Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B.521, entlang des Stadtteils Bergen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM
493 entstanden aus
Vorlage: OF 55/16 vom
11.10.2011 Betreff: Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60
km/h auf der B 521, entlang des Stadtteils Bergen Der Magistrat wird beauftragt, die Landesbehörden zu
bitten, auf der B 521 zwischen Vilbeler Landstraße und der Einfahrt zum
Charlottenhof eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h in
beiden Fahrtrichtungen zu verfügen. Darüber hinaus wäre es wichtig, neben dem
berechtigten Hinweis auf querende Fahrradfahrer, auch auf querende Fußgänger an
den Feldwegen hinzuweisen. Begründung: Derzeit wird auf der Ortsumfahrung Bergen
abwechselnd eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h und 80 km/h
ausgewiesen, wobei die Streckenabschnitte mit 60 km/h deutlich überwiegen.
Es erscheint daher unverständlich, warum auf den nur
wenige 100 Meter umfassenden Teilstrecken eine Anhebung der Geschwindigkeit auf
80 km/h gestattet wird. Auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen Vilbeler
Landstraße bis hinter die Einfahrt zum Charlottenhof befinden sich querende
Feldwege, die zu Kleingärten, zur Hohen Straße, zum Kleinmüllplatz, zu
Aussiedlerhöfen oder in das Naherholungsgebiet zum Nördlichen Höhenweg und in
den Vilbeler Wald führen. Neben den Radfahrern, auf welche die Beschilderung zu
Recht hinweist, queren hier täglich zahlreiche Fußgänger, auf deren Weg die
Umgehungsstraße B 521 ein wirkliches Hindernis darstellt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.01.2012, ST 178
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.09.2012, ST 1453