Radweg Allerheiligenstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM
633 entstanden aus
Vorlage: OF 121/1 vom
18.09.2016 Betreff: Radweg Allerheiligenstraße Vorgang:
OM 4603/15 OBR 1; ST
892/16 Mit der Vorlage ST 892 hat der Magistrat erklärt,
dass die Einrichtung eines Radweges bei Beibehaltung des Parkens auf beiden
Seiten eingerichtet werden kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert,
eine Planung zu erstellen, die einen solchen Radweg im Abschnitt von der
Stoltzestraße bis zum Allerheiligentor und einen
Kreisverkehr im Bereich Breite Gasse/Allerheiligenstraße/Stoltzestraße
vorsieht. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, die erforderlichen Mittel
im Haushalt bereitzustellen. Begründung: 1. Der Bedarf für diesen Radweg besteht schon lange
und wird mit zunehmendem Radverkehr immer größer. 2. Die Notwendigkeit, zwei Fahrspuren für den
Autoverkehr vorzuhalten, besteht nicht mehr, da a) nur auf einer Spur vom Allerheiligentor in die
Allerheiligenstraße eingefahren werden kann und b) eine der Spuren ohnehin ständig zugeparkt ist. Mit
der Einrichtung eines Radweges könnte immer noch (illegal) in zweiter Reihe
geparkt werden, ohne den fließenden Verkehr massiv zu behindern. 3. In der Allerheiligenstraße und in der
Stoltzestraße wird insgesamt zu schnell gefahren. Zwei Fahrspuren nebeneinander
verleiten auch dazu. Trotz zahlloser Initiativen des Ortsbeirats und
Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern hat sich substanziell wenig an der
gefahrenen Geschwindigkeit im Viertel geändert. In diesem stark bewohnten
Bereich befindet sich eine Kita. Durch einen Kreisverkehr könnte das Tempo
deutlich gedrosselt werden, ohne die Kapazität der Straßenzüge zu mindern.
4. Durch den Kreisverkehr würde sich auch die
Situation der zu Fuß Gehenden erheblich verbessern. Zurzeit gibt es dort
überhaupt keine Querungshilfen, künftig könnte dort auf jeder der Straßen ein
Zebrastreifen angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.10.2015, OM 4603
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2016, ST 892
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.12.2016, ST 1759
Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2018, OM 3132
Antrag vom
23.08.2020, OF
1388/1
Auskunftsersuchen vom 15.09.2020, V 1753
Aktenzeichen: 66 2