Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ziegelhüttenweg (2)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM
3475 entstanden aus
Vorlage: OF 910/5 vom
17.07.2018 Betreff: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im
Ziegelhüttenweg (2) Vorgang: OM 2141/17 OBR 5; ST 2523/17 Der Magistrat wird aufgefordert, zur Sicherheit der
Anwohner und zur Beruhigung der stark zugenommenen
Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ziegelhüttenweg 1. die Vorfahrtsregelungen durch entsprechende
Schilder an den Kreuzungen deutlich zu kennzeichnen; 2. die Tempo-30-Zone durch weitere Schilder
entsprechend zu kennzeichnen; 3. auf Geschwindigkeitsmessungen auch in den
Abendstunden hinzuwirken; 4.
die Einhaltung der Parkverbortszonen zur besseren Sicht aus Einfahrten
sicherzustellen; 5. bauliche
Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigen zu überprüfen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Ziegelhüttenweg ist bereits
seit Längerem ein Problem (siehe u. a. OM 2141 und ST 2523 aus
2017). Kontinuierliche Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen eine Gefährdung
der Anwohner aus den Wohnhäusern und insbesondere auch der Kinder aus der
Tagesstätte und der Krabbelstube dar. Auch der von der Stadt geplante
Fahrradweg am Ziegelhüttenweg ist unter diesen Bedingungen extrem gefährdet.
Die Tempo-30-Zone sowie Vorfahrtsregelungen werden nach wie vor regelmäßig
missachtet. Die Situation ist bereits hinlänglich bekannt und wurde durch
Messungen Ende 2017 bestätigt - jedoch wurden bis jetzt keine erfolgreichen
Maßnahmen ergriffen. Insbesondere auf eine gesonderte Beschilderung der
Tempo-30-Zone wird nach wie vor verzichtet. Seit der Eröffnung einer Shisha-Bar im
Ziegelhüttenweg 35 zu Beginn 2018 hat sich die Situation weiter wesentlich
verschlechtert. Es werden nun - insbesondere auch in den Abendstunden und am
Wochenende - nicht nur die Tempo-30-Zone missachtet, sondern häufig von
"Profilierungsfahrern" entsprechende Rennen mit Geschwindigkeiten jenseits der
70 km/h durchgeführt. Neben der Lärmbelästigung haben sich hierdurch bereits
diverse gefährliche Situationen ergeben. Daher besteht dringender Handlungsbedarf -
entsprechende Beschwerden und Meldungen seitens der Anwohner liegen den
Behörden (Polizeipräsidium, Stadtpolizei) vor, jedoch wurden keine weiteren
Maßnahmen ergriffen. Zusätzlich wird explizit auf die Mitverantwortung der
Stadtverwaltung und der Behörden hingewiesen, Gefährdungen und Schäden von den
Bürgern abzuwenden - in diesem Fall ist es nur eine Frage der Zeit bis
schwerwiegendere Unfälle, wohlmöglich mit schlimmen Personenschäden,
passieren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.09.2017, OM 2141
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.12.2017, ST 2523
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.11.2018, ST 2159
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1