Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Obermainanlage
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM
4298 entstanden aus
Vorlage: OF 493/4 vom
09.06.2015 Betreff: Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der
Obermainanlage Vorgang: OM 2114/13 Der Magistrat wird gebeten, 1. den 20 Meter langen Radfahrstreifen im ersten
Teil der Obermainanlage (durchgezogene Linie) deutlich abzumarkieren und
entsprechend zu kennzeichnen. Hier sind großflächige Diagramme denkbar; 2. die Markierung des sich an den Radfahrstreifen
anschließenden 20 Meter langen Schutzstreifens (eng gestrichelte Linie)
zunächst bis zur Weiherstraße fortzuführen; 3. den Anfangsbereich in der Obermainanlage vermehrt
auf Falschparker zu kontrollieren. Begründung: Nach der Ansiedlung eines großen Einzelhändlers und
eines Gastronomiebetriebes am Anfang der Obermainanlage kommt es vermehrt zur
"Nutzung" des Radfahrstreifens als Parkfläche. In der Folge weicht der von der
Flößerbrücke kommende Radverkehr auf die nächste Fahrspur aus und gerät in
Konflikt mit dem Kraftverkehr, sodass gefährliche Situationen entstehen -
offenbar erkennen viele Fahrzeugführer nicht, dass hier ein Radfahrstreifen auf
der Fahrbahn besteht. Dieses Nichterkennen hängt vielleicht auch mit der Kürze
dieser Fahrbahnkennzeichnung zusammen, schon nach ca. 40 Metern enden Radfahr-
und Schutzstreifen. Die geschilderte Situation ist an den Wochenenden besonders
eklatant, offenbar wird dieser Bereich dann nicht ausreichend kontrolliert.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.04.2013, OM 2114
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.10.2015, ST 1486
Aktenzeichen: 32 1