Goldstein-Süd
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM
2380 entstanden aus Vorlage:
OF 792/6 vom
02.08.2013 Betreff: Goldstein-Süd Der Magistrat wird gebeten, die
Straße Am Försterpfad hinter dem REWE-Markt neu zu
gestalten und als Platz anzulegen, der sich nach allen Seiten öffnet und zum
Verweilen einlädt bzw. die Nutzung als Wochenmarkt erlaubt. In die Planungen
sollten die dort ansässigen Gewerbetreibenden einbezogen werden. Ferner sollen
im gesamten Bereich Goldstein-Süd (Areal südlich der Straßburger Straße) die
Büsche und das Buschwerk grundsätzlich entfernt (ausgedünnt) und durch
Rasenflächen ersetzt werden, um die soziale Kontrolle zu erhöhen. Ebenfalls
sollte darüber nachgedacht werden, anstelle von Büschen weitere Bäume zu
pflanzen. Begründung: Mit der Eröffnung des REWE-Marktes hat eine deutliche
Belebung in Goldstein-Süd stattgefunden. Um diesen Bereich weiter aufzuwerten
und attraktiver zu gestalten, sollte die Wegekreuzung hinter dem REWE-Markt
(siehe Markierung in der unten angeführten Abbildung) neu geordnet werden. Hier
wäre die Möglichkeit gegeben, einen Platz in Goldstein anzulegen, der zum
Verweilen einlädt, der aber auch für Veranstaltungen genutzt werden könnte.
Mit dem Herausnehmen der Büsche und
des Buschwerks aus dem Siedlungsgebiet könnte aus Sicht des Ortsbeirates die
soziale Kontrolle in diesem Gebiet erhöht werden. Weiterhin wäre der
Pflegeaufwand für Rasenflächen erheblich geringer als für das Buschwerk, da
sich dort in erheblichem Maße Unrat und Müll verfängt, der nur schwer zu
entfernen ist. Insgesamt würde sich Goldstein-Süd öffnen, was insbesondere für
die Anwohner einen Mehrwert darstellen dürfte. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.01.2014, ST 107
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.07.2014, ST 961
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.02.2015, ST 194
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.05.2015, ST 713
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6
am 21.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67 0