Errichtung einer Quartiersgarage im Bereich Fritz-Kissel-Siedlung und der Heimatsiedlung
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM
3766 entstanden aus
Vorlage: OF 978/5 vom
02.09.2018 Betreff: Errichtung einer Quartiersgarage im Bereich
Fritz-Kissel-Siedlung und der Heimatsiedlung Vorgang: E 16/17 CDU/SPD/GRÜNE; OM 2726/18 OBR 5; ST
862/18 Der Magistrat wird aufgefordert, seine Bemühungen
zur Beseitigung des immensen Parkdrucks im Bereich der Fritz-Kissel-Siedlung
sowie der Heimatsiedlung in Sachsenhausen deutlich zu intensivieren -
insbesondere durch die zügige Planung und Errichtung einer Quartiersgarage,
ggf. in eigener Bauherrenschaft. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen
und zu berichten, ob ggf. die Tiefgarage unter dem REWE-Markt an der Ecke
Stresemannallee/Mörfelder Landstraße für diese Zwecke geeignet ist. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat in seiner Sitzung am 16.02.2018
einstimmig einen interfraktionellen Antrag zur Errichtung einer Quartiersgarage
für die o. g. Siedlungen verabschiedet (OM 2726). Die hieraus
resultierende Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 862, sagt
aus, dass der Magistrat grundsätzlich die Errichtung von Quartiersgaragen an
geeigneter Stelle unterstützt, nicht selbst als Bauherr auftreten möchte und
derzeit noch Konzepte erarbeitet, wo und wie Quartiersgaragen errichtet werden
können. Zitat: "Des Weiteren erarbeitet der
Magistrat zurzeit vor dem Hintergrund der Beschlusslage zum Haushalt 2017
(E 16) ein Leistungsbild für die Weiterentwicklung und Aktualisierung des
Prüfschemas zur Beurteilung potenzieller Standorte für Quartiersgaragen.
Ergebnisse dazu liegen noch nicht vor, sodass eine Beurteilung von möglichen
neuen Standorten derzeit noch nicht erfolgen kann." Dieses Verfahren erscheint den betroffenen
Bürgerinnen und Bürgern zu langatmig und zu bürokratisch. Sie erwarten von
ihrer Stadtregierung schnelles und zielgerichtetes Handeln zur Beseitigung der
bestehenden Probleme. Ansonsten besteht die Gefahr eines weiteren
Vertrauensverlustes in die Handlungsfähigkeit demokratischer Strukturen und
deren Institutionen, insbesondere auf kommunaler Ebene. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Etatantrag
vom 26.04.2017, E 16
Anregung an
den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2726
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.05.2018, ST 862
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.02.2019, ST 253
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5
am 18.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme