Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der Obermainanlage
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM
3423 entstanden aus
Vorlage: OF 251/4 vom
24.07.2018 Betreff: Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf
der Obermainanlage Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 702/17;
OM 2028/17 OBR 1; ST 1954/17; OM 2311/17 OBR 3;
OM 2466/17 OBR 4; ST 1032/18 Der Magistrat wird erneut
gebeten, auf der Obermainanlage zwischen Flößerbrücke und Sandweg einen
Schutzstreifen für Radfahrende einzurichten. Begründung: Am 17.01.2017 hat der Ortsbeirat 1 mit seiner
Anregung OM 1130 den Magistrat gebeten, auf der Obermainanlage
Schutzstreifen für Radfahrende anzulegen, weil das Fahren von Pendlern in der
Anlage selbst gefährlich sei und zu Konflikten mit dem Fußgängerverkehr führe.
Am 10.04.2017 erklärte der Magistrat
in seiner Stellungnahme ST 702, dass er zu dieser Anregung wegen fehlender
"Ämterabstimmung" keine Stellungnahme abgeben könne. Am 22.08.2017 forderte der Ortsbeirat 1 mit seiner
Anregung OM 2028 den Magistrat auf, nach sieben Monaten Stellung zu
nehmen. Am 22.09.2017 hat der Magistrat in
seiner Stellungnahme ST 1954 dann geantwortet, es müsse zunächst eine
"Verkehrsuntersuchung" erstellt werden, bevor ein Schutzstreifen eingerichtet
werden kann. Am 28.11.2017 hat der Ortsbeirat 4
den Magistrat mit seiner Anregung OM 2466 gebeten, eine entsprechende
Verkehrsuntersuchung vorzunehmen. Am 08.06.2018 war in der Stellungnahme des Magistrats
ST 1032 keine Rede mehr von einer Verkehrsuntersuchung, stattdessen wurde
lapidar auf "unterschiedliche Straßenquerschnitte" verwiesen, die eine
Realisierung "nicht ohne Weiteres" möglich machen. Der Magistrat verwies so
nach bald acht Monaten Überlegens auf eine Tatsache, die seit Jahrzehnten
unverändert besteht und keiner Verkehrsuntersuchung bedarf. Angesichts der
wechselnden Begründungen auf die Anregungen der Ortsbeiräte 1 und 4 erscheinen
diese Stellungnahmen in ihrer Gesamtheit wie Ausflüchte. Die Notwendigkeit von
Schutz- und Radstreifen auf dem Anlagenring wird hierdurch allerdings nicht
geringer. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.04.2017, ST 702
Anregung an den
Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311
Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.06.2018, ST 1032
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.12.2018, ST 2359
Antrag vom
29.01.2019, OF
308/4
Anregung an den Magistrat vom 12.02.2019, OM 4213