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Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ziegelhüttenweg (2)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3475 entstanden aus Vorlage: OF 910/5 vom 17.07.2018 Betreff: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ziegelhüttenweg (2) Vorgang: OM 2141/17 OBR 5; ST 2523/17 Der Magistrat wird aufgefordert, zur Sicherheit der Anwohner und zur Beruhigung der stark zugenommenen Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ziegelhüttenweg 1. die Vorfahrtsregelungen durch entsprechende Schilder an den Kreuzungen deutlich zu kennzeichnen; 2. die Tempo-30-Zone durch weitere Schilder entsprechend zu kennzeichnen; 3. auf Geschwindigkeitsmessungen auch in den Abendstunden hinzuwirken; 4. die Einhaltung der Parkverbortszonen zur besseren Sicht aus Einfahrten sicherzustellen; 5. bauliche Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigen zu überprüfen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Ziegelhüttenweg ist bereits seit Längerem ein Problem (siehe u. a. OM 2141 und ST 2523 aus 2017). Kontinuierliche Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen eine Gefährdung der Anwohner aus den Wohnhäusern und insbesondere auch der Kinder aus der Tagesstätte und der Krabbelstube dar. Auch der von der Stadt geplante Fahrradweg am Ziegelhüttenweg ist unter diesen Bedingungen extrem gefährdet. Die Tempo-30-Zone sowie Vorfahrtsregelungen werden nach wie vor regelmäßig missachtet. Die Situation ist bereits hinlänglich bekannt und wurde durch Messungen Ende 2017 bestätigt - jedoch wurden bis jetzt keine erfolgreichen Maßnahmen ergriffen. Insbesondere auf eine gesonderte Beschilderung der Tempo-30-Zone wird nach wie vor verzichtet. Seit der Eröffnung einer Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35 zu Beginn 2018 hat sich die Situation weiter wesentlich verschlechtert. Es werden nun - insbesondere auch in den Abendstunden und am Wochenende - nicht nur die Tempo-30-Zone missachtet, sondern häufig von "Profilierungsfahrern" entsprechende Rennen mit Geschwindigkeiten jenseits der 70 km/h durchgeführt. Neben der Lärmbelästigung haben sich hierdurch bereits diverse gefährliche Situationen ergeben. Daher besteht dringender Handlungsbedarf - entsprechende Beschwerden und Meldungen seitens der Anwohner liegen den Behörden (Polizeipräsidium, Stadtpolizei) vor, jedoch wurden keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Zusätzlich wird explizit auf die Mitverantwortung der Stadtverwaltung und der Behörden hingewiesen, Gefährdungen und Schäden von den Bürgern abzuwenden - in diesem Fall ist es nur eine Frage der Zeit bis schwerwiegendere Unfälle, wohlmöglich mit schlimmen Personenschäden, passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2141 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2523 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2159 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1