Tagesgruppen mit sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten in der Straßburger Straße 21 erhalten
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 10.02.2015, OA 603 entstanden aus Vorlage:
OF 1271/6 vom
10.02.2015 Betreff: Tagesgruppen mit sozialpädagogischen und
heilpädagogischen Angeboten in der Straßburger Straße 21 erhalten
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die 21 Betreuungsplätze
in der Straßburger Straße 21 für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter, die
eine besondere pädagogische Förderung benötigen, auch über den Sommer 2015
hinaus zu erhalten oder andernfalls den dort betreuten Kindern ein dementsprechend anderes Betreuungsangebot zu unterbreiten.
Ferner wird der Magistrat darum gebeten darzulegen, warum diese
Betreuungsplätze ersatzlos gestrichen werden sollen. Begründung: Die Einrichtung in der Straßburger Straße 21 bietet
Eltern von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter, die eine besondere
pädagogische Förderung brauchen, Betreuungsplätze mit besonderen
sozialpädagogischen und heilpädagogischen Angeboten an. Diese Kinder können
nicht in normalen Kinderbetreuungseinrichtungen untergebracht werden. Sie
bedürfen z. B. aufgrund von Entwicklungsverzögerungen,
Wahrnehmungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Schulschwierigkeiten und
anderen psychosozialen Problemen einer besonderen Betreuung, die in normalen
Betreuungseinrichtungen nicht geleistet werden kann. Erst jetzt wurden die
Eltern der dort betreuten Kindern davon unterrichtet, dass die Betreuungsplätze
ab Sommer 2015 gestrichen werden sollen. Insbesondere vor dem Hintergrund der
besonderen Betreuungssituation der Kinder und der damit verbundenen
Schwierigkeit, einen entsprechenden alternativen Betreuungsplatz zu finden,
wäre es erforderlich gewesen, die Eltern frühzeitig in derartige Überlegungen
einzubeziehen. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es jedoch sehr wichtig, dass
derartige Betreuungsangebote für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter in der
Stadt erhalten bleiben. Denn diese Kinder können keine normalen bzw. nur
eingeschränkt normale Betreuungsangebote wahrnehmen, was insbesondere dann
erheblich wird, wenn die Kinder im Rahmen einer Ganztagsschule betreut werden.
Für die konkret betroffenen Kinder muss in jedem Fall die Betreuung auch über
den Sommer 2015 hinaus gewährleistet sein. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom
08.06.2015, B 228
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Versandpaket: 18.02.2015 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 16.03.2015, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 603 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER
und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5719, 38. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 16.03.2015 Aktenzeichen: 40 4