Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM
2144 entstanden aus Vorlage:
OF 555/5 vom
29.08.2017 Betreff: Streckenführung Radschnellweg Darmstadt -
Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob der geplante Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt ab
Oberschweinstiege statt über den Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg über
die Stoltzeschneise, Darmstädter Landstraße, Babenhäuser
Landstraße, Hainer Weg, Offenbacher Landstraße und Siemensstraße bis zum Main
geführt werden kann. Auch andere baumfreundliche Wegeführungen sind dem
Ortsbeirat willkommen. Es ist zu ermitteln, wie groß der zu erwartende
Unterschied in der Fahrzeit zwischen Oberschweinstiege und Mainufer in der
jeweiligen Variante ist. Begründung: Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat in seiner
Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, den Radweg durch den Stadtwald über den
Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg zu führen. Leider hat er nicht
berücksichtigt, dass für die erforderliche Mindestbreite einschließlich
separatem Gehweg zahlreiche Bäume gefällt werden müssten. Da sich Neu-Isenburg
für den Weg durch den Wald entschieden hat, muss Frankfurt von der Stadtgrenze
bis zur Oberschweinstiege den Anschluss ebenfalls durch den Wald führen. Ab
Oberschweinstiege wäre jedoch die oben beschriebene Alternativroute möglich,
für die voraussichtlich kein Baum fallen muss. Die Darmstädter Landstraße
könnte zulasten des Grünstreifens verbreitert werden, auf dem lediglich Büsche
stehen. Dank elektrischer Unterstützung sind
heute Entfernungen von 15 Kilometern und mehr auch von weniger trainierten
Personen mit dem Fahrrad zu bewältigen. Es fehlen jedoch gut ausgebaute Wege,
die zügig befahren werden können. Der geplante Radschnellweg leistet hier
Abhilfe und hat das Potenzial, täglich mehrere Tausend Autofahrten überflüssig
zu machen. Es wäre jedoch schade, dafür neue Schneisen durch die Wälder zu
schlagen. Die notwendigen Flächen sollten besser durch Umwidmungen und
Verbreiterungen bestehender Verkehrswege gewonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2018, ST 364
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5
am 19.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1