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Goldstein-Süd

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2380 entstanden aus Vorlage: OF 792/6 vom 02.08.2013 Betreff: Goldstein-Süd Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Försterpfad hinter dem REWE-Markt neu zu gestalten und als Platz anzulegen, der sich nach allen Seiten öffnet und zum Verweilen einlädt bzw. die Nutzung als Wochenmarkt erlaubt. In die Planungen sollten die dort ansässigen Gewerbetreibenden einbezogen werden. Ferner sollen im gesamten Bereich Goldstein-Süd (Areal südlich der Straßburger Straße) die Büsche und das Buschwerk grundsätzlich entfernt (ausgedünnt) und durch Rasenflächen ersetzt werden, um die soziale Kontrolle zu erhöhen. Ebenfalls sollte darüber nachgedacht werden, anstelle von Büschen weitere Bäume zu pflanzen. Begründung: Mit der Eröffnung des REWE-Marktes hat eine deutliche Belebung in Goldstein-Süd stattgefunden. Um diesen Bereich weiter aufzuwerten und attraktiver zu gestalten, sollte die Wegekreuzung hinter dem REWE-Markt (siehe Markierung in der unten angeführten Abbildung) neu geordnet werden. Hier wäre die Möglichkeit gegeben, einen Platz in Goldstein anzulegen, der zum Verweilen einlädt, der aber auch für Veranstaltungen genutzt werden könnte. Mit dem Herausnehmen der Büsche und des Buschwerks aus dem Siedlungsgebiet könnte aus Sicht des Ortsbeirates die soziale Kontrolle in diesem Gebiet erhöht werden. Weiterhin wäre der Pflegeaufwand für Rasenflächen erheblich geringer als für das Buschwerk, da sich dort in erheblichem Maße Unrat und Müll verfängt, der nur schwer zu entfernen ist. Insgesamt würde sich Goldstein-Süd öffnen, was insbesondere für die Anwohner einen Mehrwert darstellen dürfte. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 107 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2014, ST 961 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 713 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67 0