Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM
2869 entstanden aus
Vorlage: OF 478/10 vom
13.03.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker
Vorgang: OM 2541/17 OBR 10; ST 516/18 Mit der Vorlage OM 2541 hatte der Ortsbeirat am
05.12.2017 angeregt, dass im Zuge der im März 2018 anstehenden
Fahrbahnsanierung in der Straße Am Hohlacker eine schraffierte Fläche oder eine
andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser 43 und
45 eingerichtet wird, damit ein gefahrloses Ausweichen von Fahrzeugen bei
Gegenverkehr gewährleistet werden kann. Der Magistrat lehnt dies mit der
Begründung ab, dass sich einerseits die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen
könnte, was angesichts der Straßentopografie eher ausgeschlossen ist, und
andererseits dort kein Platz für die Schaffung einer Ausweichbucht sei, da
sonst der Gehweg in Mitleidenschaft gezogen würde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in
dem genannten Bereich das ohnehin vorhandene Parkverbot vor den Einfahrten
lediglich mit einer schraffierten Fläche zu kennzeichnen, ohne dass
Verkehrsschilder o. Ä. aufgestellt werden müssen oder gar eine Ausweichbucht eingerichtet werden muss. Die Schraffierung der
genannten Flächen würde ohne Änderung des Verkehrsflusses optisch darauf
hinweisen, dass das Parken dort bereits unzulässig ist und dadurch diese
Flächen für erforderliche Ausweichmanöver frei halten. Begründung: In dem genannten Bereich parken Anwohner und Gäste
einseitig, sodass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Deshalb
werden vorhandene Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der
weiteren Hausreihen zwischen den Häusern 43 und 45 als Ausweichfläche bei
Gegenverkehr genutzt und benötigt. Da es immer häufiger vorkommt, dass vor dem
Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher diese Fläche der Fahrbahn nicht für
kurzfristige Ausweichmöglichkeiten genutzt werden kann, kommt es zu riskanten
Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2541
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 516
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.06.2018, ST 1040
Aktenzeichen: 32 1