Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM
3037 entstanden aus Vorlage:
OF 778/5 vom
03.02.2014 Betreff: Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe
des Haardtwaldplatzes Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz die
sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für
den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben; 2. den Bereich Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und
das kurze Zwischenstück der Schwanheimer Straße zur Vereinheitlichung der
Tempobeschilderung in die umliegende Tempo-30-Zone zu integrieren. Für den von
der "Mainuferstraße" kommenden Kfz-Verkehr wird bereits vor der Einmündung in
die Schwanheimer Straße das Verkehrszeichen Nr. 274.1 (Beginn einer
Tempo-30-Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das
Niederräder Ufer das Verkehrszeichen Nr. 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) aufgestellt. Begründung: Zu 1.: Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht
möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des
Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr
aus Richtung Niederräder Brücke/Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie
Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca.
6 Metern ausreichend für eine Freigabe in beide Richtungen. Zu 2.: Im angesprochenen Bereich gibt
es auf kurzem Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen: a)
Tempo-30-Zone in der Schwanheimer Straße westlich und östlich des
Haardtwaldplatzes, b) Tempo 50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt
aus Richtung Mainufer sowie c) eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße
und der Trifelsstraße. Da die beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung
haben und an einen Spielplatz grenzen sowie zur Vereinheitlichung der
Beschilderung, ist eine Tempo-30-Zone rund um den Platz sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459
Antrag vom
03.11.2019, OF
1452/5
Anregung vom 22.11.2019, OA 501
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5
am 18.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1