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Verbesserung der Wohnsituation für die Anlieger der Wohnstraße Am Kalten Berg in Berkersheim durch Einführung von Tempo 30 km/h

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 953 entstanden aus Vorlage: OF 185/10 vom 13.11.2016 Betreff: Verbesserung der Wohnsituation für die Anlieger der Wohnstraße Am Kalten Berg in Berkersheim durch Einführung von Tempo 30 km/h Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15; OM 86/16 OBR 10; ST 1426/16 Die ablehnenden Stellungnahmen des Magistrats, ST 1426 und ST 815, zur Einführung von Tempo 30 km/h auf der Straße Am Kalten Berg in Berkersheim müssen aufgrund der mittlerweile gegebenen Wohnsituation der Anlieger neu bewertet werden. So wurden zwischenzeitlich Häuser fertiggestellt sowie nach und nach bezogen, die ausschließlich über die Straße Am Kalten Berg erschlossen werden. Müllabfuhr, Feuerwehr und Post haben über die Straße Am Kalten Berg Zugang zu den Häusern. Anlieger be- und entladen ihre Autos auf dieser Straße. Kinder nutzen den Gehweg an dieser Straße beim Gang in den Kindergarten oder zur Schule. Die fehlende Tempo 30 km/h-Regelung führt für die Anlieger zu unnötiger Lärmbelästigung und zu Gefährdungen wegen zu schnellen Fahrens und erfordert dringend eine Verbesserung dieser Situation durch Einführung von Tempo 30 km/h. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnsituation für die Anlieger der Straße Am Kalten Berg dadurch verbessert wird, dass die Geschwindigkeit auf dieser Wohnstraße in Berkersheim mittels entsprechender Beschilderung auf 30 km/h begrenzt wird, sodass im gesamten Stadtteil Berkersheim auf den Wohnstraßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 815 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 86 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1426 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 847 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2182 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

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