Fahrradstreifen Obermainanlage
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM
2466 entstanden aus
Vorlage: OF 182/4 vom
07.11.2017 Betreff: Fahrradstreifen Obermainanlage Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 1954/17; OM
2311/17 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die
Vorlage ST 1954 eine Verkehrsuntersuchung oder
Modellrechnung mit dem Ziel zu erstellen, dass Radstreifen und/oder
Schutzstreifen auf der Obermainanlage angebracht werden können. Begründung: Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme
ST 1954 richtig ausführt, ist die Obermainanlage selbst nicht geeignet,
den radfahrenden Alltags- und Pendlerverkehr konfliktfrei aufzunehmen. Immer
wieder kommt es zu gefährlichen Begegnungen. Die Grünanlage ist vielleicht noch
für den radelnden Freizeitverkehr, aber sicher nicht für zügiges Fahren
geeignet. Aktuell gibt es den Beginn eines Radstreifens direkt am südlichen
Beginn der Obermainanlage, der sich dann nach 50 Metern in einen schmalen
Schutzstreifen verengt und dann nach weiteren 50 Metern einfach aufhört.
Hier ist eine Fortsetzung sinnvoll. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.06.2018, ST 1032
Antrag vom
24.07.2018, OF
251/4
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423
Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4
am 10.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 4
am 05.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat.