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Unterlassene Geschwindigkeitskontrollen in der Battonnstraße und der Stoltzestraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3239 entstanden aus Vorlage: OF 624/1 vom 21.05.2018 Betreff: Unterlassene Geschwindigkeitskontrollen in der Battonnstraße und der Stoltzestraße Vorgang: OA 2679/90 OBR 1; ST 573/18 Seit Jahren erreichen den Ortsbeirat Klagen über zu schnelles Fahren in den Wohnstraßen Allerheiligenstraße, Battonnstraße und Stoltzestraße. Nicht nur Bewohnerinnen und Bewohner melden regelmäßig Gefahren, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter von Kindereinrichtungen oder Gewerbetreibende. Umso verwunderlicher ist, dass auch im Jahr 2017 laut der mit Stellungnahme vom 09.03.2018, ST 573, vorgelegten Übersicht von durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen lediglich die Allerheiligenstraße mit immerhin 41 Messungen berücksichtigt wurde, welche zu 3.310 Verwarnungen/Anzeigen führten. Dies ist die höchste Anzahl an Verwarnungen/Anzeigen an einem Messpunkt im Ortsbezirk 1. Die überdurchschnittlich hohe Übertretungsquote von 14,2 Prozent in der Allerheiligenstraße bestätigt den Eindruck von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern der direkt daran anschließenden Stoltzestraße, dass dort nicht minder schnell (und laut) gefahren wird. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die Geschwindigkeiten in der Stoltzestraße und der Battonnstraße ebenfalls regelmäßig zu überwachen und dem Ortsbeirat zeitnah über die Ergebnisse zu berichten. Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere der Stoltzestraße, fühlen sich durch die lange Untätigkeit des Magistrats und des zu ertragenden Lärms im Stich gelassen. Es ist gut und richtig, dass Überwachungsmaßnahmen in der Allerheiligenstraße in großer Zahl durchgeführt wurden. Dass aber die (dichter bewohnten) Bereiche Stoltzestraße und Battonnstraße mit ihren Kindereinrichtungen überhaupt nicht überwacht werden, ist unverständlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 573 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1709 Aktenzeichen: 32 4