Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der Marktstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM
1029 entstanden aus Vorlage:
OF 105/16 vom
20.03.2012 Betreff: Genehmigung der Sommerterrassen hier:
Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der
Marktstraße Der Magistrat wird beauftragt,
den Restaurantbetreibern, denen in der Marktstraße eine Sondernutzungsfläche
genehmigt wurde und die diese seit Jahren bewirtschaften, die Anbringung von
Böden zum Ausgleich des Niveaus bis zur Bordsteinhöhe zu gestatten (andernfalls
besteht eine permanente Stolpergefahr für das Bedienungspersonal und die
Kunden). Ferner ist eine zum Gesamtbild passende Außenabgrenzung der
Sommerterrassen zu ermöglichen, um den Gästen größtmögliche Sicherheit vor dem
fließenden Verkehr zu bieten. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main teilt in ihrer
Genehmigung zum Betrieb der Sommergärten für 2012 den Gewerbetreibenden mit,
dass mit Blick auf eine stadtweit geltende Regel keinerlei Böden mehr
zugelassen seien, desgleichen keine Umfriedungen. Nun mag die Regelungswut des
Magistrats beim Versuch, ein einheitliches Stadtbild anzustreben, für die
Innenstadt und den innenstadtnahen Bereich noch begründet sein. In den
Stadtteilen, insbesondere in der Marktstraße, muss eine andere Abwägung
erfolgen. Hier schützt keine Reihe parkender Autos - es sei denn, sie wären
dort verbotswidrig abgestellt - die teils jungen Restaurantbesucher. Sicherheit
muss vorgehen. Zudem wird durch einen Bodenbelag, so er entsprechend verlegt
ist, keinerlei Schaden an der Asphaltdecke entstehen. Das Gegenteil ist der
Fall. Bei der Taverna Platea, die bereits im vergangenen Jahr im Sinne der
erteilten Genehmigung nicht über einen Boden verfügte, sind die runden Abdrücke
der Stuhlbeine deutlich in der frisch markierten Linierung zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.06.2012, ST 927
Aktenzeichen: 66 0