Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke

Vorlagentyp: OF FDP BFF

Begründung

der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft über die neuen veränderten Planungen für die folgenden Kreuzungsbauwerke, jeweils Beseitigungen von Bahnübergängen, gebeten - BÜ 99, Berkersheimer Bahnstraße; - BÜ 101, Am Lachegraben; - BÜ 102, Lachweg. Begründung: Die Beseitigungen dieser Bahnübergänge und deren teilweiser Ersatz sind zwar Bestandteile des Planfeststellungsbeschlusses vom April 2004, sind jedoch auch durch die Stadt Frankfurt am Main genehmigungspflichtig, weil sie in innerörtliche Verkehrsverbindungen eingreifen. Demzufolge sind auch Planänderungen zu diesen Fragen genehmigungsbedürftig durch die zuständigen Institutionen unserer Stadt- Der Bahnübergang B 99, Berkersheimer Bahnstraße, fällt gebietsmäßig zwar nicht in den Bereich des Ortsbezirkes 9, ist jedoch trotzdem Frage-Gegenstand, weil er in seiner Bedeutung über die Ortsbezirksgrenze hinausgeht.

Inhalt

Antrag vom 22.03.2017, OF 249/9

Betreff: Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft über die neuen veränderten Planungen für die folgenden Kreuzungsbauwerke, jeweils Beseitigungen von Bahnübergängen, gebeten - BÜ 99, Berkersheimer Bahnstraße; - BÜ 101, Am Lachegraben; - BÜ 102, Lachweg. Begründung: Die Beseitigungen dieser Bahnübergänge und deren teilweiser Ersatz sind zwar Bestandteile des Planfeststellungsbeschlusses vom April 2004, sind jedoch auch durch die Stadt Frankfurt am Main genehmigungspflichtig, weil sie in innerörtliche Verkehrsverbindungen eingreifen. Demzufolge sind auch Planänderungen zu diesen Fragen genehmigungsbedürftig durch die zuständigen Institutionen unserer Stadt- Der Bahnübergang B 99, Berkersheimer Bahnstraße, fällt gebietsmäßig zwar nicht in den Bereich des Ortsbezirkes 9, ist jedoch trotzdem Frage-Gegenstand, weil er in seiner Bedeutung über die Ortsbezirksgrenze hinausgeht.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 11
OBR 9
TO I, TOP 35
Angenommen
Auskunftsersuchen V 441 2017 Die Vorlage OF 249/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Cdu Linke