Querungshilfen auf der Nordumgehung Bergen-Enkheim
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 18.03.2014, OA 487 entstanden aus Vorlage:
OF 237/16 vom
18.03.2014 Betreff: Querungshilfen auf der Nordumgehung
Bergen-Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zur
Attraktivitätssteigerung sowohl des GrünGürtels als auch zur Förderung des
Naherholungsgebietes und der Fahrradbeziehungen an den folgenden Stellen der
Nordumgehung Bergen-Enkheim Querungshilfen in ausreichender Breite (mindestens
drei Meter) einzubauen - siehe beigefügte Bilder: 1. beim Übergang der Straße Am Landgraben zum
Kleinmüllplatz 2. beim
Übergang zur Hohen Straße 3.
beim Übergang des Feldweges in der Verlängerung der Haingasse (Erzweg) Da der Querschnitt der Straße nicht ausreicht, ist
dieser an den betreffenden Stellen zu verbreitern. Die Querungshilfen sind so
einzurichten, dass der landwirtschaftliche Verkeh r nicht
behindert wird. Die gesamte Maßnahme hat in Absprache mit dem Ortsbeirat zu
erfolgen. Begründung: Die drei genannten Übergänge erfreuen sich bei den
Erholungssuchenden ständig steigender Beliebtheit. Obwohl auf dem gesamten
Straßenabschnitt Tempo 60 km/h verfügt ist, kommt es immer wieder zu
gefährlichen Situationen. Auch waren in den letzten Jahren dort drei Todesopfer
zu beklagen. Alleine dies ist Grund genug, die geforderte Maßnahme rasch
umzusetzen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.08.2014, ST 1002
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.03.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 13.05.2014, TO I, TOP 28
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 487 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE.
(= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 4497, 29. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 13.05.2014 Aktenzeichen: 66 2