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Meine Nachbarschaft: Am Honigberg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10

18.09.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 03.09.2018 Betreff: Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße, schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendlerinnen und Berufspendlern auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahrzeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden die Stadtteile des Ortsbezirks aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten, unter deutlichen Ausweichverkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Nr. 4 GOOBR gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er die zu erwartenden steigenden Ausweichverkehre über 1. den Harheimer Weg/Am Wendelsgarten, 2. den Heiligenstockweg/Am Dachsberg, 3. die Hofhausstraße/Goldpeppingstraße, 4. die Sigmund-Freud-Straße, 5. die Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg, 6. Gießener Straße eindämmen und somit die Bürgerinnen und Bürger vor einer Steigerung von Gefahrenpotenzialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat in den vorgenannten Bereichen, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessern und somit auch zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen will. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartenden deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Metern den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2370 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Widmung des Heiligenstockwegs und der Straße Am Kalten Berg hier: Schreiben des Magistrats (61.B 2 Hä/hen) vom 30.08.1982

07.08.2018 · Aktualisiert: 20.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3433 entstanden aus Vorlage: OF 550/10 vom 20.05.2018 Betreff: Widmung des Heiligenstockwegs und der Straße Am Kalten Berg hier: Schreiben des Magistrats (61.B 2 Hä/hen) vom 30.08.1982 Der Magistrat erklärte in seinem Schreiben an eine Berkersheimer Bürgerin vom 30.08.1982 ausdrücklich, dass der Heiligenstockweg keine Ortsverbindungsstraße sei. Das angesprochene Verbindungsstück, heute die Straße Am Kalten Berg, diene auch nur als Erschließungsstraße der landwirtschaftlichen Flächen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welchen Status die Straßen Heiligenstockweg und Am Kalten Berg haben. Wenn die Straßen Heiligenstockweg und Am Kalten Berg zu (Kreis-) Ortsverbindungsstraßen umgewidmet wurden, bittet der Ortsbeirat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann erfolgte die Umwidmung? 2. Wer veranlasste die Umwidmung? 3. Warum wurden diese Erschließungsstraßen zu (Kreis-) Ortsverbindungsstraßen umgewidmet? Wenn die Straßen weiterhin als Erschließungsstraßen für landwirtschaftliche Flächen angesehen werden, wird der Magistrat gebeten zu berichten, ob nach seiner Auffassung die RiLSA (Ausgabe 2015) dort überhaupt anwendbar ist? Anlage 1 (ca. 347 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2129

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierung von Haltelinien in Berkersheim

05.06.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3262 entstanden aus Vorlage: OF 506/10 vom 24.04.2018 Betreff: Markierung von Haltelinien in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, in der Berkersheimer Obergasse und in der Berkersheimer Bahnstraße an den jeweiligen Kreuzungen die bestehenden "Rechts-vor-Links" -Regelungen durch Haltelinien zu verdeutlichen. Begründung: Die Straßenführung im genannten Bereich ist sehr eng und gleichzeitig durchgängig abschüssig. Sie ist Teil einer wichtigen Fahrradroute und Schulweg. Gleichzeitig kann die Deutsche Bahn AG nicht ausschließen, dass sie hier im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn Schwerverkehr hindurch leiten muss. Vor diesem Hintergrund ist es zur Erhöhung der Sicherheit dringend erforderlich, dass auch in dieser Tempo-30-Zone - wie auch in anderen Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk - allen Verkehrsteilnehmern mittels Haltelinien noch einmal deutlich vor Augen geführt wird, wo sie die Vorfahrt achten müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 Antrag vom 13.11.2018, OF 646/10 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4022 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg

08.05.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3149 entstanden aus Vorlage: OF 507/10 vom 23.04.2018 Betreff: Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg Vorgang: OM 2540/17 OBR 10; ST 431/18 Der Ortsbeirat teilt die Aussage der Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 431, nicht. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. für die Grundnetzstraße Am Dachsberg die derzeitige Tempo-30-Begrenzung im erforderlichen Rahmen nach Süden erweitert wird; diese also bereits vor der ersten beziehungsweise nach der letzten Wohnbebauung (südlich der Hausnummer 127) beginnt respektive endet; 2. sodann der so erweiterte Tempo-30-Bereich gemäß Ziffer 1. im Rahmen des Messprogramms der Städtischen Verkehrspolizei - da es sich um einen Teil des offiziellen Schulwegs der Berkersheimer Schule handelt - überwacht wird; 3. geprüft wird, ob in dem Bereich bis zur Homburger Landstraße Radstreifen möglich sind. Begründung: Die Geschwindigkeit wird leider wegen bisher noch teils fehlender Tempo-Begrenzung im Bereich zu 1. beziehungsweise dort fehlender Kontrolle teils deutlich überschritten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2540 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 431 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1935 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße

24.04.2018 · Aktualisiert: 17.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2018, OF 517/10 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße Vorgang: V 154/16 OBR 10; ST 564/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße so eingerichtet werden kann, dass im morgendlichen Berufsverkehr die Rückstaus bis nach Berkersheim hinein und Richtung Frankfurter Bogen reduziert werden, insbesondere welchen Sinn die Neu-Einrichtung einer kurzen Allein-Grünphase für die nördliche Fußgänger-Querung der Homburger-Landstraße macht, die den Abfluss des Verkehrs in nördlicher Richtung zur BAB 661 massiv behindert, ohne für die Fußgänger einen erheblichen Sicherheitsgewinn zu erreichen, weil gerade die in west-östlicher Richtung laufenden, um diese Zeit zahlreicheren Fußgänger sich dann doch im rechtsabbiegenden Autoverkehr wiederfinden, nachdem die Ampel auf Grün gesprungen ist. Begründung: Entgegen der vom Magistrat in ST 564 vom 05.03.2018 getroffenen Aussage sind die verkehrlichen Auswirkungen des Schleichverkehrs durch Berkersheim im morgendlichen Berufsverkehr mittlerweile so erheblich, dass der Rückstau der Ampel Am Dachsberg/Homburger Landstraße teilweise bis weit in die Bebauung Am Dachsberg von Berkersheim kommend hineinreicht. Dies ist ein untragbarer Zustand, weil dadurch die dortigen Hofausfahrten kaum noch sinnvoll benutzbar sind und die Berkersheimer Bevölkerung nur diesen einzigen Weg zur Fahrt in die Innenstadt oder zur Autobahn hat. Der Rückstaus in Richtung Frankfurter Bogen sind so auch unvermeidbar, weil die dorther kommenden Fahrzeuge auf den vorfahrtberechtigten Dachsberg gar nicht mehr einbiegen können. Die Situation wird durch die beschriebene Veränderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße verschärft, so dass diese zu überprüfen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 154 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 564 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 517/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker

13.03.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2869 entstanden aus Vorlage: OF 478/10 vom 13.03.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Vorgang: OM 2541/17 OBR 10; ST 516/18 Mit der Vorlage OM 2541 hatte der Ortsbeirat am 05.12.2017 angeregt, dass im Zuge der im März 2018 anstehenden Fahrbahnsanierung in der Straße Am Hohlacker eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser 43 und 45 eingerichtet wird, damit ein gefahrloses Ausweichen von Fahrzeugen bei Gegenverkehr gewährleistet werden kann. Der Magistrat lehnt dies mit der Begründung ab, dass sich einerseits die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen könnte, was angesichts der Straßentopografie eher ausgeschlossen ist, und andererseits dort kein Platz für die Schaffung einer Ausweichbucht sei, da sonst der Gehweg in Mitleidenschaft gezogen würde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in dem genannten Bereich das ohnehin vorhandene Parkverbot vor den Einfahrten lediglich mit einer schraffierten Fläche zu kennzeichnen, ohne dass Verkehrsschilder o. Ä. aufgestellt werden müssen oder gar eine Ausweichbucht eingerichtet werden muss. Die Schraffierung der genannten Flächen würde ohne Änderung des Verkehrsflusses optisch darauf hinweisen, dass das Parken dort bereits unzulässig ist und dadurch diese Flächen für erforderliche Ausweichmanöver frei halten. Begründung: In dem genannten Bereich parken Anwohner und Gäste einseitig, sodass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Deshalb werden vorhandene Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der weiteren Hausreihen zwischen den Häusern 43 und 45 als Ausweichfläche bei Gegenverkehr genutzt und benötigt. Da es immer häufiger vorkommt, dass vor dem Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher diese Fläche der Fahrbahn nicht für kurzfristige Ausweichmöglichkeiten genutzt werden kann, kommt es zu riskanten Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2541 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 516 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1040 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sondergenehmigungen für den Durchfahrtverkehr an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Hausnummer 42 und Harheim

25.02.2018 · Aktualisiert: 16.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2018, OF 125/14 Betreff: Sondergenehmigungen für den Durchfahrtverkehr an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Hausnummer 42 und Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie viele Sondergenehmigungen zum Befahren des für den öffentlichen Verkehr gesperrten Weges erteilt wurden und welches die Kritierien für die Vergabe einer solchen Genehmigung sind. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Angabe, ob auch Reisebusse für diesen Weg eine Sondergenehmigung erhalten haben bzw. erhalten können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 14 am 12.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 125/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker

05.12.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2541 entstanden aus Vorlage: OF 418/10 vom 20.11.2017 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Auf dem ansteigenden Teilstück der Straße Am Hohlacker 59 bis 31 biegt von der Straße Am Hohlacker kommend die Straße An der Roseneller in Höhe der Häuser 41 bis 45 in einem stumpfen Winkel und nach der Hausnummer 31 nochmals in einem circa 110-Grad-Winkel ab. Anwohner und Gäste parken einseitig im o. g. Bereich, sodass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Die Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der weiteren Hausreihen zwischen den Häusern Am Hohlacker 45 und 43 wird als Ausweichfläche bei Gegenverkehr genutzt und benötigt, da, wie oben beschrieben, die Straße durch die mittlere Abknickung nicht komplett einsehbar ist, was dazu führt, dass sich Autos regelmäßig begegnen und ausweichen müssen. Es kommt immer häufiger vor, dass vor dem Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher die Ausweichbucht nicht genutzt werden kann. Hierdurch kommt es zur riskanten Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der Fahrbahnsanierung (Frühjahr 2018) eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser Am Hohlacker 45 und 43 eingerichtet wird, damit ein gefahrloses Ausweichen gewährleistet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 516 Antrag vom 13.03.2018, OF 478/10 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2869 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg

05.12.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2540 entstanden aus Vorlage: OF 415/10 vom 20.11.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass für die Grundnetzstraße Am Dachsberg die derzeitige Tempo-30-Begrenzung um circa 50 Meter nach Süden erweitert wird, diese also bereits vor der ersten beziehungsweise nach der letzten Wohnbebauung (südlich der Hausnummer 127) beginnt respektive endet; 2. dass entsprechende Geschwindigkeitskontrollen in diesem erweiterten Bereich anberaumt werden. Begründung: Die Bewohner der Häuser am Rande der Wohnbebauung der Straße Am Dachsberg im nördlichen Bereich der Gemarkung Preungesheim (gefühlt: südliches Berkersheim) klagen seit Jahren über zu schnelle und dadurch viel zu laute Verkehrsteilnehmer vor ihren Grundstücken. Entsprechende Abhilfe ist hier geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 431 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3149 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Führen der Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim

21.11.2017 · Aktualisiert: 11.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2017, OF 417/10 Betreff: Führen der Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim nun endgültig geführt werden und wie sichergestellt werden kann, dass sie nicht mehr durch die Berkersheimer Obergasse und Berkersheimer Bahnstraße rollen müssen. Begründung: Nach Informationsstand des OBR 10 durch die Deutsche Bahn AG und ausdrücklich zugesagt, sollte der Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn vollständig über die zu erstellende Baustraße über einen zu erstellenden Anschluss an die B 3 von Bad Vilbel aus erfolgen. Die ausführende Baufirma fährt nun aber in erheblichem Umfang Aufschüttungsmaterial über die ja wohl auch aus Sicht der Deutschen Bahn AG hierzu ungeeigneten Straßen, Berkersheimer Obergasse und Berkersheimer Bahnstraße an. Insofern ist dringend Aufklärung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 700 2017 Die Vorlage OF 417/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wortbruch bei Bahnausbau in Berkersheim? Große Lkws fahren entgegen der Zusage durch die Berkersheimer Bahnstraße, die Berkersheimer Obergasse und die Straße Am Dachsberg

20.11.2017 · Aktualisiert: 11.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 416/10 Betreff: Wortbruch bei Bahnausbau in Berkersheim? Große Lkws fahren entgegen der Zusage durch die Berkersheimer Bahnstraße, die Berkersheimer Obergasse und die Straße Am Dachsberg 40-Tonner fahren derzeit im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den Bahnausbau durch Berkersheim, obwohl dem OBR Ende April 2017 in einer Informationsveranstaltung der Bahn versprochen wurde, dass erst die Auf /Abfahrten auf der B3a sowie eine Behelfsbrücke fertiggestellt werden, bevor es los geht. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: 1. Bewertet der Magistrat dieses Vorgehen der Bahn ebenfalls als Wortbruch gegenüber den Bürgern, weil im April 2017 zugesagt wurde, dass der Schwerlastverkehr nicht durch den Ort geführt wird? 2. Falls ja: Was beabsichtigt der Magistrat dagegen zu unternehmen? 3. Falls nein: Ist dem Magistrat bewusst, das gerade in den Morgenstunden Schwerlastverkehr durch Berkersheim (insbesondere Obergasse und Bahnstraße) fahren, die für die Kinder der Berkersheimer Schule den Schulweg darstellen, was somit eine höhere Gefährdungslage darstellt? Wie bewertet er dies? 4. Welche Firma / Firmen hat / haben die Ausschreibung für die Auf- und Abfahrten sowie der Behelfsbrücke gewonnen und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 5. Bedeutet der Verzicht auf die Durchführung der angekündigten Arbeiten an der Unterführung "Im Wiesengarten", dass diese nun im Zuge des vierspurigen Ausbaus durchgeführt werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2017 Die Vorlage OF 416/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überprüfung der Glascontainerstandorte im Ortsbezirk und Aufstellen von je einem weiteren Glascontainer der FES am Frankfurter Berg und in Berkersheim

12.09.2017 · Aktualisiert: 26.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2099 entstanden aus Vorlage: OF 372/10 vom 28.08.2017 Betreff: Überprüfung der Glascontainerstandorte im Ortsbezirk und Aufstellen von je einem weiteren Glascontainer der FES am Frankfurter Berg und in Berkersheim Es wurde zum wiederholten Male beobachtet, dass die bisherigen Leerungen von Glascontainern im Ortsbezirk 10 nicht ausreichen (bspw. im Wickenweg am Frankfurter Berg oder Am Kalten Berg in Berkersheim). Die Anwohner legen neben oder auf den überfüllten Containern Gläser und Glasflaschen ab, die u. a. zum Hindernis auf Schulwegen werden und dazu ein unschönes Bild abgeben. Wegen der immer weiter ansteigenden Einwohnerzahl im Ortsbezirk 10 ist es dringend vonnöten, weitere Container aufzustellen oder aber die Frequenz der Leerungen deutlich zu erhöhen. 1. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die FES alle Glascontainerstandorte im Ortsbezirk 10 auf ihre Auslastung hin überprüft. 2. Zudem wird der Magistrat gebeten, die FES (oder das zuständige Unternehmen) zu beauftragen, am Frankfurter Berg (Standort im Wickenweg) und in Berkersheim (Am Kalten Berg) einen zusätzlichen Glascontainer aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 278 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten

20.07.2017 · Aktualisiert: 15.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2017, OF 342/10 Betreff: Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Anwohner der Homburger Landstraße im Bereich zwischen Weilbrunnstraße und Am Dachsberg vom LKW-Verkehr entlastet werden können. Es ist zu prüfen, ob der LKW-Verkehr über 7,5 t hinaus, mit Ausnahme der Linienbusse und der Zulieferer für die umliegenden Gewerbebetriebe, stadtauswärts z.B. in Höhe Friedberger Landstraße bzw. Marbachweg und stadteinwärts ab der Einmündung Dachsberg auf die Gießener Straße gelenkt werden kann. Begründung: Die Homburger Landstraße ist im alten Ortskern von Preungesheim zwischen Weilbrunnstraße und Am Dachsberg sehr schmal und der Straßenbelag teilweise sehr schlecht. Die zahlreichen LKWs, die tagtäglich diesen Bereich durchfahren, halten sich nicht immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km h und bringen die in Fachwerkbauweise errichteten alten Gebäude zum Wackeln. Die Gießener Straße ist zu Beginn der 1970er Jahre zur Entlastung der Homburger Landstraße eingerichtet worden und erhält derzeit einen neuen Fahrbahnbelag und Fahrradschutzstreifen, um sie für die Zukunft fit zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 342/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 570 2017 Die Vorlage OF 342/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor sowie in der Begründung die Worte "Weilbrunnstraße" durch die Worte "Friedberger Landstraße" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Neue Kleinbuslinie von Berkersheim nach Preungesheim zur Verbesserung des ÖPNVAngebots

23.05.2017 · Aktualisiert: 14.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2017, OF 295/10 Betreff: Neue Kleinbuslinie von Berkersheim nach Preungesheim zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots Für Berkersheimer Bürgerinnen und Bürger ist das ÖPNV Angebot nicht optimal. Insbesondere für ältere Menschen aus dem Ortskern und dem Bereich Hohlacker ist der Weg bis zur Bushaltestelle Berkersheim Mitte sehr beschwerlich. Gleiches gilt für Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind. Eine Busverbindung über Endhaltestelle U5, Weilbrunnstraße, Gravensteiner Platz hin zum neuen Sportpark würde auch für die Schulkinder aus Berkersheim eine Erleichterung auf dem Weg in die Carlo-Mierendorff-Schule bringen. Viele ältere Mitbürger könnten so wieder intensiver am sozialen Leben (Einkaufen, Cafés, Markt, Vereine) teilnehmen und auch Ärzte in Preungesheim erreichen. Das Versorgungsdefizit in Berkersheim könnte hierdurch zumindest etwas gemindert werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert, zum nächsten Fahrplanwechsel eine Kleinbus-Buslinie zwischen Berkersheim und Preungesheim einzurichten. Die Buslinie soll vom östlichen Teil Berkersheims (Honigberg, Hohlacker, Bahnstraße) über Berkersheim Mitte, dem Dachsberg, Endhaltestelle U5, Weilbrunnstraße, Gravensteiner Platz (Carlo-Mierendorff-Schule) und Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18 bis zum neuen Sportpark verlaufen. Als vorübergehender Endhaltepunkt in Berkersheim könnte die Parkbucht "Am Hohlacker / Ecke Berkersheimer Bahnstraße" genutzt werden, bis der S-Bahnhof Berkersheim nach dem Umbau ertüchtigt ist. Da die aktuelle Entfernung zwischen diesem Endhaltepunkt und der S-Bahn 250 m beträgt bzw. 4 Minuten (lt. Google Maps), könnten auch die Bürgerinnen und Bürger aus Harheim und Nieder Erlenbach mit nur einmaligen Umsteigen von der Infrastruktur im Frankfurter Bogen profitieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.06.2017, OF 321/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 656 2017 1. Die Vorlage OF 295/10 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und 1 FDP gegen SPD und 1 FDP (= Annahme); LINKE. und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen

25.04.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558 entstanden aus Vorlage: OF 276/10 vom 30.03.2017 Betreff: Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16; OA 66/16 OBR 10; ST 241/17 Auf diese vom hessischen Verkehrsministerium bereits 2015 erlassenen Richtlinien beruft sich der Magistrat neuerdings immer wieder, um je nach Sachlage vorhandene Ampelschaltungen zur Verkehrsregulierung zu begründen oder abzulehnen. Dabei ist es offenbar die entscheidende Frage, ob man zu viel Verkehr als "temporäre Überlastung des Straßensystems" interpretiert oder als hinzunehmende Belastung. So wurde mit der Stellungnahme vom 03.02.2017, ST 241, bezüglich des Rückstaus auf der Friedberger Landstraße darauf verwiesen, dass die dortige Ampel mit ihrer "Pförtnerwirkung" sinnvoll ist, weil sie auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen hin orientiert sei und somit den Zweck erfülle, eine "temporäre Überlastung des Straßensystems" abzubauen. Mit der Stellungnahme vom 22.08.2016, ST 1089, wurde begründet, weshalb keine Pförtnerampel für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen möglich sein soll. Bezogen auf den Heiligenstockweg wurde eine Pförtnerampel ja bekanntlich im Nachhinein abgelehnt, obwohl ja bereits ein fast halbjähriger Versuch durchgeführt worden war, die Pförtnerampelregelung also nicht rechtswidrig gewesen sein konnte. Hinzu kommt, dass auch beim Heiligenstockweg die Ampel dazu diente, den Verkehr dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen auf der Straße Am Dachsberg anzupassen und somit die dort registrierte "temporäre Überlastung" der Straße abzubauen. Dies deshalb, weil diese Straße lediglich den Charakter einer innerörtlichen Verbindung hat und nicht dazu dient, "temporär" stark belastenden Schleichverkehr zuzulassen. Das normale Verkehrsaufkommen für den Dachsberg ist also der Verkehr zwischen dem Stadtteil Berkersheim und der Stadt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dem Ortsbeirat die "Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)" von 2015 zur Verfügung gestellt werden, damit dieser sich selbst ein umfassendes Bild über die Aussagekraft und die Interpretationsmöglichkeiten dieser Richtlinien machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Anregung vom 04.10.2016, OA 66 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 241 Antrag vom 11.08.2017, OF 289/3 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1477 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2018 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke

22.03.2017 · Aktualisiert: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2017, OF 249/9 Betreff: Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft über die neuen veränderten Planungen für die folgenden Kreuzungsbauwerke, jeweils Beseitigungen von Bahnübergängen, gebeten - BÜ 99, Berkersheimer Bahnstraße; - BÜ 101, Am Lachegraben; - BÜ 102, Lachweg. Begründung: Die Beseitigungen dieser Bahnübergänge und deren teilweiser Ersatz sind zwar Bestandteile des Planfeststellungsbeschlusses vom April 2004, sind jedoch auch durch die Stadt Frankfurt am Main genehmigungspflichtig, weil sie in innerörtliche Verkehrsverbindungen eingreifen. Demzufolge sind auch Planänderungen zu diesen Fragen genehmigungsbedürftig durch die zuständigen Institutionen unserer Stadt- Der Bahnübergang B 99, Berkersheimer Bahnstraße, fällt gebietsmäßig zwar nicht in den Bereich des Ortsbezirkes 9, ist jedoch trotzdem Frage-Gegenstand, weil er in seiner Bedeutung über die Ortsbezirksgrenze hinausgeht. Antragsteller: FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 441 2017 Die Vorlage OF 249/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, 2 SPD und LINKE.

Parteien: FDP, BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgängerüberwege über die Straße Am Dachsberg sicherer gestalten

30.01.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2017, OF 221/10 Betreff: Fußgängerüberwege über die Straße Am Dachsberg sicherer gestalten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die Fußgängerüberwege über die Straße "Am Dachsberg" sicherer gestaltet werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 221/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 07.03.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 221/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausbau der Main-Weser-Bahn

30.01.2017 · Aktualisiert: 17.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2017, OF 223/10 Betreff: Ausbau der Main-Weser-Bahn Die Deutsche Bahn AG hat in der Presse verlautbart, dass sie im September am Frankfurter Berg mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn beginnen wird. Dies ist überraschend, weil verschiedene Anfragen des Ortsbeirats 10, die im Zusammenhang mit diesem Ausbau den Ortsbezirk 10 betreffen, insbesondere die Führung des Bauverkehrs und welche Form die Querung der Berkersheimer Bahnstraße haben soll, nach wie vor nicht beantwortet sind und wohl auch mangels einer abschließenden Planung nicht beantwortet werden konnten. Der für den Ausbau bestehende Planfeststellungsbeschluss enthält aber ein Schutzkonzept für die Bürger, das insbesondere darin besteht, dass während der Durchführung der Bauarbeiten jederzeit ein Ansprechpartner für die betroffenen Bürger verfügbar sein muss, damit Probleme im Zusammenhang mit dem Ausbau unmittelbar angesprochen und abgestellt werden können. Dies scheint bei dem nun offensichtlich geplanten scheibchenweisen Vorgehen nicht gewährleistet. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie er bei dem sich abzeichnenden Vorgehen der Bahn die Interessen der Stadt Frankfurt an einem geordneten Ablauf der Bauarbeiten, auch als einer deren Hauptfinanziers, und ihrer Bürger auf möglichste Reduzierung von Belästigungen während der Bauarbeiten gewährleistet sieht. Begründung: Das Ausbauvorhaben ist aus gutem Grund durch ein Planfeststellungsverfahren zu regeln, das eine einheitliche und abschließende Regelung aller betroffenen Aspekte ermöglicht, aber auch erfordert. Der VGH Kassel hat seinerzeit diesen Planfeststellungsbeschluss als rechtmäßig eingestuft, obwohl noch einige Aspekte offen waren, zu denen zwischenzeitlich noch weitere Probleme gekommen sind, wie die Kosten für die Querung der Berkersheimer Bahnstraße in der planfestgestellten Alternative, die alle nicht geklärt sind. Deshalb kann der vorliegende Planfeststellungsbeschluss diese Anforderungen nicht erfüllen. Dies kann zu gravierenden Folgen für die Stadt und die betroffenen Bürger führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2017 Die Vorlage OF 223/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Berkersheim benötigt zwei sinnvolle und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Querung der Gleise in Berkersheim

29.11.2016 · Aktualisiert: 23.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 191/10 Betreff: Berkersheim benötigt zwei sinnvolle und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Querung der Gleise in Berkersheim Nach dem vierspurigen Ausbau der Main-Weser-Bahn benötigt Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger. Eine Möglichkeit soll gegeben werden durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten". Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas östlich des jetzigen schienengleichen Bahnübergangs durch eine Brücke geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen. Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an der größtmöglichen Fahrzeug- und Ladungsbreite der genutzten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob statt des derzeit von der Bundesbahn geplanten Omegabrücke mit breiter Fahrbahn und Anschluss an die Berkersheimer Bahnstraße eine Brücke ausreichend für den landwirtschaftlichen Betrieb dimensioniert mit Anschluss an einen landwirtschaftlich genutzten Weg Richtung Bad Vilbel und geringer Breite geplant werden kann. Zugleich muss dafür Sorge getragen werden, dass es bis zum Abschluss dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke kommt. Antragsteller: SPD CDU LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 265 2016 Die Vorlage OF 191/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung)

Parteien: SPD, CDU, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Wohnsituation für die Anlieger der Wohnstraße Am Kalten Berg in Berkersheim durch Einführung von Tempo 30 km/h

29.11.2016 · Aktualisiert: 18.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 953 entstanden aus Vorlage: OF 185/10 vom 13.11.2016 Betreff: Verbesserung der Wohnsituation für die Anlieger der Wohnstraße Am Kalten Berg in Berkersheim durch Einführung von Tempo 30 km/h Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15; OM 86/16 OBR 10; ST 1426/16 Die ablehnenden Stellungnahmen des Magistrats, ST 1426 und ST 815, zur Einführung von Tempo 30 km/h auf der Straße Am Kalten Berg in Berkersheim müssen aufgrund der mittlerweile gegebenen Wohnsituation der Anlieger neu bewertet werden. So wurden zwischenzeitlich Häuser fertiggestellt sowie nach und nach bezogen, die ausschließlich über die Straße Am Kalten Berg erschlossen werden. Müllabfuhr, Feuerwehr und Post haben über die Straße Am Kalten Berg Zugang zu den Häusern. Anlieger be- und entladen ihre Autos auf dieser Straße. Kinder nutzen den Gehweg an dieser Straße beim Gang in den Kindergarten oder zur Schule. Die fehlende Tempo 30 km/h-Regelung führt für die Anlieger zu unnötiger Lärmbelästigung und zu Gefährdungen wegen zu schnellen Fahrens und erfordert dringend eine Verbesserung dieser Situation durch Einführung von Tempo 30 km/h. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnsituation für die Anlieger der Straße Am Kalten Berg dadurch verbessert wird, dass die Geschwindigkeit auf dieser Wohnstraße in Berkersheim mittels entsprechender Beschilderung auf 30 km/h begrenzt wird, sodass im gesamten Stadtteil Berkersheim auf den Wohnstraßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 815 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 86 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1426 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 847 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2182 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 10

29.11.2016 · Aktualisiert: 23.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 190/10 Betreff: Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 10 Der Bericht B 270 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat folgende Auskünfte erteilt: 1. Welche Bereiche des Ortsbezirks 10 mit welcher Internetqualität versorgt sind, gestaffelt nach folgenden Stufen: 100 MBit und besser, 50 MBit/s bis 99 MBit/s, 17 MBit/s bis 49 MBit/s, 1 MBit/s bis 16 MBit/s? 2. Wie viele Haushalte respektive Gewerbeeinheiten innerhalb der genannten Stufen sich durchschnittlich einen Internetanschluss teilen? 3. Was der Magistrat insbesondere rund um die Kantapfelstraße in Preungesheim und Am Hohlacker in Berkersheim für eine bessere Versorgung unternimmt? Wann mit einer besseren Versorgung in diesem Bereich zu rechnen ist, in dem im Ortsbezirk 10 eine besonders schlechte Versorgung mit Breitband vorliegt? Begründung: Die Qualität des Wohn- oder Gewerbestandorts wird zunehmend von der Möglichkeit des schnellen und ungehinderten Internetzugangs beeinflusst. Die Bundesregierung hat deshalb 2015 ein Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt, dessen Ziel es ist, bis 2018 in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 MBit/s einzurichten. Mit dem Förderprogramm soll "der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten unterstützt werden, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist." Angesichts der Bedeutung für die Ansiedlung von Gewerbe soll sichergestellt werden, dass auch an jedem Platz im Ortsbezirk 10 dieser Standard mindestens erreicht, wenn nicht übertroffen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.10.2016, B 270 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 263 2016 1. Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 190/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim

01.11.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 786 entstanden aus Vorlage: OF 158/10 vom 18.10.2016 Betreff: Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Vorgang: V 66/16 OBR 10; ST 1272/16 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten sowie die Ergebnisses sodann in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 vorzustellen, wie die in der Stellungnahme ST 1272 vom 19.09.2016 erwähnte Anbindung der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda in Berkersheim erfolgen soll. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten zu erläutern, wie die in diesem Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels befindlichen, besonders schutzwürdigen Streuobstwiesen ohne eine entsprechende Neuauslegung im Rahmen der Planergänzung in den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn einbezogen werden sollen. Begründung: In der Stellungnahme ST 1272 vom 19.09.2016 ist erstmalig die Rede davon, dass der Bauverkehr beim Ausbau der Main-Weser-Bahn durch eine Anbindung an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda abgewickelt werden soll. Dies widerspricht allen bisherigen Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses, obwohl immer wieder vorgebracht worden war, dass die dort vorgesehene Abwicklung über die Berkersheimer Bahnstraße unmöglich ist, was nun offensichtlich auch vom Magistrat so gesehen wird. In dem nun zum Anschluss vorgesehenen Bereich überspannt die B 3 in weitem Bogen und erheblicher Höhe die Nidda. Ein Überleiten des Bauverkehrs auf die B 3 wurde deshalb sehr lange oder entsprechend steile Rampen erfordern. Damit sie der Schwerlastverkehr überhaupt nutzen könnte, kommt wohl nur Ersteres in Betracht. In diesem Bereich befinden sich aber besonders schutzwürdige Streuobstwiesen im Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels. Insofern erscheint eine solche Lösung ohne erneute Abwägung zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange nicht durchführbar, wobei aber die erforderliche Länge wohl eine Totalzerstörung dieser Gebiete bedeuten würde. Eine solche Abwägung sollte kaum im Rahmen der Planergänzung möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 66 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1272 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 257

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil Berkersheims

04.10.2016 · Aktualisiert: 31.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 598 entstanden aus Vorlage: OF 122/10 vom 13.09.2016 Betreff: Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil Berkersheims Vorgang: OM 1618/07 OBR 10; ST 605/08; OM 1527/12 OBR 10; ST 20/13 Aufgrund der Stellungnahme aus dem Jahr 2008, ST 605, als Antwort auf die Anregung an den Magistrat aus dem Jahr 2007, OM 1618, sollte ein Standort für einen Spielplatz für den östlichen Teil Berkersheim geprüft und (ab) 2009 umgesetzt werden. Genannt wurden folgende mögliche Standorte: 1. Flurstück 9/0, Flur 5, Gemarkung 487 in Berkersheim: Das Flurstück liegt in der Nähe der S-Bahn-Station "Berkersheim" an der Einmündung der Straße Auf der Sandeller mit dem südöstlich gelegenen und parallel zu den Gleisen vorhandenen Weg (Verlängerung Im Geiersrain nach Nordosten); 2. Flurstücke 11/1 und 12/1, Flur 9, Gemarkung 487 in Berkersheim: Die Flurstücke befinden sich am östlichen Siedlungsrand des Stadtteils zwischen den Straßen Am Hohlacker (in der Verlängerung der Straße Am Honigberg nach Osten) und An der Roseneller. Der Standort ist hinter dem Haus Am Hohlacker 30 neben der Umspannstation. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, endlich die bereits in Aussicht gestellte Spielmöglichkeit für den östlichen Teil des Stadtteils Berkersheim auf Grundlage der bereits gegebenen Antwort des Magistrats auf eine entsprechende Anregung aus dem Jahr 2007 geschaffen wird. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass aufgrund einer erneuten Anregung an den Magistrat aus dem Jahr 2012, OM 1527, der Magistrat mit der Stellungnahme ST 20 darauf verwiesen hatte, dass Gespräche mit Grundstückseigentümern aufgenommen werden und dem Ortsbeirat darüber berichtet wird. Am 19.02.2013 wurde das Thema dann im nicht öffentlichen Teil der Ortsbeiratssitzung behandelt, ohne dass das Ergebnis den Anwohnern bekannt gegeben wurde. Begründung: Durch den neuen Pavillon auf dem Gelände der Berkersheimer Grundschule sind auf dem dortigen Schulhof nur noch eine Reckstange sowie eine Nestschaukel als Spielgeräte übrig geblieben. Gerade für Kleinkinder gibt es keinerlei Spielmöglichkeiten, und der Wunsch der Bürger nach einem Spielplatz im östlichen Bereich Berkersheim ist ungebrochen. Die Bürger wünschen sich gleichermaßen einen Spielplatz, der von Kleinkindern und von Schulkindern genutzt werden kann, was bei der Planung berücksichtigt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2007, OM 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2008, ST 605 Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1527 Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 20 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 94 Antrag vom 01.08.2017, OF 326/10 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2004 Antrag vom 17.04.2023, OF 582/10 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3889 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aktuelle Zeitplanung für den geplanten Ausbau der Main-Weser-Bahn

20.09.2016 · Aktualisiert: 12.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 119/10 Betreff: Aktuelle Zeitplanung für den geplanten Ausbau der Main-Weser-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die aktuelle Zeitplanung für den geplanten Ausbau der Main-Weser-Bahn aussieht und wie die Planungen der Stadt aussehen, um die davon ausgehenden Beeinträchtigungen insbesondere für die Nutzung des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes zu reduzieren, damit die ohnehin schon sehr hohe Belastung dieses Netzes im Ortsbezirk 10, insbesondere auf den Straßen: Berkersheimer Weg, Homburger Landstraße und Am Dachsberg abgewickelt werden kann. Begründung: Die dem Ortsbeirat übermittelten Antwortentwürfe auf die Anregungen des OBR 10, OM 64, vom 03.05.2016, und OM 57, vom 03.05.2016, vermitteln den Eindruck, dass einerseits mit einem baldigen Bauanfang zu rechnen ist und deshalb von den Einwohnern angeblich nur subjektive Beeinträchtigungen hinzunehmen sind, etwa die Rodungsmaßnahmen, gleichzeitig aber ein für den Ausbau so wichtiges Bauvorhaben wie die Querung in Berkersheim planungstechnisch noch nicht einmal so weit abgeschlossen ist, dass es vorgestellt werden könnte. Dies lässt befürchten, dass auch die sich hieran anschließenden Planungen hinsichtlich Verkehrsführung und sonstigen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigungen für die Anwohner, die auf Grund der zwischenzeitlich veränderten Situation nicht mehr ohne Weiteres aus dem Planfeststellungsplan übernommen werden können, nicht aktualisiert wurden. Deshalb ist eine Vorstellung der Planungen insbesondere auch der zeitlichen geboten, damit hier entsprechend nachjustiert werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 155 2016 Die Vorlage OF 119/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkmöglichkeiten in verkehrsberuhigter Zone „Am Herrenhof“

15.09.2016 · Aktualisiert: 02.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2016, OF 113/10 Betreff: Parkmöglichkeiten in verkehrsberuhigter Zone "Am Herrenhof" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob KFZ-Parkflächen in der verkehrsberuhigten Zone in der Straße "Am Herrenhof" ausgewiesen werden können. Begründung: Ggfs. mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 113/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2016 Die Vorlage OF 113/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im unteren Teil der Huswertstraße - auch für Fußgänger und Radfahrer

28.06.2016 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 225 entstanden aus Vorlage: OF 61/10 vom 10.06.2016 Betreff: Verkehrssicherheit im unteren Teil der Huswertstraße - auch für Fußgänger und Radfahrer Die Huswertstraße ist zu einer wichtigen und viel genutzten Verbindung vom Frankfurter Bogen zu den Einkaufsmöglichkeiten und nach Frankfurt-Berkersheim geworden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen sowie ggf. um schnelle Handlung gebeten: 1. Warum ist im unteren Teil der Huswertstraße von der Straße Am Dachsberg bis zur Unterführung kein Fußweg/Radfahrweg? 2. Warum gibt es in diesem Teil der Huswertstraße keine Beleuchtung? 3. Warum gibt es von der Straße Am Dachsberg aus kommend für Kraftfahrzeuge kein Hinweisschild auf Tempo 30? 4. Wann wird dies behoben? Begründung: Im unteren Teil der Huswertstraße von der Straße Am Dachsberg bis zur Unterführung fehlt es an allem, was zur Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer nötig ist. Kein Fußweg, kein Radfahrweg, keine Beleuchtung der Straße und der Unterführung. Ebenso fehlt von der Straße Am Dachsberg aus kommend für Kraftfahrzeuge der Hinweis auf Tempo 30. Es kann nicht sein, dass Fußgänger und Radfahrer dermaßen gefährdet sind. Es muss sofort gehandelt werden, um Unfälle zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1551 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Instabile Hanglage in Berkersheim ?

08.06.2016 · Aktualisiert: 30.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2016, OF 65/10 Betreff: Instabile Hanglage in Berkersheim ? Bei der letzten Ortsbeiratssitzung in Berkersheim wurde unwidersprochen von Bürgern der Hinweis gegeben, dass es ein Bodengutachten gäbe mit der Aussage, dass der Hang zwischen den Straßen "Auf der Kuhr" und "Im Klingenfeld" rutscht und darüber hinaus Richtung Nidda instabil sei. Dies vorausgeschickt, bitten wir den Magistrat um Prüfung und Bericht: 1. Ist bei der Stadt ein solches Gutachten bekannt? 2. Wenn ja, welche Konsequenzen ergaben oder ergeben sich daraus für Baugenehmigungen in diesem Bereich? 3. Wenn ja, könnte die Main-Weser-Bahn nach ihrer Fertigstellung wegen der höheren Zugfolge und deren Erschütterungen eine weitere Instabilität des Hangs herbeiführen? Begründung: Im Ortsbeirat wurde schon häufiger von Bürgerinnen und Bürgern behauptet, dass es ein Gutachten gäbe, das auf die Rutschgefahr dieses Hangs hinweist. Damit zukünftig entsprechende Sorgen kompetent aufgegriffen und sachlich argumentiert werden kann, ist es unbedingt notwendig, dass der Ortsbeirat selbst über diese Informationen verfügt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 28.06.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 63 2016 Die Vorlage OF 65/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 1. der Halbsatz: "und wenn ja, ob dieses Gutachten dem Ortsbeirat 10 zur Verfügung gestellt werden könnte" angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klare 30 km/hGeschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim

31.05.2016 · Aktualisiert: 06.12.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 86 entstanden aus Vorlage: OF 19/10 vom 09.05.2016 Betreff: Klare 30 km/h-Geschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15 Bezug nehmend auf die ablehnende Antwort des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 29.05.2016, ST 815, zu der Anregung des Ortsbeirats vom 20.01.2015, OM 3776, zur Einrichtung von Tempo 30 auf der gesamten Straße Am Kalten Berg in Berkersheim wird der Magistrat erneut aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen die Geschwindigkeit auf der gesamten Straße Am Kalten Berg in Berkersheim mittels entsprechender Beschilderung auf 30 km/h zu begrenzen und die Tempo-30-Regelung nicht lediglich für ein kleines Straßenstück im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg gelten zu lassen, wie es derzeit der Fall ist. Begründung: Der Magistrat ging bei seiner damaligen Ablehnung offenbar davon aus, dass das bei einer Verkehrszählung zur Hauptberufsverkehrszeit festgestellte hohe Verkehrsaufkommen auf der Straße Am Kalten Berg schnelles Fahren wegen der Haltesituation an der Kreuzung zur Straße Am Dachsberg unmöglich macht und somit keine Erfordernis für Tempo 30 besteht. Abgesehen davon, dass dann auch die Einrichtung im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg überflüssig wäre, ist dies auch deshalb nicht stichhaltig, weil außerhalb der morgendlichen Hauptberufsverkehrszeit wegen des stattfindenden Schleichverkehrs sehr wohl auch schneller gefahren wird, woraus sich eine Verkehrsgefährdung ergibt. Im Übrigen ist wenig einsichtig, dass nach der geltenden Regelung vom Heiligenstockweg kommend nach der Kurve wieder aufs Gas getreten werden kann, um dann nach der Einmündung in die Straße Am Dachsberg wieder lediglich Tempo 30 fahren zu dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 815 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1426 Antrag vom 13.11.2016, OF 185/10 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 953 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OF (Antrag Ortsbeirat)

Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen

08.05.2016 · Aktualisiert: 02.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2016, OF 37/10 Betreff: Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Sammeltonnen vor den Rewe-Märkten Karl-von-Drais-Straße (derzeit geschlossen) und Am Dachsberg entfernt wurden, welches Ergebnis das Pilotprojekt mit den Sammeltonnen gebracht hat und wo derzeit im Ortsbezirk 10 welche zu finden sind. Begründung: Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden 2013 vor den Smart-Märkten Porthstraße und Oberer Kalbacher Weg und den beiden Rewe-Märkten Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen aufgestellt, damit solche Geräte nicht im Hausmüll landen und die wertvollen Inhaltsstoffe sinnvoll recycelt werden können. Bei den Rewe-Märkten sind sie seit der Jahreswende verschwunden, obwohl die Tonnen von den Bürger*innen stark genutzt wurden und auch heute noch häufig nach dem Verbleib der Tonnen gefragt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 24 2016 Die Vorlage OF 37/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Auswirkung der Maßnahmen am Heilsberg auf Berkersheim

15.02.2016 · Aktualisiert: 25.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2016, OF 950/10 Betreff: Auswirkung der Maßnahmen am Heilsberg auf Berkersheim In einem Bericht der FNP (Ausgabe Wetterau) wurde am 9. Februar 2016 berichtet, dass die Stadt Bad Vilbel ein neues Verkehrskonzept in dem Stadtteil Heilsberg plant. Dabei wird der Bad Vilbeler Stadtrat Jörg Frank zitiert, der als wichtigsten Punkt zur Umsetzung des neuen Konzeptes die Öffnung der Carl-Schurz-Straße in Bad Vilbel erwähnt. Sollte dies umgesetzt werden, würde eine direkte Verbindung auf dem Heilsberg von der Alten Frankfurter Straße zu dem landwirtschaftlichen Weg zwischen dem "Berkersheimer Weg" in Bad Vilbel und der Straße "Am Hohlacker" in Berkersheim hergestellt. Dies wird zu einer zweiten Schleichverkehrsstrecke durch Berkersheim zusätzlich zum Heiligenstockweg führen. Dadurch ist, nach der vom Ortsbeirat beschlossenen Eindämmung des Verkehrs über den Heiligenstockweg, mit enormen neuen Verkehrsproblemen in Berkersheim zu rechnen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Stadt Bad Vilbel bei einer Veränderung des o. g. Verkehrskonzeptes Maßnahmen plant, die einen Schleichverkehr durch Berkersheim verhindern werden. Sollte dies nicht der Fall sein, welche entsprechenden Maßnahmen vom Magistrat umgesetzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1589 2016 Die Vorlage OF 950/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Busverbindung zwischen S-Bahn-Station „Frankfurt-Berkersheim Bahnhof“ und der U-Bahn-Station „Preungesheim“

01.02.2016 · Aktualisiert: 25.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 941/10 Betreff: Busverbindung zwischen S-Bahn-Station "Frankfurt-Berkersheim Bahnhof" und der U-Bahn-Station "Preungesheim" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der S-Bahnstation Berkersheim Bahnhof und der U-Bahnstation Preungesheim eine Kleinbuslinie eingerichtet werden kann. Bezüglich der Linienführung soll geprüft werden, ob ein Kleinbus über die Straßen "Am Dachsberg" - "Berkersheimer Obergasse" - "Berkersheimer Bahnstraße" - " An der Roseneller" und "Am Hohlacker" die S-Bahnstation Berkersheim Bahnhof erreichen kann. Ebenso ob die Kapazität eines Kleinbusses für das zu erwartende Fahrgastaufkommen ausreichend ist. Begründung: Im alten Ortskern von Berkersheim wohnen viele alte und auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen. Die haben ohne fremde Hilfe keine Chance zum Beispiel Ärzte, Apotheken und Supermärkte zu erreichen, weil sie den Anstieg zur Station "Berkersheim Mitte" dann nicht schaffen, wenn sie im unteren Teil des Stadtteils wohnen. Diese Menschen können aber auch nicht die S 6 stadteinwärts nutzen, weil der Abstand zwischen Bahnsteigkante und Zugeinstieg, wegen der Kurvenlage des Bahnsteiges, so groß ist, dass er nicht bewältigt werden kann. Hier könnte eine Buslinie durch den alten Ortskern von Berkersheim Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1584 2016 Die Vorlage OF 941/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg

01.12.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 entstanden aus Vorlage: OF 917/10 vom 03.11.2015 Betreff: Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg Vorgang: OM 3923/15 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Testversuch mit der Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg unverzüglich mit folgenden Merkmalen wiederholt wird: 1. Mit einer sogenannten 10-Sekunden-Grünphase und 120-Sekunden-Rotphase; 2. mit Ermittlungen wegen Rotlichtverstößen; 3. mit einer sechsmonatigen Versuchsdauer; 4. mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der Straße Am Kalten Berg 4.1 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn des Versuches; 4.2 während des Versuches; 4.3 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches; 5. mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der Hofhausstraße im Frankfurter Bogen 5.1 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn des Versuches; 5.2 während des Versuches; 5.3 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3923 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 215 Antrag vom 16.04.2016, OF 3/10 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 16 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 919 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644 Antrag vom 23.12.2016, OF 204/10 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1108 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg

03.11.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4667 entstanden aus Vorlage: OF 892/10 vom 20.10.2015 Betreff: Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Stadt Bad Vilbel ins Benehmen zu setzen, um sicherzustellen, dass bei Errichtung des geplanten Jugendhauses am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg, insbesondere bei Abendveranstaltungen, nicht zusätzlicher unerlaubter Kraftfahrzeugverkehr auf dem Berkersheimer Weg zwischen Berkersheim und Bad Vilbel entsteht und dass die unmittelbar anschließenden Streuobstwiesen auf Frankfurter Gebiet nicht als illegaler Parkraum genutzt werden. Ferner wird der Magistrat gebeten zu klären, wie bei offensichtlich geplanten lärmintensiven Veranstaltungen, gerade nachts, die Tierwelt in den im unmittelbar im Anschluss auf Frankfurter Gebiet befindlichen Gehölzen geschützt wird, die als Ausgleichsfläche extra zu deren Schutz angelegt wurden und nun endlich die erforderliche Dichte und Höhe erreicht haben. Der Magistrat wird außerdem gebeten zu berichten, ob er diese Belange der Stadt Frankfurt in die Offenlegung des Projekts durch d ie Stadt Bad Vilbel eingebracht hat. Begründung: Das geplante Jugendhaus am Christeneck soll auf einen der äußersten Zipfel der Gemarkung Bad Vilbel in unmittelbarem Anschluss an den Frankfurter Grüngürtel am Heiligenstock errichtet werden. Nach Presseberichten ist geplant, das Jugendhaus nachts für Partys mit Musikbeschallung zu vermieten. Am Jugendhaus sollen acht Parkplätze eingerichtet werden; ein besonderes Verkehrskonzept hält die Stadt Bad Vilbel nicht für erforderlich, weil die Jugendlichen mit dem Rad kämen. Zur Heilsberger Wohnbebauung hin ist wegen der nächtlichen Lärmemissionen ein sechs bis sieben Meter hoher Erd-Lärmschutzwall geplant. Eine Abschirmung zur den Rückzugsgehölzen für Tiere, die im Frankfurter Grüngürtel als Ausgleichsmaßnahmen angelegt wurden, ist nicht geplant. Eine Planung in einem solchen Randbereich sollte ohnehin nicht ohne Abstimmung zwischen den betroffenen Gemeinden erfolgen. Allerdings erscheinen die Planungsannahmen der Stadt Bad Vilbel optimistisch. Erstens bestehen durchaus enge Kontakte zwischen den Jugendlichen in Bad Vilbel und in Frankfurt, zweitens bewegen sich Jugendliche zu Partys nachts durchaus auch mittels Kraftfahrzeugen und nicht nur auf Fahrrädern. Da die Verkehrsinfrastruktur auf dem Heilsberg ohnehin chronisch überlastet ist, ist deshalb zu erwarten, dass Besucher des Jugendhauses wieder versuchen werden, von der Straße Am Hohlacker in Berkersheim über den Berkersheimer Weg illegal mit einem Kraftfahrzeug dorthin zu gelangen. Der illegale, insbesondere nächtliche Kraftfahrzeugverkehr, der unmittelbar an den Schlafzimmern der Anwohner des Hauses Am Hohlacker 30 vorbeiführt, aber mangels ausreichender Ordnungskräfte nicht unterbunden werden kann, ist ohnehin schon eine große Belastung. Außerdem müssen dann die Kraftfahrzeuge am Jugendhaus geparkt werden. Erfahrungsgemäß werden die Streuobstwiesen des Grüngürtels bei Veranstaltungen für solche Zwecke gerne missbraucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 231 Aktenzeichen: 79 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Preungesheim-Nord

03.11.2015 · Aktualisiert: 05.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2015, OF 894/10 Betreff: Preungesheim-Nord Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Verursacht ein etwaiges Neubaugebiet "Preungesheim-Nord", sofern es jeweils entlang beider Straßenseiten der Straße Am Dachsberg realisiert würde, nicht gegebenenfalls mehr erforderliche Ausgleichsflächen als das Neubaugebiet "Berkersheim-Ost"? 2. Welche weiteren Hindernisse entstünden durch die in Ziffer 1. genannten Aspekte, da gegebenenfalls ein Neubaugebiet "Preungesheim-Nord" für Bürger, Landwirtschaft und den Pferdesport akzeptabler erscheint, als das Neubaugebiet "Berkersheim-Ost". Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1495 2015 Die Vorlage OF 894/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Huswertstraße

08.09.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4416 entstanden aus Vorlage: OF 846/10 vom 15.08.2015 Betreff: Verkehrsspiegel Huswertstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der alten Straßenbahntrasse in die Huswertstraße einen Verkehrsspiegel für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer anzubringen, die von der Straße Am Dachsberg kommend links auf die alte Straßenbahntrasse abbiegen. Begründung: Für die angesprochenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, hauptsächlich Radfahrende, wird das Abbiegen wegen mangelnder Sicht zu einer gefährlichen Angelegenheit, auch deshalb, weil der Gegenverkehr häufig die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1703 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhalt der Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg

24.08.2015 · Aktualisiert: 03.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 841/10 Betreff: Erhalt der Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die provisorische Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg nach Ablauf der Probephase baldmöglichst dauerhaft einrichten. Sollte dazu eine Abstimmung mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt erforderlich sein, ist diese sofort vorzunehmen. Begründung: Bereits jetzt lässt sich sagen, dass die Pförtnerampel ihren Zweck erfüllt: Sie sorgt dafür, dass kein dauerhafter Schleichverkehr im Berufsverkehr mehr durch Berkersheim fließt und so die Frankfurt abschirmende Wirkung der Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße zum Tragen kommt, die ansonsten teilweise verpufft. Die Pförtnerampel ist deshalb zur Absicherung des überörtlichen Verkehrskonzepts erforderlich, weshalb auch von Seiten des Regierungspräsidiums hiergegen keine Einwände bestehen sollten. Gleichzeitig wird für die Anwohner in Berkersheim Entlastung hinsichtlich der Verkehrsbelastung geschaffen, was sich auch deshalb bewährt hat, weil es wieder möglich ist, sich aus den Grundstückseinfahrten auf der Straße "Am Dachsberg" in den fließenden Verkehr einzufädeln. Außerdem verbessert die Ampel den Verkehrsfluss deutlich, weil sie dafür sorgt, dass sich der Verkehr an der Kreuzung "Am Dachsberg/Homburger Landstraße" nicht mehr zurückstaut, so dass sich der Verkehr aus dem Frankfurter Bogen und der August-Schanz-Straße besser einreihen kann, was diesen Gebieten deutlich zu Gute kommt. Ferner bleibt so die Verbindung zwischen Berkersheim und Bad Vilbel für den wirklichen Ziel-/Quell-Verkehr erhalten und wird auch entsprechend genutzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 08.09.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 841/10 wird bis zur Sitzung am 03. November 2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 841/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 841/10 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einzeilige Ortsteiltafeln

21.04.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4029 entstanden aus Vorlage: OF 787/10 vom 31.03.2015 Betreff: Einzeilige Ortsteiltafeln Der Magistrat wird gebeten, soweit eigentumsrechtlich möglich, an nachfolgend aufgeführten Stellen oder möglichst nahe einzeilige Ortsteiltafeln (Verkehrszeichen StVO Nr. 313-50) zu installieren. In Berkersheim: An der Ecke In den Gräben/Prämäckerweg, ostwärts; Am Frankfurter Berg: An der Ecke In den Gräben/Im Klingenfeld, westwärts. Ferner wird der Magistrat gebeten, die am Frankfurter Berg im Berkersheimer Weg ostwärts auf der linken Seite installierte Ortsteiltafel zu versetzen, idealerweise näher zur Brücke über die Bundesautobahn 661 und in Fa hrtrichtung rechts. Begründung: An den Straßen Am Dachsberg sowie der Homburger Landstraße befinden sich bereits in den beiden Stadtteilen entsprechende Ortsteiltafeln. Obgleich diese nicht die tatsächlichen Stadtteilbeginne korrekt wiedergeben, dienen sie nicht nur der Orientierung auch von "Ortsfremden", sondern fördern auch die äußerliche Identifikation und gemeinschaftliche Verbundenheit der Anwohner mit ihrem jeweiligen Stadtteil. Ein Standort von Verkehrszeichen, die nicht in Fahrtrichtung rechtsseitig vorhanden sind, wird von Verkehrsteilnehmern nicht erwartet bzw. wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1308 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 162 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 08.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen Fahrbahnverengung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich Am Hohlacker/Am Honigberg

10.03.2015 · Aktualisiert: 15.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3920 entstanden aus Vorlage: OF 721/10 vom 15.11.2014 Betreff: Maßnahmen gegen Fahrbahnverengung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich Am Hohlacker/Am Honigberg Auf der Straße Am Honigberg, entlang der nördlich gelegenen Schutzplanke bis zur Einmündung Am Hohlacker (Kleidercontainer), führen insbesondere größere dort abgestellte Kraftfahrzeugen (beispielsweise Transporter) zu einer übermäßigen Fahrbahnverengung. Dies hat zur Folge, dass die Straße kaum noch oder nur unter Aufbietung fahrerischem Könnens ordnungsgemäß genutzt werden kann. Die vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um künftige Behinderungen zu verhindern und dies zu überwachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 951 Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

.Berkersheim-Süd/Preungesheim. statt .Berkersheim-Ost.

10.03.2015 · Aktualisiert: 16.12.2015

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2015, OA 609 entstanden aus Vorlage: OF 772/10 vom 24.02.2015 Betreff: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" statt "Berkersheim-Ost" Vorgang: B 369/14 Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.07.2015 Der auf der Idee eines "Gebietstauschs" basierende Ansatz bietet große Vorteile über die wohnungspolitische Dimension ("Wohnraumknappheit") hinaus, da er effiziente und effektive Antworten beziehungsweise Lösungen für eine Reihe von Fragen und Problemen bietet, die den Stadtteil Berkersheim und auch seine Nachbarstadtteile innerhalb des Ortsbezirks 10 betreffen. Die vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Bebauungsplanung für das Neubaugebiet "Berkersheim-Ost" wird aufgegeben und der Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet aufgehoben. Sodann wird das Gebiet in den GrünGürtel (Schutzzone II) aufgenommen und im Austausch dafür das Gebiet zwischen dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße und der Bebauungsgrenze der Straße Am Dachsberg (im Folgenden "Berkersheim-Süd/Preungesheim") aus dem GrünGürtel herausgenommen (bis dato Schutzzone II). Für dieses Gebiet "Berkersheim-Süd/Preungesheim" wird der Magistrat aufgefordert, die Arbeiten für einen Bebauungsplan aufzunehmen und einen Aufstellungsbeschluss auszuarbeiten, der auf der umweltrechtlichen und regionalplanerischen Umwidmung von "Berkersheim-Süd/Preungesheim" und "Berkersheim-Ost" aufbaut. Begründung: Sachgründe im Überblick: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" heißt: 1. Wohnungspolitik - mehr (sozialer) Wohnraum: - Bei annähernd gleicher Größe der Gebiete kann aufgrund der Binnenlage im Bereich "Berkersheim-Süd/Preungesheim" städtischer, das bedeutet verdichteter gebaut werden. Für "Berkersheim-Ost" dominieren gemäß Bericht B 369 nur Reihen- und Doppelhäuser. - "Berkersheim-Süd/Preungesheim" befindet sich bereits überwiegend in städtischem Besitz; eine Bebauung ist hier erwartbar schneller möglich, da rechtliche Unwägbarkeiten geringer sind. - Aufgrund der Eigentumssituation erscheint die volle Durchsetzung des Zielanteils für sozialen Wohnungsbau von 30 Prozent möglich. 2. Verkehrspolitik - weniger Individualverkehr, mehr ÖPNV: - Die Verkehrslast durch das Neubaugebiet wird hin zum vorhandenen Verkehrsknotenpunkt Homburger Landstraße/Bundesautobahn 661/U-Bahn/Bus-Haltepunkte verlegt. Die dörflich strukturierten Straßen in Berkersheim sowie die Straße Am Dachsberg werden nicht zusätzlich belastet. - Durch eine Straßenverbindung des Gebiets "Berkersheim-Süd/Preungesheim" mit der Straße Am Dachsberg wird eine Verbindungslücke zu Berkersheim-West/Siedlung Am Neuenberg geschlossen, ohne für den vorhandenen Schleichverkehr vom Heiligenstockweg interessant zu sein. 3. Sozialpolitik - mehr Integration der Stadtteile: - Die bislang abgeschnittenen Siedlungen Am Neuenberg und Berkersheim-West sowie der geplante Grundschulneubau können an den Stadtteil Berkersheim angebunden werden. Die Enklavensituation wird aufgelöst. - Die soziale Verbindung zu den Nachbarstadtteilen, insbesondere dem Frankfurter Berg und Preungesheim, kann sich intensivieren. 4. Fiskalpolitik - weniger städtische Investition: - Eine Vielzahl von Infrastruktureinrichtungen, die für "Berkersheim-Ost" erst neu- bzw. ausgebaut und vor allem städtisch, aber auch privat zu finanzieren sind, sind hier schon im Nahbereich vorhanden, beispielsweise: - Lärmschutz Bundesautobahn 661, - ÖPNV (U-Bahn und Busverbindungen), - Schule/Sporthalle am Schwarzen Platz (in Planung) und Kindergärten (zwei städtische und eine private Einrichtung), - Kanalisation/Fernwärmenetz, - Einkaufsmöglichkeiten (Homburger Landstraße), - Spielplätze. Hierdurch wird der städtische Haushalt nachhaltig von potenziellen Belastungen entlastet. 5. Umweltpolitik/GrünGürtel - ökologisch vorteilhaft: - Voraussetzung für diese Lösung ist ein Gebietstausch innerhalb des GrünGürtels. Der Gebietstausch ist gemäß GrünGürtelsatzung/Charta von 2003 möglich und bedarf einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung unter Beratung der Fachämter. - Das Gebiet "Berkersheim-Ost" mit seinem hohen Anteil an reifen, naturgeschützten Streuobstwiesen liegt nahtlos umgeben von Flächen der Schutzzone II, ohne dass es sich von diesen Flächen in ökologischer Beschaffenheit und kultureller Nutzung unterscheidet. Laut Klimaplanatlas gehört es zur Kategorie 1: Kaltluftentstehung, Luftleitbahnen, Hangwinde (sehr wichtig, erhalten und schützen). Ein gleichwertiger Tausch auf Stufe II ist möglich. Dabei wird der stadtplanerischen Maxime "Innen- vor Außenentwicklung" Folge geleistet. Die Siedlungsstruktur wird geschlossen, ohne Flächenverbrauch nach außen. Im Falle einer zeitgleichen Fertigstellung des Grünzugs entlang der Siedlung Berkersheim-West und deren Verlängerung bis zur Straße Am Dachsberg bleibt die bestehende Kaltluftschneise erhalten und ein Lückenschluss der übergeordneten Wegeverbindung des GrünGürtels in Richtung Preungesheim/Frankfurter Bogen wird realisiert. Ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten (Grenze zum Gewerbegebiet August-Schanz-Straße) erscheint angesichts der bestehenden beschwerdefreien Lösung hin zur benachbarten Siedlung Edwards Garden und der Vielzahl an gestalterischen Optionen des Baugesetzbuches planerisch möglich. Anlage 1 (ca. 183 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 452 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.04.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 609 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 609 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 609 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5843, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 § 6269, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015

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