Verbesserung der Wohnsituation für die Anlieger der Wohnstraße Am Kalten Berg in Berkersheim durch Einführung von Tempo 30 km/h
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM
953 entstanden aus
Vorlage: OF 185/10 vom
13.11.2016 Betreff: Verbesserung der Wohnsituation für die
Anlieger der Wohnstraße Am Kalten Berg in Berkersheim durch Einführung von
Tempo 30 km/h Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15; OM 86/16 OBR 10; ST
1426/16 Die ablehnenden Stellungnahmen des Magistrats,
ST 1426 und ST 815, zur Einführung von Tempo 30 km/h auf
der Straße Am Kalten Berg in Berkersheim müssen aufgrund der mittlerweile
gegebenen Wohnsituation der Anlieger neu bewertet werden. So wurden
zwischenzeitlich Häuser fertiggestellt sowie nach und nach bezogen, die
ausschließlich über die Straße Am Kalten Berg erschlossen
werden. Müllabfuhr, Feuerwehr und Post haben über die Straße Am Kalten Berg
Zugang zu den Häusern. Anlieger be- und entladen ihre Autos auf dieser Straße.
Kinder nutzen den Gehweg an dieser Straße beim Gang in den Kindergarten oder
zur Schule. Die fehlende Tempo 30 km/h-Regelung führt für die
Anlieger zu unnötiger Lärmbelästigung und zu Gefährdungen wegen zu schnellen
Fahrens und erfordert dringend eine Verbesserung dieser Situation durch
Einführung von Tempo 30 km/h. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnsituation für die Anlieger der Straße Am
Kalten Berg dadurch verbessert wird, dass die Geschwindigkeit auf dieser
Wohnstraße in Berkersheim mittels entsprechender Beschilderung auf 30 km/h
begrenzt wird, sodass im gesamten Stadtteil Berkersheim auf den Wohnstraßen
eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.05.2015, ST 815
Anregung an den
Magistrat vom 31.05.2016, OM 86
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.10.2016, ST 1426
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.05.2017, ST 847
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.11.2017, ST 2182
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR
10 am 25.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Aktenzeichen: 32 1