Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Blumenkübel - neue Paten finden

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2785 entstanden aus Vorlage: OF 516/1 vom 02.02.2018 Betreff: Blumenkübel - neue Paten finden Vorgang: V 553/17 OBR 1; ST 2299/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die Paten der Blumenkübel in der Schützenstraße und der Brückhofstraße ausfindig zu machen und anschließend zu befragen, ob sie die Patenschaft weiter übernehmen wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Magistrat aufgefordert, neue Paten zu finden. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, alle Blumenkübel mit einem Hinweisschild auszustatten, auf dem Name und Telefonnummer des jeweiligen Paten steht, wie dies auch bei den Bücherschränken der Fall ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, eine erneute Prüfung für die Pflanzung von Bäumen statt der Blumenkübel vorzunehmen. Begründung: In der Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2299, berichtet der Magistrat, dass die Pflege und Bepflanzung der Blumenkübel durch Paten zu gewährleisten ist. Dies scheint in den letzten Jahren aber nicht zu funktionieren. Es ist auch nicht nachvollziehbar, wer diese Paten sein sollen. Da das Grünflächenamt nicht in der Lage zu sein scheint, diese Blumenkübel zu pflegen, müssen die Paten dringend darauf hingewiesen werden, dass sie ihrer Aufgabe nachkommen müssen oder es sollten neue Paten gefunden werden. Um die Verantwortung der Paten zu stärken, sollten - wie bei den Bücherschränken - deren Namen auf den Blumenkübeln öffentlich gemacht werden. 1989 wurden die Blumenkübel mit der Begründung aufgestellt, es sei wegen unterirdischer Trassenverläufe nicht möglich, an diesen Stellen Bäume zu pflanzen. Da seitdem viele Jahrzehnte vergangen sind, wird der Magistrat gebeten, hier eine erneute Prüfung durchzuführen, denn Bäume wären auf jeden Fall einfacher zu pflegen und besser für das Klima. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 553 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2299 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 984 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2332 Aktenzeichen: 67 0