Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrskonzept für Goldstein

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4031 entstanden aus Vorlage: OF 1307/6 vom 18.03.2015 Betreff: Verkehrskonzept für Goldstein Vorgang: OM 4636/10 OBR 6; OM 776/12 OBR 6; ST 1237/12; OM 2285/13 OBR 6; OA 469/14 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, das vom Ortsbeirat eingeforderte Verkehrskonzept für Goldstein demnächst im Bürgerhaus Goldstein vorzustellen. Hierbei ist auch auf die Pläne zur Wohnbebauung nördlich der Straßburger Straße sowie die Autobahnabfahrt einzugehen. Ebenfalls erwartet der Ortsbeirat eine detaillierte Vorstellung der Verkehrsströme, die über Jahre durch Verkehrszählungen ermittelt wurden. Wünschenswert wären alternative Lösungsansätze, um die Verkehrsproblematik rund um den Tannenkopfweg in Goldstein in den Griff zu bekommen. Begründung: Der Ortsbeirat wünscht sich seit Jahren, dass die städtischen Verkehrsplaner Lösungsansätze bzw. alternative Vorschläge zur aktuellen Verkehrssituation insbesondere rund um den Tannenkopfweg erarbeiten, um damit auf die Bürgerinnen und Bürger in Goldstein zugehen zu können. Letztlich sollen diese die Möglichkeit haben, die erarbeiteten Lösungen zu würdigen. Über die zuständigen Mandatsträger ist das Meinungsbild dann an den Magistrat zu leiten, welche Lösungen weiter verfolgt werden sollen. Eine stark verkürzte Würdigung des Magistrats entsprechend der Vorlage ST 1237 aus dem Jahr 2012 ("Bei Abwägung der Faktoren Bebauung, Straßenbreiten und Wohnumfeldsituation wird deshalb vorgeschlagen, an der derzeitigen Verkehrsführung, die sich seit Jahren bewährt hat, keine Änderungen durch Öffnung der Sperreinrichtungen vorzunehmen.") ist hierbei nicht ausreichend und auch nicht beantragt worden. Es sollten vielmehr mehrere Konzepte erarbeitet und im Bürgerhaus Goldstein zur Auswahl vorgestellt werden. Nachdem sich auch eine Entscheidung in der Frage der Wohnbebauung abzeichnet - das Planungsamt will die Pläne zur Bebauung demnächst in Goldstein vorstellen -, sollte anschließend nun auch das Verkehrskonzept für Goldstein vorgestellt werden. Im Übrigen wird auf die Vorlagen OM 4636, OM 776, OM 2285 sowie OA 469 verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4636 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 776 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1237 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2285 Anregung vom 18.02.2014, OA 469 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 332 Antrag vom 12.05.2016, OF 57/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 08.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1