Meine Nachbarschaft: Lyoner Straße
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Vorlagen
Schwanheim: Hänggasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3522 entstanden aus Vorlage: OF 685/6 vom 23.01.2023 Betreff: Schwanheim: Hänggasse Der Magistrat wird gebeten, die Straße Hänggasse, die sich unmittelbar zum neuen Fußgänger- und Radfahrerübergang zum Schwanheimer Ufer befindet, in einen Zustand zu versetzen, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Hänggasse benutzen können. Da die Gasse beidseitig über keine ordnungsgemäße Bürgersteige verfügt und die Straßenseiten permanent zugeparkt sind, müssen die Fußgänger und Radfahrer notgedrungen die Fahrbahnmitte benutzen. Begründung: Da der Übergang zum Main sehr gerne von Spaziergängern, Radfahrern, Schülern der KGS Niederrad sowie den Schulen von Sachsenhausen genutzt wird, wird die Straße häufiger benutzt als in früheren Jahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Website Deutsche Bank Park - Anfahrt und Parken im Lyoner Quartier aus Bereich „Service und Infos“ streichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3456 entstanden aus Vorlage: OF 627/5 vom 13.01.2023 Betreff: Website Deutsche Bank Park - Anfahrt und Parken im Lyoner Quartier aus Bereich "Service und Infos" streichen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Eintracht Frankfurt Stadion GmbH als Betreiberin der Website www.deutschebankpark.de im Bereich "Anfahrt und Parken" unter "Service und Infos" das Lyoner Quartier, hier benannt noch als Bürostadt, aus den Tipps "Parkplätze für Autos" entfernt (https://www.deutschebankpark.de/serviceinfos/anfahrt-und-parken/). Die drei benannten Parkmöglichkeiten in der Lyoner Straße, Herriotstraße und Hahnstraße sind schlicht ungeeignet, den großen Bedarf an Parkraum bei Veranstaltungen im Stadion aufzufangen und Hinweise darauf sorgen vielmehr eher für Verkehrschaos im Stadtteil Niederrad. Begründung: Auf der Website des Deutsche Bank Parks wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen auch im Lyoner Quartier/Bürostadt geparkt werden kann. Die oben genannten Parkmöglichkeiten sind in keiner Weise dafür geeignet, große Mengen an Pkws aufzufangen und eignen sich daher nicht als Parkraum bei Veranstaltungen im Stadion. Vielmehr sorgen solche Hinweise für Verkehr im Stadtteil Niederrad, der dort nichts zu suchen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1839 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-9
Fahrradabstellplatz am Niederräder Bahnhof neu ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3163 entstanden aus Vorlage: OF 597/5 vom 08.11.2022 Betreff: Fahrradabstellplatz am Niederräder Bahnhof neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie man den Abstellplatz für Fahrräder am Niederräder Bahnhof besser ordnen und die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger entschärfen kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger, die den Fußweg in die Hahnstraße nutzen, beschweren sich über den überfüllten Fahrradabstellplatz. Häufig müssen Fußgängerinnen und Fußgänger über kreuz und quer liegende Leihfahrräder steigen. Der Fußweg ist regelmäßig massiv verengt. Um die Situation zu entschärfen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 648 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Zebrastreifen in der Lyoner Straße erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2864 entstanden aus Vorlage: OF 555/5 vom 16.09.2022 Betreff: Zebrastreifen in der Lyoner Straße erhalten Der Magistrat wird gebeten, den kürzlich entfernten Zebrastreifen in der Lyoner Straße an der gleichnamigen Haltestelle der Buslinie 78 wieder einzurichten. Der Zebrastreifen dient der Sicherheit und soll erhalten bleiben. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner und Berufstätige berichten, dass der Zebrastreifen in der Lyoner Straße an der Haltestelle der Buslinie 78 kürzlich entfernt wurde. Die ist nicht nachvollziehbar, weil einige Menschen die Straße queren, unter anderem um den Bus zu erreichen. Der Zebrastreifen soll erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 77 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2788 entstanden aus Vorlage: OF 580/6 vom 19.09.2022 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Gemarkung 0511, Flur 18, Flurstück 8611/2) im Schwanheimer Feld dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite anzupassen. Begründung: Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße Schwanheimer Ufer und der Leunabrücke. Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Pflugsweges besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 198 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 369 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Zebrastreifen vor den Einkaufsmöglichkeiten in der Hahnstraße in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2670 entstanden aus Vorlage: OF 507/5 vom 18.08.2022 Betreff: Zebrastreifen vor den Einkaufsmöglichkeiten in der Hahnstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten , den derzeit gelb markieren Zebrastreifen vor den Einkaufsmöglichkeiten (Aldi, Scheck-In und DM) als dauerhaften Zebrastreifen einzurichten und dafür zu sorgen, dass das absolute Halteverbot davor eingehalten wird. Begründung: Vor den Einkaufsmöglichkeiten in der Hahnstraße in Niederrad gibt es einen Zebrastreifen, der gelb markiert ist. Es scheint so, als würden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer diesen Zebrastreifen nicht ernst nehmen. Es wird bis dicht davor geparkt, was das Überqueren schwierig gestalten kann, vor allem wenn große Kraftfahrzeuge direkt davorstehen. Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist die Einsicht in die Straße dann kaum möglich, Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer sehen diese zudem sehr spät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 78 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0
Aufstellen eines Altglascontainers in der Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2387 entstanden aus Vorlage: OF 487/5 vom 11.06.2022 Betreff: Aufstellen eines Altglascontainers in der Lyoner Straße Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Liegenschaften Lyoner Straße 36 - 60 einen Altglascontainer aufstellen zu lassen. Begründung: Im oben genannten Bereich sind viele neue Wohnhäuser entstanden, doch die Versorgung mit Altglascontainern hinkt hinterher. Bewohnerinnen und Bewohner berichten, dass die nächsten Container weiter entfernt (Lyoner Straße 14 bzw. Goldsteinstraße) liegen. Durch das Fehlen der Altglascontainer sind die Bewohnerinnen und Bewohner gezwungen, zusätzliche Strecken bis zum nächsten Altglascontainer zurückzulegen und dies ist besonders für ältere Menschen beschwerlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2334 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 904 Aktenzeichen: 79 4
Verkehrskonzept Goldstein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2354 entstanden aus Vorlage: OF 494/6 vom 07.06.2022 Betreff: Verkehrskonzept Goldstein Vorgang: B 91/22 Der Ortsbeirat bedankt sich für den Sachstandsbericht des Magistrats vom 04.03.2022 (Vorlage B 91) und begrüßt die Bereitschaft, kurzfristig Minikreisverkehre an den Knotenpunkten Tannenkopfweg/Ecke Zur Frankenfurt und Tannenkopfweg/Ecke Schüttenhelmweg einzurichten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann die Arbeiten zur Errichtung der o. g. Kreisverkehre aufgenommen werden; 2. ob mit der fundierten Planung des Kreisverkehrs am Knotenpunkt Tannenkopfweg/Ecke Straßburger Straße begonnen wurde und ggf. welche Hindernisse der Aufnahme der Planung entgegenstehen; 3. ob die Beseitigung der Einengungen bei den Knotenpunkten Libellenweg/Ecke Tannenkopfweg und Sonnenweg/Ecke Tannenkopfweg in Betracht kommt und wann die Planungs- und Bauarbeiten umgesetzt werden können; 4. warum der durch die Sperrung der Straße Zur Waldung verursachte Verkehrsdruck auf der Straße Am Wiesenhof aufrechterhalten wird, obwohl diese Straße das Gelände der Goldsteinschule von einem Spielplatz trennt und hier häufig unbegleitet Grundschülerinnen und Grundschüler unterwegs sind, wodurch die Situation mindestens ebenso problematisch ist wie an der Straße Zur Waldau; 5. ob eine Aufhebung der flächendeckenden Einbahnstraßenregelung in Goldstein nicht insgesamt zu einer Verkehrsberuhigung führen könnte; 6. ob eine Stichstraße zwischen der Goldsteinstraße und der Straße Schwanheimer Ufer östlich der Autobahn A 5 in Betracht kommt, um Goldstein vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Ortstermin zur Erörterung der oben angesprochenen Fragen gebeten. Begründung: In dem Sachstandsbericht, B 91, bittet der Magistrat um weitere Anregungen aus dem Ortsbeirat zur Beruhigung der Verkehrssituation in Goldstein. Damit verschiebt der Magistrat Aufgaben der Exekutiven auf ein lediglich beratendes Gremium. Gleichwohl nimmt der Ortsbeirat diese Bitte gerne auf und unterbreitet die aus der Anregung ersichtlichen Vorschläge (Ziffern 3. bis 6.), verbunden mit der Aufforderung, Straßen ihrem Widmungszweck entsprechend zu nutzen (Ziffer 4.), um so den Verkehrsdruck in ganz Goldstein zu minimieren. Ungeachtet dessen, kann auf eine Erörterung vor Ort nicht verzichtet werden, um möglichst effektiv ein verbessertes Verkehrskonzept für den Stadtteil zu erreichen, ohne auf Anträge und Stellungnahmen angewiesen zu sein. Daher bleibt eine nähere Erörterung der vorgeschlagenen Maßnahmen diesem Ortstermin vorbehalten. Eventuell hierdurch geweckte Erwartungen der Goldsteinerinnen und Goldsteiner könnten bereits an dem Ortstermin besprochen und - soweit erforderlich - gedämpft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 91 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2793 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1464 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4766 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Goldstein: Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg für Fußgängerinnen und Fußgänger ausbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1977 entstanden aus Vorlage: OF 429/6 vom 27.03.2022 Betreff: Goldstein: Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg für Fußgängerinnen und Fußgänger ausbauen Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg so auszugestalten, dass auch Fußgängerinnen und Fußgänger insbesondere die Landstraße K 807, die parallel zum Main verläuft, überqueren können. Begründung: Die oben genannte Kreuzung ist mit einer Ampelanlage ausgestattet. Diese Ampelanlage regelt allerdings nur den motorisierten Verkehr (Fahrradfahrer weichen auf den am Mainufer gelegenen Fahrradweg aus). Fußgängerinnen und Fußgänger können das als Naherholungsgebiet wertvolle Ufer nur über eine Fußgängerbrücke erreichen, was insbesondere Gehbehinderte von einem Zugang zum Main aus Goldstein ausschließt. Die Kreuzungsanlage ist offensichtlich in den 1970er-Jahren geplant worden, als eine "autogerechte" Kreuzungsanlage noch erstrebenswert erschien. Diese Zeiten sind vorbei, weshalb es auch an der Zeit ist, Fußgängerinnen und Fußgänger als Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen und ihren Bedürfnissen zu entsprechen. Daher muss ein Fußgängerüberweg geplant und umgesetzt werden. Dieser würde auch den Anschluss für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer (mit Kindern) erheblich verbessern. Es ist unmöglich, die bestehenden Überwege mit einem Fahrrad mit einem Kind im Kindersitz zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 750 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verbotswidriges Abbiegen unterbinden - Verkehrssicherheit in Niederrad erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1722 entstanden aus Vorlage: OF 334/5 vom 30.01.2022 Betreff: Verbotswidriges Abbiegen unterbinden - Verkehrssicherheit in Niederrad erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch bauliche Maßnahmen das illegale Linksabbiegen von der Adolf-Miersch-Straße in die Melibocusstraße unterbunden werden kann. Begründung: Vom S-Bahnhof "Niederrad" bis zur Rennbahnstraße besteht keine Linksabbiegemöglichkeit. Die Verkehrsmoral hat leider erheblich nachgelassen. Wagemutige Autofahrerinnen und Autofahrer biegen immer wieder verbotswidrig in die Melibocusstraße, die Schwarzwaldstraße und die Rennbahnstraße ab und gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Dies ist seit vielen Jahren leider ein Problem und Ärgernis für die Niederräder Bevölkerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1443 Aktenzeichen: 66 2
Schwanheim/Goldstein: Hundewiesen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1548 entstanden aus Vorlage: OF 332/6 vom 23.01.2022 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Hundewiesen Der Magistrat wird aufgefordert, die in dem Frankfurter Westen ausgewiesenen Hundewiesen so zu umfrieden, dass sie auch entsprechend ihrem Zweck genutzt werden können, es nicht zu Kollisionen mit dem benachbarten Fahrrad- oder Autoverkehr kommt und im Sommer Nutzungskonflikte mit Erholungssuchenden vermieden werden. Begründung: Hunde dürfen nur auf eigens hierfür gekennzeichneten Flächen unangeleint laufen. So steht es auf der Homepage der Stadt Frankfurt, aber abgesehen von einer Hundewiese im Grüneburgpark sind die Hundewiesen nach Kenntnis eines Mitgliedes des Ortsbeirates nicht umzäunt. Im Gegensatz zu der Hundewiese im Grüneburgpark sind die im Westen Frankfurts ausgewiesenen Hundewiesen aber teilweise in unmittelbarer Nachbarschaft zu stark befahrenden Straßen. Das gilt insbesondere für die Hundewiese - in Goldstein, die unmittelbar an die stark befahrene Kreuzung Zur Frankenfurt/Ecke Tannenkopfweg angrenzt, und - östlich des Schwanheimer Kerbeplatzes, die unmittelbar an die Straße Schwanheimer Ufer grenzt, wo die Fahrzeuge mit 70 km/h und mehr passieren. Die Hundewiese ist hier lediglich durch eine Leitplanke von der Straße getrennt und es ist bereits zu Unfällen gekommen. Zum viel befahrenden Fahrradweg, der ebenfalls eine wichtige Verkehrsschlagader darstellt, gibt es abgesehen von circa 15 Zentimeter hohen Rohren (Stolperfalle) keine Abgrenzung (siehe Fotos). Seit dem Ausbruch der SARS-CoV-2-Pandemie haben sich viele Menschen Hunde angeschafft, sodass sich verschärft die Frage stellt, wo die Hunde einen artgerechten Auslauf erhalten, ohne dass es zu Gefahren oder Nutzungskonflikten kommt. Eine Einzäunung der Hundewiesen erscheint alternativlos. Zumindest stellt sich die Frage, warum im Westend andere Regeln gelten als im Frankfurter Westen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 977 Aktenzeichen: 67 0
Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 364/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2022 werden ausreichend Mittel für den Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße eingestellt. Die Umsetzung der Haltestelle soll unter Berücksichtigung des Radverkehrs stattfinden. Außerdem sollen die westlichen und östlichen Anschlussbereiche mit einplant werden sowie die angrenzenden Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege, Fußgängerüberwege). Begründung: Seit einigen Jahren ist bekannt, dass auf der Lyoner Straße auf Höhe der Hahnstraße eine weitere Haltestelle der Linie 12 geplant ist. Allerdings ist zum aktuellen Stand der Planungen nichts bekannt. Die Haltestelle wird dringend benötigt. Die Situation an der dortigen Wendemöglichkeit, die auch von Fußgänger*innen genutzt wird, ist weiterhin angespannt. Laut den bisherigen Antworten aus dem Magistrat auf Anfragen des Ortsbeirates löst nur die geplante Haltestelle die Lage an dieser Stelle. Diese muss daher dringend eingeplant und gebaut werden. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 192 2022 Die Vorlage OF 364/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich 20 Bildung Produktgruppe 20.01.01 Entwicklung und Betrieb von Grundschulen Planung einer weiteren Grundschule in Niederrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 373/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 20 Bildung Produktgruppe 20.01.01 Entwicklung und Betrieb von Grundschulen Planung einer weiteren Grundschule in Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel zur Planung einer weiteren Grundschule am derzeitigen Standort der KGS Niederrad in der Goldsteinstraße in den Haushalt 2022 einzustellen. Begründung: Aktuell gibt es in Niederrad mit der Frauenhofschule und der Friedrich-Fröbel-Schule zwei Grundschulen. Eine Grundschule in der Bürostadt ist geplant, die Fertigstellung aber längst nicht abzusehen. Schon jetzt ist klar, dass mit dem erwarteten Zuzug weiterer Menschen nach Niederrad drei Grundschulen den Platzbedarf nicht abdecken können. Für eine vierte Grundschule kommt der derzeitige Standort der KGS Niederrad in der Goldsteinstraße in Frage. Mit der Planung der Grundschule soll zeitnah begonnen werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 201 2022 Die Vorlage OF 373/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenVerbesserung der Sicherheit am Zebrastreifen in der Kandelstraße in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1206 entstanden aus Vorlage: OF 269/5 vom 12.11.2021 Betreff: Verbesserung der Sicherheit am Zebrastreifen in der Kandelstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Kandelstraße/Ecke Goldsteinstraße in Niederrad durch folgende Maßnahmen zu sichern: 1. Beidseitiges Anbringen des Verkehrszeichens Nr. 350; 2. Einrichten einer Sperrfläche für parkende Autos fünf Meter nach dem Zebrastreifen in der Kandelstraße. Begründung: Aus der Bevölkerung wird berichtet, dass der Zebrastreifen in der Kandelstraße/Ecke Goldsteinstraße immer wieder nicht beachtet wird. Kraftfahrende, die aus Richtung Gerauer Straße kommen, sehen den Zebrastreifen spät. Auch Linksabbiegende aus der Goldsteinstraße sollten durch ein Verkehrszeichen auf den Zebrastreifen aufmerksam gemacht werden. Es ist außerdem sinnvoll, dass in der Kandelstraße nach dem Zebrastreifen eine Sperrfläche errichtet wird, die das Parken verhindert. Dadurch soll erreicht werden, dass vor allem Kinder nicht weit auf den Zebrastreifen zur Sichtlinie gehen müssen, um zu sehen, ob in der Kandelstraße Kraftverkehr anrollt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 695 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1085 entstanden aus Vorlage: OF 225/6 vom 07.11.2021 Betreff: Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße Gäste des relativ neuen Imbisses "Schwanheimer Grill Station", Rheinlandstraße 3, parken ihre Pkw, Transporter und teilweise sogar Lkw mit einem Teil des Fahrzeugs auf einem Grünstreifen und mit dem anderen Teil auf der Fahrbahn. Der ehemalige Grünstreifen ist durch diese permanente Fehlnutzung bereits bis zur Unkenntlichkeit zerstört, die Wurzeln der Bäume beschädigt und der Boden verdichtet. Ebenso sind Bordsteine und Einfassungen beschädigt. Die Situation befindet sich am östlichen Zubringer zur Schnellstraße Schwanheimer Ufer. Die Fahrspuren sind mit Zeichen 297 StVO (Richtungspfeile) markiert (siehe Foto unten). Diese Markierung impliziert ein absolutes Halteverbot. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um das Parken und die damit verbundenen Beschädigungen an Grünfläche und Bäumen zu unterbinden. Dies kann durch Poller oder Findlinge geschehen, ggf. auch durch Baumschutzbügel, wobei diese womöglich die Bäume, jedoch nicht die Fläche schützen würden. Geeignete Flächen- und Baumpflegemaßnahmen sind anschließend durchzuführen. Begründung: Das permanente Parken auf dieser Fläche hat diese sowie die Bäume bereits stark geschädigt. Um die Bäume retten zu können, sind o. g. Maßnahmen erforderlich. Des Weiteren besteht an dieser Stelle absolutes Halteverbot, das widerrechtliche Parken führt zu gefährlichen Verkehrssituationen beim Auffahren auf die Schnellstraße durch Ausweichmanöver in die linke Fahrspur. Quelle: privat Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 619 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Beleuchtung der Fußwege Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und Bahnhof Niederrad zur Hahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 960 entstanden aus Vorlage: OF 215/5 vom 11.10.2021 Betreff: Beleuchtung der Fußwege Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und Bahnhof Niederrad zur Hahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußwege von der Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und vom Bahnhof Niederrad zur Hahnstraße mit Beleuchtungen zu versehen. Begründung: Die oben genannten Fußwege werden häufig genutzt aber ohne Beleuchtung und daher Angsträume. Beleuchtungen würden für mehr Sicherheitsgefühl sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 391 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2039 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Wendemöglichkeiten für den rollenden Verkehr auf der Lyoner Straße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 959 entstanden aus Vorlage: OF 214/5 vom 02.08.2021 Betreff: Wendemöglichkeiten für den rollenden Verkehr auf der Lyoner Straße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen (z. B. gelbe Warnlichter) umzusetzen, um das Überqueren der Gleisanlagen an den Wendemöglichkeiten in der Lyoner Straße für den rollenden Verkehr sicherer zu gestalten. Begründung: In dem genannten Bereich gibt es für den rollenden Verkehr mehrere Möglichkeiten zu wenden. Bei allen Wendemöglichkeiten müssen die Gleisanlagen überquert werden. Durch den Straßenverlauf ist es für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer jedoch teilweise nur schwer möglich, herankommende Straßenbahnen gut zu erkennen. Insbesondere im Kurvenbereich (Höhe Aral-Tankstelle) kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen und leider auch, wie zuletzt, zu Unfällen. Durch die Installation zusätzlicher Warnhinweise, wie beispielsweise gelbe Warnlichter, kann die Verkehrssicherheit deutlich erhöht und weitere Unfälle vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 513 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 entstanden aus Vorlage: OF 190/6 vom 04.10.2021 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße B 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird, 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h eingerichtet wird, 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben den Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbeifahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die gerade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutz soll so ausgeführt werden, wie er an der B 807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bilder 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen, zum einen weil circa 150 Meter hinter der Kreuzung Geisenheimer Straße/Uferstraße sich seit circa zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B 807 ist in den 1970er-Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B 807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Quelle: Google Maps Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Quelle: Google Maps Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Quelle: Google Maps Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 615 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Antrag vom 03.10.2022, OF 597/6 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 79 3
Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 54/8 Betreff: Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8 durch wohnortnahe Angebote verbessert werden kann. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche Flächen in Heddernheim und in der Nordweststadt für Leichtathletik (Schul- und Vereinssport) aktuell zur Verfügung stehen und ob der Magistrat plant, die Sportflächen der früheren Bezirkssportanlage an den Ernst-Reuter-Schulen, heute Areal der Europäischen Schule (ESF), im Falle eines Umzugs der ESF an einen anderen Standort wieder für Vereinssport zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im ganzen Ortsbezirk fehlen Freiflächen für Vereinssport und insbesondere Leichtathletik. Der Sportplatz vom SV 07 in Heddernheim und die Fußballplätze des SV Niederursel sind die einzigen größeren Sportflächen, aber auch dort fehlen Laufbahnen für Leichtathleten. Die überlaufene Sportanlage am Riedberg kann dieses Manko nicht kompensieren. Breitensportvereine im Ortsbezirk wie die TSG Nordwest sind auf die sanierungsbedürftige Leichtathletikhalle Am Martinszehnten in Kalbach oder auf die Sportplätze bei Blau-Gelb in Ginnheim angewiesen, um Leichtathletikangebote machen zu können. Eine Konzentration von Leichtathletikflächen auf der Sportanlage Hahnstraße in Niederrad am anderen Ende der Stadt hilft den den hiesigen Vereinen wenig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 214 2021 Die Vorlage OF 54/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenOptimierung der Bordsteinabsenkung in der Kandelstraße/Ecke Goldsteinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 791 entstanden aus Vorlage: OF 162/5 vom 27.08.2021 Betreff: Optimierung der Bordsteinabsenkung in der Kandelstraße/Ecke Goldsteinstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinabsenkungen am Zebrastreifen in der Kandelstraße/Ecke Goldsteinstraße auf beiden Seiten auszuweiten. Auf beiden Straßenseiten ist der Gehweg nur minimal abgesenkt, und an den tiefsten Punkten gibt es jeweils Straßenabläufe (Schächte) mit breiten Schlitzen, die für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen ein Hindernis darstellen, da man mit den Rädern stecken bleiben kann. Begründung: Die Straßenabläufe an beiden Gehwegseiten am Zebrastreifen in der Kandelstraße/Ecke Goldsteinstraße stellen ein erhebliches Hindernis dar. Mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen kann man die tiefsten Punkte der Bordsteinabsenkungen eigentlich nicht nutzen, da man droht, in den Straßenabläufen stecken zu bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 133 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Aufstellen von Mülleimern entlang der Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 427 entstanden aus Vorlage: OF 95/5 vom 13.06.2021 Betreff: Aufstellen von Mülleimern entlang der Lyoner Straße Der Magistrat wird gebeten, entlang der Lyoner Straße, zwischen den Haltestellen "Niederrad Bahnhof" und "Bürostadt Niederrad" , Mülleimer aufzustellen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten von unachtsam weggeworfenem Müll in dem genannten Bereich und von dem Mangel an Mülleimern. Viele Menschen laufen oder fahren mit dem Rad zu den jeweiligen Haltestellen. Ebenso nutzen Pendlerinnen und Pendler regelmäßig die dort vorhandenen Parkplätze. Das Aufstellen von Mülleimern könnte das Problem deutlich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1501 Aktenzeichen: 79 4
Goldstein: Sichern des Bürgersteigs im südlichen Tannenkopfweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 352 entstanden aus Vorlage: OF 78/6 vom 09.06.2021 Betreff: Goldstein: Sichern des Bürgersteigs im südlichen Tannenkopfweg Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (Poller, Frankfurter Hüte) auf dem Bürgersteig im Tannenkopfweg zwischen Straßburger Straße und Am Wiesenhof das Überfahren des Bürgersteiges zu verhindern. Begründung: Da auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Halteverbot durch ein schlecht sichtbares Halteverbotsschild permanent missachtet wird, kommt es bei Gegenverkehr zu Ausweichmanövern über den Gehweg, dadurch werden Fußgänger gefährdet. Hier mündet auch ein Rad- und Fußweg ein, der unter anderem von Schülern der nahe gelegenen Grundschule genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.08.2021, OF 148/6 Anregung vom 07.09.2021, OA 61 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1912 Aktenzeichen: 66 0
Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 entstanden aus Vorlage: OF 50/6 vom 15.05.2021 Betreff: Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt! Der Magistrat wird gebeten, bis zum Beginn der Sommerferien einen fehlenden Zebrastreifen im Bereich der Auffahrt Schwanheim zur B 40 (stadtauswärts) zu ergänzen und eine Beschilderung anzubringen, die darauf hinweist, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Desweiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h eingeführt und die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden kann, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Begründung: In dem unten gekennzeichneten Bereich sind alle Spuren der Ausfahrt Schwanheim von der B 40 durch Zebrastreifen gesichert. Nur die Fahrspur, die auf die B 40 führt, ist nicht entsprechend gesichert. Das ist nicht nachvollziehbar, weil die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer durch vorhandenen Zebrastreifen sicher auf eine Verkehrsinsel geführt werden, von der es dann kein sicheres Weiterkommen gibt. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich dieser Überweg nach einer Kurve befindet und die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer hier besonderen Gefahren ausgesetzt sind, nicht nachvollziehbar, daher muss durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Es ist in Betracht zu ziehen, vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h einzuführen. Außerdem ist zu erwägen, ob nicht die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden sollte, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Dieser Bereich wird intensiv durch Ausflüglerinnen und Ausflügler mit Kindern am Wochenende genutzt, weil der Überweg in das beliebte Schwanheimer Unterfeld führt. Es besteht mithin dringender Handlungsbedarf. Luftaufnahme des Kreuzungsbereiches Schwanheimer Ufer/Höchster Weg/Auffahrt B 40 - Der rote Kreis kennzeichnet das Fehlen eines Zebrastreifens. Quelle: Google Maps Vor der Kurve sind folgende Schilder zu montieren: Zeichen 101-11 Zusatzzeichen 1000-11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1859 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Antrag vom 21.05.2023, OF 773/6 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4005 Aktenzeichen: 32 1
Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Planungen einer weiteren Straßenbahnhaltestelle in Niederrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 58/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Planungen einer weiteren Straßenbahnhaltestelle in Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zum aktuellen Stand der Planungen einer Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Machbarkeitsstudie für die Umgestaltung der Lyoner Straße? 2. Inwiefern betrifft diese Machbarkeitsstudie die Planungen zur Haltestelle? 3. Wie wird der Radverkehr an dieser Stelle in der Umplanung berücksichtigt? 4. Warum bezogen sich die bisherigen Planungen nur auf die zukünftige Haltestelle und wurden die westlichen und östlichen Anschlussbereiche mittlerweile eingeplant? 5. Wie weit sind die stadtinternen Abstimmungen zu den angrenzenden Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege, Fußgängerüberwege)? 6. Wurde der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt? Nach der ST 1571 vom 11.09.2020 müssten nun insgesamt neue Erkenntnisse vorliegen. Die Haltestelle wird weiterhin dringend benötigt. Die Situation an der dortigen Wendemöglichkeit, die auch von Fußgänger*innen genutzt wird, ist weiterhin angespannt. Begründung: Die ST 1571 beantwortet Fragen zum aktuellen Stand der Planungen zur dringend benötigten Haltestelle auf Höhe der Hahnstraße in Niederrad nur unzureichend. Dass die Haltestelle geplant ist, ist seit Jahren bekannt. Seit ebenso vielen Jahren herrscht Stillstand. Es muss an dieser Stelle dringend weitergehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Auskunftsersuchen V 66 2021 Die Vorlage OF 58/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAuskunftsersuchen zur B 96 Integrierter Schulentwicklungsplan
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 19/5 Betreff: Auskunftsersuchen zur B 96 Integrierter Schulentwicklungsplan Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zur B 96 vom 12.03.2021. 1. Mittlerweile ist bekannt, dass der auf dem Bebauungsplan 872 Lyoner Straße ausgewiesene Standort für die Grundschule Niederrad der endgültige sein soll. Auch in der Presse war dies schon zu lesen. Warum wird in der B 96 weiterhin davon gesprochen, dass die Suche nach einem finalen Standort noch nicht abgeschlossen ist? Worauf wartet der Magistrat? 2. Wurde die Genehmigung der Landesbehörde schon beantragt und wann ist mit einer Antwort dieser zu rechnen? 3. Wann und wie soll die Bevölkerung in Niederrad über die Planungen zur Grundschule im Lyoner Quartier informiert werden? Begründung: Die geplante Grundschule im Lyoner Quartier muss nun zeitnah umgesetzt und die Planungen der Bevölkerung vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 96 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 58 2021 1. Die Vorlage B 96 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 19/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, 1 LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: SPD
Weiter lesenQuerungsmöglichkeiten in der Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 115 entstanden aus Vorlage: OF 14/5 vom 19.04.2021 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Lyoner Straße Vorgang: V 1677/20 OBR 5; ST 1571/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der geplanten Errichtung einer neuen Straßenbahnhaltestelle und Umgestaltung der Lyoner Straße zwischen den Haltestellen "Niederrad Bahnhof" und "Bürostadt Niederrad" zusätzliche Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger über die Lyoner Straße geschaffen werden können. Begründung: Auf das Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1677, teilte der Magistrat mit, dass die Planungen für die Umgestaltung der Lyoner Straße angelaufen sind und die Errichtung einer zusätzlichen Haltestelle geplant ist. Laut Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1571, ist beabsichtigt, im Mai 2021 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Haltestelle zu stellen. In dem oben genannten Abschnitt gibt es derzeit leider keine geeigneten Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger. Die Wohn- und Sportanlagen südlich der Lyoner Straße sind so nur schwer zu erreichen. Außerdem kommen Anwohnerinnen und Anwohner aus diesem Bereich nur schwerlich auf die nördliche Straßenseite, um dort Einkäufe für den täglichen Bedarf vorzunehmen. Die Schaffung von Querungsmöglichkeiten bietet sich zusammen mit der Errichtung der Haltestelle und der Umgestaltung der Lyoner Straße an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1677 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1413 Aktenzeichen: 92 13
Sanierung der Straße/des Weges zwischen Lyoner Straße und Golfstraße in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7348 entstanden aus Vorlage: OF 1914/5 vom 05.02.2021 Betreff: Sanierung der Straße/des Weges zwischen Lyoner Straße und Golfstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, die Straße/den Weg zwischen Lyoner Straße und Golfstraße zu sanieren. Die Straße führt entlang der Neubauten Lyoner Straße 50 und 54 und entlang der Reitanlage und bildet zusammen mit dem anschließenden Fußweg wieder die direkte Verbindung aus dem Lyoner Quartier zum Wald bzw. der Golfstraße. Straße und Weg sind in einem miserablen Zustand durch Löcher im Asphalt, Laub und Erde. Begründung: Der befestigte Weg entlang der auf dem ehemaligen Woolworth-Gelände entstandenen Häuser Lyoner Straße 50 und 54, der zugleich die Zufahrt zur dortigen Tiefgarage für die gesamte Anlage bildet, ist ein öffentlicher Weg der Stadt Frankfurt am Main. Nachdem die Bauzäune dort entfernt sind, bildet er zusammen mit dem anschließenden Fußweg wieder den direkten Weg von der Lyoner Straße zum Wald bzw. zur Golfstraße. Allerdings ist der Weg in einem miserablen Zustand (zum Teil löchrig asphaltiert, zum Teil von Laub und Erde bedeckt). Der Weg wird von Spaziergängern aus dem Lyoner Quartier genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1096 Aktenzeichen: 67 0
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2021, OA 682 entstanden aus Vorlage: OF 1895/5 vom 01.02.2021 Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.05.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept gemäß der Vorlage M 203 um Entwicklungsmöglichkeiten für das Lyoner Quartier zu ergänzen. Das Gebiet ist in die Anlage 6 "Gebiete, für die Bebauungspläne zur Einzelhandelssteuerung aufgestellt werden sollen" aufzunehmen. Es sind Möglichkeiten zu suchen, die Erdgeschossflächen in der Lyoner Straße für ein attraktives Einzelhandelsangebot zu entwickeln. Begründung: Teile des Lyoner Quartiers, z. B. in der Goldsteinstraße, sind nur durch sehr alte Bebauungspläne erfasst, die eine gezielte Einzelhandelsentwicklung nicht ermöglichen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat unter Ziffer XIV. seiner Vorlage die Errichtung einer Betreibergesellschaft für eine koordinierte Bewirtschaftung von Erdgeschossflächen in Einkaufsstraßen prüft. Der Ortsbeirat hält es für erforderlich, dass der Magistrat Wege findet, besonders in der Lyoner Straße die Erdgeschossflächen in attraktive Einzelhandelslagen zu verwandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2021, B 257 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.02.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 203 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1366 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 682 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1366 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 682 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 203 und OA 682 = Zurückstellung bis Widerruf, NR 1366 = Ablehnung) FRAKTION (M 203 und OA 682 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, NR 1366 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 203 = Annahme, NR 1366 = Ablehnung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1366 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 682 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 203 = Annahme und OA 682, NR 1366 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 203 und NR 1366 = Ablehnung, OA 682 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1366 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 682 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7287, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 92 31
Bahnprojekt „Knoten Frankfurt-Stadion“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7343 entstanden aus Vorlage: OF 1909/5 vom 05.02.2021 Betreff: Bahnprojekt "Knoten Frankfurt-Stadion" Der Magistrat wird bezüglich des Bahnprojekts "Knoten Frankfurt-Stadion" (www.knoten-stadion.de) gebeten, Folgendes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einzubringen: 1. Einrichtung einer unverzüglich entscheidungsfähigen Projektleitung aus Bahn, Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat für die Projekt- und Bauzeit; 2. Erstellung eines Verkehrskonzepts, das den Bauverkehr einschließt, u. a. wegen der vorgesehenen längerfristigen Teilsperrung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße. Gleichzeitige Sperrungen der Überführungen Golfstraße, Adolf-Miersch-Straße, Goldsteinstraße und Uferstraße sind nicht nur zu vermeiden, wie es im Erläuterungsbericht des Projekts auf Seite 116 heißt, sondern verbindlich auszuschließen. Gleichzeitig darf nur eine Unterführung gesperrt werden; 3. Erstellung eines umfassenden, detaillierten Baulärmkonzepts; 4. regelmäßige, genaue und elektronische Informationen über die einzelnen Bau- und Sperrmaßnahmen; 5. durchgehende Lärmschutzwände auf beiden Seiten der Trassen während der gesamten Bauzeit und danach. Dies ist besonders wichtig, weil alle sechs Trassen auf einem Damm verlaufen, was die Ausbreitung des Lärms begünstigt; 6. Anzahl- und Tageszeitbegrenzungen für Güterzüge, Geschwindigkeitsbegrenzungen für Güter- und Personenzüge; 7. Begrenzungen und teilweise Verbote für Gefahrguttransporte z. B. mit Chlorverbindungen wegen Gesundheits- und Trinkwassergefährdungen vor allem im Bereich Bahnhof "Stadion"; 8. Lärmsanierung der alten Mainbrücke, die für Güterzüge vorgesehen ist. Güterzüge sind besonders laut und werden vermehrt nachts fahren. Begründung: Während die Planfeststellung noch nicht abgeschlossen ist, beginnen wesentliche Bauphasen für das Bahnprojekt "Knoten Frankfurt-Stadion". Die Bevölkerung verdient umfassende und ständige Aufklärung über anstehende Bauphasen und damit verbundene zu erwartende Beeinträchtigungen. Die kommunale Politik soll gemeinsam mit der Deutschen Bahn im rechtlich verbindlichen Austausch sein und für Transparenz sorgen. Ein umfassendes Verkehrskonzept, das Belastungen während der Bauzeit verbindlich begrenzt, ist genauso wichtig wie umfassender Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner. Zumal das Vertrauen in die Bahn stark gelitten hat, z. B. bei Großbaustellen wie Stuttgart 21 oder Rastatt (Haverie und siebenwöchige Sperrung der Rheintalstrecke) oder die kürzliche Entgleisung der S 6 durch Dammrutschung während der Bauarbeiten und unzumutbare Baustellenverkehre in Berkersheim trotz jahrelangem Planungsvorlauf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1234 Antrag vom 12.11.2021, OF 266/5 Auskunftsersuchen vom 26.11.2021, V 251 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 14
Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2020, OA 613 entstanden aus Vorlage: OF 1778/5 vom 16.09.2020 Betreff: Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.12.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. detaillierte Untersuchungen anzustellen, ob die Straßenbahnstrecke der Linie 15 in das Lyoner Quartier in den jeweiligen Alternativen realisierbar ist, und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies zum Beispiel in Bezug auf die Förderfähigkeit der Streckenverlängerung hat; 2. zu klären, in welchem Rahmen die Führung des Radverkehrs auf 1,5 Meter schmalen Schutzstreifen überhaupt Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sein kann. In jedem Fall wird der Magistrat gebeten, die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen detailliert und nachvollziehbar darzustellen, die vorschriftsmäßig dimensionierte Radverkehrsanlagen ausschließen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob für die Stadt kostensparend zunächst das neu zu erstellende östliche Brückenbauwerk gemäß Alternative drei ausreichend dimensioniert werden kann und das westliche Bauwerk erst, wenn die Erneuerung durch die Deutsche Bahn veranlasst wird. Begründung: Für den Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, dass die weitreichenden Konsequenzen eines unterdimensionierten Brückenbauwerks in der erforderlichen Tiefe geprüft worden sind. Die naheliegende Verlängerung der Straßenbahnstrecke in das Lyoner Quartier oder auch weiter bis Goldstein wurde gar nicht in Erwägung gezogen. Wenn erst auf den neuen Gesamtverkehrsplan gewartet wird, ist es dafür zu spät. Die Ausweisung von 1,5 Meter schmalen Radschutzstreifen entspricht nicht den Vorgaben für Radverkehrsanlagen. Radfahrende dürfen dort von Kraftfahrzeugen nicht überholt werden, es sei denn sie wechseln dazu auf die Gegenfahrbahn. Es ist Alltagserfahrung, dass Radfahrende mit Tempo 50 und mehr dennoch verbotswidrig überholt werden und dadurch extrem belästigt und gefährdet werden. Der Magistrat weiß, dass es keine ordnungspolitische Möglichkeiten gibt, diese Gefährdung zu unterbinden. Solche Schutzstreifen können daher nur eine Notlösung sein, die höchstens so lange hingenommen wird, bis im Zuge von Neubaumaßnahmen für eine ausreichende Dimensionierung gesorgt wird. Der Ortsbeirat akzeptiert nicht, dass die Unwirtschaftlichkeit lapidar behauptet wird. Es ist Praxis, dass Überführungen auch auf künftigen Bedarf hin aufgeweitet werden. Die Stadt hat zum Beispiel vor vielen Jahren in die Eisenbahnüberführung Seehofstraße Millionensummen investiert, obwohl für die Umgestaltung der Seehofstraße noch immer nicht viel mehr als Skizzen existieren. Für den Ortsbeirat erscheint es daher nicht abwegig, wenn zunächst kostensparend das östliche Bauwerk aufgeweitet wird, und dann im Zuge der irgendwann fälligen Sanierung der westlichen Bauwerke diese ebenfalls aufgeweitet werden. Auch hier ist die lapidare Behauptung, dass das nicht möglich sein soll, für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.02.2021, B 44 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.09.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 613 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 113 = Ablehnung, OA 613 = Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 44) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6445, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 10
Schwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6394 entstanden aus Vorlage: OF 1719/5 vom 03.08.2020 Betreff: Schwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich mit der Errichtung des barrierefreien Überwegs vom Mainufer zur Lyoner Straße auch das Schwanheimer Ufer stadteinwärts bis zur Niederräder Brücke so umzugestalten, dass Radfahrende die etwa 150 Meter lange Strecke vom künftigen Überweg bis zur Niederräder Brücke gefahrlos benutzen können. Begründung: Eigentlich darf der Radverkehr schon jetzt, zumindest stadteinwärts, auf dem Schwanheimer und Niederräder Ufer die Fahrbahn benutzen. Das tut sich aber fast niemand an, weil die Belästigung und Gefährdung durch den Kraftfahrzeugverkehr unerträglich wäre. Wenn jedoch der barrierefreie Überweg geschaffen wird, ist es für Radfahrende attraktiv, die Strecke bis zur Niederräder Brücke oder zur Weiterfahrt in die Schwanheimer Straße auf dem Schwanheimer Ufer zurückzulegen. Ein Umbau erscheint nicht erforderlich. Die Fahrbahn ist breit genug und müsste nur geeignet ummarkiert werden. An der Auffahrt zur Niederräder Brücke ist der Bordstein abzusenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2127 Aktenzeichen: 66 5
Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Planungen einer weiteren Straßenbahnhaltestelle in Niederrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 1673/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Planungen einer weiteren Straßenbahnhaltestelle in Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zum aktuellen Stand der Planungen einer Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad. Begründung: Seit einigen Jahren ist bekannt, dass auf der Lyoner Straße auf Höhe der Hahnstraße eine weitere Haltestelle der Linie 12 geplant ist. Allerdings ist zum aktuellen Stand der Planungen nichts bekannt. Die Haltestelle wird dringend benötigt. Die Situation an der dortigen Wendemöglichkeit, die auch von Fußgänger*innen genutzt wird, ist weiterhin angespannt. Laut den bisherigen Antworten aus dem Magistrat auf Anfragen des Ortsbeirates löst nur die geplante Haltestelle die Lage an dieser Stelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1677 2020 Die Vorlage OF 1673/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFreigabe der Rhonestraße für den Radverkehr in beiden Richtungen
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.05.2020, OA 553 entstanden aus Vorlage: OF 1647/5 vom 29.04.2020 Betreff: Freigabe der Rhonestraße für den Radverkehr in beiden Richtungen Vorgang: OM 5395/19 OBR 5; ST 597/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rhonestraße die Parkplätze für die Kfz von der linken auf die rechte Straßenseite zu verlagern, um analog zur Herriotstraße (Bild) das Fahren gegen die Einbahnstraße für den Radverkehr auf einem Radfahrstreifen zu ermöglichen. Alternativ kann die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt und das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden. Begründung: Die Rhonestraße im Lyoner Quartier ist wie die Herriotstraße eine Einbahnstraße, die die nördliche mit der südlichen Lyoner Straße verbindet und wenig Durchgangsverkehr hat, da sie nur die dortigen Liegenschaften erschließt. Radfahrende sollen sich in Wohngebieten darauf verlassen können, dass Einbahnstraßen für sie durchlässig sind. Das fördert erheblich die Bereitschaft, auf kurzen Strecken das Fahrrad als Verkehrsmittel zu verwenden. Der Vorschlag des Ortsbeirates kann ohne Umbaumaßnahmen lediglich durch Umschilderung und mit ein wenig Farbe realisiert werden. Der Ortsbeirat hat sich mit dem Vorschlag bereits an den Magistrat gewandt, aber eine abschlägige Antwort erhalten - ST 597. Die vorgebrachten Begründungen erscheinen nicht praxisgerecht. So wird die Verlegung der Parkflächen auf die andere Straßenseite abgelehnt, weil dann die Beifahrerinnen an einigen Stellen wegen des Baumbestands nicht aussteigen könnten. Das problemlose Aussteigen aller Insassen eines Kraftwagens ist zwar wünschenswert, aber angesichts zahlloser im ganzen Stadtgebiet eingerichteter Parkplätze, die diese Bedingung nicht erfüllen, ein Luxusproblem. Es ist allenthalben etabliert, dass Beifahrer vor dem Einparken aussteigen. Ebenso abwegig erscheint der begrenzte Blick auf die Unfallzahlen, um Geschwindigkeitsbegrenzungen auszuschließen. Das hieße ja im Umkehrschluss, dass erst etwas passieren muss, um das Radfahren gegen die Einbahnstraße zu erlauben. In den einschlägigen Vorschriften ist nicht von Unfallzahlen, sondern von Gefährdung die Rede. Die kann auch abstrakt sein. Ganz selbstverständlich wird in Straßen ohne getrennte Fußwege Tempo 30 angeordnet, ohne dass erst eine Fußgängerin umgefahren werden muss. Eine ähnliche abstrakte Gefährdung liegt für den Radverkehr vor, der sich gegen die Einbahnstraße bewegt. Das Lyoner Quartier ist ein Konversionsgebiet. Es ist wichtig, mit geeigneten Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass das Gebiet als Wohnquartier wahrgenommen wird. Durch die Gewerbebauten hat das Quartier noch immer die Anmutung eines Gewerbegebietes. Das führt dazu, dass sich der Kraftverkehr dort noch nicht mit der für Wohngebiete erforderlichen Umsicht bewegt. Diesem Missstand könnte abgeholfen werden, wenn das für Wohngebiete typische Fahren gegen die Einbahnstraße erlaubt würde. Radfahrstreifen in der Herriotstraße als Vorbild für die Rhonestraße, Quelle: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5395 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 597 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 466 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 553 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5961, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 Aktenzeichen: 32 1
Umsetzung der ebenerdigen Querung vom Mainuferweg über die Uferstraße zur Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.02.2020, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1562/5 vom 28.01.2020 Betreff: Umsetzung der ebenerdigen Querung vom Mainuferweg über die Uferstraße zur Lyoner Straße Vorgang: EA 50/10 OBR 5; ST 833/11; OM 3357/14 OBR 5; ST 69/15; V 258/16 OBR 5; ST 519/17; V 1059/18 OBR 5; ST 474/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die vor fast zehn Jahren in Aussicht genommene barrierefreie Querung von der Lyoner Straße zum Mainufer kurzfristig, möglichst in den Sommerferien 2020, umzusetzen. Begründung: In einem jahrelangen Prozess ist es dem Magistrat gelungen, die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen und in die Ausführungsplanung einzusteigen. Zuletzt hat der Magistrat in der Stellungnahme ST 474 den Beginn der Umsetzung nach dem Frühjahr 2019 terminiert, dem erwarteten Zeitpunkt des Zugangs des Zuwendungsbescheids aus dem Finanzausgleichsgesetz. Der müsste nun vorliegen und eine endgültige Beschlussvorlage sollte kurzfristig erstellt werden können. Inzwischen hat sich die ehemalige Bürostadt zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbegebiet entwickelt. Dennoch gibt es in diesem Stadtteil immer noch keinen ebenerdigen, geschweige denn einen barrierefreien Zugang zum Mainuferweg und damit eine Verbindung nach Sachsenhausen und zur Innenstadt. Da die Querung laut der Stellungnahme ST 474 nur in den Schulferien gebaut werden kann, sollte die Stadtverordnetenversammlung mit dem nötigen Nachdruck die Umsetzung einfordern, damit in den Sommerferien dieses Jahres die Querung fertiggestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.01.2010, EA 50 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833 Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 69 Auskunftsersuchen vom 25.11.2016, V 258 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 519 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 474 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1339 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 74 Beschluss: Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5512, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 66 2
Goldstein: Fläche für jungen Auwald am Mainufer vergrößern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5688 entstanden aus Vorlage: OF 1196/6 vom 05.01.2020 Betreff: Goldstein: Fläche für jungen Auwald am Mainufer vergrößern Zwischen Main und Schwanheimer Uferstraße erstreckt sich von der Autobahnbrücke bis zur Staustufe eine große Wiese. Ein Streifen dieser Wiese wurde vor zwei Jahren bereits mit Bäumen bepflanzt. Es handelt sich um eine Ausgleichsmaßnahme für einen an anderer Stelle entstandenen Schaden an der Natur. Bei der Pflanzung handelt es sich um Bäume, die typisch sind für einen Auwald. Damit werden besonders viele "Ausgleichspunkte" erzielt, weil so ein selten gewordener Lebensraum neu geschaffen werden soll. Angesichts der Klimakrise und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, im Rahmen einer "Klimaallianz" nun verstärkt Maßnahmen gegen den Klimawandel zu unternehmen, bietet sich hier die Möglichkeit, durch das Pflanzen weiterer Bäume auf dieser Wiese sowohl etwas für die CO2-Bilanz zu unternehmen als auch das Stadtklima im Sommer zu verbessern, denn Bäume kühlen immer besser als eine im Sommer oft trockene Wiese. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Auwaldstreifen entlang der Schwanheimer Uferstraße durch Pflanzung weiterer Bäume deutlich zu verbreitern. Begründung: Bäume speichern Kohlenstoff und ziehen damit Kohlendioxid aus der Luft. Ökologisch wäre ein breiterer Auwald in diesem Bereich allemal sinnvoller als der bisher gepflanzte schmale Streifen. Längerfristig würde für die Anwohnerinnen und Anwohner aus Goldstein wie auch aus Griesheim ein neues Erholungsgebiet entstehen, wo man auch im Sommer im Schatten laufen kann. Das wird in Zukunft immer wichtiger werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 713 Antrag vom 03.08.2020, OF 1332/6 Antrag vom 03.08.2020, OF 1333/6 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6351 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1718 Aktenzeichen: 79 1
Freigabe der Rhonestraße für den Radverkehr in beide Richtungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5395 entstanden aus Vorlage: OF 1453/5 vom 03.11.2019 Betreff: Freigabe der Rhonestraße für den Radverkehr in beide Richtungen Der Magistrat wird gebeten, in der Rhonestraße die Parkplätze für die Kfzs von der linken auf die rechte Straßenseite zu verlagern, um analog zur Herriotstraße (siehe Foto) das Fahren gegen die Einbahnstraße für den Radverkehr auf einem Radfahrstreifen zu ermöglichen. Begründung: Die Rhonestraße im Lyoner Quartier ist wie die Herriotstraße eine Einbahnstraße, die die nördliche mit der südlichen Lyoner Straße verbindet und wenig Durchgangsverkehr hat, da sie nur die dortigen Liegenschaften erschließt. Radfahrende sollen sich in Wohngebieten darauf verlassen können, dass Einbahnstraßen für sie durchlässig sind. Das fördert erheblich die Bereitschaft, auf kurzen Strecken das Fahrrad als Verkehrsmittel zu verwenden. Der Vorschlag des Ortsbeirates kann ohne Umbaumaßnahmen, lediglich durch Umschilderung und mit ein wenig Farbe realisiert werden. Radfahrstreifen in der Herriotstraße als Vorbild für die Rhonestraße Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 597 Antrag vom 29.04.2020, OF 1647/5 Anregung vom 15.05.2020, OA 553 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
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