Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM
4667 entstanden aus Vorlage:
OF 892/10 vom
20.10.2015 Betreff: Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus
am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg Der Magistrat wird gebeten, sich mit
der Stadt Bad Vilbel ins Benehmen zu setzen, um sicherzustellen, dass bei
Errichtung des geplanten Jugendhauses am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg,
insbesondere bei Abendveranstaltungen, nicht zusätzlicher unerlaubter
Kraftfahrzeugverkehr auf dem Berkersheimer Weg zwischen Berkersheim und Bad
Vilbel entsteht und dass die unmittelbar anschließenden Streuobstwiesen auf
Frankfurter Gebiet nicht als illegaler Parkraum genutzt werden. Ferner wird der
Magistrat gebeten zu klären, wie bei offensichtlich geplanten lärmintensiven
Veranstaltungen, gerade nachts, die Tierwelt in den im unmittelbar im Anschluss
auf Frankfurter Gebiet befindlichen Gehölzen geschützt wird, die als
Ausgleichsfläche extra zu deren Schutz angelegt wurden und nun endlich die
erforderliche Dichte und Höhe erreicht haben. Der Magistrat wird außerdem
gebeten zu berichten, ob er diese Belange der Stadt Frankfurt in die
Offenlegung des Projekts durch d ie Stadt Bad Vilbel
eingebracht hat. Begründung: Das geplante Jugendhaus am Christeneck soll auf einen
der äußersten Zipfel der Gemarkung Bad Vilbel in unmittelbarem Anschluss an den
Frankfurter Grüngürtel am Heiligenstock errichtet werden. Nach Presseberichten
ist geplant, das Jugendhaus nachts für Partys mit Musikbeschallung zu
vermieten. Am Jugendhaus sollen acht Parkplätze eingerichtet werden; ein
besonderes Verkehrskonzept hält die Stadt Bad Vilbel nicht für erforderlich,
weil die Jugendlichen mit dem Rad kämen. Zur Heilsberger Wohnbebauung hin ist
wegen der nächtlichen Lärmemissionen ein sechs bis sieben Meter hoher
Erd-Lärmschutzwall geplant. Eine Abschirmung zur den Rückzugsgehölzen für
Tiere, die im Frankfurter Grüngürtel als Ausgleichsmaßnahmen angelegt wurden,
ist nicht geplant. Eine Planung in einem solchen Randbereich sollte ohnehin
nicht ohne Abstimmung zwischen den betroffenen Gemeinden erfolgen. Allerdings
erscheinen die Planungsannahmen der Stadt Bad Vilbel optimistisch. Erstens
bestehen durchaus enge Kontakte zwischen den Jugendlichen in Bad Vilbel und in
Frankfurt, zweitens bewegen sich Jugendliche zu Partys nachts durchaus auch
mittels Kraftfahrzeugen und nicht nur auf Fahrrädern. Da die
Verkehrsinfrastruktur auf dem Heilsberg ohnehin chronisch überlastet ist, ist
deshalb zu erwarten, dass Besucher des Jugendhauses wieder versuchen werden,
von der Straße Am Hohlacker in Berkersheim über den Berkersheimer Weg illegal
mit einem Kraftfahrzeug dorthin zu gelangen. Der illegale, insbesondere
nächtliche Kraftfahrzeugverkehr, der unmittelbar an den Schlafzimmern der
Anwohner des Hauses Am Hohlacker 30 vorbeiführt, aber mangels ausreichender
Ordnungskräfte nicht unterbunden werden kann, ist ohnehin schon eine große
Belastung. Außerdem müssen dann die Kraftfahrzeuge am Jugendhaus geparkt
werden. Erfahrungsgemäß werden die Streuobstwiesen des Grüngürtels bei
Veranstaltungen für solche Zwecke gerne missbraucht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2016, ST 231
Aktenzeichen: 79 2