Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1100 entstanden aus Vorlage: OF 78/4 vom 01.01.2017

Betreff: Verkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße Der Magistrat wird gebeten,

  1. in den genannten Straßen Tempo 30 und

  2. in der Oskar-von-Miller-Straße, Höhe Hausnummer 48, einen Fußgängerüberweg (Zebrasteifen) anzuordnen. Begründung: Es gibt Klagen wegen überhöhter Geschwindigkeiten vor allem in der Oskar-von-Miller-Straße, während andererseits z. B. die Kindereinrichtung erreicht werden will. Im Zuge der Horst-Schulmann-Straße gibt es zudem zwischen Sonnemannstraße und den Freizeitmöglichkeiten an der Weseler Werft einen steten Fußgängerstrom, der an der genannten Stelle die Oskar-von-Miller-Straße kreuzt. Aus den genannten Gründen ist eine Verminderung der Regelgeschwindigkeit wünschenswert, ebenso wie eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4