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Beseitigung umfänglicher Graffiti-Schmierereien im Stadtteil
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2014, OF 252/16 Betreff: Beseitigung umfänglicher Graffiti-Schmierereien im Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Benehmen mit der Stabsstelle sauberes Frankfurt die Gerätschaften zu organisieren, mit Hilfe derer unerwünschte Graffiti professionell mit vertretbarem Aufwand entfernt werden kann. Ferner möge der Ortsbeitrat beschließen, an einem Samstag im Sommer dieses Jahres an neuralgischen Punkten die Schmierereien in einer gemeinsamen Aktion des Ortsbeirates durch die Ortsbeiratsmitglieder zu entfernen. Gerne können sich auch interessierte Bürger anschließen. Namentlich in den Bereichen Ludwig-Klemann-Weg, Neuer Weg, Marktstraße, Landgraben, Triebstraße und Barbarossastraße sollten alle betroffenen, im weiteren Sinne öffentlichen (d.h. nicht in Privatbesitz befindlichen Objekte) einer Reinigung unterzogen werden. Der Ortsbeirat möge ferner beschließen, dass gegen eine symbolische Gebühr von 20 €, die anschließend einem guten Zweck gespendet wird, auch private Hauseigentümer ihre Häuserfassaden durch die Mitglieder des Ortsbeirates gereinigt bekommen können. Anmeldungen hierfür werden in der Verwaltungsstelle entgegen genommen. Die Aktion wird rechtzeitig im Vorfeld in der Bergen-Enkheimer Presse publik gemacht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 252/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenEntfernung von Graffiti im öffentlich zugänglichen und einsehbaren Raum von Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2014, OF 251/16 Betreff: Entfernung von Graffiti im öffentlich zugänglichen und einsehbaren Raum von Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die im öffentlichen Raum von Bergen-Enkheim an vielen Stellen, z. B. dem Verbindungsweg zwischen dem Landgraben und dem Schelmenburgplatz, dem Neuen Weg und der Triebstraße, der Marktstraße, am Schelmenburgeingang usw. angebrachten Graffiti mit der Aufforderung "BMC - BOMB MY CITY" oder "TÖTET BULLEN" und ähnlichen Texten und Tags über ganze Garagentore, Häuserfronten, Stromkästen, Kinderspielgeräte auf Spielplätzen (z. B. an der Hangschule) umgehend entfernt werden. Dabei sollten auch alle übrigen Schmierereien auf Stromkästen etc. gleich mit entfernt werden. Begründung: Diese Schmierereien einer fremdes Eigentum nicht achtenden Jugend sind eine Verhöhnung aller Opfer von Bombenkriegen und die Aufforderung, Frankfurt zu bombardieren und Frankfurter zu töten. Mit der Forderung "Tötet Bullen" über ein ganzes Garagentor wird der offensichtlichen Missachtung von Recht und Ordnung noch einmal Nachdruck verliehen. Dies verleiht dem ganzen Stadtteil eine Aura von Verwahrlosung, dem die Stadtverwaltung, hier der Magistrat, mit allem gebotenen Nachdruck entgegenwirken sollte. Nachdem die Stadt und private Eigentümer im letzten Jahr 783.000 Euro zur Entfernung nicht bestellter "Kunst" aufwenden mussten (http://www.f az.net/aktuell/rhein-main/graffiti-kunst-in-frankfurt-sprayen-ohne-angst-im-nac k en-12966308-p2.html) ist es an der Zeit, dass die Stadt die latente Duldung, ja Förderung von Grafitti einstellt und die Täter sehr viel mehr zur Rechenschaft zieht. Es kann auch nicht sein, dass die Stadt die mangelnde Überwachung des öffentlichen Raumes und die daraus folgenden Schmierereien mit den erheblichen Entfernungskosten zum ganz überwiegenden Teil auf die privaten Eigentümer abwälzt, weil sie nicht genügend Ordnungskräfte zur Überwachung des öffentlichen Raumes bereitstellt. So bleiben die das Recht verhöhnenden, destruktiven Schmierereien jahrelang bestehen, weil die privaten Eigentümer die Entfernungskosten nicht mehr tragen können oder wollen. Dies muss zur Unterstreichung von Recht und Öffentlicher Ordnung abgestellt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 251/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER. (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenPlanungswerkstatt für Alt Rödelheim einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3139 entstanden aus Vorlage: OF 383/7 vom 28.04.2014 Betreff: Planungswerkstatt für Alt Rödelheim einrichten Der Magistrat wird gebeten, eine Planungswerkstatt für das Gebiet Alt Rödelheim einzurichten. Begründung: Das Gebiet Alt Rödelheim ist in die Jahre gekommen. Der eigentliche Ortsmittelpunkt Rödelheims wird von vielen Stadtteilbewohnern nicht mehr als ein angenehmer Aufenthaltsort wahrgenommen. Eigentlich handelt es sich heute nur noch um einen Platz zum Abstellen von Autos und Sperrmüll. Dabei war Alt Rödelheim (frühere Marktstraße) ursprünglich ein typischer Dreiecksmarkt, der den Bürgern als Treffpunkt für Handel und Begegnungen diente. Damit dieses Ziel wieder erreicht wird, muss der Platz umgestaltet werden. Das könnte eine Planungswerkstatt deshalb am besten schaffen, weil sie die vielfältigen Anregungen der Anwohner in Planungsideen umsetzen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 0
Querungshilfen auf der Nordumgehung Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2014, OA 487 entstanden aus Vorlage: OF 237/16 vom 18.03.2014 Betreff: Querungshilfen auf der Nordumgehung Bergen-Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Attraktivitätssteigerung sowohl des GrünGürtels als auch zur Förderung des Naherholungsgebietes und der Fahrradbeziehungen an den folgenden Stellen der Nordumgehung Bergen-Enkheim Querungshilfen in ausreichender Breite (mindestens drei Meter) einzubauen - siehe beigefügte Bilder: 1. beim Übergang der Straße Am Landgraben zum Kleinmüllplatz 2. beim Übergang zur Hohen Straße 3. beim Übergang des Feldweges in der Verlängerung der Haingasse (Erzweg) Da der Querschnitt der Straße nicht ausreicht, ist dieser an den betreffenden Stellen zu verbreitern. Die Querungshilfen sind so einzurichten, dass der landwirtschaftliche Verkeh r nicht behindert wird. Die gesamte Maßnahme hat in Absprache mit dem Ortsbeirat zu erfolgen. Begründung: Die drei genannten Übergänge erfreuen sich bei den Erholungssuchenden ständig steigender Beliebtheit. Obwohl auf dem gesamten Straßenabschnitt Tempo 60 km/h verfügt ist, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Auch waren in den letzten Jahren dort drei Todesopfer zu beklagen. Alleine dies ist Grund genug, die geforderte Maßnahme rasch umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1002 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.03.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.05.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 487 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4497, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2014 Aktenzeichen: 66 2
Instandsetzung der Einfriedungen an Grünanlagen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2014, OF 222/16 Betreff: Instandsetzung der Einfriedungen an Grünanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten den Magistrat zu bitten, folgendes zu veranlassen: Die beschädigten Relinggeländer um die Blumenbeete und Bäume in den Baugebieten "Hinter den Obergärten" und "Rosenträger" zu erfassen, instand zu setzen, zu erneuern oder falls dies nicht überall möglich ist ersatzlos zu entfernen. Begründung: In den oben genannten Baugebieten wurden bei der Erstellung die Grünflächen insbesondere zwischen den Parkbuchten mit einem niedrigen Relinggeländer eingefasst. Diese sind mittlerweile an vielen Stellen beschädigt. Abgesehen dass dies unschön aussieht, bilden die abstehenden Metallteile zum Teil auch eine erhebliche Unfallgefahr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 11.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 222/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAusschilderung des Radwanderwegs zwischen Mainufer und der Hohen Straße im Osten Frankfurts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2385 entstanden aus Vorlage: OF 188/16 vom 12.08.2013 Betreff: Ausschilderung des Radwanderwegs zwischen Mainufer und der Hohen Straße im Osten Frankfurts Der Magistrat wird aufgefordert, die fehlende Ausschilderung des Radwanderwegs zwischen Mainufer und der Hohen Straße zu ergänzen. Begründung: Die bisherige Nutzung setzt den Besitz einer entsprechenden Landkarte voraus. Mit der Ausschilderung wird erreicht, dass die Fahrstrecke über den Berger Hang auch auf ausgeschilderten Wegen verläuft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1638 Aktenzeichen: 67 0
Errichtung von Naturliegen beim Berger Nordhang (Berger Rücken) auf dem nördlichen Höhenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2013, OF 181/16 Betreff: Errichtung von Naturliegen beim Berger Nordhang (Berger Rücken) auf dem nördlichen Höhenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: aus dem Budget für Verschönerungsmaßnahmen die notwendigen Mittel bereitzustellen um auf dem Berger Rücken 1-2 Naturliegen (je nach Kostenpunkt) aufzustellen. Diese sollen auf dem nördlichen Höhenweg aufgestellt werden (siehe beigefügte Karte) und in Richtung Bad Vilbel/Wetterau zeigend zur Aufwertung des Berger Nordhangs beitragen. Die genaue Position der Naturliegen soll im Rahmen einer Ortsbegehung vom Ortsbeirat gemeinsam festgelegt werden. Begründung: Naturliegen (siehe beigefügtes Foto) sind ergonomisch geformte Liegen aus Holz und befinden sich oft in Gebieten mit herrlicher Natur und wunderschönen Ausblicken. Sie laden ein, auf besonders entspannte Weise die Landschaft zu genießen. Auf der Hohen Straße sind bereits an mehreren Standorten solche Liegen installiert worden, die im Sommer sehr stark genutzt werden und sehr gut ankommen. Der Berger Nordhang weist botanische Besonderheiten auf und ist ein beliebtes Ausflugsziel. Seine Obst- und Rasenflächen fallen sanft zur Wetterau und stark zum Vilbeler Wald ab. Dieser Weg wird von vielen Spaziergängern frequentiert. Allerdings gibt es wenige Orte zum Verweilen und die wunderbare Aussicht über die Wetterau zu genießen. Naturliegen würden den Berger Nordhang aufwerten und wären auch ein interessantes Ausflugsziel in Bergen-Enkheimer Umgebung. Foto Naturliegen Karte Bergen Rücken mit möglichen Standort der Naturliegen (rechteckiger Bereich) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 25.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 181/16 wird zur Beratung an die Arbeitsgruppe Finanzen des Ortsbeirates überstellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenParken mit Parkscheibenregelung in der Marktstraße auf den neu gepflasterten Parkstreifen zwischen Haingasse und Erlenseer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2191 entstanden aus Vorlage: OF 178/16 vom 27.04.2013 Betreff: Parken mit Parkscheibenregelung in der Marktstraße auf den neu gepflasterten Parkstreifen zwischen Haingasse und Erlenseer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, das Parken mit Parkscheibenregelung in der Marktstraße auf den neu gepflasterten Parkstreifen zwischen Haingasse und Erlenseer Straße von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr einzurichten, damit Friedhofs- und Arztbesucher sowie Kunden der Gewerbetreibenden und Patienten der Praxis für Physiotherapie endlich auch eine Parkmöglichkeit erhalten. Begründung: Die oben genannten Parkstreifen sind täglich von Fahrzeugen mit den Kennzeichen VB, HU und MKK zugeparkt, deren Fahrzeughalter dann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Frankfurt weiterfahren. Die Patienten und die Kunden der Gewerbetreibenden suchen sich andere Praxen und Geschäfte mit besseren Parkmöglichkeiten, wodurch die Marktstraße an Attraktivität verliert. Die älteren Friedhofsbesucher fahren schon heute bei einer Neueinpflanzung eines Grabes mit ihren Fahrzeugen teilweise auf den Friedhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1168 Aktenzeichen: 32 1
Nichts hält so lange, wie ein Provisorium . umfassende Verkehrsleitplanung für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet .Leuchte.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2013, OF 177/16 Betreff: Nichts hält so lange, wie ein Provisorium - umfassende Verkehrsleitplanung für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet "Leuchte" Präambel: Das kurz vor der Bebauung stehende Neubaugebiet "Leuchte" wurde bereits in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts geplant. Die unzureichende verkehrliche Erschließung dieses Neubaugebietes wurde bereits in den 70er Jahren mit dem damals baurechtlich sehr anfechtbaren Lückenschluß zwischen dem Ende der Leuchte an der Justizsiedlung und dem Fritz-Schubert-Ring zur Erschließung, des zur Zeit der Fertigstellung ebenfalls noch gar nicht baurechtlich genehmigten Schwimmbades gelegt. Der Lückenschluß nach Bergen wurde durch die Hangbrücke zwischen Fritz-Schubertring und "Im Sperber" bei der Erschließung des Baugebietes "Pfingstborn II" Anfang der 70er Jahre vollzogen, obwohl die "innerörtliche Verbindungsstraße" in der sehr schmalen Einbahnstraßen-Altstadtgasse "Röhrborngasse" mitten auf der Marktstraße, kurz vor dem Engpaß am Berger Rathaus endet. Im Laufe der Jahre hat sich diese, nach dem damaligen Romero-Plan vorläufige, heutige "Grundnetzstraßenverbindung" zu einem sehr viel genutzten Schleichweg entwickelt, der nur über die Röhrborngasse nach Norden abfließen kann. Das kann mit dem zu erwartenden Anliegerverkehr aus dem Neubaugebiet "Leuchte" und der geplanten Öffnung der Leuchte in die Borsigallee so nicht bleiben. Anbei zwei Fotos aus der Röhrborngasse. Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten zum Neubaugebiet "Leuchte" in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Verkehrsleitplanung in Bergen-Enkheim zu erstellen, mit dem der Durchgangsverkehrs aus den Wohngebieten ferngehalten wird und insbesondere das Nadelöhr "Röhrborngasse" entlastet wird. Dabei ist auch zu klären, inwieweit die seit Jahrzehnten geplante Umgehungsstraße "Westumgehung Bergen-Enkheim/Ostumfahrung Seckbach" die Verkehrssituation im Frankfurter Osten auch unter Einbeziehung des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrs mit dem Lückenschluß der A66/A661 entlasten könnte. Begründung: In Bergen-Enkheim beruht die Verkehrsleitung zum größten Teil auf Planungen aus den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Es gibt ein Netz von Einbahnstraße, das zum Teil nicht mehr sinnvoll ist und eher mehr Verkehr generiert als verhindert. Es wurden große, zum Teil regelrecht abgeschottete Neubaugebiete, wie "Am Rosenträger" und "Hinter den Obergärten" erschlossen und bebaut, die den Anliegerverkehr vervielfacht haben, aber über den älteren Stadtkern erschlossen werden. Dazu kommen das "Hessencenter" und das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße, das am Ortsende "gefangene" Schwimmbad und die Riedschule, die alle sehr viel Verkehr generieren. Aller innerörtlicher Verkehr nach Norden wird über den steilen Neuen Weg, die noch steilere Röhrborngasse und die Leuchte/FritzSchubert-Ring/Röhrborngasse abgewickelt. Dazu kommt der beständig zunehmende Schleichverkehr aus der Vilbeler Landstraße, um den Bogen um Bergen-Enkheim Richtung Norden abzukürzen und die vielen Ampeln zu umgehen. Es muss deshalb eine Lösung gefunden werden, um das wie in einem Sack durch das Naturschutzgebiet gefangene Enkheim vom Schleichverkehr zu entlasten, damit der Anliegerverkehr sinnvoll und lärmschonend abgewickelt und der Schleichverkehr aus Bergen- Enkheim ferngehalten werden kann. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 177/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE, SPD und Fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenParkstreifen auf der nördlichen Seite Marktstraße zwischen den Zufahrten .Am Michlersbrunnen.
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2013, OF 160/16 Betreff: Parkstreifen auf der nördlichen Seite Marktstraße zwischen den Zufahrten "Am Michlersbrunnen" Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf den im Zuge der Erneuerung der Marktstraße ebenfalls neu gepflasterten Seiten-Parkstreifen durch Parkmarkierungen zu unterteilen. Begründung: Die Parkplätze werden, da eine Unterteilung fehlt, so unvernünftig angefahren, dass selbst Kleinwagen oft zwei Parkplätze belegen, die dann auf der hochfrequentierten Marktstraße für die Post- und Einzelhandelskunden fehlen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 05.03.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 160/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenOffizieller Schulweg für die Kinder der Schule am Hang zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in Bergen hier: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Im Sperber
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1642 entstanden aus Vorlage: OF 145/16 vom 06.10.2012 Betreff: Offizieller Schulweg für die Kinder der Schule am Hang zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in Bergen hier: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Im Sperber Der Magistrat wird aufgefordert, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Schule am Hang, die in Bergen einen der Horte oder die Schulbetreuung der Schule am Hang besuchen, den offiziellen Schulweg über die Röhrborngasse Richtung Bergen an der Ecke Röhrborngasse/Im Sperber auf der östlichen Seite des Bürgersteiges durch einen Fußgängerüberweg abzusichern und die süd- und nordöstliche Ecke der Straße Im Sperber mit einem Parkverbot zu belegen, damit dort wartende Kinder von den bergauf fahrenden und abbiegenden Fahrzeugen auch gesehen werden. Begründung: Ein Großteil der Kinder der Schule am Hang, die in Bergen wohnen oder die dortigen Kinderbetreuungseinrichtungen besuchen, laufen den vorgeschriebenen offiziellen Schulweg die Röhrborngasse herunter beziehungsweise hoch. Leider wurde die sehr unübersichtliche Ecke Röhrborngasse/Im Sperber nicht durch einen Fußgängerüberweg gesichert, obwohl diese Ecke ein neuralgischer Verkehrspunkt ist und sich insbesondere in den Hauptverkehrszeiten die Autos zwischen Marktstraße/Röhrborngasse/Im Sperber stauen und der Überblick für Kinder kaum möglich ist, schon gar nicht, wenn auch noch die steile Röhrborngasse hochkommende, oft recht flott fahrende Fahrzeuge nach rechts abbiegen, die die Kinder nicht sehen können, weil die Ecken zugeparkt sind. Anlage 1 (ca. 188 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 92 Aktenzeichen: 32 1
Gestattung des Parkens mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig auf der Marktstraße beidseitig zwischen Erlenseer Straße und Karl-Wessendorft-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2012, OF 137/16 Betreff: Gestattung des Parkens mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig auf der Marktstraße beidseitig zwischen Erlenseer Straße und Karl-Wessendorft-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der Verkehrssituation in der Marktstraße beizutragen, indem im genannten Abschnitt beidseitig das Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig ausgewiesen wird. Zur Sicherheit, damit die Freiflächen für Fußgänger eingehalten werden, sollte zusätzlich ein weißer Streifen auf dem Bürgersteig aufgebracht werden. Begründung: Auf dem genannten Teilstück verkehren zwei Buslinien im Begegnungsverkehr. Vonseiten der Anwohner, unter anderem ein landwirtschaftlicher Betrieb, der mit breiten Gerätschaften in die Straße einfahren muss, kommen Klagen wegen der verbleibenden Breite der Fahrbahn, wenn alle Fahrzeuge vorschriftsmäßig mit ganzer Breite beidseits auf der Marktstraße parken. (Und dies tun sie deswegen, weil mehrfach Strafzettel verteilt worden sind). Da die Bürgersteige ausreichend breit sind, und sich zum Ausweichen im Bereich der bezeichneten rund 150 Meter kaum Gelegenheit bietet, ist eine Veränderung der Parkordnung in beantragten Sinn nur naheliegend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 137/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen WBE und SPD (= Annahme) bei Enthaltung Fraktionslos
Partei: SPD
Weiter lesenÄnderung der Vorfahrt an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2012, OF 123/16 Betreff: Änderung der Vorfahrt an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. an der Nordseite der Erlenseer Straße ca. 30 m vor der Kurve am Nordring eine große optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, die die aus Richtung der B 521 - meist zu schnell - kommenden Fahrzeuge auf den nach der Kurve, jetzt eigentlich von der Bushaltestelle zu weit entfernten Zebrastreifen und mögliche Fußgänger hinweist. 2. die abknickende Vorfahrt der Erlenseer Straße aufzuheben und mittels des Straßenverkehrsschildes "Vorfahrt beachten" den von Osten kommenden Verkehr an der Kreuzung Erlenseer Straße/Nordring/Frohngrundweg zu verlangsamen. Begründung: Zu 1. Eine optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige würde die nach wie vor zu schnell fahrenden Fahrzeuge deutlich verlangsamen und die Unfallgefahr verringern. Zu 2. Die Ausfahrt aus dem Frohngrundweg nach Osten ist mitten in der abknickenden Vorfahrtsstraße sehr gefährlich, weil man praktisch bis in die Straßenmitte fahren muß, um sehen zu können, was von Osten kommt. Wenn die Vorfahrt beachtet werden muß, müssen von Osten kommende Fahrzeuge zwangsläufig an dieser Stelle langsamer werden, weil die Kreuzung schlecht einsehbar ist. Das würde auch Fußgänger mit schützen, die heute die Erlenseer Straße knapp hinter der Kurve überqueren, weil an der Ecke Nordring die Bushaltestelle und der Eingang zum Kinderspielplatz ist. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 12.06.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 123/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und WBE gegen SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenOptische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring auf der Nordseite der Erlenseer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2012, OF 115/16 Betreff: Optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring auf der Nordseite der Erlenseer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. an der Nordseite der Erlenseer Straße ca. 30 m vor der Kurve am Nordring eine große optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, die die aus Richtung der B 521 - meist zu schnell - kommenden Fahrzeuge auf den nach der Kurve, jetzt eigentlich von der Bushaltestelle zu weit entfernten Zebrastreifen und mögliche Fußgänger hinweist. 2. zu prüfen, ob ein Zebrastreifen etwas weiter nördlich, in räumlicher Nähe zur Bushaltestelle auf der Erlenseer Straße aufgebracht werden kann, um das jetzt übliche gefährliche Queren am Drängelgitter direkt nach der Kurve zu verhindern, weil dort auch der Eingang zum Spielplatz auf dem Berger-Marktplatz ist. Begründung: Eine optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige würde die nach wie vor zu schnell fahrenden Fahrzeuge deutlich verlangsamen und die Unfallgefahr verringern. Nach der Verlegung der Bushaltestelle aus der Erlenseer Straße an den Nordring liegt der Zebrastreifen an der Erlenseerstraße jetzt ungünstig zur neuen Bushaltestelle, so dass viele Fußgänger schon vor dem Zebrastreifen die Straße queren und auch Fußgänger, die in den Nordring wollen, die Querung kurz nach dem an der südlichen Ecke Erlenseer Straße angebrachten "Drängelgitter" vorziehen. Diese Fußgänger und selbst der in Höhe der Straße "Am Berger Marktplatz" angebrachte Zebrastreifen sind für die von Osten - meist zu schnell- kommenden Fahrzeuge durch die Kurve sehr schlecht erkennbar. Da die Bushaltestelle jetzt doch von sehr vielen Kindern und älteren Menschen benutzt wird, sollte dieser Gefahrenpunkt schnellstmöglich beseitigt werden, bevor etwas passiert. Anlage 1 (ca. 168 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 15.05.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 115/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 12.06.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 115/16 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenInformationstafeln an den Ortseingängen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2012, OF 110/16 Betreff: Informationstafeln an den Ortseingängen Der Ortsbeirat stellt aus seinem Verschönerungs-Budget finanzielle Mittel für die Aufstellung von Hinweistafel für Veranstaltung zur Verfügung. Diese können von ortsansässigen Vereinen und Institutionen kostenlos für die Ankündigung Ihrer Veranstaltungen mittels Plakaten kostenlos genutzt werden. Die Kosten betragen pro Standort ca. 2.000,00 €. Der Ortsbeirat wird von den Eigentümern der in Frage kommenden Grundstücke die Genehmigung zur Aufstellung einholen. Begründung: In den meisten Gemeinden und Städten es Umlandes befinden sich an den Ortseingängen meist schön gestaltete Hinweistafeln mit Plakatierungsflächen für Feste und Veranstaltungen. Auch sind diese oft mit einem Willkommensgruß überschrieben. Mit solchen Hinweistafeln für Bergen-Enkheim sollen auch Autofahrer, die an unserem Stadtteil vorbei fahren über kulturelle Veranstaltungen in Bergen-Enkheim informiert werden und zum Besuch angeregt werden. .Als mögliche Standorte wären z.B. der Kreuzungsbereich B 521/L3209/ Erlenseer Straße, der Einmündungsbereich B 521/Vilbeler Landstraße, die Borsigallee in Höhe Endstation der U-Bahnen oder die Vilbeler Landstraße vor der Auotbahnbrücke. Die Standorte vor Ampelanlagen eignen sich besonders, weil die Autofahrer zum Anhalten gezwungen sind und die nötige Zeit haben die Hinweise zu lesen ohne dadurch beim Fahren abgelenkt zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 17.04.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 110/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 15.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 110/16 wird durch die Annahme der Vorlage OM 1211 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRäumlichkeiten der Firma Schlecker auf der Marktstraße und der Triebstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1028 entstanden aus Vorlage: OF 104/16 vom 19.03.2012 Betreff: Räumlichkeiten der Firma Schlecker auf der Marktstraße und der Triebstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Räumlichkeiten der Firma Schlecker auf der Marktstraße und der Triebstraße für eine öffentliche Nutzung (zur Schaffung von Hort- und/oder Kindergartenplätzen und/oder zur Sicherstellung der Nahversorgung) geeignet sind und ob der Magistrat bereit ist, diese Räumlichkeiten im öffentlichen Interesse zu übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 937 Aktenzeichen: 40 4
Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der Marktstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1029 entstanden aus Vorlage: OF 105/16 vom 20.03.2012 Betreff: Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der Marktstraße Der Magistrat wird beauftragt, den Restaurantbetreibern, denen in der Marktstraße eine Sondernutzungsfläche genehmigt wurde und die diese seit Jahren bewirtschaften, die Anbringung von Böden zum Ausgleich des Niveaus bis zur Bordsteinhöhe zu gestatten (andernfalls besteht eine permanente Stolpergefahr für das Bedienungspersonal und die Kunden). Ferner ist eine zum Gesamtbild passende Außenabgrenzung der Sommerterrassen zu ermöglichen, um den Gästen größtmögliche Sicherheit vor dem fließenden Verkehr zu bieten. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main teilt in ihrer Genehmigung zum Betrieb der Sommergärten für 2012 den Gewerbetreibenden mit, dass mit Blick auf eine stadtweit geltende Regel keinerlei Böden mehr zugelassen seien, desgleichen keine Umfriedungen. Nun mag die Regelungswut des Magistrats beim Versuch, ein einheitliches Stadtbild anzustreben, für die Innenstadt und den innenstadtnahen Bereich noch begründet sein. In den Stadtteilen, insbesondere in der Marktstraße, muss eine andere Abwägung erfolgen. Hier schützt keine Reihe parkender Autos - es sei denn, sie wären dort verbotswidrig abgestellt - die teils jungen Restaurantbesucher. Sicherheit muss vorgehen. Zudem wird durch einen Bodenbelag, so er entsprechend verlegt ist, keinerlei Schaden an der Asphaltdecke entstehen. Das Gegenteil ist der Fall. Bei der Taverna Platea, die bereits im vergangenen Jahr im Sinne der erteilten Genehmigung nicht über einen Boden verfügte, sind die runden Abdrücke der Stuhlbeine deutlich in der frisch markierten Linierung zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 927 Aktenzeichen: 66 0
Schilder .Einfahrt verboten. für Lkw über 7,5 t an der Erlenseer Straße in Richtung Bergen, mit Zusatz: .Anlieger frei., parallel zu den in Seckbach vorhandenen Schildern
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2012, OF 88/16 Betreff: Schilder "Einfahrt verboten" für Lkw über 7,5 t an der Erlenseer Straße in Richtung Bergen, mit Zusatz: "Anlieger frei", parallel zu den in Seckbach vorhandenen Schildern Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung wie oben vorgeschlagen, anzubringen, um unnötigen Schwerlastverkehr aus der Marktstraße und den engen Verbindungsstraßen in Richtung Enkheim weiter als bisher zu vermeiden. Begründung: Mit der Umfahrung über die B521 und die Vilbeler Landstraße steht eine Wegeverbindung zur Verfügung, die sicherstellt, dass nicht die kleinen und engen Gassen im Innenbereich Bergen-Enkheims befahren werden, die die verbotswidrig häufig eingesetzten PKW-Navigationssysteme den LKW-Fahrern als geeignete Wegeverbindung vorgaukeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 88/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
Weiter lesenInformationstafel zur VIA REGIA am Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2011, OF 215/9 Betreff: Informationstafel zur VIA REGIA am Dornbusch Vorgang: OIB 181/10 Im Zusammenhang mit der Aufforderung an den Magistrat, eine Informationstafel am Dornbusch zu installieren, ist vom Ortsvorsteher ein Kostenvoranschlag für eine Metalltafel einzuholen. Die Tafel soll in erster Linie den Verlauf dieser alten Straße von Santiago de Compostela über Bordeaux, Paris, Frankfurt und Leipzig nach Kiew zeigen. 2005 wurde diese Straße als "Kulturstraße des Europarates" mit der Bezeichnung Via Regia ausgezeichnet. Andere Bezeichnungen dieser Straße: Hohe Straße, strata regia, Königsstraße, Grande Route Impériale, via touronensis, Camino Real, Na kupieckim Szlaku, des Reiches Straße, Antsanvia und in Frankfurt Diebsgrundweg. Die Via Regia stand im Mittelalter unter königlichem Schutz. Der Informationstext könnte folgendermaßen lauten: Via Regia - Kulturstraße des Europarats Hier verlief die älteste und längste Landverwindung zwischen West- und Osteuropa, die Via Regia auch Hohe Strasse genannt. Durch Frankfurt führte sie über die Ginnheimer Höhe, den Diebsgrundweg, den Marbachweg über den Lohrberg bis Bergen. Bereits in der Steinzeit gab es hier Wanderbewegungen. Als königliche Strasse - strata regia - wurde sie 1252 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Händler nutzten die Geleitstrasse als Handelsroute, Pilger, Soldaten, Migranten und Boten bereisten sie. Je nach Ergebnis des Kostenvoranschlags kann die im Ortsbeirat-Budget eingestellte Summe nachgebessert werden. Anschließend ist das Kulturamt zu kontaktieren. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.09.2011, OF 152/9 dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.04.2010, OIB 181 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 152/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 215/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenInstandsetzung der Grabens entlang der Erlenseer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2011, OF 67/16 Betreff: Instandsetzung der Grabens entlang der Erlenseer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wir beauftragt den Entwässerungsgraben entlang der Erlenseerstraße vom Ortseingang bis zur Einmündung des Frohn-Grund-Weges "auszuputzen" und den Ablauf in die Kanalisation vor de m dem Frohn-Grund-Weg wieder freizulegen. Begründung: Der Entwässerungsgraben ist in den vergangenen Jahren vollständig zugewachsen oder durch Ablagerung von Grünschnitt teilweise zugeschüttet worden. Durch vor einigen Wochen durchgeführte Tiefbau arbeiten an der Erdgas-Station wurde der Graben verfüllt und der Wasserablauf nun endgültig unterbrochen. Schon jetzt staut sich bei stärkeren Regenfällen das Wasser. Spätestens im kommenden Winter kann das Schmelzwasser zu einer Verkehrsgefährdung werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 67/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrkartenautomat an der Haltestelle Marktstraße/Landgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 495 entstanden aus Vorlage: OF 57/16 vom 09.10.2011 Betreff: Fahrkartenautomat an der Haltestelle Marktstraße/Landgraben Der Magistrat wird beauftragt, in Verhandlungen mit der VGF zu erreichen, dass an der oben genannten Haltestelle der Buslinien 42 und 43 mit täglich circa 800 Fahrgästen beim Einstieg ein Fahrkartenautomat aufgestellt wird. Begründung: Die Haltestelle Marktstraße/Landgraben gehört zu den am meisten frequentierten Haltestellen in Bergen-Enkheim. Dem sollte in jedem Fall Rechnung getragen werden. Wenn nur 40 % der Fahrgäste einen Fahrschein im Bus kaufen, ergibt dies einen Zeitgewinn für beide Buslinien von circa 54 Minuten pro Tag. Eine Fahrgastzählung der traffiQ (Angebotsplanung/Netzplanung) unterstreicht die Forderung nach einem Fahrkartenautomat an dieser Haltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 306 Aktenzeichen: 92 13
Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B.521, entlang des Stadtteils Bergen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 493 entstanden aus Vorlage: OF 55/16 vom 11.10.2011 Betreff: Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B 521, entlang des Stadtteils Bergen Der Magistrat wird beauftragt, die Landesbehörden zu bitten, auf der B 521 zwischen Vilbeler Landstraße und der Einfahrt zum Charlottenhof eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h in beiden Fahrtrichtungen zu verfügen. Darüber hinaus wäre es wichtig, neben dem berechtigten Hinweis auf querende Fahrradfahrer, auch auf querende Fußgänger an den Feldwegen hinzuweisen. Begründung: Derzeit wird auf der Ortsumfahrung Bergen abwechselnd eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h und 80 km/h ausgewiesen, wobei die Streckenabschnitte mit 60 km/h deutlich überwiegen. Es erscheint daher unverständlich, warum auf den nur wenige 100 Meter umfassenden Teilstrecken eine Anhebung der Geschwindigkeit auf 80 km/h gestattet wird. Auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen Vilbeler Landstraße bis hinter die Einfahrt zum Charlottenhof befinden sich querende Feldwege, die zu Kleingärten, zur Hohen Straße, zum Kleinmüllplatz, zu Aussiedlerhöfen oder in das Naherholungsgebiet zum Nördlichen Höhenweg und in den Vilbeler Wald führen. Neben den Radfahrern, auf welche die Beschilderung zu Recht hinweist, queren hier täglich zahlreiche Fußgänger, auf deren Weg die Umgehungsstraße B 521 ein wirkliches Hindernis darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 178 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1453
Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2011, OF 63/16 Betreff: Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor der Öffnung der Leuchte dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie der Durchgangsverkehr - insbesondere Baufahrzeuge, Lastwagen und Auflieger mit Containern, bei einer Öffnung der Leuchte entweder durch einen Kreisel oder auch durch eine Kreuzung verlässlich daran gehindert werden kann, über die Leuchte, den Fritz-Schubert-Ring, Im Sperber und das Nadelöhr Röhrborngasse auf die Marktstraße in Bergen zu fahren. Auch dürfte es schwierig werden, den dann aus den überörtlichen Durchgangsstraßen einströmenden Verkehr aus den einzigen, wieder auf die Vilbeler Landstraße zurückführenden Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße fernzuhalten. Begründung: Diese Straßen eignen sich wegen der Steigung und der Enge im Stadtteil Bergen nicht für den zu erwartenden, kurzfristigen Baustellenverkehr und den sich aufsattelnden Durchgangsverkehr aus dem Autobahnende der A 66, dem Durchgangsverkehr in die Wetterau und dem Zubringerverkehr von der Vilbeler Landstraße. Mit dem Antrag OF 51/16 wird eine uneingeschränkte Öffnung der Leuchte verlangt. Schon heute kann jeder Autofahrer mit Ortskenntnis aus der Vilbeler Landstraße in die Leuchte ein- und ausfahren. Eine generelle Öffnung der Leuchte kann nur erfolgen, wenn der dann zu erwartende Schleich- und Durchgangsverkehr von der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße aus den Wohngebieten in Enkheim und Bergen ferngehalten werden kann, da aller Verkehr Richtung Bergen im Altstadtkern von Bergen die sehr schmale Röhrborngasse passieren muß (Anlage Foto) und aller Schwerlast-Schleichverkehr in Enkheim zurück auf die Vilbeler Landstraße geleitet werden muß. Anlage 1 (ca. 36 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2011, OF 51/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten Sitzung Vertreter der zuständigen Ämter einzuladen, die über das Thema "Leuchte" Auskunft geben können. 2. Die Vorlage OF 63/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 63/16 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenDurchgehend rechts vor links auf dem Nordring
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2011, OA 74 entstanden aus Vorlage: OF 48/16 vom 13.09.2011 Betreff: Durchgehend rechts vor links auf dem Nordring Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 31.01.2012 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nach Beendigung der Straßenbaumaßnahmen in der Marktstraße auf dem Nordring in kompletter Länge rechts vor links einzuführen, um die durchschnittliche Geschwindigkeit des Verkehrs zu reduzieren und den Nordring zudem für den Pendlerverkehr weniger attraktiv zu machen. Begründung: Eine entsprechende Regelung auf dem Landgraben hat sich seit Jahren bewährt. Auch hier konnte durch die Maßnahme erreicht werden, dass insgesamt langsamer gefahren wird und an den Kreuzungen mehr Rücksicht genommen werden muss. Im Nordring ist, wie auch die vorgenommenen Radarmessungen beweisen, eine weitere Maßnahme zur Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit anzuraten. Radarmessungen im Zeitraum vom 10. Februar 2011 bis 18. Juli 2011 belegen die gefahrenen Geschwindigkeiten von 47 km/h bis 62 km/h deutlich. Zudem macht diese Maßnahme den Nordring weniger attraktiv für die täglichen Pendlerströme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 296 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.11.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 74 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 74 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 746, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.11.2011 § 1399, 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.03.2012 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 in der Nacht Einbeziehung der Vilbeler Landstraße zwischen Nordumgehung und der Marktstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.08.2011, OA 47 entstanden aus Vorlage: OF 27/16 vom 08.07.2011 Betreff: Tempo 30 in der Nacht Einbeziehung der Vilbeler Landstraße zwischen Nordumgehung und der Marktstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Vilbeler Landstraße zwischen Nordumgehung und dem Ortsausgangsschild in Richtung Fechenheim in das Programm "Tempo 30 in der Nacht" aufzunehmen Begründung: Gerade in den Nachtstunden wird dieser Teil der Vilbeler Landstraße als Rennstrecke genutzt und führt zu massiven Lärmbelästigungen für die Anwohner. Alle Maßnahmen der letzten Jahre, diese Situation zu ändern, sind leider nicht von Erfolg gekrönt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 73 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 17.08.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 602, 3. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.09.2011 Aktenzeichen: 32 1
Platzbenennung
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2011, OF 22/16 Betreff: Platzbenennung Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den, bisher zur Marktstraße gehörenden Platz vor der Schemenburg, in: Schelmenburgplatz umzubenennen. Begründung: Umgangssprachlich wird dieser Platz ohnehin Schelmenburgplatz genannt. Weiterhin soll durch die Umbenennung eine größere Identifikation der Bevölkerung mit diesem wichtigen Platz erreicht werden. Antragsteller: CDU GRÜNE WBE SPD FREIE WÄHLER LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Initiative OI 1 2011 Die Vorlage OF 22/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung SPD
Parteien: CDU, GRÜNE, WBE, SPD, FREIE_WÄHLER, LINKE.
Weiter lesenUmwandlung von Längsparkplätzen in Schrägparker in der unteren Marktstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2011, OF 17/16 Betreff: Umwandlung von Längsparkplätzen in Schrägparker in der unteren Marktstraße Rund um die Stadthalle und im unteren Bereich der Marktstraße sind Parkplätze Mangelware. Insbesondere bei Veranstaltungen in der Stadthalle oder mittwochs, wenn der Gemüsestand vor der Schelmenburg steht, kommt es hier zu gravierenden Engpässen. Gleichzeitig wird im "geraden" und verhältnismäßig "breiten" unteren Teil der Marktstraße auch teilweise deutlich zu schnell gefahren. Dies voraus geschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ist es möglich und sinnvoll, die bisherigen Längsparkplätze im Bereich zwischen der Abfahrtsrampe der Frankfurter Volksbank (Marktstraße 5) und der Einmündung zum Parkplatz vor der Schelmenburg in schräg gestellte Parkplätze umzuwandeln? 2. Kann bei den in Kürze beginnenden Maßnahmen zur Erneuerung der Fahrbahndecke und des Bürgersteiges in der unteren Marktstraße die Option auf Einrichtung von Schrägparkern aufgenommen werden, ohne die herkömmliche Parkregelung zu verunmöglichen? 3. Könnte in kurzer Frist ein Probebetrieb der veränderten Parkregelung stattfinden? Begründung: Neben 3-4 Parkplätzen, die auf diese Art in den genannten Bereichen gewonnen werden könnten, werden im günstigsten Fall weitere positive Effekte erzielt: etwa kann sich das Einparken in freie Lücken zügiger gestalten und wird ohne Behinderung des fließenden Verkehrs möglich. Weiterhin erzeugt das Vorbeifahren an einer Reihe Schrägparkplätze beim Autofahrer eine verstärkte Aufmerksamkeit. Denn dadurch, dass jederzeit irgendwo in der Reihe weiße Rückfahrleuchten angehen könnten wird auch automatisch zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung gemahnt. Der verbleibende Bürgersteig erscheint in jedem Fall breit genug und die zusätzlich beanspruchte Straßenfläche vertretbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 36 2011 Die Vorlage OF 17/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen GRÜNE und WBE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenÄnderung der Parksituation in der Straße am Günthersbrunnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2011, OF 13/16 Betreff: Änderung der Parksituation in der Straße am Günthersbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, 3 Parkplätze (siehe Fotos anbei) in der Straße "am Günthersbrunnen", die für eine solche Parkplatzsituation nicht geeignet ist, zu entfernen, da diese ansonsten sowohl Fußgänger, Bewohner, Fahrradfahrer, als auch Autofahrer gefährden. Begründung: Die Straße "am Günthersbrunnen" ist eine sehr schmale Straße. Dennoch wird sie täglich als Zufahrt für die Marktstraße sehr häufig befahren. Im hinteren Teil, kurz bevor die Straße auf die Marktstraße führt, wird die Fahrbahn außerdem noch von Pfosten verkleinert. Wird nun auch noch an den engsten Stellen der Straße geparkt, ist ein Durchfahren der Straße nur mit großer Vorsicht möglich. Hierbei muss man auf Fußgänger, Fahrradfahrer und noch auf die anliegenden Häuser achten. Denn wenn nun jemand auch noch aus dem mit Viereck gekennzeichneten Haus heraustritt, erhöht sich die Gefahrenlage weiter. Die Müllerabfuhr kann diese Straße kaum noch befahren. Die Lackspuren an den Pfosten deuten bereits auf Autoschäden hin. Daher gilt es zum Wohle aller diese Parkplätze zu entfernen. Anwohner können im vorderen Teil der Straße parken oder die Parkplätze in der Nebenstraße (siehe Dreieck in der Luftansicht) nutzen. Fotoaufnahme Die roten Kreise zeigen die zu entfernenden Parkplätze. Wenn jemand das mit Viereck markierte Haus verlässt, tritt er sofort auf die Straße. Luftaufnahme Die roten Pfeile zeigen die zu entfernenden Parkplätze Das grüne Dreieck zeigt Parkausweichmöglichkeiten Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 13/16 tätig zu werden, gegebenenfalls einen Ortstermin mit dem Straßenbauamt zu vereinbaren und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNeuer Straßenbelag Marktstraße in Höhe Berger Rathausplatz/Altes Rathaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4804 entstanden aus Vorlage: OF 707/16 vom 15.11.2010 Betreff: Neuer Straßenbelag Marktstraße in Höhe Berger Rathausplatz/Altes Rathaus Der Magistrat wird beauftragt, bei der demnächst vorgesehenen Grunderneuerung des Straßenbelages auf der Marktstraße in Bergen, in dem Bereich "Berger Rathausplatz 1/Altes Rathaus" (circa Marktstraße Nummer 34 bis circa Marktstraße Nummer 50) einen mit roten Farbpartikeln durchsetzten Asphalt für die Fahrbahndecke zu verwenden. Begründung: Durch einen optisch roten Asphaltstraßenbelag in dem Bereich "Berger Rathausplatz/Altes Rathaus" und damit farblicher Unterscheidung zu dem ansonsten schwarzen Asphaltstraßenbelag der Marktstraße, wird für den Autofahrer eine Signalwirkung erzeugt, die zu einer dem Engpass angepassten Fahrgeschwindigkeit führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 574 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66 5
Geschwindigkeitsmessungen Erlenseer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4648 entstanden aus Vorlage: OF 671/16 vom 12.10.2010 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen Erlenseer Straße Der Magistrat wird gebeten, Geschwindigkeitsmessungen in der Erlenseer Straße ab dem Ortseingang bereits ab 6.30 Uhr durchführen zu lassen. Begründung: Bisher wurden Geschwindigkeitsmessungen erst ab 8.00 Uhr vorgenommen. Allerdings ist zu beobachten, dass gerade mit dem einsetzenden Berufsverkehr ab 6.30 Uhr in der angegebenen Straße die vorgeschriebene Geschwindigkeit häufig um mehr als das Doppelte überschritten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 345 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 1
Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße und Tempo-30-Beschilderung versetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4649 entstanden aus Vorlage: OF 675/16 vom 11.10.2010 Betreff: Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße und Tempo-30-Beschilderung versetzen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu klären, ob das Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße circa 30 Meter nach Osten hinter die Abzweigung in die Hohe Straße versetzt werden kann, 2. weiterhin zu klären, ob auch das Tempo-30-Schild entsprechend nach Osten versetzt werden kann, 3. soweit 1. und 2. möglich sind, diese auch umzusetzen, 4. an der Ecke Nordring/Erlenseer Straße Richtung Osten die in den Ort einfahrenden Fahrzeuge auf ihre Geschwindigkeit hin öfter zu kontrollieren. Begründung: Fahrzeuge, die von der B 521 kommen, fahren in der Regel auch hinter dem Ortseingangsschild noch viel zu schnell und ignorieren fast immer das Tempo-30-Schild, das gleich danach kommt. Das betrifft auch die Linienbusse. Wenn die Schilder weiter nach Osten gesetzt werden, ist die mögliche Geschwindigkeit nach der Ampelanlage niedriger und das Tempo-30-Schild auch besser zu sehen. Um dem guten Willen der Autofahrer etwas nachzuhelfen, sollte deshalb die Geschwindigkeit hin und wieder gemessen und Übertretungen sanktioniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 178 Aktenzeichen: 66 7
Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 656/16 vom 30.08.2010 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim In letzter Zeit ist die Stadtpolizei in Bergen-Enkheim aktiv geworden, um das verbotswidrige Parken auf dem Bürgersteig gemäß § 12 StVO zu ahnden. Das ist keineswegs zu beanstanden, auch wenn auf dem Bürgersteig noch genügend Platz für Fußgänger - auch mit Kinderwagen - vorhanden ist. Gleichwohl führt die polizeiliche Vorgehensweise zu einer Verunsicherung vieler Verkehrsteilnehmer, weil beim "korrekten" Parken auf engen Straßen der fließende Verkehr behindert werden könnte. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für angebracht oder fallweise sogar für notwendig hält, in Anbetracht der begrenzten Parkmöglichkeiten in Bergen-Enkheim vermehrt das Verkehrszeichen Z 315 (z. B. 315-55 längs halb auf dem rechten Gehweg) aufstellen zu lassen, damit einerseits weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen, andererseits aber auch dem fließenden Verkehr Rechnung getragen wird. Sofern erforderlich und/oder zweckmäßig, könnte zusätzlich zur Beschilderung eine weiße durchgezogene Linie auf dem Bürgersteig markieren, wie weit der Bürgersteig zum Parken genutzt werden kann und welcher Abstand zu Häusern bzw. Zäunen/Mauern einzuhalten ist. Besonderer Handlungsbedarf besteht - teilweise nur für bestimmte Abschnitte - für folgende Straßen: - Marktstraße, z. B. von "Am Königshof" bis Conrad-Weil-Gasse - Riedstraße - "Am Weißen Turm" zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße - Usastraße - Speierlingweg - Bruderhofstraße - Ostpreußenstraße zwischen Westpreußen- und Stettiner Straße. Begründung: In vielen Straßen von Bergen-Enkheim parken Pkws mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig ohne Behinderung von Fußgängern, auch wenn diese z. B. Kinderwagen oder Rollatoren benutzen, vor allem auch dann, wenn das Parken in beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist. Würden sich die parkplatzsuchenden Autofahrer aber "korrekt" verhalten (alle Reifen auf der Fahrbahn), wäre häufig der fließende Verkehr behindert (siehe Foto). Zwar ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig (§ 12 Abs. 1 Ziff.1 StVO), jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmer schwierig, die Situation richtig einzuschätzen, weil das Parken an den fraglichen Stellen jahrelang nicht beanstandet wurde. Im Interesse der beteiligten Verkehrsteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der bisher ohne Probleme genutzten Parkmöglichkeiten sollte daher vermehrt von dem hier erwähnten Verkehrszeichen in Bergen-Enkheim Gebrauch gemacht werden, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der eingangs geschilderte Sachverhalt begünstigt zwar die Stadtkasse, benachteiligt aber - ohne konkreten Anlass - die Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Maßnahmen der vorgeschlagenen Art nicht an den Kosten scheitern. Beispiel für die Parksituation auf der Marktstraße in Bergen: Zu wenig Platz auf der Fahrbahn, genügend Platz für das Parken mit zwei Reifen auf dem Rand des Bürgersteigs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 344 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 4
Obstanbaugebiete im Landschaftsschutzgebiet/Grüngürtel
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.09.2010, OA 1195 entstanden aus Vorlage: OF 652/16 vom 31.08.2010 Betreff: Obstanbaugebiete im Landschaftsschutzgebiet/Grüngürtel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zur Klärung des Rechtsstandpunktes am Berger Nord- und Südhang wieder die Schilder "Obstanbaugebiet - Betreten der Grundstücke verboten" aufzustellen, die vor Jahren mit der Begründung, sie seien rassistisch, entfernt wurden, weil die Aufforderung in mehreren Sprachen auf den Schildern angebracht war; 2. durch vermehrte Kontrollfahrten des Ordnungsamtes während der Erntezeiten für die Durchsetzung des Rechts zu sorgen, denn die Grüngürtelbesucher haben keinerlei Unrechtsbewusstsein und bedrohen die Eigentümer, die ihr Obst selbst ernten wollen; 3. den Grundstückseigentümern im Obstanbaugebiet im Landschaftsschutzgebiet/Grüngürtel anzubieten, die der Stadt nicht gehörenden Grundstücke gegen eine angemessene Summe zu pachten und anschließend auch zu pflegen oder, soweit die Grundstückseigentümer das überhaupt wollen, die Grundstücke abzukaufen. Begründung: Zu 1. Wie der Presse zu entnehmen war, wurden vom Magistrat Schilder an der Hohen Straße angebracht, die das Betreten landwirtschaftlicher Flächen untersagen. Was aber dort erlaubt ist und durchgesetzt wurde, kann den privaten Grundstückseigentümern nicht verwehrt werden. Zu 2. Im Obstanbaugebiet Berger Hang bietet der Magistrat den Grundstückseigentümern kostenlos gelbe Bänder mit der Aufschrift "Das sind meine Äppel" an. Das ist lächerlich. Da weiß dann auch jeder des Lesens nicht Kundige, wo was zu holen ist. Wenn der Magistrat die Frankfurter zum Besuch des Grüngürtels einlädt, der zum größten Teil aus privaten Grundstücken besteht, dann hat er auch die Pflicht, für die Sicherheit der Grundstücksbesitzer und die Einhaltung der Gesetze einzustehen und das Ordnungsamt zur vermehrten Kontrolle einzusetzen. Das ist zurzeit nicht ausreichend der Fall. Die von Dieben angerichteten Schäden sind oft beträchtlich. Zweige, ja dicke Äste, werden abgebrochen, junge Bäume so beschädigt, dass sie absterben und ganze Grundstücke unverfroren abgeerntet. Zu 3. Die derzeitige Handhabung der Grüngürtelsatzung kommt einer Quasi-Enteignung der Grundstückseigentümer gleich und konterkariert den Artikel 14 des Grundgesetzes: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 119 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 22.09.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.10.2010, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1195 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 45. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 08.11.2010, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1195 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 8935, 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 28.10.2010 Aktenzeichen: 79 1
Einfahrt Wasserleitungsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4532 entstanden aus Vorlage: OF 715/4 vom 30.08.2010 Betreff: Einfahrt Wasserleitungsweg Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkante an der Einmündung Dortelweiler Straße auf das Straßenniveau abzusenken, so dass eine Einfahrt auch für den Radverkehr gefahrlos möglich ist. Begründung: Der Wasserleitungsweg ist eine wichtige Verbindung von Bornheim und aus dem Nordend zu den Naherholungsgebieten Huthpark, Lohrberg und weiter zur Hohen Straße. Der Einfahrt von der Dortelweiler Straße in den Wasserleitungsweg steht eine kleine - aber für den Radverkehr gefährliche - Kante im Wege. Stadtauswärts fahrend ist für den Radverkehr das Abbiegen in den Wasserleitungsweg aktuell nur möglich, wenn mit einem Schlenker auf der Fahrbahn der Dortelweiler Straße in den Wasserleitungsweg eingebogen wird. Ein solcher Schlenker wiederum ist aufgrund des hohen Kraftfahrzeugaufkommens ebenfalls mit Gefahren verbunden. Abhilfe schafft eine Absenkung des Bordsteins auf das Straßenniveau. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2010, ST 1373 Aktenzeichen: 66 0
Ersatzstandort Briefkasten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4542 entstanden aus Vorlage: OF 655/16 vom 30.08.2010 Betreff: Ersatzstandort Briefkasten Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Deutschen Post AG dafür einzusetzen, dass der abgebaute Briefkasten in der Marktstraße vor Hausnummer 104 an einem anderen Standort in diesem Bereich wiedererrichtet wird. Begründung: Am Mittwoch, dem 25. August 2010, hat die Deutsche Post AG den Briefkasten in der Marktstraße vor Hausnummer 104 ersatzlos entfernt. Damit gibt es im Ortsgebiet von Bergen nur noch zwei Briefkästen. Der zuvor genannte Briefkasten wurde häufig von Autofahrern genutzt, da sich in unmittelbarer Nähe Haltemöglichkeiten befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2010, ST 1587 Aktenzeichen: 92 31
Verlegung eines Briefkastens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4099 entstanden aus Vorlage: OF 590/16 vom 16.03.2010 Betreff: Verlegung eines Briefkastens Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Deutschen Post AG dafür einzusetzen, dass der bisherige Standort des Briefkastens im Fritz-Schubert-Ring an der Einmündung zur Straße "An der Pfaffenmauer" in den Kreuzungsbereich der Straßen "Heinrich-Bingemer-Weg" und "Röhrborngasse" verlegt wird. Begründung: Im Schreiben der Deutschen Post AG vom 10.09.2009 teilt diese mit, dass im Gebiet des Stadtteils Bergen-Enkheim die Briefkastendichte nach den gesetzlichen Vorschriften voll erfüllt ist. Diese Vorschrift sagt aus, dass in zusammenhängenden Wohngebieten der Abstand zwischen den Briefkästen nicht mehr als 1.000 m betragen darf. Allerdings liegt der Briefkasten im Fritz-Schubert-Ring am äußeren Rand eines Wohngebietes und hat keinen Einzugsbereich in östlicher Richtung. Der gewünschte Standort im Heinrich-Bingemer-Weg liegt dagegen zentral in dem am Hang liegenden Wohngebiet und würde zudem den beschwerlichen Auf- oder Abstieg zu den nächsten Briefkästen auf der Marktstraße oder in der Triebstraße für viele Bürger vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2010, ST 796 Aktenzeichen: 92 31
Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4103 entstanden aus Vorlage: OF 597/16 vom 27.03.2010 Betreff: Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen Zu den Überlegungen des Magistrates zur nächtlichen Einführung von Tempo-30 auf einigen Durchgangsstraßen in Frankfurt am Main: Auch in Bergen-Enkheim ist durch den Durchgangsverkehr auf der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee, aber auch in der Marktstraße, im Nordring und im Fritz-Schubert-Ring/Leuchte die nächtliche Ruhe der Anwohner in besonderer Weise von deutlich zu schnellem nächtlichem Verkehr beeinträchtigt. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, ein Konzept auszuarbeiten, wie die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auch während der Nachtzeiten stadtweit einigermaßen eingehalten werden können. Begründung: Die existierenden Geschwindigkeitsbeschränkungen reichen zur Gewährleistung eines befriedigenden Nachtschlafes im Regelfall durchaus aus, immer vorausgesetzt, diese werden eingehalten. Dies ist leider nicht der Fall, insbesondere deshalb, weil nächtens kaum mit mobilen Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen ist, und der geringe Verkehr in der Stadt das schnellere Fahren zulässt. Ohne hinreichende Kontrollmöglichkeiten aber wird jede Geschwindigkeitsreduzierung zur Farce, egal ob Tempo 30, 40 oder 50 eingehalten werden soll. Der Schwerpunkt ist daher darauf zu legen, auch für die Nacht ein effektives System zur Tempoüberwachung für die Stadt Frankfurt zu erarbeiten. Erst wenn dieses steht, kann gegebenenfalls punktuell über ergänzende Geschwindigkeitsreduzierungen nachgedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2010, ST 918 Aktenzeichen: 32 4
Fuß-/Radwegeverbindung von der Friedberger Warte zum Tower-Café mit Anbindung an die Hohe Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.01.2010, OA 1049 entstanden aus Vorlage: OF 886/10 vom 16.12.2009 Betreff: Fuß-/Radwegeverbindung von der Friedberger Warte zum Tower-Café mit Anbindung an die Hohe Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Stellen Regionalpark RheinMain Hohe Straße e.V. und ADFC, zu prüfen und zu berichten, ob ein Fuß- und Radweg im Ortsbezirk 10 von der Friedberger Warte entlang der künftigen Straßenbahnline 18 über den Frankfurter Bogen und Berkersheim sowie das Niddatal zum Tower-Café am alten Flugplatz Bonames/Kalbach ausgewiesen und eingerichtet werden kann und ob dabei ggf. auch das alte Zollhaus sowie der Lohrberg und die Hohe Straße mit angebunden werden können. Begründung: Ein Ausbau der Fuß- und Radwegeverbindung im Ortsbezirk 10 ist gut für den Ausbau der Naherholungs- und Freizeitsportmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger und ist insofern auch für Touristik, Gastronomie und Hotellerie vor Ort von Bedeutung. Dieser Fuß- und Radweg, der zudem durch den Grüngürtel Frankfurt führt, könnte u.a. auch helfen, an die Geschichte der Stadtteile des Ortsbezirks 10 zu erinnern. Ein Fuß- und Radweg von der Friedberger Warte bis zum Tower-Café nach Bonames sowie zu dem Grüngürteltier - seinerzeit von Robert Gernhardt, dem leider viel zu früh verstorbenen hessischen Künstler und Urgestein von bundesweiter Bedeutung, eingeweiht - würde die Wege der ehemaligen Hohen Straße mit der Bonifatiusroute (Bonames) zeitgemäß verbinden und für jedermann erlebbar machen. Eine Zustimmung für den Ausbau der Fuß- und Radwegverbindung kann auch den 100-jährigen Eingemeindungsfeiern der Stadtteile des Ortsbezirks 10 im Jahr 2010 Rechnung tragen. Der Verein Regionalpark RheinMain Hohe Straße e.V. sollte hierbei möglichst mit eingebunden werden. Die Regionalpark Dachgesellschaft wurde im Jahr 2005 gegründet. Das Gebiet umfasst die Städte Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden sowie die Kreise Wetterau, Main-Kinzig, Offenbach, Groß-Gerau, Main-Taunus, Rheingau-Taunus und Hochtaunus. Die Hohe Straße soll auf der alten Römerstraße von Mainz über Frankfurt am Main, den Diebesgrund/Marbachweg (also auch Eckenheim und Preungesheim) sowie den Lohrberg, Bergen, Fulda, Eisenach bis nach Leipzig geführt haben. Dieser seit der jüngeren Steinzeit beschrittene Höhenweg war seit jeher eine bedeutende Handelsstraße. Über ihn sind Bernstein- und nordische Bronzearbeiten in das Fuldaer Land gekommen. Und wie diese Straße seit dem frühen Mittelalter den kürzesten Verbindungsweg zwischen den geistlichen und politischen Zentren Mainz, Fulda und Erfurt bildete, so war sie in gleicher Weise eine der Haupthandelsverbindungen zwischen den großen Messestädten Frankfurt am Main und Leipzig. Ihre Bedeutung als Fernverkehrsstraße verringerte sich mit Entstehung der Städte in den Tallagen, die den Handelsverkehr mehr und mehr an sich zogen. In militärischer Hinsicht spielte sie bei der fränkischen Eroberung Thüringens im 6. Jahrhundert eine wichtige Rolle und war sowohl während des Dreißigjährigen Krieges, den Napoleonischen Kriegszügen und der Deutschen Kaiserzeit von strategischer Bedeutung. Nach Überlieferungen trug die Strecke zwischen Frankfurt und Thüringen in verschiedenen Abschnitten unterschiedliche Namen: Hohe Straße, Reffenstraße, Alte Straße, Kärrnersweg und Antsanvia. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2010, B 275 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11, 12, 14 Versandpaket: 20.01.2010 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 08.02.2010, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OA 1049 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 08.02.2010, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 1049 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.02.2010, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1049 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) 38. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2010, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage OA 1049 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2010, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 1049 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und NPD Beschlussausfertigung(en): § 7725, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2010 Aktenzeichen: 66 2
Neue Fuß-/ Radwegeverbindung vom Lohrberg zur Hohen Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.11.2009, OA 1034 entstanden aus Vorlage: OF 543/16 vom 06.11.2009 Betreff: Neue Fuß-/ Radwegeverbindung vom Lohrberg zur Hohen Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 11, zu prüfen und zu berichten, ob ein Fuß-/Radweg auf einer direkten Route Lohrberg-Parkplatz - Klingenweg - Berger Warte - Jüdischer Friedhof - Berger Rathaus - Hohe Straße (alternativ zurück zum Lohrberg über Klingenweg) angelegt beziehungsweise ausgewiesen werden kann. Begründung: Bisher ist die geschichtsträchtige Berger Warte als höchstgelegener Punkt Frankfurts nur unzureichend in das örtliche Naherholungsnetz eingebunden. Zusammen mit dem Jüdischen Friedhof auf der östlichen Seite der B 521 und dem Historischen Rathaus Bergen mit Heimatmuseum und der bekannt guten Berger Gastronomie würde sich sowohl ein Rundweg mit Start und Ziel Lohrberg als auch eine Streckenausschilderung weiter zur Hohen Straße anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.04.2010, B 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 02.12.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 11.01.2010, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage OA 1034 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.01.2010, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1034 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2010, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1034 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Freie Wähler gegen FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2010, TO II, TOP 72 Beschluss: Der Vorlage OA 1034 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7545, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010 Aktenzeichen: 61 1
Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.10.2009, OA 1011 entstanden aus Vorlage: OF 526/16 vom 25.10.2009 Betreff: Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats M 201 wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Punkt 12.3 zur Windenergienutzung in Frankfurt am Main in der Stellungnahme kritischer zu hinterfragen und Windkraftanlagen in Frankfurter Stadtrandlagen abzulehnen. Begründung: Die Windenergienutzung im Rhein-Main-Gebiet ist mangels ausreichend Wind wenig effektiv und ein reines Subventionsgeschäft zugunsten wohlhabender Geldanleger, das die Steuerzahler über Subventionen, die Stromverbraucher über überhöhte Verbrauchspreise und den Fiskus über zusätzliche Verlustabschreibungen sehr viel Geld kosten wird. Hier werden aus Steuergeldern hohe Subventionen und Steuernachlässe gezahlt, um zu wenig und zu teuren Strom auf Kosten der Steuerzahler und Verbraucher zu erzeugen. Diese Windkraftanlagen nutzen nur betuchten Geldanlegern und gehen zulasten der Steuerzahler, denn Windkraftanlagen sind im Binnenland größtenteils reine Subventionsbetriebe, die sich nur rechnen, weil Herstellung, Betrieb und Strom aus diesen Anlagen vom Steuerzahler über erhebliche Subventionen und überzogene Strompreise bezahlt werden müssen. Nur in wenigen Gegenden in Deutschland weht der Wind ausreichend stark und gleichmäßig, um ein Windkraftwerk kostendeckend zu betreiben. Hessen, mit Ausnahme einiger Kuppen der Mittelgebirge, gehört nicht zu den Gegenden mit ausreichendem Wind in Deutschland. Deshalb machen auch die Abschreibungsmöglichkeiten von Verlusten, die trotz aller Subventionen immer noch entstehen, diesen Gewerbezweig für Investoren und Anleger so interessant. Auch der Landschaftsverbrauch ist in einem dicht besiedelten Kulturraum, wie der Rhein-Main-Region, als sehr kritisch zu betrachten. Der überwiegende Anteil heute installierter Windkraftanlagen befindet sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Benötigt werden die Standfläche der Windkraftanlage und ein Zuweg für die Wartung. Die gemeindliche Entwicklung kann durch eine Windkraftanlage negativ beeinflusst werden, da genehmigte Anlagen Bestandsschutz genießen und die Ausweisung von neuen Gewerbe- und Wohngebieten in der Nähe von Windkraftanlagen aufgrund von Abstandsregelungen nicht mehr möglich ist. Zum Ausmaß von Vogelschlag durch Windkraftanlagen gibt es inzwischen kontroverse Untersuchungen. Nach einer Studie des Naturschutzbundes Deutschland e. V. von 2005 sterben in Deutschland jährlich etwa eintausend Vögel durch Kollision mit einer Windkraftanlage. Betroffen sind insbesondere geschützte Greifvögel. Der Schall von Windkraftanlagen ist in der Hauptsache das Windgeräusch der sich im Wind drehenden Rotorblätter. Der A-bewertete Schallleistungspegel wird nach genormten Verfahren durch akustische Messungen bestimmt. Gängige Werte liegen zwischen 98 dB und 109 dB. Empfindliche Menschen fühlen sich sehr gestört, und von Bürgerinitiativen wird berichtet, dass viele Tierarten, insbesondere Pferde, panisch auf Windräder reagieren, immer wieder aus Koppeln ausbrechen, sehr unruhig, unberechenbar und nervös werden. Das rührt daher, dass sehr viele Tierarten einen sehr viel größeren Hörbereich als Menschen haben. Wilde Tiere reagieren mit Abwanderung aus verlärmten Gebieten, domestizierte Tiere, die nicht ausweichen können, ändern ihr Verhaltensmuster. Die Lichtverschmutzung durch Windkrafträder ist ein sehr ernstzunehmendes Problem. Sie müssen mit sehr hellen, blinkenden Positionslampen ausgerüstet werden, um Kollisionen mit dem Luftverkehr zu vermeiden. Das zieht eine Vielzahl von nachtaktiven Insekten, Vögeln und Fledermäusen an, die von den Rotoren geschreddert werden. Letzte Folge ist auch Nahrungsmangel in der Nahrungskette aller dieser Tiere im Umkreis der Windkraftanlage. Außerdem erzeugen drehende Rotoren bei ungünstiger Sonneneinstrahlung zuckende Lichtreflexe, die kilometerweit zu sehen sind und als sehr störend empfunden werden. Bürgerinitiativen aus Deutschland berichten, dass im Umkreis einiger Windkraftanlagen eine gemessene, schwerwiegende Kontamination mit Schmierölen aus den Laufwerken der Windräder stattgefunden hat. Die Schmieröle werden von den Rotorblättern sehr weit und fein zerstäubt über angrenzende Gebiete verteilt. Damit verbietet sich jegliche Nutzung dieser Flächen zur Nahrungsmittel- oder Futtererzeugung. Windkraftanlagen sind in windreichen Gegenden sicherlich ein förderungswürdiger Beitrag zur Stromerzeugung aus regenerativen, sauberen Energien. Windkraftanlagen in Hessen sind in ihrer ganz überwiegenden Mehrheit nur Steuersparmodelle und Subventionsbetriebe, die zu wenig und zu teuren Strom auf Kosten der Steuerzahler und Verbraucher erzeugen, um potenten Anlegern und Investoren risikolose Anlagemöglichkeiten zu eröffnen. Wegen der erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsschutzgebietes Berger Hang und des Regionalparkes Hohe Straße sind deshalb Windkraftanlagen auf dem Berger Rücken nicht vertretbar und abzulehnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2009, ST 1604 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.11.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Vorlage M 201 wird im Rahmen der Vorlage NR 1605 zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 2. Der Vorlage NR 1605 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 3. Die Vorlage OA 1000 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 4. Die Vorlage OA 1001 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 5. Die Vorlage OA 1004 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 6. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1011 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1011 wird im vereinfachten Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 1517 erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 7. Die Vorlage OA 1015 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 1000, OA 1001, OA 1004 und OA 1015), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP und Freie Wähler (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. NR 1605, Ziffer 3., Nr. 509 "Osthafen": CDU, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 6. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung), FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6956, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 61 0
Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3698 entstanden aus Vorlage: OF 531/16 vom 10.10.2009 Betreff: Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen) Der Magistrat wird aufgefordert, im Benehmen mit den beteiligten Stellen des Landes Hessen geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für querende Fußgänger an den Kreuzungen B 521/Am Landgraben und B 521/Erlenseer Straße zu veranlassen. Vorgeschlagen werden als Mindestmaßnahmen die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h im genannten Abschnitt auf der B 521, sowie deutlich lesbar das Schild: "Achtung, Fußgänger queren" in Verbindung mit dem an Bundesstraßen gebräuchlichen Zeichen für Wanderer an den genannten Querungspunkten, parallel der Beschilderung an der Querung der Hohen Straße. Begründung: Die Nordumfahrung ist das einzige wirkliche Hindernis, das Erholung suchende Bürger aus Bergen kommend zu überwinden haben, ehe sie ihre Wanderung in den ausgedehnten Feldern und Streuobstwiesen dahinter beginnen können. Es wird berichtet, dass insbesondere ältere Mitmenschen, obwohl sie in der Nähe wohnen, das Gebiet nicht nutzen, weil sie vor der Querung der Straße zurückschrecken. Im Bereich Landgraben gibt es zudem ein großes Verkehrsaufkommen zur Erreichung des jenseits gelegenen Kleinmüllplatzes, das samstags häufig die zur Verfügung stehenden Kapazitäten deutlich übersteigt. Der Antransport erfolgt nicht nur mit dem PKW, sondern auch, insbesondere bei Grünschnitt, häufig mit Handkarren und durch Fußgänger. Da zudem die Schule am Landgraben für den zwei Jahre währenden Umbau ihr Domizil in unmittelbarer Nähe der Straße auf dem Gelände des TV 1860 Bergen finden wird, sind Schüler und Lehrer, wie im übrigen alle Anwohner im Norden Bergens, sehr dankbar für den zu erwartenden Geräuschrückgang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 186 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2010, ST 964 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 170 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST 868 Aktenzeichen: 32 1
Regionaler Flächennutzungsplan - Flächen für Windkraftanlagen
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.04.2009, OA 853 entstanden aus Vorlage: OF 422/16 vom 06.03.2009 Betreff: Regionaler Flächennutzungsplan - Flächen für Windkraftanlagen Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistrat wird aufgefordert, sich in der erneuten Vorlage des Regionalen Flächennutzungsplanes dafür einzusetzen, dass die bisher reservierte Fläche für Windkraftanlagen an der Hohen Straße in der Gemarkung Bergen-Enkheim aufgegeben wird. Begründung: Die Bergen-Enkheimer Feldflur zählt zu einem wichtigen und häufig frequentierten Naherholungsgebiet im Grüngürtel der Stadt Frankfurt. Seit Jahrzehnten ist das Landschaftsbild durch zwei sich auf dem "Berger Rücken" bündelnden Überland-Hochspannungsleitungen bereits erheblich gestört. Einige Bergen-Enkheimer Bürger mussten in der Vergangenheit ihre seit Generationen bestehenden Gärten aufgeben, Gartenhäuser abreißen und Zäune beseitigen, da diese als störend betrachtet werden und in der Landschaftsschutzzone II deshalb nicht zulässig sind. Auch ein Hundeübungsplatz musste umgesiedelt werden. Windkraftanlagen beeinträchtigen die Umwelt eindeutig mehr. Der "Regionalpark Hohe Straße" fördert die geschichtliche und touristische Bedeutung der Hohen Straße als Erlebnis- und Wanderweg zwischen Frankfurt und Leipzig. Windkraftanlagen entlang dieser Route widersprechen diesen Bemühungen. Ungeachtet der zweifelhaften Effizienz und der erwiesenen Störanfälligkeit von Windkraftanlagen werden pro Turm über 300 qm Fläche für die den Boden verdichtenden Fundamente verbraucht. Hinzu kommen noch die Zufahrtswege. Die bewirtschafteten Flächen für die Bergen-Enkheimer Landwirtschaft sind ohnehin begrenzt bzw. durch Naturschutzmaßnahmen eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2009, ST 1604 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.05.2009, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 853 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2009, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 853 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Ablehnung) sowie Freie Wähler (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 25.06.2009, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 853 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.08.2009, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 853 wird im Rahmen der Vorlage NR 1517 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler, REP und NPD (= Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2009, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 853 wird im Rahmen der Vorlage NR 1517 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 1 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1358 wird im Rahmen der Vorlage NR 1517 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1517 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 853 wird im Rahmen der Vorlage NR 1517 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme), FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, Freie Wähler und REP (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Freie Wähler und REP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Freie Wähler und REP (= Ablehnung); SPD (= kein Votum) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Freie Wähler, REP und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6651, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 61 00
Kreuzung Landesstraße 3209 / Hohe Straße (Bergen)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2966 entstanden aus Vorlage: OF 406/16 vom 21.01.2009 Betreff: Kreuzung Landesstraße 3209 / Hohe Straße (Bergen) Der Magistrat wird beauftragt, beim Hessischen Landesamt für Straßenbau in Frankfurt darauf hinzuwirken, dass folgende Maßnahme umgesetzt wird: Zur Sicherung der Kreuzung L 3209 / Hohe Straße werden im gebotenen Abstand zur Kreuzung auf der Landesstraße in beiden Fahrtrichtungen Verkehrszeichen "Tempo 60" in Verbindung mit "Achtung Radfahrer" aufgestellt, so wie dies vorbildhaft bei den die Hohe Straße querenden Landesstraßen L 3205 und L 3008 bzw. der Kreisstraße K 872 im Main-Kinzig-Kreis geregelt ist. Begründung: Bekanntermaßen nutzen viele Radfahrer und Fußgänger - vor allem in den wärmeren Jahreszeiten - die Hohe Straße. Die Kreuzung mit der stark befahrenen Landesstraße 3209 stellt dabei zweifellos eine Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer dar. Bereits im Juni 2008 hat sich der Ortsbeirat 16 mit dieser Problematik befasst und während eines daraufhin angesetzten Ortstermins von den Behördenvertretern (Hessische Landesamt für Straßenbau, Straßenverkehrsamt) die Zusage erhalten, dass verkehrssichernde Maßnahmen eingeleitet würden. Dies ist bislang unterblieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2009, ST 480 Aktenzeichen: 32 1
Schwerlastverkehr in der Röhrborngasse
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.10.2008, OA 751 entstanden aus Vorlage: OF 344/16 vom 07.10.2008 Betreff: Schwerlastverkehr in der Röhrborngasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. mit einer geeigneten Beschilderung schon in Enkheim dafür Sorge zu tragen, dass Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen und evtl. auch schon darunter, mit Ausnahme des Linienbusverkehrs sowie des Anlieger- und Andienungsverkehrs, nicht mehr über die Leuchte, Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber in die Röhrborngasse einfährt. Am Beginn der Leuchte muss darauf hingewiesen werden, dass es ein Durchfahrtsverbot für diese Fahrzeuge auf die Marktstraße gibt und Alternativen ausgeschildert werden. 2. geeignete Mittel zu ergreifen, dass in den gängigen Verkehrsleitsystemen die beschlossene Tonnagebegrenzung publik gemacht wird. Begründung: Wie die beigefügten Bilder zeigen, verfahren sich immer wieder Schwerlastfahrzeuge in die enge Altstadtstraße, weil ortsfremde Fahrer von ihren Leitsystemen hierher gelockt werden, aber auch, weil durchaus ortskundige Fahrer zu bequem sind, auf die Vilbeler Landstraße zurückzufahren. Der fotografierte auswärtige Schwertransporter hat etliche Minuten lang hin- und herrangiert und konnte dann nur Richtung Rathaus abbiegen, weil es für jede andere Richtung zu eng war. Kaum dass sich der Stau Im Sperber aufgelöst hatte, kam ein riesiger Tanklaster einer Mühle, der Minuten nach dem Schwertransporter ebenfalls durch die Röhrborngasse musste. Es gibt in ganz Enkheim keine Bäckerei mehr, die Mehl über solche Tanker beziehen könnte, und damit auch keinen Grund, warum ein solches Fahrzeug durch die enge Altstadtgasse fahren müsste. Auch die riesigen Müllcontainer vom Kleinmüllplatz müssen nicht durch diese Gasse, sondern können über die Leuchte auf die Vilbeler Landstraße und Borsigallee ausfahren, die entschieden breiter sind. Schon der "normale" Verkehr ist in der Röhrborngasse eine Zumutung für die Anwohner und noch mehr für Passanten, die im tosenden Verkehr kaum Platz auf den extrem schmalen Bürgersteigen haben, zumal, wenn die auch nicht gerade kleinen Busse des ÖPNV die gesamte Straße füllen. Anlage 1 (ca. 213 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2009, ST 380 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.10.2008 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.12.2008, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4974, 26. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.12.2008 Aktenzeichen: 32 1
Informationspunkte am Hölderlinpfad schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2008, OM 2529 entstanden aus Vorlage: OF 229/12 vom 31.07.2008 Betreff: Informationspunkte am Hölderlinpfad schaffen Der Ortsbeirat begrüßt die Eröffnung des Hölderlinpfades und bittet den Magistrat, sich bei der Verwaltung des Regionalparks RheinMain für eine attraktivere Gestaltung des Hölderlinpfades durch weitere Informationspunkte einzusetzen. Im Bereich der Gemarkung Kalbach werden nachfolgende Informationspunkte durch Hinweistafeln und evtl. ergänzende künstlerisch gestaltete Objekte angeregt: 1. In den Niddawiesen einen Hinweis auf die ehemalige Landschaftsnutzung des früheren Vordertaunusdorfes Kalbach mit der Gliederung der Feldflur in Grünland in der Niddaaue, Ackerland außerhalb des Obstbaumgürtels um das Dorf und der Waldnutzung auf der Taunushöhe im Bereich der Alten Höfe. 2. An der Kreuzung mit der verlängerten Bonifatiusstraße einen Verweis auf die mittelalterliche Handelsstraße (Elisabethenstraße Mainz-Fulda), die vorzeitlichen Ausgrabungsfunde und die neuzeitliche Produktion von Kohlebürsten durch die Carbone AG. 3. Am Kätcheslachweiher eine Erläuterung zu den geologischen Gegebenheiten des Bodenaufbaus, seiner hervorragenden Eignung für die landwirtschaftliche Nutzung und den Notwendigkeiten der Regenrückhaltung und des Wasserabflusses in Kalbach und Nidda. 4. Im Abschnitt der Gemarkung Oberursel wird angeregt, auf den Verlauf des Kalbachs als Taunusabfluss und die geologische Besonderheit des Ausläufers eines Basaltschlotes des Vogelsbergvulkans (sogenannte Hubertuswäldchen) hinzuweisen. Ebenso bietet sich an, die bergbaulichen Bestrebungen und das ehemalige Untertagebergwerk "Gnade Gottes" ausführlicher über Infotafeln darzustellen. 5. Die bereits fertiggestellten fünf Freizeitkarten für die Regionalparkbereiche Hattersheim/Flörsheim, Hohe Straße, Südwest Teil 1 und 2 und Nidda/Opelzoo machen das Fehlen einer Freizeitkarte für den Bereich des Hölderlinpfades erkennbar. Der Ortsbeirat regt an, in einer weiteren Freizeitkarte für den Hölderlinpfad die Verknüpfungen zwischen dem Grüngürtel Frankfurt und den Taunusbereichen mit der Landgräflichen Gartenlandschaft Bad Homburg, dem Oberurseler Mühlenpfad, dem Keltenweg und der Limesroute darzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2008, ST 1579 Aktenzeichen: 67 0
Beitritt der Stadt Frankfurt am Main zum Verein Hohe Straße e. V.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2370 entstanden aus Vorlage: OF 316/16 vom 27.05.2008 Betreff: Beitritt der Stadt Frankfurt am Main zum Verein Hohe Straße e. V. Der Magistrat wird ergänzend zu der Vorlage M 94 vom 19. Mai 2008 gebeten, a) nach Erwerb der Vereinsmitgliedschaft im besonderem Maße dem Ortsbeirat 16 von den Vorhaben des Vereins Hohe Straße e.V. zu berichten. b) mindestens ein Ortsbeiratsmitglied vom Ortsbeirat 16 als Aktiven in den Verein aufzunehmen, um dessen Sach- und Ortskenntnis der Hohen Straße zu nutzen und zur Geltung zu bringen. Im Übrigen begrüßt der Ortsbeirat 16 den Beitritt der Stadt Frankfurt am Main zum Verein Hohe Straße e. V. Begründung: Die Hohe Straße endet örtlich im Westen im Gebiet der ehemaligen Stadt Bergen-Enkheim. Deshalb ist im Ortsbeirat 16 auf Grund der historischen, kulturellen und landschaftlichen Gegebenheiten ein besonderes Interesse an dem neuen Verein vorhanden. Dieser Umstand wird in der Antragstellung unter a) und b) aufgegriffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2008, ST 1272 Aktenzeichen: 79 1
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