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Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4085 entstanden aus Vorlage: OF 1063/5 vom 07.04.2015

Betreff: Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt Vorgang: ST 738/12 Der Magistrat wird gebeten, am Niederräder Mainufer in Höhe der Bürostadt zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße auf dem Fuß- und Radweg einen Blendschutz zu installieren. Begründung: Entlang des Niederräder Ufers, zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße, fahren Radfahrerinnen und Radfahrer und laufen Fußgängerinnen und Fußgänger in beiden Richtungen auf der nördlichen Seite des Schwanheimer Ufers. Wer stadteinwärts unterwegs ist, wird insbesondere während der dunklen Jahreszeiten durch entgegenkommende, stadtauswärts fahrende Kraftfahrzeuge geblendet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Einen Blendschutz sieht der Ortsbeirat als dringend geboten an. In seiner Stellungnahme vom 21.05.2012, ST 738, spricht sich der Magistrat gegen einen besonderen Blendschutz aus, da es sich vor Ort um keine Besonderheit handele. Der Ortsbeirat ist hier anderer Meinung. Gerade hier handelt es sich um eine besondere Verkehrssituation, denn Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind gezwungen, den linksseitigen Weg in beide Richtungen zu nutzen und sind somit der Blendwirkung des stadtauswärts fahrenden Kraftverkehrs in besonderer Weise ausgesetzt. Der Magistrat ist darüber hinaus der Ansicht, die Leitplanke sowie die Hecke würden einen ausreichenden Blendschutz bieten. Auch hier ist der Ortsbeirat anderer Meinung. Radfahrende sind, wenn sie auf dem Sattel sitzen, in der Regel zu hoch positioniert, um vom Blendschutz der Leitplanke und der Hecke zu profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5