Unterlassene Geschwindigkeitskontrollen in der Battonnstraße und der Stoltzestraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM
3239 entstanden aus
Vorlage: OF 624/1 vom
21.05.2018 Betreff: Unterlassene Geschwindigkeitskontrollen in
der Battonnstraße und der Stoltzestraße Vorgang: OA 2679/90 OBR 1; ST 573/18 Seit Jahren erreichen den Ortsbeirat Klagen über zu
schnelles Fahren in den Wohnstraßen Allerheiligenstraße, Battonnstraße und
Stoltzestraße. Nicht nur Bewohnerinnen und Bewohner melden regelmäßig Gefahren,
sondern auch Vertreterinnen und Vertreter von Kindereinrichtungen oder
Gewerbetreibende.
Umso verwunderlicher ist, dass
auch im Jahr 2017 laut der mit Stellungnahme vom 09.03.2018, ST 573,
vorgelegten Übersicht von durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen lediglich
die Allerheiligenstraße mit immerhin 41 Messungen berücksichtigt wurde, welche
zu 3.310 Verwarnungen/Anzeigen führten. Dies ist die höchste Anzahl an
Verwarnungen/Anzeigen an einem Messpunkt im Ortsbezirk 1. Die überdurchschnittlich hohe Übertretungsquote von
14,2 Prozent in der Allerheiligenstraße bestätigt den Eindruck von vielen
Anwohnerinnen und Anwohnern der direkt daran anschließenden Stoltzestraße, dass
dort nicht minder schnell (und laut) gefahren wird. Dies vorangestellt, wird der
Magistrat aufgefordert, die Geschwindigkeiten in der Stoltzestraße und der
Battonnstraße ebenfalls regelmäßig zu überwachen und dem Ortsbeirat zeitnah
über die Ergebnisse zu berichten. Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere der
Stoltzestraße, fühlen sich durch die lange Untätigkeit des Magistrats und des
zu ertragenden Lärms im Stich gelassen. Es ist gut und richtig, dass
Überwachungsmaßnahmen in der Allerheiligenstraße in großer Zahl durchgeführt
wurden. Dass aber die (dichter bewohnten)
Bereiche Stoltzestraße und Battonnstraße mit ihren Kindereinrichtungen
überhaupt nicht überwacht werden, ist unverständlich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats
vom 09.03.2018, ST
573
Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1709
Aktenzeichen: 32 4