Blumenkübel - neue Paten finden
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM
2785 entstanden aus
Vorlage: OF 516/1 vom
02.02.2018 Betreff: Blumenkübel - neue Paten finden
Vorgang: V 553/17 OBR 1; ST
2299/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die Paten der
Blumenkübel in der Schützenstraße und der Brückhofstraße ausfindig zu machen
und anschließend zu befragen, ob sie die Patenschaft weiter übernehmen wollen.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Magistrat aufgefordert, neue Paten zu
finden. Weiterhin wird der Magistrat
aufgefordert, alle Blumenkübel mit einem Hinweisschild auszustatten, auf dem
Name und Telefonnummer des jeweiligen Paten steht, wie
dies auch bei den Bücherschränken der Fall ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, eine erneute
Prüfung für die Pflanzung von Bäumen statt der Blumenkübel vorzunehmen.
Begründung: In der Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2299,
berichtet der Magistrat, dass die Pflege und Bepflanzung der Blumenkübel durch
Paten zu gewährleisten ist. Dies scheint in den letzten Jahren aber nicht zu
funktionieren. Es ist auch nicht nachvollziehbar, wer diese Paten sein sollen.
Da das Grünflächenamt nicht in der Lage zu sein scheint, diese Blumenkübel zu
pflegen, müssen die Paten dringend darauf hingewiesen werden, dass sie ihrer
Aufgabe nachkommen müssen oder es sollten neue Paten gefunden werden. Um die
Verantwortung der Paten zu stärken, sollten - wie bei den Bücherschränken -
deren Namen auf den Blumenkübeln öffentlich gemacht werden. 1989 wurden die Blumenkübel mit der Begründung
aufgestellt, es sei wegen unterirdischer Trassenverläufe nicht möglich, an
diesen Stellen Bäume zu pflanzen. Da seitdem viele Jahrzehnte vergangen sind,
wird der Magistrat gebeten, hier eine erneute Prüfung durchzuführen, denn Bäume
wären auf jeden Fall einfacher zu pflegen und besser für das Klima. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 22.08.2017, V 553
Stellungnahme
des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2299
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.05.2018, ST 984
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.12.2018, ST 2332
Aktenzeichen: 67 0