Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße
Begründung
für das Radfahren gegen die Einbahnstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das 50 m lange Teilstück der Heinrich - Seliger Straße von der Stichstraße bis zur Einmündung in die Adolf-Miersch-Straße auch für den Radverkehr geöffnet werden kann. Das könnte in zwei Varianten geschehen: a) Erlauben des Rechtsabbiegens durch Aufstellung des Verkehrsschildes 205 (Vorfahrt achten) ohne Veränderung der LSA (Lichtsignalanlage) oder b) Erlauben des Querens der Kreuzung Richtung Norden durch Ergänzung der LSA. Begründung: Die Heinrich - Seliger Straße ist größtenteils bereits für den Radverkehr in beiden Richtungen geöffnet. Lediglich auf einem kurzen Teilstück von der letzten Stichstraße bis zur Einmündung Adolf-Miersch-Straße ist das Befahren Richtung Norden nicht erlaubt, weil man seinerzeit die Ampelanlage nicht ergänzen wollte. Es ist aber realitätsfern zu erwarten, dass Radfahrer, die die Heinrich-Seliger-Straße befahren, an der Stichstraße umkehren oder das Rad schieben, sondern sie ignorieren das Verbot für den kurzen Abschnitt und nutzen an der Kreuzung die Ampel gemeinsam mit den Fußgängern.