Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 27.10.2009, OA 1011 entstanden aus Vorlage:
OF 526/16 vom
25.10.2009 Betreff: Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum
Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen Vortrag des Magistrats vom
12.10.2009, M 201 Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1. Der Vortrag des Magistrats M
201 wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Punkt 12.3
zur Windenergienutzung in Frankfurt am Main in der Stellungnahme kritischer zu
hinterfragen und Windkraftanlagen in Frankfurter Stadtrandlagen abzulehnen.
Begründung: Die
Windenergienutzung im Rhein-Main-Gebiet ist mangels ausreichend Wind wenig
effektiv und ein reines Subventionsgeschäft zugunsten wohlhabender Geldanleger,
das die Steuerzahler über Subventionen, die Stromverbraucher über überhöhte
Verbrauchspreise und den Fiskus über zusätzliche Verlustabschreibungen sehr
viel Geld kosten wird. Hier werden aus Steuergeldern hohe Subventionen und
Steuernachlässe gezahlt, um zu wenig und zu teuren Strom auf Kosten der
Steuerzahler und Verbraucher zu erzeugen. Diese Windkraftanlagen nutzen nur
betuchten Geldanlegern und gehen zulasten der Steuerzahler, denn
Windkraftanlagen sind im Binnenland größtenteils reine Subventionsbetriebe, die
sich nur rechnen, weil Herstellung, Betrieb und Strom aus diesen Anlagen vom
Steuerzahler über erhebliche Subventionen und überzogene Strompreise bezahlt
werden müssen. Nur in wenigen Gegenden in Deutschland weht der Wind ausreichend
stark und gleichmäßig, um ein Windkraftwerk kostendeckend zu betreiben. Hessen,
mit Ausnahme einiger Kuppen der Mittelgebirge, gehört nicht zu den Gegenden mit
ausreichendem Wind in Deutschland. Deshalb machen auch die
Abschreibungsmöglichkeiten von Verlusten, die trotz aller Subventionen immer
noch entstehen, diesen Gewerbezweig für Investoren und Anleger so interessant.
Auch der Landschaftsverbrauch ist in
einem dicht besiedelten Kulturraum, wie der Rhein-Main-Region, als sehr
kritisch zu betrachten. Der überwiegende Anteil heute installierter
Windkraftanlagen befindet sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Benötigt werden die Standfläche der Windkraftanlage und ein Zuweg für die
Wartung. Die gemeindliche Entwicklung kann durch eine Windkraftanlage negativ
beeinflusst werden, da genehmigte Anlagen Bestandsschutz genießen und die
Ausweisung von neuen Gewerbe- und Wohngebieten in der Nähe von Windkraftanlagen
aufgrund von Abstandsregelungen nicht mehr möglich ist. Zum Ausmaß von Vogelschlag durch Windkraftanlagen
gibt es inzwischen kontroverse Untersuchungen. Nach einer Studie des
Naturschutzbundes Deutschland e. V. von 2005 sterben in Deutschland jährlich
etwa eintausend Vögel durch Kollision mit einer Windkraftanlage. Betroffen sind
insbesondere geschützte Greifvögel. Der Schall von Windkraftanlagen ist in der
Hauptsache das Windgeräusch der sich im Wind drehenden Rotorblätter. Der
A-bewertete Schallleistungspegel wird nach genormten Verfahren durch akustische
Messungen bestimmt. Gängige Werte liegen zwischen 98 dB und 109 dB.
Empfindliche Menschen fühlen sich sehr gestört, und von Bürgerinitiativen
wird berichtet, dass viele Tierarten, insbesondere Pferde, panisch auf
Windräder reagieren, immer wieder aus Koppeln ausbrechen, sehr unruhig,
unberechenbar und nervös werden. Das rührt daher, dass sehr viele Tierarten
einen sehr viel größeren Hörbereich als Menschen haben. Wilde Tiere reagieren
mit Abwanderung aus verlärmten Gebieten, domestizierte Tiere, die nicht
ausweichen können, ändern ihr Verhaltensmuster. Die Lichtverschmutzung durch Windkrafträder ist ein
sehr ernstzunehmendes Problem. Sie müssen mit sehr hellen, blinkenden
Positionslampen ausgerüstet werden, um Kollisionen mit dem Luftverkehr zu
vermeiden. Das zieht eine Vielzahl von nachtaktiven Insekten, Vögeln und
Fledermäusen an, die von den Rotoren geschreddert werden. Letzte Folge ist auch
Nahrungsmangel in der Nahrungskette aller dieser Tiere im Umkreis der
Windkraftanlage. Außerdem erzeugen drehende Rotoren bei ungünstiger
Sonneneinstrahlung zuckende Lichtreflexe, die kilometerweit zu sehen sind und
als sehr störend empfunden werden. Bürgerinitiativen aus Deutschland berichten, dass im
Umkreis einiger Windkraftanlagen eine gemessene, schwerwiegende Kontamination
mit Schmierölen aus den Laufwerken der Windräder stattgefunden hat. Die
Schmieröle werden von den Rotorblättern sehr weit und fein zerstäubt über
angrenzende Gebiete verteilt. Damit verbietet sich jegliche Nutzung dieser
Flächen zur Nahrungsmittel- oder Futtererzeugung. Windkraftanlagen sind in windreichen Gegenden
sicherlich ein förderungswürdiger Beitrag zur Stromerzeugung aus regenerativen,
sauberen Energien. Windkraftanlagen in Hessen sind in ihrer ganz
überwiegenden Mehrheit nur Steuersparmodelle und Subventionsbetriebe, die zu
wenig und zu teuren Strom auf Kosten der Steuerzahler und Verbraucher erzeugen,
um potenten Anlegern und Investoren risikolose Anlagemöglichkeiten zu eröffnen.
Wegen der erheblichen
Beeinträchtigungen des Landschaftsschutzgebietes Berger Hang und des
Regionalparkes Hohe Straße sind deshalb Windkraftanlagen auf dem Berger Rücken
nicht vertretbar und abzulehnen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.10.2009, M 201
dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2009, ST 1604
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.11.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
1.
Der
Vorlage M 201 wird im Rahmen der Vorlage NR 1605 zugestimmt.
(Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009,
§ 6701) 2. Der Vorlage NR 1605 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701)
3.
Die
Vorlage OA 1000 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701)
4.
Die
Vorlage OA 1001 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
(Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009,
§ 6701) 5. Die Vorlage OA 1004 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701)
6.
a)
Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1011 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der
Vorlage OA 1011 wird im vereinfachten Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 1517
erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 10.09.2009, § 6701) 7. Die Vorlage OA
1015 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701)
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE
gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 1000, OA 1001, OA 1004 und OA
1015), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP und Freie Wähler (= Annahme
ohne Zusatz) zu 2. NR 1605, Ziffer
3., Nr. 509 "Osthafen": CDU, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen SPD
(= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Ablehnung); FDP (=
Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und Freie Wähler
gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
zu 3.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (=
Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme)
zu 5.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (=
Annahme) zu 6. a) CDU, SPD,
GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung
und Berichterstattung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (=
Ablehnung), FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie FAG und Freie
Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme)
sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en): § 6956, 35. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 61 0