Tagesgruppen mit sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten in der Straßburger Straße 21 erhalten
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Anregung vom 10.02.2015, OA 603 entstanden aus Vorlage: OF 1271/6 vom 10.02.2015
Betreff: Tagesgruppen mit sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten in der Straßburger Straße 21 erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die 21 Betreuungsplätze in der Straßburger Straße 21 für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter, die eine besondere pädagogische Förderung benötigen, auch über den Sommer 2015 hinaus zu erhalten oder andernfalls den dort betreuten Kindern ein dementsprechend anderes Betreuungsangebot zu unterbreiten. Ferner wird der Magistrat darum gebeten darzulegen, warum diese Betreuungsplätze ersatzlos gestrichen werden sollen. Begründung: Die Einrichtung in der Straßburger Straße 21 bietet Eltern von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter, die eine besondere pädagogische Förderung brauchen, Betreuungsplätze mit besonderen sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten an. Diese Kinder können nicht in normalen Kinderbetreuungseinrichtungen untergebracht werden. Sie bedürfen z. B. aufgrund von Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Schulschwierigkeiten und anderen psychosozialen Problemen einer besonderen Betreuung, die in normalen Betreuungseinrichtungen nicht geleistet werden kann. Erst jetzt wurden die Eltern der dort betreuten Kindern davon unterrichtet, dass die Betreuungsplätze ab Sommer 2015 gestrichen werden sollen. Insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Betreuungssituation der Kinder und der damit verbundenen Schwierigkeit, einen entsprechenden alternativen Betreuungsplatz zu finden, wäre es erforderlich gewesen, die Eltern frühzeitig in derartige Überlegungen einzubeziehen. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es jedoch sehr wichtig, dass derartige Betreuungsangebote für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter in der Stadt erhalten bleiben. Denn diese Kinder können keine normalen bzw. nur eingeschränkt normale Betreuungsangebote wahrnehmen, was insbesondere dann erheblich wird, wenn die Kinder im Rahmen einer Ganztagsschule betreut werden. Für die konkret betroffenen Kinder muss in jedem Fall die Betreuung auch über den Sommer 2015 hinaus gewährleistet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6