Anwohner- und bürgerverträglicher Umgang mit der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM
3307 entstanden aus Vorlage:
OF 885/5 vom
19.05.2018 Betreff: Anwohner- und bürgerverträglicher Umgang mit
der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35 Der Magistrat wird aufgefordert,
zusammen mit den zuständigen Behörden - Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt und
Bauaufsicht - eine Lösung für die übermäßige Lärm- und
extreme Rauch- bzw. Geruchsbelästigung der Nachbarschaft durch die obige
Shisha-Bar zu finden. Begründung: Zum Jahreswechsel 2018 hat im Ziegelhüttenweg 35 in
bisher als Büroräume genutzten Ladenflächen eine neue Shisha-Bar eröffnet.
Diese befindet sich inmitten eines stark familiär
geprägten Wohngebiets. Im gleichen Gebäude der Bar sowie in den angrenzenden
Häusern wohnen zum großen Teil junge Familien und ältere Menschen und befinden
sich Einrichtungen zur Kinderbetreuung (Kita, Krabbelstube, Tagesmutter).
Seit der Eröffnung der Bar haben sämtliche Anwohner
im größeren Umkreis mit erheblichen Einschränkungen zu kämpfen, die im Laufe
des Frühjahrs und der beginnenden Freiluftsaison deutlich zugenommen haben.
Regelmäßig, und insbesondere an den Wochenenden, wird
durch die Lüftungsanlage der Bar, zwei Ventilatoren, ab 16:00 Uhr nachmittags
bis 04:00 Uhr nachts äußerst durchdringender Shisha-Rauch ungefiltert auf die
Straße geblasen. Ebenso wird im Wirtschaftsgarten der Bar im Freien Shisha
geraucht. Die entsprechende Geruchsbelästigung ist derart intensiv, dass nicht
nur ein Aufenthalt im Freien/auf den Balkonen und Terrassen kaum denkbar,
sondern auch ein Lüften der Wohnung am Abend und während der Schlafenszeit
nicht mehr möglich ist, was bei dem einen oder anderen Anwohner auch zur
Übelkeit führt. Auch im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Risiken,
insbesondere für kleine Kinder und Personen mit gesundheitlichen
Einschränkungen, sind deshalb viele besorgt. Des Weiteren ergeben sich Einschränkungen im Bezug
auf Lärm, da die Lokalität zu Veranstaltungen inkl. DJ ab 22:00 Uhr einlädt -
mit entsprechender Musikbeschallung bis 04:00 Uhr morgens -, teilweise
wird sogar erst ab 02:00 Uhr nachts eingeladen. Die Gesamtsituation ist für die Anwohner belastend
und inakzeptabel.
Insgesamt stellt die neue
Lokalität eine erhebliche Belastung für das nachbarschaftliche Miteinander in
diesem Wohnviertel auf Basis gegenseitiger Rücksichtnahme dar. Der Ortsbeirat
bittet daher den Magistrat um Unterstützung. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2018, ST 1909
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.04.2019, ST 676
Aktenzeichen: 32 0