Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM
3698 entstanden aus Vorlage:
OF 531/16 vom
10.10.2009 Betreff: Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an
der B521 (Nordumfahrung Bergen) Der Magistrat wird aufgefordert, im Benehmen mit den
beteiligten Stellen des Landes Hessen geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der
Sicherheit für querende Fußgänger an den Kreuzungen B 521/Am Landgraben
und B 521/Erlenseer Straße zu veranlassen. Vorgeschlagen werden als Mindestmaßnahmen die
Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h im genannten Abschnitt auf der
B 521, sowie deutlich lesbar das Schild: "Achtung, Fußgänger queren" in
Verbindung mit dem an Bundesstraßen gebräuchlichen Zeichen für Wanderer an den
genannten Querungspunkten, parallel der Beschilderung an der Querung der Hohen
Straße. Begründung: Die Nordumfahrung ist das
einzige wirkliche Hindernis, das Erholung suchende Bürger aus Bergen kommend zu
überwinden haben, ehe sie ihre Wanderung in den ausgedehnten Feldern und
Streuobstwiesen dahinter beginnen können. Es wird berichtet, dass insbesondere
ältere Mitmenschen, obwohl sie in der Nähe wohnen, das Gebiet nicht nutzen,
weil sie vor der Querung der Straße zurückschrecken. Im Bereich Landgraben gibt es zudem ein großes
Verkehrsaufkommen zur Erreichung des jenseits gelegenen Kleinmüllplatzes, das
samstags häufig die zur Verfügung stehenden Kapazitäten deutlich übersteigt.
Der Antransport erfolgt nicht nur mit dem PKW, sondern auch, insbesondere bei
Grünschnitt, häufig mit Handkarren und durch Fußgänger. Da zudem die Schule am Landgraben für den zwei Jahre
währenden Umbau ihr Domizil in unmittelbarer Nähe der Straße auf dem Gelände
des TV 1860 Bergen finden wird, sind Schüler und Lehrer, wie im übrigen alle
Anwohner im Norden Bergens, sehr dankbar für den zu erwartenden
Geräuschrückgang. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.01.2010, ST 186
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.07.2010, ST 964
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.01.2011, ST 170
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.08.2011, ST 868
Aktenzeichen: 32 1