältnisse (Smileys) und weitere mögliche Standorte (Sterne). Mit Sicherheit sind nicht nur die Schüler Verursacher des anfallenden Mülls, nach Auskunft der Anwohner verursachen sie jedoch einen beträchtlichen Teil. (Quelle: Google) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.05.2011, V 4 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2011, ST 841 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 228 Aktenzeichen: 79 4
Goldstein: Parksituation Ecke Straßburger Straße/Am Försterpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4452 entstanden aus Vorlage: OF 1454/6 vom 20.08.2015 Betreff: Goldstein: Parksituation Ecke Straßburger Straße/Am Försterpfad Der Magistrat wird gebeten, die Parksituation an der Ecke Straßburger Straße/ Am Försterpfad neu zu beordnen. Begründung: In letzter Zeit häufen sich Beschwerden der Anwohner, dass immer mehr Lkws und Abschleppwagen von Firmen die vorhandenen Pkw-Parkplätze belegen. Die Anwohner sind dadurch gezwungen, weit abgelegene Parkplätze (bei der örtlich angespannten Parkplatzsituation) zu suchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1626 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4248 entstanden aus Vorlage: OF 1103/5 vom 07.06.2015 Betreff: Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer Der Magistrat wird gebeten, am Schwanheimer Ufer die Lichtzeichenanlage in Höhe der Autobahnauffahrt mit einer kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auszustatten. Begründung: Bedauerlicherweise ist das Schwanheimer Ufer häufig der Ort für Verkehrsunfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. In den letzten acht Jahren waren drei Verkehrstote zu beklagen. Der Ortsbeirat erhofft sich eine verbesserte Verkehrsdisziplin durch die Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1469 Aktenzeichen: 32 4
Vorlage des Stadtteilverkehrsplanes Niederrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 1102/5 Betreff: Vorlage des Stadtteilverkehrsplanes Niederrad Vorgang: ST 1406/14 Der OBR fragt den Magistrat, wann der schon seit 2005 in Bearbeitung befindliche Stadtteilverkehrsplan Niederrad fertig gestellt ist und im Zusammenhang damit, wann die Vorstellung der Verkehrsführung in der Triftstraße/Adolf-Miersch-Straße sowie die Radwegeführung dem OBR zur Beratung vorgelegt werden. Begründung: Die Forderung eines Stadtteilverkehrsplans für Niederrad und damit verbunden für eine geänderte Verkehrsführung mit Linksabbiegemöglichkeiten, besseren Bedingungen für den Radverkehr, Reduzierung der Geschwindigkeiten in der Achse Triftstraße - Adolf-Miersch-Straße - Lyoner Straße bestehen schon seit vielen Jahren. Die Überlegung, einen Verkehrsplan für diesen Bereich von Niederrad zu erstellen, kam vor allem im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Autobahnabfahrt in der Straßburger Straße auf. Inzwischen ist die Anschlussstelle fertiggestellt. Außerdem werden momentan mehrere Wohngebäude u.a. in der Lyoner Straße und Hahnstraße erbaut oder sind geplant. Einige sind schon fertiggestellt und bewohnt. Das erfordert eine bewohnerfreundliche Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer. Zuletzt hatte der OBR die Vorlage im Juli 2014 angemahnt. In der ST 1406 vom Oktober 2014 wurde der Abschluss der Planung für Ende 2014 angekündigt. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1406 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1377 2015 Die Vorlage OF 1102/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenTempo 50 am Niederräder Ufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2015, OF 1106/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer 1. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass von der Unterführung der A 5 bis zur Deutschordensstraße die Höchstgeschwindigkeit auf 50 Km/h festgesetzt wird. 2. Überdies bitten wir zu prüfen und zu berichten an welchen Einmündungen es sinnvoll ist, Ampelanlagen zu errichten. Begründung: Das Schwanheimer Ufer ist eine der am stärksten frequentierten Straßen Frankfurts. Das Unfallrisiko der Zu-und Abfahrten der Autobahn und der einmündenden Straßen ist hoch. Vor kurzem war ein Todesopfer auf der Höhe der A5 zu beklagen. Auffahrunfälle in diesem Bereich sind nicht selten. Eine Tempo 50-Zone wird das Sicherheitsrisiko entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Herr Kehrmann gegen SPD und Frau Hofmann (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenGoldsteinpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4156 entstanden aus Vorlage: OF 1374/6 vom 18.05.2015 Betreff: Goldsteinpark Vorgang: OM 2672/08 OBR 06; EA 137/08 OBR 6; ST 692/09; V 633/13 OBR 6; ST 764/13; V 1009/14 OBR 6; ST 1116/14 Der Magistrat wird gebeten, die vorhandene Beleuchtung des Hauptweges im Goldsteinpark (Verbindungsweg zwischen Tannenkopfweg und Goldsteinstraße) schnellstmöglich instand zu setzen. Die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung ist darüber hinaus regelmäßig zu überprüfen. Außerdem ist die Planung für die Erneuerung der Wege und der Beleuchtungsanlage sowie für die Umsiedlung der Pfadfinder und der damit verbundenen Renaturierung des ehemaligen Betriebshofs im Goldsteinpark alsbald vorzulegen. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, eine Planung in obigem Sinne vorzulegen (bspw. OM 2672, EA 137, V 633 oder V 1009). Bisher wurde der Ortsbeirat immer wieder vertröstet (bspw. ST 692, ST 764 oder ST 1116), letztmalig im Übrigen auf das Jahr 2015. Die vorhandene Beleuchtung des Hauptweges im Goldsteinpark ist allerdings an einigen Stellen defekt. Dadurch ist bei Dunkelheit der Verbindungsweg zwischen Tannenkopfweg und Goldsteinstraße ungenügend ausgeleuchtet. Da die Wegeverbindung von vielen Bürgern genutzt wird, sollte zumindest für die hoffentlich nun nur noch kurzfristige Planungszeit der Erneuerung der Beleuchtungsanlage eine einigermaßen funktionierende Ausleuchtung des Hauptweges gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2008, OM 2672 Etatanregung vom 02.12.2008, EA 137 Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 692 Auskunftsersuchen vom 19.02.2013, V 633 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 764 Auskunftsersuchen vom 06.05.2014, V 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1116 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1159 Aktenzeichen: 67 0
Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer schwerer Verkehrsunfälle am Schwanheimer Ufer sowie an den Auffahrten und an der Abfahrt von der Bundesautobahn A.5
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2015, OF 1380/6 Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer schwerer Verkehrsunfälle am Schwanheimer Ufer sowie an den Auffahrten und an der Abfahrt von der Bundesautobahn A 5 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgrund der aktuellen Ereignisse gebeten, unter Beteiligung des teilweise zuständigen Ortsbeirats 5 zu prüfen und zu berichten durch welche Maßnahmen an o. g. Kreuzungen (s. Anlage) mehr Sicherheit geschaffen werden kann. Folgende Vorschläge sind in die Prüfung einzubeziehen und zu bewerten. 1. die Aufstellung von festinstallierten Blitzanlagen in alle Richtungen, 2. der Kontrolle von Rotphasen der Ampelanlagen durch diese Blitzanlagen, 3. Überprüfung der Ampelschaltung und besonders der Umschaltphasen der Ampelanlagen, 4. den Umbau der Kreuzung in einen Kreisverkehr. Begründung: In den letzten Jahren kam es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen an den o. g. Kreuzungen. Immer wieder wurde und wird zu schnell gefahren und bzw. oder die Rotphase einer Ampelanlage missachtet. Die bisher getroffenen Maßnahmen haben leider nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt, sodass härtere und effektivere Maßnahmen ergriffen müssen, um die Verkehrssünder und besonders etwaige unbeteiligte Dritte zu schützen. Anlage: (Quelle:https://www.google.de/maps/ place/Schwanheimer+Ufer,+Frankfurt+am+Main/@50.0882746,8.6179249,278m/data=!3m1 ! 1e3!4m2!3m1!1s0x47bd0a4982d55083:0x9815194d37daf6a1) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1357 2015 Die Vorlage OF 1380/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBlendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4085 entstanden aus Vorlage: OF 1063/5 vom 07.04.2015 Betreff: Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt Vorgang: ST 738/12 Der Magistrat wird gebeten, am Niederräder Mainufer in Höhe der Bürostadt zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße auf dem Fuß- und Radweg einen Blendschutz zu installieren. Begründung: Entlang des Niederräder Ufers, zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße, fahren Radfahrerinnen und Radfahrer und laufen Fußgängerinnen und Fußgänger in beiden Richtungen auf der nördlichen Seite des Schwanheimer Ufers. Wer stadteinwärts unterwegs ist, wird insbesondere während der dunklen Jahreszeiten durch entgegenkommende, stadtauswärts fahrende Kraftfahrzeuge geblendet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Einen Blendschutz sieht der Ortsbeirat als dringend geboten an. In seiner Stellungnahme vom 21.05.2012, ST 738, spricht sich der Magistrat gegen einen besonderen Blendschutz aus, da es sich vor Ort um keine Besonderheit handele. Der Ortsbeirat ist hier anderer Meinung. Gerade hier handelt es sich um eine besondere Verkehrssituation, denn Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind gezwungen, den linksseitigen Weg in beide Richtungen zu nutzen und sind somit der Blendwirkung des stadtauswärts fahrenden Kraftverkehrs in besonderer Weise ausgesetzt. Der Magistrat ist darüber hinaus der Ansicht, die Leitplanke sowie die Hecke würden einen ausreichenden Blendschutz bieten. Auch hier ist der Ortsbeirat anderer Meinung. Radfahrende sind, wenn sie auf dem Sattel sitzen, in der Regel zu hoch positioniert, um vom Blendschutz der Leitplanke und der Hecke zu profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1078 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrskonzept für Goldstein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4031 entstanden aus Vorlage: OF 1307/6 vom 18.03.2015 Betreff: Verkehrskonzept für Goldstein Vorgang: OM 4636/10 OBR 6; OM 776/12 OBR 6; ST 1237/12; OM 2285/13 OBR 6; OA 469/14 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, das vom Ortsbeirat eingeforderte Verkehrskonzept für Goldstein demnächst im Bürgerhaus Goldstein vorzustellen. Hierbei ist auch auf die Pläne zur Wohnbebauung nördlich der Straßburger Straße sowie die Autobahnabfahrt einzugehen. Ebenfalls erwartet der Ortsbeirat eine detaillierte Vorstellung der Verkehrsströme, die über Jahre durch Verkehrszählungen ermittelt wurden. Wünschenswert wären alternative Lösungsansätze, um die Verkehrsproblematik rund um den Tannenkopfweg in Goldstein in den Griff zu bekommen. Begründung: Der Ortsbeirat wünscht sich seit Jahren, dass die städtischen Verkehrsplaner Lösungsansätze bzw. alternative Vorschläge zur aktuellen Verkehrssituation insbesondere rund um den Tannenkopfweg erarbeiten, um damit auf die Bürgerinnen und Bürger in Goldstein zugehen zu können. Letztlich sollen diese die Möglichkeit haben, die erarbeiteten Lösungen zu würdigen. Über die zuständigen Mandatsträger ist das Meinungsbild dann an den Magistrat zu leiten, welche Lösungen weiter verfolgt werden sollen. Eine stark verkürzte Würdigung des Magistrats entsprechend der Vorlage ST 1237 aus dem Jahr 2012 ("Bei Abwägung der Faktoren Bebauung, Straßenbreiten und Wohnumfeldsituation wird deshalb vorgeschlagen, an der derzeitigen Verkehrsführung, die sich seit Jahren bewährt hat, keine Änderungen durch Öffnung der Sperreinrichtungen vorzunehmen.") ist hierbei nicht ausreichend und auch nicht beantragt worden. Es sollten vielmehr mehrere Konzepte erarbeitet und im Bürgerhaus Goldstein zur Auswahl vorgestellt werden. Nachdem sich auch eine Entscheidung in der Frage der Wohnbebauung abzeichnet - das Planungsamt will die Pläne zur Bebauung demnächst in Goldstein vorstellen -, sollte anschließend nun auch das Verkehrskonzept für Goldstein vorgestellt werden. Im Übrigen wird auf die Vorlagen OM 4636, OM 776, OM 2285 sowie OA 469 verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4636 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 776 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1237 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2285 Anregung vom 18.02.2014, OA 469 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 332 Antrag vom 12.05.2016, OF 57/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 08.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Bahnunterführung Goldsteinstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2015, OF 1066/5 Betreff: Bahnunterführung Goldsteinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten vorhanden sind, um den Fußgängern in der Bahnunterführung Goldsteinstraße eine sicherere Nutzung zu ermöglichen. Begründung: Schon seit vielen Jahren gibt es Beschwerden der Niederräder wegen der Bahnunterführung Goldsteinstraße. Währenddessen für die Autofahrer in der engen Unterführung genügend Raum im Gegenverkehr bleibt, ist der Bürgersteig nur sehr schmal bemessen. Bei Regen kommt noch hinzu, dass die Straße große Pfützen aufweist. Das führt dazu, dass die Passanten auf dem Bürgersteig nicht unerheblich nass gespritzt werden. Nun ist zwar hinlänglich bekannt, dass die Bahn ab 2016 größere Baumaßnahmen durchführen wird, die vermutlich nach Abschluss zu einer besseren Situation für die Fußgänger an dieser Stelle führen wird. Diese Baumaßnahmen werden allerdings frühestens im nächsten Jahrzehnt abgeschlossen sein. Darum ist es notwendig, schon jetzt für eine zumindest provisorische Entschärfung an dieser Gefahrenstelle zu sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.06.2015, OF 1094/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1066/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 29.05.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1066/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1066/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1094/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, Frau Hofmann und Herr Kehrmann (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenAltglascontainer in der Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3908 entstanden aus Vorlage: OF 1038/5 vom 03.02.2015 Betreff: Altglascontainer in der Lyoner Straße Der Magistrat wird gebeten, den im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen entfernten Altglascontainer in der Lyoner Straße wieder aufzustellen. Als Standort wurde von der FES bei eine r Ortsbesichtigung der Parkstreifen gegenüber der Liegenschaft Lyoner Straße Nr. 11 etwas nördlich der Bushaltestellen vorgeschlagen. Begründung: Von in der Bürostadt Beschäftigten kam der Wunsch, die seinerzeit ersatzlos entfernten Altglascontainer wieder aufzustellen. Der vorgesehene Standort befindet sich inmitten des kleinen Einkaufszentrums und nahe den Bushaltestellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 589 Aktenzeichen: 66 5
Tagesgruppen mit sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten in der Straßburger Straße 21 erhalten
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2015, OA 603 entstanden aus Vorlage: OF 1271/6 vom 10.02.2015 Betreff: Tagesgruppen mit sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten in der Straßburger Straße 21 erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die 21 Betreuungsplätze in der Straßburger Straße 21 für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter, die eine besondere pädagogische Förderung benötigen, auch über den Sommer 2015 hinaus zu erhalten oder andernfalls den dort betreuten Kindern ein dementsprechend anderes Betreuungsangebot zu unterbreiten. Ferner wird der Magistrat darum gebeten darzulegen, warum diese Betreuungsplätze ersatzlos gestrichen werden sollen. Begründung: Die Einrichtung in der Straßburger Straße 21 bietet Eltern von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter, die eine besondere pädagogische Förderung brauchen, Betreuungsplätze mit besonderen sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten an. Diese Kinder können nicht in normalen Kinderbetreuungseinrichtungen untergebracht werden. Sie bedürfen z. B. aufgrund von Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Schulschwierigkeiten und anderen psychosozialen Problemen einer besonderen Betreuung, die in normalen Betreuungseinrichtungen nicht geleistet werden kann. Erst jetzt wurden die Eltern der dort betreuten Kindern davon unterrichtet, dass die Betreuungsplätze ab Sommer 2015 gestrichen werden sollen. Insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Betreuungssituation der Kinder und der damit verbundenen Schwierigkeit, einen entsprechenden alternativen Betreuungsplatz zu finden, wäre es erforderlich gewesen, die Eltern frühzeitig in derartige Überlegungen einzubeziehen. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es jedoch sehr wichtig, dass derartige Betreuungsangebote für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter in der Stadt erhalten bleiben. Denn diese Kinder können keine normalen bzw. nur eingeschränkt normale Betreuungsangebote wahrnehmen, was insbesondere dann erheblich wird, wenn die Kinder im Rahmen einer Ganztagsschule betreut werden. Für die konkret betroffenen Kinder muss in jedem Fall die Betreuung auch über den Sommer 2015 hinaus gewährleistet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.06.2015, B 228 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 18.02.2015 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 16.03.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 603 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5719, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 16.03.2015 Aktenzeichen: 40 4
Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.01.2015, OA 587 entstanden aus Vorlage: OF 1223/6 vom 08.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vorgang: OA 516/14 OBR 6; Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4745 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 911 auf die viergeschossige Bebauung zu verzichten. Die diesbezüglich von der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014 verabschiedeten Planungen werden nicht weiter verfolgt (vgl. § 4745). Begründung: Der Ortsbeirat hatte in seiner Sitzung am 03.06.2014 die Vorlage OA 516 einstimmig beschlossen und dabei gebeten, auf eine viergeschossige Planung der Bebauung zu verzichten. In der Vorlage OA 516 hieß es unter Ziffer 1.: "Die neue Bebauung orientiert sich nicht an der Bebauung südlich der Straßburger Straße, sondern richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 720, insbesondere dahin gehend, dass im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 911 nur Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zzgl. Dach erlaubt werden." Leider kam die Stadtverordnetenversammlung dem am 26.06.2014 aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht nach. In der Zwischenzeit hat sich nunmehr eine Bürgerinitiative aus Anwohnern gegründet, die viele Unterschriften gegen die geplante viergeschossige Bebauung gesammelt hat und diese auch übergeben will. Der Ortsbeirat bekundet mit diesem Antrag erneut seinen unveränderten Standpunkt daran, dass eine Planung mit viergeschossiger Bebauung nicht weiter verfolgt werden soll. Der Sinn und Zweck einer viergeschossigen Bebauung auf diesem kleinen Gebiet erschließt sich den Anwohnern und ihren Vertretern im Ortsbeirat nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.06.2014, OA 516 Antrag vom 18.10.2017, OF 500/6 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 587 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Piraten (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 587 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5680, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 00
Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2014, OA 576 entstanden aus Vorlage: OF 977/5 vom 12.11.2014 Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtteilgrenze und die Stadtbezirksgrenze zwischen Niederrad und Goldstein beziehungsweise Schwanheim nach Westen auf die Linie der Autobahn A 5 zu verschieben, sodass diese mit der Ortsbezirksgrenze zusammenfallen. Begründung: Es gibt in der Bevölkerung immer wieder Verwunderung und Anfragen, weil in den entsprechenden Karten und Stadtplänen die Stadtteilgrenze von Niederrad quer durch die Bürostadt verläuft. Auch die Stadtteilschilder an den Ost-West-Straßenverbindungen stehen beispielsweise am Schwanheimer Ufer in Höhe der Eisenbahnbrücke und in der Goldsteinstraße in Höhe der Hahnstraße. In Anbetracht dessen, dass in naher Zukunft in größerem Maße Wohnbevölkerung in diesem Gebiet ansässig sein wird, ist eine andere und nachvollziehbare Grenzziehung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2015, OA 586 Antrag vom 11.12.2014, OF 1235/6 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 179 Antrag vom 15.10.2016, OF 221/5 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 586 2015 1. Die Vorlage OA 576 wird unter Hinweis auf OA 586 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1235/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.01.2015, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (OA 576 und OA 586 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) NPD (OA 576 und OA 586 = vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5560, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 32 0
Wann wird mit der Sanierung der Sportanlage Hahnstraße begonnen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2014, OF 972/5 Betreff: Wann wird mit der Sanierung der Sportanlage Hahnstraße begonnen? In der 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013 wurde die Sanierung der Sportanlage Hahnstraße beschlossen. Der Ortsbeirat 5 hat der M 213 am 29.11.2013 ebenfalls zugestimmt. Zu dem damaligen Zeitpunkt ist von einer zügigen Umsetzung ausgegangen worden. Denn nach dem Umbau des Waldstadions zu einer reinen Fußballarena wurde die Sportanlage zum Bundes- und Landesstützpunkt der Leichtathletik in Frankfurt. Jedoch bietet die Sportanlage derzeit keine entsprechende Infrastruktur. Gleichzeitig verfügt Frankfurt seit dem Umbau des Waldstadions über keine Sportstätte mehr, auf der in der Sommersaison internationale oder auch nur nationale Leichtathletikwettkämpfe durchgeführt werden können. Da die Sanierung, mit der auch dieser Mangel beseitigt werden sollte, nun offensichtlich noch nicht in Angriff genommen wurde, haben erste Spitzensportler wie die langjährige Weltrekordhalterin im Hammerwerfen und Olympionikin Betty Heidler Frankfurt verlassen. Dies bedeutet einen schweren Verlust für die Sportstadt Frankfurt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1172 2014 Die Vorlage OF 972/5 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHerstellung der Querung vom Mainufer zur Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3557 entstanden aus Vorlage: OF 924/5 vom 22.09.2014 Betreff: Herstellung der Querung vom Mainufer zur Lyoner Straße Vorgang: ST 833/11 Der Magistrat wird aufgefordert, die in seiner Stellungnahme vom 11.07.2011, ST 833, zugesagte ebenerdige Querung über das Schwa nheimer Ufer zur Lyoner Straße baldmöglichst umzusetzen. Begründung: Laut Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833, sind die erforderlichen Mittel in Höhe von 124.000 Euro im Haushalt eingestellt, daher sollte die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 69 Antrag vom 08.11.2016, OF 250/5 Auskunftsersuchen vom 25.11.2016, V 258 Antrag vom 07.11.2018, OF 1076/5 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1059 Aktenzeichen: 66 2
Rasengleise Adolf-Miersch-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3363 entstanden aus Vorlage: OF 883/5 vom 30.06.2014 Betreff: Rasengleise Adolf-Miersch-Straße Der Magistrat wird gebeten, die VGF zu beauftragen, in der Adolf-Miersch-Straße zwischen der Kreuzung der Gerauer Straße und der Melibocusstraße die Schottergleise durch Rasengleise zu ersetzen. Dabei soll die vorhandene Bepflanzung des Randstreifens zwischen Gleis und Fahrbahn mit Sträuchern erhalten bleiben. Begründung: Bereits vor einigen Jahren wurde in dem Abschnitt zwischen Rennbahnstraße und Gerauer Straße ein Rasengleis hergestellt, was von der Bevölkerung als sehr positiv bewertet wird. Daher kam von Bürgern der Wunsch, auch den weiter westlich liegenden Abschnitt in gleicher Weise zu begrünen. Die dort vorhandenen Sträucher sollten dabei unbedingt erhalten bleiben, da sie das Erscheinungsbild der Straße deutlich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1288 Aktenzeichen: 92 14
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