Offizieller Schulweg für die Kinder der Schule am Hang zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in Bergen hier: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Im Sperber
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM
1642 entstanden aus Vorlage:
OF 145/16 vom
06.10.2012 Betreff: Offizieller Schulweg für die Kinder der
Schule am Hang zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in Bergen hier:
Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Im Sperber
Der Magistrat wird aufgefordert, insbesondere für die
Schülerinnen und Schüler der Schule am Hang, die in Bergen einen der Horte oder
die Schulbetreuung der Schule am Hang besuchen, den offiziellen Schulweg über
die Röhrborngasse Richtung Bergen an der Ecke Röhrborngasse/Im Sperber auf der
östlichen Seite des Bürgersteiges durch einen Fußgängerüberweg abzusichern und
die süd- und nordöstliche Ecke der Straße Im Sperber mit einem Parkverbot zu
belegen, damit dort wartende Kinder von den bergauf fahrenden und abbiegenden
Fahrzeugen auch gesehen werden. Begründung: Ein Großteil der Kinder der Schule am Hang, die in
Bergen wohnen oder die dortigen Kinderbetreuungseinrichtungen besuchen, laufen
den vorgeschriebenen offiziellen Schulweg die Röhrborngasse herunter
beziehungsweise hoch. Leider wurde die sehr unübersichtliche Ecke
Röhrborngasse/Im Sperber nicht durch einen Fußgängerüberweg gesichert, obwohl
diese Ecke ein neuralgischer Verkehrspunkt ist und sich insbesondere in den
Hauptverkehrszeiten die Autos zwischen Marktstraße/Röhrborngasse/Im Sperber
stauen und der Überblick für Kinder kaum möglich ist, schon gar nicht, wenn
auch noch die steile Röhrborngasse hochkommende, oft recht flott fahrende
Fahrzeuge nach rechts abbiegen, die die Kinder nicht sehen können, weil die
Ecken zugeparkt sind. Anlage 1 (ca.
188 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.01.2013, ST 92
Aktenzeichen: 32 1