Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3698 entstanden aus Vorlage: OF 531/16 vom 10.10.2009 Betreff: Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen) Der Magistrat wird aufgefordert, im Benehmen mit den beteiligten Stellen des Landes Hessen geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für querende Fußgänger an den Kreuzungen B 521/Am Landgraben und B 521/Erlenseer Straße zu veranlassen. Vorgeschlagen werden als Mindestmaßnahmen die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h im genannten Abschnitt auf der B 521, sowie deutlich lesbar das Schild: "Achtung, Fußgänger queren" in Verbindung mit dem an Bundesstraßen gebräuchlichen Zeichen für Wanderer an den genannten Querungspunkten, parallel der Beschilderung an der Querung der Hohen Straße. Begründung: Die Nordumfahrung ist das einzige wirkliche Hindernis, das Erholung suchende Bürger aus Bergen kommend zu überwinden haben, ehe sie ihre Wanderung in den ausgedehnten Feldern und Streuobstwiesen dahinter beginnen können. Es wird berichtet, dass insbesondere ältere Mitmenschen, obwohl sie in der Nähe wohnen, das Gebiet nicht nutzen, weil sie vor der Querung der Straße zurückschrecken. Im Bereich Landgraben gibt es zudem ein großes Verkehrsaufkommen zur Erreichung des jenseits gelegenen Kleinmüllplatzes, das samstags häufig die zur Verfügung stehenden Kapazitäten deutlich übersteigt. Der Antransport erfolgt nicht nur mit dem PKW, sondern auch, insbesondere bei Grünschnitt, häufig mit Handkarren und durch Fußgänger. Da zudem die Schule am Landgraben für den zwei Jahre währenden Umbau ihr Domizil in unmittelbarer Nähe der Straße auf dem Gelände des TV 1860 Bergen finden wird, sind Schüler und Lehrer, wie im übrigen alle Anwohner im Norden Bergens, sehr dankbar für den zu erwartenden Geräuschrückgang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 186 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2010, ST 964 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 170 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST 868 Aktenzeichen: 32 1