Verkehrskonzept für Goldstein
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM
4031 entstanden aus
Vorlage: OF 1307/6 vom
18.03.2015 Betreff: Verkehrskonzept für Goldstein
Vorgang: OM 4636/10 OBR 6; OM 776/12 OBR 6; ST 1237/12; OM 2285/13 OBR 6;
OA
469/14 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, das vom Ortsbeirat
eingeforderte Verkehrskonzept für Goldstein demnächst im Bürgerhaus Goldstein
vorzustellen. Hierbei ist auch auf die Pläne zur Wohnbebauung nördlich der
Straßburger Straße sowie die Autobahnabfahrt einzugehen. Ebenfalls erwartet der
Ortsbeirat eine detaillierte Vorstellung der Verkehrsströme, die über Jahre
durch Verkehrszählungen ermittelt wurden. Wünschenswert wären alternative
Lösungsansätze, um die Verkehrsproblematik rund um den
Tannenkopfweg in Goldstein in den Griff zu bekommen. Begründung: Der Ortsbeirat wünscht sich seit Jahren, dass die
städtischen Verkehrsplaner Lösungsansätze bzw. alternative Vorschläge zur
aktuellen Verkehrssituation insbesondere rund um den Tannenkopfweg erarbeiten,
um damit auf die Bürgerinnen und Bürger in Goldstein zugehen zu können.
Letztlich sollen diese die Möglichkeit haben, die erarbeiteten Lösungen zu
würdigen. Über die zuständigen Mandatsträger ist das Meinungsbild dann an den
Magistrat zu leiten, welche Lösungen weiter verfolgt werden sollen. Eine stark verkürzte Würdigung des Magistrats
entsprechend der Vorlage ST 1237 aus dem Jahr 2012 ("Bei Abwägung der
Faktoren Bebauung, Straßenbreiten und Wohnumfeldsituation wird deshalb
vorgeschlagen, an der derzeitigen Verkehrsführung, die sich seit Jahren bewährt
hat, keine Änderungen durch Öffnung der Sperreinrichtungen vorzunehmen.") ist
hierbei nicht ausreichend und auch nicht beantragt worden. Es sollten vielmehr
mehrere Konzepte erarbeitet und im Bürgerhaus Goldstein zur Auswahl vorgestellt
werden. Nachdem sich auch eine Entscheidung
in der Frage der Wohnbebauung abzeichnet - das Planungsamt will die Pläne zur
Bebauung demnächst in Goldstein vorstellen -, sollte anschließend nun auch das
Verkehrskonzept für Goldstein vorgestellt werden. Im Übrigen wird auf die
Vorlagen OM 4636, OM 776, OM 2285 sowie OA 469
verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.10.2010, OM 4636
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2012, OM 776
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.08.2012, ST 1237
Anregung an den
Magistrat vom 18.06.2013, OM 2285
Anregung vom
18.02.2014, OA 469
Stellungnahme
des Magistrats vom 15.02.2016, ST 332
Antrag vom
12.05.2016, OF 57/6
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6
am 08.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6
am 06.10.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6
am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6
am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6
am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1