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Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4667 entstanden aus Vorlage: OF 892/10 vom 20.10.2015 Betreff: Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Stadt Bad Vilbel ins Benehmen zu setzen, um sicherzustellen, dass bei Errichtung des geplanten Jugendhauses am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg, insbesondere bei Abendveranstaltungen, nicht zusätzlicher unerlaubter Kraftfahrzeugverkehr auf dem Berkersheimer Weg zwischen Berkersheim und Bad Vilbel entsteht und dass die unmittelbar anschließenden Streuobstwiesen auf Frankfurter Gebiet nicht als illegaler Parkraum genutzt werden. Ferner wird der Magistrat gebeten zu klären, wie bei offensichtlich geplanten lärmintensiven Veranstaltungen, gerade nachts, die Tierwelt in den im unmittelbar im Anschluss auf Frankfurter Gebiet befindlichen Gehölzen geschützt wird, die als Ausgleichsfläche extra zu deren Schutz angelegt wurden und nun endlich die erforderliche Dichte und Höhe erreicht haben. Der Magistrat wird außerdem gebeten zu berichten, ob er diese Belange der Stadt Frankfurt in die Offenlegung des Projekts durch d ie Stadt Bad Vilbel eingebracht hat. Begründung: Das geplante Jugendhaus am Christeneck soll auf einen der äußersten Zipfel der Gemarkung Bad Vilbel in unmittelbarem Anschluss an den Frankfurter Grüngürtel am Heiligenstock errichtet werden. Nach Presseberichten ist geplant, das Jugendhaus nachts für Partys mit Musikbeschallung zu vermieten. Am Jugendhaus sollen acht Parkplätze eingerichtet werden; ein besonderes Verkehrskonzept hält die Stadt Bad Vilbel nicht für erforderlich, weil die Jugendlichen mit dem Rad kämen. Zur Heilsberger Wohnbebauung hin ist wegen der nächtlichen Lärmemissionen ein sechs bis sieben Meter hoher Erd-Lärmschutzwall geplant. Eine Abschirmung zur den Rückzugsgehölzen für Tiere, die im Frankfurter Grüngürtel als Ausgleichsmaßnahmen angelegt wurden, ist nicht geplant. Eine Planung in einem solchen Randbereich sollte ohnehin nicht ohne Abstimmung zwischen den betroffenen Gemeinden erfolgen. Allerdings erscheinen die Planungsannahmen der Stadt Bad Vilbel optimistisch. Erstens bestehen durchaus enge Kontakte zwischen den Jugendlichen in Bad Vilbel und in Frankfurt, zweitens bewegen sich Jugendliche zu Partys nachts durchaus auch mittels Kraftfahrzeugen und nicht nur auf Fahrrädern. Da die Verkehrsinfrastruktur auf dem Heilsberg ohnehin chronisch überlastet ist, ist deshalb zu erwarten, dass Besucher des Jugendhauses wieder versuchen werden, von der Straße Am Hohlacker in Berkersheim über den Berkersheimer Weg illegal mit einem Kraftfahrzeug dorthin zu gelangen. Der illegale, insbesondere nächtliche Kraftfahrzeugverkehr, der unmittelbar an den Schlafzimmern der Anwohner des Hauses Am Hohlacker 30 vorbeiführt, aber mangels ausreichender Ordnungskräfte nicht unterbunden werden kann, ist ohnehin schon eine große Belastung. Außerdem müssen dann die Kraftfahrzeuge am Jugendhaus geparkt werden. Erfahrungsgemäß werden die Streuobstwiesen des Grüngürtels bei Veranstaltungen für solche Zwecke gerne missbraucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 231 Aktenzeichen: 79 2