Fahrradstreifen Obermainanlage
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Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 entstanden aus Vorlage: OF 182/4 vom 07.11.2017
Betreff: Fahrradstreifen Obermainanlage Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 1954/17; OM 2311/17 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die Vorlage ST 1954 eine Verkehrsuntersuchung oder Modellrechnung mit dem Ziel zu erstellen, dass Radstreifen und/oder Schutzstreifen auf der Obermainanlage angebracht werden können. Begründung: Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1954 richtig ausführt, ist die Obermainanlage selbst nicht geeignet, den radfahrenden Alltags- und Pendlerverkehr konfliktfrei aufzunehmen. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Begegnungen. Die Grünanlage ist vielleicht noch für den radelnden Freizeitverkehr, aber sicher nicht für zügiges Fahren geeignet. Aktuell gibt es den Beginn eines Radstreifens direkt am südlichen Beginn der Obermainanlage, der sich dann nach 50 Metern in einen schmalen Schutzstreifen verengt und dann nach weiteren 50 Metern einfach aufhört. Hier ist eine Fortsetzung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4