Meine Nachbarschaft: Am Hasensprung
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Vorlagen
Erneuerung der Fahrbahnmarkierung in der Straße Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7473 entstanden aus Vorlage: OF 620/12 vom 28.08.2025 Betreff: Erneuerung der Fahrbahnmarkierung in der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, die verblasste Markierung "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn der Straße Am Hasensprung zu erneuern. Begründung: Die Straße Am Hasensprung ist Schulweg der Grundschule Kalbach. Der Bürgersteig ist ohnehin sehr schmal und die Kinder laufen zum Teil auf der Fahrbahn. Das Straßenverkehrsamt hat demzufolge auf die Fahrbahn der Straße mehrere Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Im Laufe der Zeit sind die Markierungen sehr verblasst. Eine Erneuerung ist unbedingt erforderlich, da in dieser Straße hauptsächlich ortsfremde Autofahrer viel zu schnell fahren und die Schulkinder gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein
Straßenmarkierung vor dem Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6885 entstanden aus Vorlage: OF 601/12 vom 11.04.2025 Betreff: Straßenmarkierung vor dem Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, auf die Straße Kalbacher Stadtpfad, Kreuzung Am Hasensprung, vor der Kita ein Piktogramm "Achtung Kinder" aufzubringen, um vor allem zu schnell fahrende Radfahrer auf Kinder, die die Fahrbahn überqueren, aufmerksam zu machen. Begründung: Da es offensichtlich nicht ausreicht, dass an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung ein Zebrastreifen und zwei Piktogramme "Achtung Kinder" auf den Fahrbahnen aufgebracht sind, wäre es sinnvoll, ein drittes Piktogramm an der Kreuzung bzw. vor der Kita aufzubringen und die bereits vorhandenen Piktogramme auszubessern. Es sind immer wieder Autofahrer und besonders Radfahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit bis vor die Kita fahren oder aus beiden Richtungen an der Kita vorbeifahren. Leider sind es oft Eltern, die mit ihrem Pkw zu schnell in die Straße Kalbacher Stadtpfad bis vor die Kita fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1285
Sicherere Querung der Käthe-Kruse-Straße für Schülerinnen und Schüler
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2025, OF 600/12 Betreff: Sicherere Querung der Käthe-Kruse-Straße für Schülerinnen und Schüler Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit insbesondere für Schülerinnen und Schüler in der Käthe-Kruse-Straße auf dem Weg zwischen der Grundschule Riedberg und der ESB in der Kita Schatzinsel auf Höhe des Stichwegs Margarethe-Steiff-Straße (siehe Skizze) durch geeignete Mittel zu verbessern, wie dies beispielsweise in der Straße Am Hasensprung an der Querung Am Schlittenberg erfolgreich geschehen ist. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Rund 80 Kinder bewegen sich täglich unbegleitet zwischen der Grundschule Riedberg und der ESB in der Kita Schatzinsel. Hierbei zeigt sich, dass die Kinder zumeist dem breiten Fußweg auf der Südseite der Käthe-Kruse-Straße folgen und auf Höhe des Stichwegs der Margarethe-Steiff-Straße auf die nördliche Seite wechseln. Die schnurgerade Käthe-Kruse-Straße verführt gleichzeitig die Autofahrer:innen, die Höchstgeschwindigkeit auszureizen oder sogar zu übertreten. Eine beiderseitige Fahrbahnverengung durch Linien und rot-weiße-Poller wie in Kalbach Am Hasensprung bremst den Verkehr und verkürzt den Querungsweg für die Kinder spürbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 600/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 600/12 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5758 entstanden aus Vorlage: OF 530/12 vom 19.05.2024 Betreff: Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, weshalb sich auf dem Weg zwischen der Kindertagesstätte St. Laurentius und den Pavillons der Grundschule permanent eine große Pfütze bildet, die auch bei trockenem Wetter nicht austrocknet und sich jetzt bis auf das Grundstück der Pavillons erstreckt, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beheben. Begründung: Diese große Pfütze, die sich bei Starkregen zur Wasserlache ausweitet, entstand nach den letzten Straßenbauarbeiten in diesem Straßenabschnitt. Augenscheinlich kommt das Wasser aus der Erde des Pavillongrundstücks, nicht von oder aus den Pavillons, und fließt in die Mulde des Weges. Auch zukünftig wird bei Starkregen das Wasser vom Stichweg Am Hasensprung in Richtung Pavillons abfließen und zum Problem werden, wenn die Keller und die Souterrainwohnung der Wohnanlage unter Wasser stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2093 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verbotsschild für Sperrmüll in der Straße Am Schlittenberg auf Höhe des Spielplatzes/Ecke Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 533/12 Betreff: Verbotsschild für Sperrmüll in der Straße Am Schlittenberg auf Höhe des Spielplatzes/Ecke Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten das zuständige Amt schriftlich zu bitten in dem obigen Bereich in der Mitte der Fläche, die als wilde Sperrmüllfläche missbraucht wird, ein Verbotsschild aufzustellen. Foto: Google maps Begründung: Die kleine Grünfläche, die in Privateigentum steht, wird leider öfters und regelmäßig als Sperrmüllablagerungsfläche missbraucht. Da die FES eine kostenlosen Sperrmüllservice anbietet, ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 533/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung nach den Worten "Die kleine Grünfläche, die" das Wort "möglicherweise" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenFreie Fahrt für die Feuerwehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4309 entstanden aus Vorlage: OF 400/12 vom 03.07.2023 Betreff: Freie Fahrt für die Feuerwehr Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr Kalbach) dabei zu unterstützen, im Einsatzfall schnellstmöglich zu etwaigen Einsatzorten zu gelangen. Dies betrifft insbesondere die folgenden Stellen im Stadtteil (jeweils mit Lösungsvorschlag): 1. Am Bergwerk: jeweils ein Parkplatz links und rechts der Straße zwischen Hausnummer 5c und 6b müsste entfallen; 2. Im Kirschenwäldchen: In dieser engen Straße besteht rechtsseitig ein Parkverbot, welches aber augenscheinlich missachtet wird. Die Freihaltung der Straße zur Durchfahrt könnte beispielsweise durch ca. monatliche Kontrollen der Verkehrspolizei verbessert werden; 3. Am Hasensprung/Über den Gartenwiesen: Einfahrt wegen bis zur Straße Am Hasensprung parkender Pkw nicht möglich; 4. Verbesserung der Einfahrtmöglichkeit in die Straße An der Landwehr durch geeignete Mittel: 5. Hullach: Die ein bis zwei Parkplätze vor den "Einfahrt verboten"-Schildern sollten entfallen (durch Poller wie im oberen Teil der Straße), um eine Einfahrt auf den Hof der Feuerwehr (im Bild rechts) auch mit Löschfahrzeugen zu ermöglichen; 6. Hullach: Hinter dem Rathaus sollte ein Schild "Parken nur für städtische Bedienstete und Feuerwehr Kalbach" (mit städtischem Siegel) aufgestellt werden. Dies unterstützt im Einsatzfall die Anfahrt der Feuerwehrleute selbst. Begründung: Bei einem Ortstermin an den betroffenen Stellen konnte durch die Fahrt mit dem Löschfahrzeug eindrucksvoll demonstriert werden, dass durch die beschriebenen Engstellen im Einsatzfall wichtige Zeit durch Rangieren im Schritttempo verloren geht oder schlimmstenfalls ein Einsatzort gar nicht direkt erreicht werden kann und das Einsatzmaterial dann über längere Strecken mit entsprechendem Zeitverlust verlegt werden müsste. Dies ist im Sinne der Sicherheit der Kalbacher Bürgerinnen und Bürger nicht hinzunehmen. Nicht immer sind die Erfordernisse zur Fahrt eines Einsatzfahrzeuges den Anwohnerinnen und Anwohner bewusst, sodass durch punktuelle Maßnahmen deutlicher auf die Sicherheitserfordernisse hingewiesen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2455 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Bachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2925 entstanden aus Vorlage: OF 304/12 vom 14.10.2022 Betreff: Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Bachstraße Der Magistrat wird gebeten, an den folgenden Stellen Grenzmarkierungen für Halteverbote (Zeichen 299 StVO) anzubringen: 1. In der Kurve der Straße Am Hasensprung auf Höhe der Hausnummer 93, siehe Skizze 1; 2. gegenüber der Einmündung der Straße Am Höllenberg in die Straße An der Bergstraße in einer Breite von mindestens zehn Metern vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten An der Bergstraße/Habichtsweg, siehe Skizze 2 und 3. in der Bachstraße an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße, siehe Skizze 3. Skizze 1. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Skizze 2. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Zur besseren Sichtbarkeit wurde ein parkendes Auto unter der Schraffur wegretuschiert. Skizze 3. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Begründung: Im ersten genannten Bereich wird immer wieder verboten gehalten und geparkt, wodurch es wiederum zu gefährlichen Begegnungen in der Kurve kommt. Die Markierung erinnert an das Halteverbot an solchen Engstellen. Im zweiten genannten Bereich ist es größeren Fahrzeugen (z. B. von Lieferdiensten) nicht möglich, von der Straße Am Höllenberg aus nach links abzubiegen, wenn gegenüber geparkt wird. Im dritten genannten Bereich parken regelmäßig Pkws an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße. Da die Kalbacher Hauptstraße in diesem Bereich in einer Kurve in die Straße Am Weißkirchener Berg übergeht, muss die Sicht auf die Kalbacher Hauptstraße für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Dies ist nicht der Fall, wenn parkende Autos die Sicht behindern. Markierte Sperrflächen können hier hilfreich sein. Vergleichbare Markierungen werden schon an zahlreichen Stellen eingesetzt, zum Beispiel in der nördlichen Hälfte der Mauerfeldstraße in Oberursel-Weißkirchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 374 Aktenzeichen: 66 5
Kreuzungsbereich An der Bergstraße/Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 332 entstanden aus Vorlage: OF 32/12 vom 25.05.2021 Betreff: Kreuzungsbereich An der Bergstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, die Fünf-Meter-Zone an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung durch Parkwinkel zu markieren. Begründung: An dieser Stelle kommt es oft zu unübersichtlichem Verkehr, insbesondere, wenn Autos in der Fünf-Meter-Zone der Kreuzung parken. Insbesondere wenn ein Auto von der Straße An der Bergstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegen will und gleichzeitig ein Auto aus dem Hasensprung kommt, kommt es häufig dazu, dass die einfahrenden Autos wieder rückwärts den Berg herunterfahren müssen. Dies führt insbesondere zu Problemen, wenn dort bereits das nächste Auto auf die Einfahrt wartet. Wenn der Kreuzungsbereich entsprechend frei gehalten werden würde, dann könnte man entsprechend ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1878 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6939 entstanden aus Vorlage: OF 666/12 vom 12.11.2020 Betreff: Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Vorgang: OM 557/16 OBR 12; ST 1564/16 Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Einmündung Talstraße in die Straße Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel mit Blick in beide Richtungen zu ersetzen. Begründung: Die bereits vom Ortsbeirat im August 2016 gestellte Anregung zum Austausch des vorhandenen, einseitigen Verkehrsspiegels durch einen Verkehrsspiegel, der den Verkehrsteilnehmern, Autofahrern und Radfahrern aus beiden Richtungen Einsicht in die Straße Am Hasensprung gewährt, wurde vom Magistrat mit der Stellungnahme vom 21.11.2016, ST 1564, aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Wer dort täglich entlangfährt, ist sicher kompetent genug, die gefährliche Situation einzuschätzen. Der bereits vorhandene Verkehrsspiegel ist nur für die Verkehrsteilnehmer sinnvoll, die von Osten kommend in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Die Verkehrsteilnehmer, auch die Radfahrer, die von Westen kommen, können in die Straße Am Hasensprung nur einsehen, wenn sie bis zur Mitte der Fahrbahn der Straße Am Hasensprung vorfahren. Um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen, muss man rückwärts über den Zebrastreifen fahren. Diese Straßen sind der offizielle Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kalbach, von daher ist eine vorausschauende Fahrweise hier besonders wichtig. Zusätzlich befinden sich in der Nähe drei Kindertagesstätten. Um die Verkehrssicherheit hier nochmals zu erhöhen, wird um den Austausch des Spiegels gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 689 Aktenzeichen: 66 2
Piktogramme „Spielstraße“ auf die Straße Am Höllenberg aufbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6734 entstanden aus Vorlage: OF 656/12 vom 02.10.2020 Betreff: Piktogramme "Spielstraße" auf die Straße Am Höllenberg aufbringen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Straße Am Höllenberg zwischen der Straße An der Wellenburg und Am Hasensprung zusätzlich mit einem Piktogramm des Verkehrszeichens 325.1 auf der Straße versehen werden kann, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf den verkehrsberuhigten Bereich zu erhöhen. Begründung: Das Verkehrszeichen 325.1 an der Ecke An der Wellenburg wird häufig von Bäumen und Hecken verdeckt. Es wurde gerade wieder freigeschnitten, allerdings ist es auch so nur schlecht zu sehen. Es kann durch die gegebene Straßenführung allerdings nicht besser sichtbar angebracht werden, sodass ein Piktogramm hier Abhilfe verschaffen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 422 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 402/12 vom 10.02.2019 Betreff: Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße Vorgang: OM 3836/18 OBR 12; ST 164/19 Der Magistrat wird gebeten, die Querung der Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße besser zu sichern, z. B. durch markierte und mit Pfosten gesicherte Aufstellflächen vom Straßenrand aus wie im Bild beispielhaft dargestellt. Begründung: Nachdem die Stellungnahme ST 164 klargestellt hat, dass der starke Fußgängerverkehr über die Otto-Schott-Straße nicht durch einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") gesichert werden kann, sollten hier andere wirksame Verbesserungen umgesetzt werden. Die Otto-Schott-Straße ist nicht nur durch den Verkehr der umliegenden Wohnblöcke und ihrer Tiefgaragen belastet, sondern zusätzlich durch den gesamten Verkehr in die Tiefgarage des Riedbergzentrums. Während am Südende der Otto-Schott-Straße Fußgänger ggf. im Schutz der Ampel Riedbergallee die Otto-Schott-Straße queren können, ist dies - bei gleicher Verkehrsmenge - auf der Höhe der Hans-Bethe-Straße nicht möglich. Die Einrichtung einer künstlichen Fahrbahnverengung hat sich zur Querung der Straße Am Hasensprung mit dem Weg Am Schlittenberg sehr bewährt und sollte daher auch an dieser Stelle in ähnlicher Weise umgesetzt werden. Dies gilt umso mehr, als die Otto-Schott-Straße für eine Einbahnstraße ungewöhnlich breit ist, da sie ja ursprünglich für ein Befahren in beide Richtungen geplant war. Dadurch werden Autofahrer eher zu zu schnellem Fahren verleitet, während sich die Querungszeit für Fußgänger dadurch verlängert. Auch mit einer Verengung bleibt die Durchfahrt von liefernden Lkws und ggf. sogar Stadtbussen möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3836 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1036 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3390 entstanden aus Vorlage: OF 319/12 vom 04.06.2018 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen Der Magistrat wird vor dem Hintergrund zunehmenden Verkehrs gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Einmündungen in die Talstraße zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Verkehrsspiegel jeweils ein weiterer Verkehrsspiegel wie folgt angebracht werden kann: 1. an der Einmündung der Straße Am Hasensprung in die Talstraße von Süden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können sowie 2. an der Einmündung der Straße An der Grünhohl in die Talstraße von Norden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: An den Einmündungen der Straßen An der Grünhohl und Am Hasensprung in die Talstraße ist jeweils ein Verkehrsspiegel vorhanden, um den aus Richtung Osten von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Um den jeweils aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können, fehlt dagegen jeweils ein Verkehrsspiegel. Umgekehrt gilt die mangelnde Einsehbarkeit in gleicher Weise für den aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße Am Hasensprung beziehungsweise für den aus Richtung Norden von der Straße An der Grünhohl kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Talstraße. Da der Verkehr an den jeweiligen Einmündungen zuzunehmen scheint, wird der Magistrat darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob insoweit jeweils ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2045 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 entstanden aus Vorlage: OF 308/12 vom 03.05.2018 Betreff: Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OA 193/17 OBR 12 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem noch von der Stiftung Waisenhaus zu erwerbenden Grundstück an der Straße Am Hasensprung (OA 193) nicht nur eine Kindertagesstätte, sondern auch ein vielseitig nutzbar, entsprechend groß dimensionierter Versammlungs- und Veranstaltungsraum gebaut werden kann. Dieser sollte nicht nur der Einrichtung selbst, sondern in gleichem Maße von den Kalbacher und Riedberger Gruppierungen und Vereinen sowie vom Ortsbeirat für dessen Sitzungen genutzt werden können. Wenn eine solche Planung möglich wäre, könnte dieser neue Anlaufpunkt für den Stadtteil perspektivisch eine hervorragende Ergänzung des bisherigen mangelhaften Raumangebots sein. Begründung: Schon mehrfach merkte der Ortsbeirat an, dass bei öffentlichen Bauten, wie zuletzt der IGS Kalbach-Riedberg, entsprechende Räume für die Nutzung im Stadtteil vorzusehen sind. Da das oben genannte Grundstück nun für Bildungs- und Betreuungszwecke gesichert wurde, ist dies bei diesem Neubau ebenso zu berücksichtigen. Insbesondere da hier noch nicht mit der Planung begonnen wurde, hat man die Chance, die nötigen Räume sinnvoll zu integrieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.11.2017, OA 193 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1973 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1556 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Sofort mit dem Bau von Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung beginnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2934 entstanden aus Vorlage: OF 266/12 vom 04.03.2018 Betreff: Sofort mit dem Bau von Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung beginnen Vorgang: OA 193/17 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich mit der Planung und dem Bau von dauerhaften Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung zu beginnen. Begründung: In einer Pressemitteilung vom 1. März 2018 berichtet die Bildungsdezernentin Sylvia Weber, dass eine weitere provisorische Einrichtung eröffnen wird. Da der Bedarf nach Kinderbetreuung in den kommenden Jahrzehnten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ansteigen wird, gilt es hier nicht nur an Provisorien, sondern an nachhaltigen Lösungen zu arbeiten. Das oben genannte Grundstück wurde im Zuge der Anregung OA 193 vom 03.11.2017 und den daraus folgenden Beschlüssen dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke gesichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.11.2017, OA 193 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1578 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 2
Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2017, OA 193 entstanden aus Vorlage: OF 227/12 vom 22.10.2017 Betreff: Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das im Bebauungsplan Nr. 688 als Fläche für den Gemeinbedarf - Grundschule - ausgewiesene Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung (Flurstücke 3965 bis 3970) dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke zu sichern. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, a) das vorgenannte Areal in städtisches Eigentum zu bringen und b) ein Konzept zu erstellen, wie die verschiedenen Bedarfe des Stadtteils aus dem Kita- und dem Grundschulbereich dort mittelfristig abgebildet werden können. In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der außerschulischen Nachmittagsbetreuung unter einem Dach gebündelt werden können. Begründung: Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an Betreuungs- und Schulplätzen in Kalbach-Riedberg und der weiter steigenden Einwohner- und Kinderzahl sind vom Magistrat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch zukünftig ausreichende Flächen hierfür zur Verfügung stehen. Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung ist hierfür ideal und wird auch deshalb schon seit einigen Jahren zur provisorischen Unterbringung verschiedener ausgelagerter Einrichtungen genutzt. Die planungsrechtliche Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche - Grundschule - ist bereits Mitte der 1990er-Jahre erfolgt. Bislang ist es allerdings versäumt worden, die Flächen auch in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu bringen. Grundstücke für Kindertagesstätten und Schulen sind in der gesamten Stadt Mangelware. In fast allen Stadtteilen fehlt es an geeigneten Grundstücken für den Bau oder die Erweiterung von Betreuungseinrichtungen und Schulen. Dass es in Kalbach noch Flächen für den Ausbau von Betreuungsangeboten gibt, die überdies auch schon planungsrechtlich gesichert sind, ist ein Glücksfall. Daher sollten zeitnah auch die eigentumsrechtlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für den Ausbau der pädagogischen Angebote in einem der am schnellsten wachsenden Stadtteile Frankfurts geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2934 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 193 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.12.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage OA 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 2124, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Gefahr auf dem Bürgersteig in der Straße Am Hasensprung beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1664 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 09.04.2017 Betreff: Gefahr auf dem Bürgersteig in der Straße Am Hasensprung beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob geeignete Maßnahmen getroffen werden können, um Gefahren auf dem Fußweg zu verhindern. In der Straße Am Hasensprung, vor der Garageneinfahrt von Haus Nr.10, ist das Ge fälle des Bürgersteigs so stark, dass besonders Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen und ältere Menschen gefährdet sind. Durch die starke Neigung können Rollstühle und/oder Kinderwagen aus dem Gleichgewicht kommen und schlimmstenfalls umkippen. Begründung: Die Stadt hat eine Sicherungspflicht für öffentliche Wege. Im oben aufgeführten Bereich besteht Handlungsbedarf. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1914 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2447 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Mehr Sicherheit für Schulkinder und Fußgänger im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2016, OM 1066 entstanden aus Vorlage: OF 117/12 vom 09.12.2016 Betreff: Mehr Sicherheit für Schulkinder und Fußgänger im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, wie in dem Ortstermin am 07.12.2016 zwischen Vertretern der Stadtverwaltung und Mitgliedern des Ortsbeirats 12 einvernehmlich vereinbart, die Fahrbahnquerungen im Zuge der Fußwegeverlängerungen An der Wellenburg und Am Schlittenberg für Schulkinder und Fußgänger sicherer zu gestalten. Dazu ist die Fahrbahn im Bereich des Fußweges Am Schlittenberg in Höhe des Spielplatzes mittels Fahrbahnmarkierungen von beiden Seiten einzuengen und mit Pollern abzusichern. In Höhe der Fußwegeverbindung An der Wellenburg sind die mehrere Meter zurückgesetzten Poller auf dem südlichen Bürgersteig in Richtung Bordsteinkante zu versetzen, um das Parken auf dem Fußweg auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 569 Aktenzeichen: 66 0
Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 688 in ein reines Wohngebiet umdefinieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2016, OF 93/12 Betreff: Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 688 in ein reines Wohngebiet umdefinieren Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan B 688 wie folgt zu ändern: Die im Bebauungsplan B 688 an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) ausgewiesene Fläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" wird umdefiniert und statt wie bisher als "Sonderfläche Gemeinbedarf" zukünftig als reines Wohngebiet (WR) mit einer Grundflächenzahl (WRZ) von maximal 0,3 für die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern vorgesehen. Begründung: Der Bebauungsplan B 688 sieht an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) derzeit noch eine Gemeinbedarfsfläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" vor. Derzeit wird die Fläche für eine Kita Auslagerung genutzt. Langfristig besteht in Kalbach kein Bedarf mehr für eine "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule". Die Grundschule wurde am alten Standort erweitert. Darüber hinaus sind auch keine anderweitigen langfristigen Nutzungsmöglichkeiten als Gemeinbedarfsfläche ersichtlich. Insbesondere kommt mangels Bedarf auch keine dauerhafte Nutzung für eine Kindertagesstätte in Betracht. Weitere Gemeinbedarfszwecke sind ebenfalls nicht ersichtlich. Für die Verwendung der Gemeinbedarfsfläche etwa für die Errichtung eines Bürgerhauses etc. ist der Standort mitten in einem Wohngebiet ungeeignet, da bereits die straßenmäßige Erschließung nicht hinreichend gesichert ist bzw. ein Verkehr erzeugt würde, der den Anwohnern nicht zumutbar ist. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht des Bedarfes nach Wohnungen in Frankfurt und des Baubestandes im unmittelbaren Umfeld bietet sich daher die Umwidmung der Gemeinbedarfsfläche in eine Fläche zur Nutzung als reines Wohngebiet, insbesondere zur Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern an. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 93/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrssichere Fußgängerquerungen im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 91/12 Betreff: Verkehrssichere Fußgängerquerungen im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt und der Stadtpolizei zu veranlassen, um vor Ort zu erörtern mit welchen Maßnahmen eine sichere Querung der Straße Im Hasensprung im Bereich der Fußwegeverlängerung An der Wellenburg und Freizeitpark Kalbach ermöglicht werden kann. Begründung: Die beiden Hauptfußwegeachsen die vom Ortskern in Richtung der Feldgemarkung führen, werden sowohl von spazierengehenden Personen wie auch von Schulkindern genutzt. Durch beidseits parkende Autos in der Straße Im Hasensprung wird die Straßenquerung erschwert, da das Sichtfeld sowohl für Passanten wie auch aus fahrenden Autos eingeschränkt ist. In einem Ortstermin sollen Möglichkeiten erörtert werden, mit denen die Straßenquerung für Personen sicherer gestaltet werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 91/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Kalbach" die Straßenbezeichnung "/Am Schlittenberg" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAbsolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 718 entstanden aus Vorlage: OF 83/12 vom 26.09.2016 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben, und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1618 Aktenzeichen: 32 1
Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 entstanden aus Vorlage: OF 67/12 vom 23.08.2016 Betreff: Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Kreuzung Talstraße/Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel ersetzen zu lassen. Begründung: Der Verkehrsspiegel an der oben erwähnten Stelle ist zweckmäßig, aber nur für die Verkehrsteilnehmer, die von Osten in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Diese können sehr gut die entgegenkommenden Pkw aus der Straße Am Hasensprung sehen. Die Verkehrsteilnehmer, die von Westen kommen, können durch die rechts parkenden Pkw nicht in die Straße Am Hasensprung einsehen. Der Verkehrsspiegel ist in diesem Fall auch keine Hilfe, weil er nur Einsicht für die von Osten kommenden Verkehrsteilnehmer gewährt. Man muss ziemlich weit in die Straße Am Hasensprung einbiegen, um ein entgegenkommendes Fahrzeug wahrzunehmen und dann gegebenenfalls wieder zurücksetzen. Diese Rückwärtsaktionen sind nicht ungefährlich, weil sich genau dort ein Zebrastreifen und der Schulweg befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Antrag vom 12.11.2020, OF 666/12 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6939 Aktenzeichen: 66 7
Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4854 entstanden aus Vorlage: OF 512/12 vom 28.11.2015 Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Vorgang: OM 2247/13 OBR 12; ST 1233/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was die mit der Stellungnahme des Magistrats ST 1233 aus 2013 angekündigte Überprüfung der Notwendigkeit der Einrichtung eines absoluten Halteverbots ergeben hat. Sollte das Ergebnis der Überprüfung zu keinem Halteverbot in dem Kurvenbereich führen, wird der Magistrat wegen der unübersichtlichen Kurvensituation um eine Einschränkung des Parkens mittels Beschilderung und markierter Sperrflächen gebeten. Auch ein Parken halbseitig auf dem Bürgersteig vor dem Haus Nr. 40 sollte ausgeschlossen werden. Begründung: Die Fertigstellung der Tiefgarage der Wohnanlage "Park Carre" ist seit geraumer Zeit beendet. Leider hat die Verlegung der Tiefgaragenausfahrt zu einer Verschärfung der Parksituation geführt, da mittlerweile der gesamte Kurvenbereich beidseitig mit der Folge zugeparkt wird, dass der Kurvenbereich nicht eingesehen werden kann und auch keinerlei Ausweichmöglichkeiten für Fahrzeuge verbleiben. Ein Begegnungsverkehr der Pkw ist derzeit im Kurvenbereich nicht möglich, was zu unnötigen Rangiermanövern führt. Besonders problematisch ist die Situation, wenn Rettungsfahrzeuge zügig diesen Bereich anfahren müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2247 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1233 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 457 Aktenzeichen: 32 1
Provisorische Maßnahmen zur Schaffung von Gymnasialplätzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 444/12 vom 17.05.2015 Betreff: Provisorische Maßnahmen zur Schaffung von Gymnasialplätzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg kurzfristig provisorische Gymnasialplätze geschaffen werden können, insbesondere soll geprüft werden, a) ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße Am Hasensprung am ehemaligen Containerstandort der Grundschule errichtet werden kann und/oder b) ob das ehemalige KPMG-Gelände an der Marie-Curie-Straße eine wohnortnahe Lösung darstellen könnte. Begründung: Es bedarf sicherlich keiner besonderen Hervorhebung, dass derzeit zu wenig Gymnasien in Frankfurt vorhanden sind. Jedenfalls übersteigt die Nachfrage das Angebot. Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nordosten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Entscheidend ist, dass alle Anstrengungen unternommen werden, damit die derzeit verfahrene Lage gelöst wird. Hierbei kommen auch Provisorien, wie etwa das Unterrichten in Containern, in Betracht. Dementsprechend ist - wie im Antragstenor dargestellt - zu prüfen, ob auch im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg solche Möglichkeiten bestehen. Welche Vorschläge hierbei am besten, insbesondere in technischer Hinsicht, umgesetzt werden können, möge die Stadtverwaltung entscheiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1264 Aktenzeichen: 40 1
Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2015, OF 445/12 Betreff: Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße "Am Hasensprung" am ehemaligen Containerstandort der Grundschule, der während deren Umbau genutzt wurde, errichtet werden kann. Diese Container werden so lange genutzt, bis weitere Lösungen der Stadt Frankfurt am Main für die künftigen Gymnasiasten gefunden und fertig gestellt sind. Der Magistrat sorgt dafür, dass bei einer Nutzung als Schulstandort die Anfahrt zur Containeranlage verkehrstechnisch so erschlossen wird, dass im Wohngebiet Kalbach Süd keine Probleme entstehen und für die Grundschülerinnen und Grundschüler, welche die Straße in entgegengesetzter Richtung für ihren Schulweg nutzen, keine Gefahrensituationen auftreten. Begründung: Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nord-Osten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Da die Grundschule mit rund 220 Schülern bei kleineren Klassengrößen in genormten Containern für die Bauzeit von rund 2,5 Jahren untergebracht waren, wäre bei Aufstockung der Containeranlage, wie die NGO auf dem Riedberg, für bis zu drei Jahren Platz. Für die Turnhallennutzung müsste evtl. ein Pendelverkehr zu dem Sportzentrum "Am Martinszehnten" eingerichtet, auf die alte Turnhalle im "Grubweg" oder auf die umliegenden Schulen zurückgegriffen werden. Da jedoch diese Containeranlage in Teilen vorhanden ist, kann das Stadtschulamt schnellstmöglich ohne großen Verwaltungsaufwand für eine kurzfristige Entspannung bei der Schulplatzsuche sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 445/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenFehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3569 entstanden aus Vorlage: OF 384/12 vom 18.09.2014 Betreff: Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Baumaßnahme Park Carré, Am Hasensprung Nr. 65 bis Nr. 125, die unterlassene Anlage von zentralen Mülltonnenstandplätzen zulässig ist und wie zu verhindern ist, dass die circa 144 Einzelmülltonnen für die 36 Wohneinheiten tagelang auf den öffentlichen Gehwegen stehen und dort den Fußgängerverkehr behindern. Begründung: Da keine zentralen Plätze für die Mülltonnen vorgesehen wurden und für jede einzelne Wohneinheit separate Mülltonnen aufgestellt wurden, fehlt es an Stellflächen für die Tonnen. Da zur Straße teilweise auch nur Treppenanlagen bestehen, werden die Mülltonnen zum Teil länger oder dauerhaft auf den Gehsteigen belassen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass diese Regelung nicht den städtischen Vorgaben zur Anlage von Mülltonnenstandplätzen entspricht. Sowohl Bewohner der Anlage wie auch Anwohner bemängeln den derzeitigen Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 507 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 06.02.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 345/12 Betreff: Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, wie etwa Fahrbahnmarkierungen, die bestehende Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung besonders hervorzuheben, um hierdurch Gefährdungen zu vermeiden. Begründung: Aus welchen Gründen auch immer wird die bestehende Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung missachtet. Die Verkehrsverstöße treten hierbei nicht vereinzelt sondern ständig auf, so dass Abhilfe dringend notwendig ist, um Verkehrsgefährdungen zu vermeiden. Durch die vorgeschlagenen Fahrbahnmarkierungen (dicke unterbrochene Linie) könnte nach Auffassung des Ortsbeirats die bestehende Vorfahrtsregelung besonders betont werden. Sollten andere/weitere Maßnahmen geeignet sein, um das aufgezeigte Problem zu lösen, werden diese selbstverständlich vom Ortsbeirat unterstützt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 345/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 345/12 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenWegeverbindung Kalbach Süd Am Schlittenberg/Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 344/12 Betreff: Wegeverbindung Kalbach Süd Am Schlittenberg/Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die fehlende Wegeverbindung des Fußweges Am Schlittenberg kurz vor dem Feldrand für die Häuser Am Hasensprung herzustellen, um nach den bereits vorhandenen Treppen vor den Häusern Am Hasensprung sowie vor dem Mehrfamilienhaus über die kleinen Wiesestücke eine Verbindung zu dem Weg Am Schlittenberg herzustellen. Begründung: Die Baugebiete sind seit geraumer Zeit hergestellt, doch bisher fehlt der Anschluss zu dem öffentlichen Wegenetz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 344/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung FDP und FREIE WÄHLER
Partei: SPD
Weiter lesenSperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3013 entstanden aus Vorlage: OF 331/12 vom 08.03.2014 Betreff: Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, nach dem Rückbau der Wegefläche Alte Riedbergstraße die Befahrung dieser Wegeverbindung nicht nur durch Verbotsschilder zu untersagen, sondern auch durch geeignete bauliche Maßnahmen wirkungsvoll zu unterbinden. Um die Benutzung anderer Schleichwege, wie während der Vollsperrung des Weges Alte Riedbergstraße im Zuge des Rückbaus geschehen, zu verhindern, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Befahrung des Weges In der Kätcheslach von der Kreuzung in Verlängerung des Weges Kalbacher Stadtpfad in westlicher Richtung zum Kätcheslachweiher verhindern. Begründung: Leider hat sich in den vergangenen Jahren, bedingt durch den Baustellenverkehr und fehlende Verbotsschilder, auf dem Feldweg Alte Riedbergstraße ein regulärer, wenn auch geringer Autoverkehr entwickelt. Die Schließung dieser Wegeverbindung ist dem Ortsbeirat seit Beginn der Baumaßnahmen Riedberg mehrfach verbindlich zugesagt worden. Der Ortsbeirat erwartet, dass nun nach Abschluss des Rückbaus diese zugesicherte Sperrung nicht nur formell durch Verbotsschilder, sondern auch materiell durch bauliche Sperren vollzogen wird und ebenso Umfahrungen ausgeschlossen werden. Nach Schließung der Durchfahrt Alte Riedbergstraße ist festzustellen, dass Pkw auf der Suche nach einer direkten Strecke Kalbach-Riedberg von Kalbach kommend den Weg In der Kätcheslach fahren, vor dem Kätcheslachweiher nach links Richtung Riedbergallee abbiegen, dort an der Durchfahrtssperre umdrehen, zurück am Weiher an der Durchfahrtssperre Richtung Kätcheslachpark scheitern und danach dem befestigten Feldweg folgen, bis sie auf dem Feldweg hinter den Häusern Am Hasensprung landen. All diese Wege werden von Schulkindern und Spaziergängern sowie Radfahrern stark frequentiert. Abgesehen von der Missachtung des Durchfahrtsverbots besteht auf diesen Wegen eine erhebliche Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0
Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im B-Planbereich 688 Kalbach Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2014, OF 321/12 Betreff: Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im B-Planbereich 688 Kalbach Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er sich die weitere Entwicklung des letzten unbebauten Grundstückes zwischen dem Spielplatz "Am Hasensprung" und der Straße "Am Höllenberg" im Bebauungsplanbereich 688 Kalbach-Süd vorstellt. Begründung: Unter Berücksichtigung der Knappheit von Wohnbauflächen in Frankfurt am Main ist nicht nachvollziehbar, dass 15 Jahre nach Beginn der Baumaßnahmen im Bebauungsplanbereich Kalbach Süd ein großes Grundstück in guter Lage noch brachliegt und somit als Baulücke zwischen den fertig gestellten Häusern erkennbar ist. Weiterhin ist durch starken Wuchs von u. a. Brombeeren eine Verwilderung eingetreten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 929 2014 Die Vorlage OF 321/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTiefgaragenausfahrt der Häuser .An der Bergstraße. sowie .Am Hasensprung. in die Straße .Am Hasensprung.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2013, OF 307/12 Betreff: Tiefgaragenausfahrt der Häuser "An der Bergstraße" sowie "Am Hasensprung" in die Straße "Am Hasensprung" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in die Tiefgarage "Am Hasensprung" immer möglich ist und nicht durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge behindert wird. Begründung: Mit der weiteren Bebauung des oberen Teils der Straße "Am Hasensprung" hat sich die Parkplatzsituation stark verschärft. Dies führt nunmehr dazu, dass die Fahrzeugführer jede Lücke nutzen, um ihre Fahrzeuge zu parken. Dies erfolgt häufig auch widerrechtlich im Zufahrtsbereich der Tiefgarage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 307/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenGesperrte Stellplätze in der Straße Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2561 entstanden aus Vorlage: OF 280/12 vom 14.09.2013 Betreff: Gesperrte Stellplätze in der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die wegen einer aktuellen Wohnungsbaumaßnahme auf längere Zeit gesperrten Tiefgaragenstellplätze für die Wohnhäuser Am Hasensprung 65 bis 125 (circa 26 Wohneinheiten) wieder nutzbar gemacht werden und keinesfalls für mehrere Monate nicht zugänglich sind. Außerdem wird gebeten, durch entsprechende Abpollerungen zu verhindern, dass öffentliche Grünflächen und rückwärtige Feldwege widerrechtlich zum Parken von Fahrzeugen genutzt werden. Begründung: Durch eine ungeschickte Baustellenorganisation sind die Tiefgaragenstellplätze der Wohnhäuser Am Hasensprung 65 bis 125 offensichtlich für die gesamte Bauzeit der jetzt begonnenen Wohnanlage nicht anfahrbar. Die Anwohner weichen zum Teil auf Grünflächen und rückwärtige Feldwege aus. Auch die öffentliche Grünfläche in Verlängerung des Fußwegs Am Schlittenberg, im Übergang zum freien Feld, wird zum Parken genutzt. Der Magistrat wird gebeten, den Bauträger zu veranlassen, die Baustelle so zu organisieren, dass die Tiefgarage kurzfristig wieder genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1770 Aktenzeichen: 63 0
Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2247 entstanden aus Vorlage: OF 238/12 vom 12.05.2013 Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Der Magistrat wird gebeten, das Halten auf beiden Straßenseiten oder einseitig im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung in der Kurve zur Straße Am Höllenberg durch Schraffierungen auf der Straße oder durch das Aufstellen des entsprechenden Halteverbotszeichens 283 der StVO zu unterbinden, da dieser Kurvenbereich durch die neue Tiefgarageneinfahrt und die Einfahrt auf einen Anwohnerparkplatz mit mehreren Stellplätzen unübersichtlich ist. Begründung: Im oben genannten Straßenabschnitt wird häufig geparkt, wenn keine Parkbuchten frei sind. Da nunmehr eine Tiefgarageneinfahrt für die neu gebauten Häuser dort entstanden ist und Kraftfahrzeuge in diesem Kurvenbereich auf die Straße Am Hasensprung einbiegen, ist das Parken in diesem Abschnitt besonders gefährlich. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung nach § 12 StVO vor, dass an engen und unübersichtlichen Straßenstellen und im Bereich von scharfen Kurven das Halten und Parken untersagt ist, doch ist dies für die Anwohner und auch für deren Besucher durch entsprechende Verkehrsschilder ausdrücklich zu kennzeichnen, damit das Verbot erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1233 Antrag vom 28.11.2015, OF 512/12 Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4854 Aktenzeichen: 32 1
Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2076 entstanden aus Vorlage: OF 222/12 vom 15.03.2013 Betreff: Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wenigstens eine der drei steilen Zu- und Ausfahrtsstraßen des Baugebiets Kalbach-Süd von und zur Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchener Berg im winterlichen Räum- und Streudienst in die höchste Prioritätsstufe (Kategorie A) aufgenommen und damit eine sichere Befahrung bei winterlichen Straßenverhältnissen ermöglicht wird. Vorzugsweise sollte eine frühe Räumung der Straße An der Bergstraße erfolgen. Begründung: Das Baugebiet Kalbach-Süd ist mittlerweile dicht besiedelt. Es kann nur über die Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Schwalbenweg erreicht und verlassen werden. Alle drei Straßen haben Steigungen von über 10 Prozent. Dies führt im Winter bei starkem Schneefall oder Straßenglätte zu teilweise sehr gefährlichen Situationen. So ist zuletzt am 12.03.2013 gegen 11 Uhr vormittags ein die Bergstraße nach oben fahrender 7,5-Tonner nach Erreichen der Kreuzung Am Hasensprung/Fasanenweg rückwärts die Straße hinuntergerutscht und beschädigte dabei mehrere am Fahrbahnrand parkende Pkw. Eine Bergung dieses und weiterer beteiligter Fahrzeuge konnte erst nach Eintreffen des durch die Polizei angeforderten Räumdienstes der FES vorgenommen werden. Es war nur der Uhrzeit zu verdanken, dass keine Fußgänger (Schulkinder) durch das Unfallgeschehen gefährdet wurden. Bis in die Mittagsstunden dieses Tages war das Baugebiet Kalbach-Süd durch die Straßenglätte für Notfallfahrzeuge nicht anfahrbar. Im Notfall hätten weder Feuerwehr noch Notarzt eine Zufahrtsmöglichkeit gehabt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 654 Aktenzeichen: 79 4
Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2074 entstanden aus Vorlage: OF 219/12 vom 01.03.2013 Betreff: Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen Der Magistrat wird gebeten, den betongepflasterten Feldweg Über den Gartenwiesen, der nach der Kreuzung der Straße Am Hasensprung in südöstliche Richtung verläuft, von hineinragenden Baum- und Gebüschästen zu befreien und die im Kreuzungsbereich befindliche Eingangsbarriere aus Bauschutt und Erde zu entfernen. Begründung: Vor der Bebauung des Neubaugebiets Kalbach-Süd war der Weg Über den Gartenwiesen im gesamten Verlauf ein Feldweg, der am Hang des Kalbachtals in die Käthcheslachmulde zum Feld führte. Für landwirtschaftliche Zwecke wird der Weg, der nach der Überquerung der Straße Am Hasensprung durch ein kleines Gehölz führt, schon lange nicht mehr benötigt. Er war aber als Spazierweg ins Käthcheslachtal sehr angenehm und nützlich. Im Zuge der Wohnbebauung oberhalb des Feldweges wurde der Zugang zu diesem Weg mit Baugrubenaushub zugeschüttet, sodass ein Begehen vom Ort her nicht mehr möglich ist. Der Weg innerhalb des Gehölzes ist noch vollkommen intakt, allerdings etwas durch die Äste der angrenzenden Bäume und Büsche zugewachsen. Er dient den Anwohnern jetzt, ungeachtet des neuen Wertstoffhofs Nord, als Sperrmüllablage. Der unterhalb des Gehölzes durch das Gelände führende Trampelpfad hin zum begehbaren Teil des Feldwegs beweist, dass Bedarf für den Weg als Spazierweg besteht. Der Aufwand, den Weg wieder ungehindert begehbar zu machen, ist gering. Im Kreuzungsbereich Am Hasensprung ist der Bauschutt zu entfernen und die Ebenflächigkeit des Weges wiederherzustellen. Außerdem ist ein Rückschnitt der den Weg flankierenden Bäume und Büsche vorzunehmen, soweit ihre Äste in den Weg hineinragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 847 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1547 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrsspiegel in Höhe der Straße Am Höllenberg aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1462 entstanden aus Vorlage: OF 143/12 vom 12.08.2012 Betreff: Verkehrsspiegel in Höhe der Straße Am Höllenberg aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Straße Am Höllenberg in die Straße An der Bergstraße einen Verkehrsspiegel auf stellen, der auf der Straße An der Bergstraße bergab fahrende Fahrzeuge frühzeitig erkennen lässt. Begründung: Das Areal oberhalb der Straße Am Höllenberg ist in den vergangenen Jahren vollständig bebaut worden. Dementsprechend ist auch das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich angestiegen. Die Haltebuchten entlang der Straße An der Bergstraße sind gut frequentiert, was die Einsehbarkeit der Straße stark reduziert. Beim Verlassen der Straße Am Höllenberg müssen sich die Autofahrer sehr weit in die Straße "hineintasten", um freie Sicht bergaufwärts zu haben. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel würde hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1772 Aktenzeichen: 66 7
Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.08.2012, OA 241 entstanden aus Vorlage: OF 156/12 vom 22.08.2012 Betreff: Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, um in Kalbach den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zu gewährleisten, indem ein Versorgungsgrad von 48 Prozent bis zum Jahr 2015 zusätzlich erreicht wird, zur Erweiterung der Kita Krambambuli eine weitere neue Kinderkrippe zu errichten und die dafür erforderlichen Bauplanungen zu beauftragen, um den Fehlbedarf von ca. 50 Plätzen zu beheben. Als Standort für diese zukünftige Kinderkrippe sind die seit 1997 im Bebauungsplan Nr. 688 "Kalbach-Süd" für den öffentlichen Bedarf Schule und Kindergarten ausgewiesenen Gemeinbedarfsflächen an den Straßen Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung oder Über den Gartenwiesen in Anspruch zu nehmen. Der Lenkungskreis des Hochbauamtes zur Suche nach geeigneten Grundstücken ist mit der Prüfung zu beauftragen, ob außer auf der Fläche im Bereich Über den Gartenwiesen auch auf der Fläche am Kalbacher Stadtpfad unter Inanspruchnahme des städtischen Flurstücks 3964, Flur 39, eine Kinderkrippe schon vor der voraussichtlich 2014 erfolgenden Auflösung des Ausweichquartiers für die Kita Krambambuli errichtet werden kann. Begründung: Um der eklatanten Unterversorgung an Krippenplätzen im Bereich Kalbach (derzeitiger Versorgungsgrad 0 Prozent) zu begegnen, bittet der Ortsbeirat, neben der Erweiterung der Kita Krambambuli, zügig einen Neubau für eine Kinderkrippe zu beauftragen. Dabei ist die in Kalbach günstige Situation rechtsgültig ausgewiesener Flächen für den öffentlichen Gemeinbedarf mit entsprechenden Zweckbestimmungen zu nutzen, um ein Betreuungsangebot gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 45 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 186 Beschluss: Der Vorlage OA 241 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.10.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 241 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 61 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 241 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (= Annahme) 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage OA 241 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2135, 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 01.10.2012 Aktenzeichen: 40 4
Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1465 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 10.08.2012 Betreff: Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, auf dem im städtischen Besitz befindlichen unbebauten Grundstück im Kreuzungsbereich Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung, zwischen den Grundschulpavillons und der Straße Am Hasensprung, Brombeersträucher und Unkraut zu entfernen und die Fläche zu begrünen. Begründung: Nach dem Abriss einer landwirtschaftlichen Gerätehalle Ende des Jahres 2009 ging das Grundstück in städtischen Besitz über. Inzwischen ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt fertiggestellt. Es ist nicht absehbar, wann das Grundstück einer Nutzung zugeführt werden kann. Die angrenzende Pavillonanlage wird wohl noch zwei Jahre als Ausweichstandort für den evangelischen Kindergarten genutzt werden. Es ist deshalb anzustreben, die Grundstücksfläche in einen geordneten Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2012, ST 1670 Aktenzeichen: 23 20
Straße Am Höllenberg als verkehrsberuhigten Bereich kennzeichnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2012, OF 142/12 Betreff: Straße Am Höllenberg als verkehrsberuhigten Bereich kennzeichnen Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Straßenverkehrsamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat bittet die niveaugleich ausgebaute Straße Am Höllenberg, zwischen den Straßen Am Hasensprung und An der Wellenburg als verkehrsberuhigten Bereich gem. VZ 325 StVO geordnet zu beschildern. Zur Zeit gibt es lediglich ein Schild "Ende des verkehrsberuhigten Bereichs" an der Einmündung zur Straße Am Hasensprung. Entsprechend Ihrer Zusicherung an Anwohner sollte diese vor zwei Monaten in Aussicht gestellte Beschilderung nun zeitnah erfolgen, um für parkende Autos eine klare Regelung zu treffen und den seit Oktober 2010 erfolgenden Bemühungen einiger Anwohner zu entsprechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 142/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender zweiter Satz eingefügt wird: "Hierdurch sollen aber keine der bestehenden Parkmöglichkeiten entfallen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDie Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1108 entstanden aus Vorlage: OF 108/12 vom 09.04.2012 Betreff: Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen Die Straße Am Hasensprung ist eine reine Wohnstraße, auf der Tempo 30 gilt. Sie ist im oberen Abschnitt, d. h. ab der Kreuzung mit der Straße An der Bergstraße, ausschließlich für Anlieger freigegeben. Dennoch ist immer wieder zu beobachten, dass aufgrund der großzügigen Bauweise zwischen den Kreuzungen An der Bergstraße und Am Schlittenberg die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Offensichtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen können insbesondere in den frühen Morgenstunden beobachtet werden, also gerade dann, wenn sich die Kinder auf dem Schulweg befinden. Hier kommt es zu teils gefährlichen Begegnungen zwischen Fahrzeugen und querenden Fußgängern. Zum einen wechseln, bedingt durch die fortschreitende, familiengerechte Wohnbebauung in dieser Randlage Kalbachs, verstärkt Kinder die Straßenseite, um die Schule, den angrenzenden Spielplatz und andere Ziele im Ortskern von Kalbach zu erreichen. Zum anderen queren zunehmend Fußgänger die Straße, da die Verlängerung des Weges Am Schlittenberg die fußläufige Hauptverbindungsachse zwischen Kalbach und Riedberg darstellt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit routinemäßig überwachen zu lassen und zu prüfen, ob im Bereich des Weges Am Schlittenberg ein Fußgängerüberweg oder ein Verkehrsschild "Kinder" (Verkehrsschild nach StVO - Nr. 136-10) bzw. entsprechende Piktogramme angebracht werden können . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 367
Verhinderung rechtswidrigen Parkens an der Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM 4563 entstanden aus Vorlage: OF 392/12 vom 05.09.2010 Betreff: Verhinderung rechtswidrigen Parkens an der Schule Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen - gegebenenfalls baulichen - Maßnahmen, wie z.B. Beispiel Aufstellen von Pollern, zu ergreifen, um das rechtswidrige Parken an der Kreuzung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad zu verhindern. Begründung: Bedauerlicherweise wird an der Kreuzung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad in rechtswidriger Weise im Kreuzungsbereich und/oder auf den angrenzenden Bürgersteigen geparkt. Gerade im Hinblick darauf, dass hierdurch die Schulkinder auf dem Weg von bzw. zur Schule unnötig gefährdet werden, ist sicherzustellen, dass ein solches Parken zukünftig unterbleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2010, ST 1553 Aktenzeichen: 32 1
Schulhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2010, OM 4161 entstanden aus Vorlage: OF 365/12 vom 06.05.2010 Betreff: Schulhof Vorgang: OM 3969/10 OBR 12; ST 479/10 Die vorbezeichnete Stellungnahme vom 24. März 2010 beruht auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage bezüglich der Eigentumsverhältnisse des Grundstücks zwischen Schulgelände und Straße Am Hasensprung. Wie seitens des Liegenschaftsamtes am 5. Mai 2010 telefonisch bestätigt wurde, ist der entsprechende Eigentumsübertragungsvertrag bereits notariell protokolliert worden und es steht - möglicherweise - lediglich die grundbuchrechtliche Umsetzung noch aus. Jedenfalls stehe das Gelände der Stadt zur Verfügung; das Schulamt werde hierüber in Kürze informiert werden. Festzuhalten ist mithin, dass mit relativ einfachen Mitteln der Schulhof erweitert werden könnte. Im Übrigen hatte sich die Anregung des Ortsbeirats zur Schulhoferweiterung (OM 3969) nicht auf ein bestimmtes Grundstück beschränkt, und es wäre - falls tatsächlich ein Erwerb nicht möglich gewesen wäre - auch eine Anpachtung/Anmietung eines Grundstücks in Betracht gekommen. Hinsichtlich der in der Stellungnahme erwähnten Stellplätze ist noch auszuführen, dass soweit ersichtlich keine Planungen bestehen, zusätzliche - neben den bisher bestehenden - Stellplätze einzurichten, so dass bereits vor diesem Hintergrund die Stellplatzsatzung der Erweiterung nicht im Wege stehen dürfte, zumal dort in § 6 eine hier wohl einschlägige Ausnahmeregelung vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, nochmals zu der - nachfolgend wiedergegebenen - Anregung vom 19.02.2010, OM 3969, Stellung zu nehmen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Schulhof des gegenwärtigen (Grundschul-) Provisoriums an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Hasensprung z.B. durch Einbeziehung des Grundstücks an der Straße Am Hasensprung erweitert werden kann und ob mobile Spielgeräte aufgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2010, ST 921 Aktenzeichen: 40 2
Schulhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3969 entstanden aus Vorlage: OF 337/12 vom 08.02.2010 Betreff: Schulhof Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Schulhof des gegenwärtigen (Grundschul-)Provisoriums an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Hasensprung z. B. durch Einrichtung der geschotterten Flächen an der Straße Am Hasensprung erweitert werden kann und ob mobile Spielgeräte aufgestellt werden können. Begründung: Als Bewegungs-, Aufenthalts- und Erholungsraum für Kinder ist der Pausenhof sicherlich ein ganz wesentlicher Bestandteil jeder Schule. Sofern dies überhaupt noch besonders erläuterungsbedürftig sein sollte, sei darauf verwiesen, dass Grundschüler sich circa 150 bis 300 Minuten pro Woche auf dem Schulhof aufhalten. Dieser besonderen Bedeutung wird der gegenwärtige Schulhof des Provisoriums nicht gerecht. Da ferner die Containeranlage noch einige Jahre genutzt werden muss, sollte soweit wie möglich der Schulhof erweitert werden. Vorsorglich sei noch angemerkt, dass eine Erweiterung des Schulhofs dringlicher ist als die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen für Eltern, die ihre Kinder bringen bzw. abholen. Wegen des in der Nähe befindlichen Parkplatzes (Kalbacher Stadtpfad) kann hierauf zugunsten der Erweiterung des Schulhofes verzichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2010, ST 479 Aktenzeichen: 40 2
Schulwegsicherheit im Bereich der provisorischen Grundschule Kalbach schnellstmöglich erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3968 entstanden aus Vorlage: OF 335/12 vom 18.01.2010 Betreff: Schulwegsicherheit im Bereich der provisorischen Grundschule Kalbach schnellstmöglich erhöhen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Schulwegsicherheit im Bereich der provisorischen Grundschule Kalbach, d. h. an der Kreuzung der Straßen Am Hasensprung und Kalbacher Stadtpfad, schnellstmöglich zu erhöhen. Zu diesem Zweck sollte 1. das bei dem vorangegangenen Ortstermin zum Thema Schulwegsicherheit bereits geforderte Piktogramm möglichst bald in dem o. g. Kreuzungsbereich aufgebracht werden, 2. die Einhaltung der Einbahnstraßenregelung auf der Straße Kalbacher Stadtpfad in den Morgenstunden, insbesondere in der Zeit des Schulbeginns, durch Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung schwerpunktmäßig kontrolliert werden, 3. bei der Verkehrswacht oder einer vergleichbaren Institution angefragt werden, ob durch Schilder oder Transparente (wie z. B. "Vorsicht, Schule hat begonnen), auf den neuen, im Stadtteil noch weitgehend unbekannten Schulstandort hingewiesen werden kann. Begründung: Nach den vergangenen Winterferien hat die Grundschule Kalbach ihren Betrieb in dem o. g. Provisorium aufgenommen. Leider spielen sich in den Morgenstunden zum Teil chaotische Szenen ab, wenn die Kinder von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Weniger vernünftige Eltern befahren der Einfachheit halber die Straße Kalbacher Stadtpfad entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, halten mitten im Kreuzungsbereich oder blockieren mit ihren Fahrzeugen die Fußwege rund um das Grundschulprovisorium. Daher müssen schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen werden, um diese Missstände abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 688 Aktenzeichen: 40 31
Errichtung eines Bolzplatzes in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2009, OA 938 entstanden aus Vorlage: OF 302/12 vom 26.06.2009 Betreff: Errichtung eines Bolzplatzes in Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwiefern im Bereich des Ortsteils Kalbach des Ortsbezirks Kalbach/Riedberg Flächen für die Einrichtung eines Bolzplatzes zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwiefern derartige Flächen 1. im Kalbacher Freizeitpark bzw. in dessen unmittelbarer Nähe oder 2. auf dem als Sonderfläche vorgesehenen Gelände an der Ecke "Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad" bereitgestellt werden können. Begründung: Kalbach gehört zu den wenigen Stadtteilen, in denen für die Kinder kein Bolzplatz zur Verfügung steht. Die Kinder sind somit auf die nicht wünschenswerte Nutzung von verkehrsberuhigten Straßen und Plätzen sowie auf private Gärten angewiesen. Die Bezirkssportanlage, deren freie Nutzung ohnehin nicht möglich wäre, liegt deutlich außerhalb des Ortsbereiches. Mit der Errichtung eines Bolzplatzes käme die Stadt dem dringenden Wunsch zahlreicher Eltern und Jugendlicher nach. Überdies würde damit eine bestehende Lücke im Freizeitangebot für Jugendliche geschlossen. Eine Fläche in der Nähe bzw. im Bereich des Kalbacher Freizeitparks wäre wegen seiner zentralen Lage im Ort und der bereits vorhandenen Freizeitnutzung vorzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1000 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.08.2009, TO I, TOP 63 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.08.2009, TO I, TOP 100 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 80 Beschluss: Der Vorlage OA 938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 6725, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 67 2
Die Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung endlich herstellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2006, OA 16 entstanden aus Vorlage: OF 13/12 vom 05.05.2006 Betreff: Die Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung endlich herstellen Seit geraumer Zeit weist der Ortsbeirat 12 (Kalbach/Riedberg) auf die mangelnde Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung hin. Insbesondere der fehlende Gehweg im Bereich Kalbach-Süd zwischen den Straßen Über den Gartenwiesen und Kalbacher Stadtpfad stellt ein Gefahrenpotential dar. Dem Ortsbeirat wurde zuletzt mitgeteilt, dass die Gespräche mit dem Eigentümer des für den Bau des Gehwegs benötigten Grundstücks vielversprechend verlaufen seien. Getan hat sich bislang leider nichts! Deshalb möge die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fertigstellung des oben genannten Gehwegs mit Nachdruck zu betreiben, um die Schulwegsicherheit für die Kinder aus dem Baugebiet Kalbach-Süd zu gewährleisten. Aus dem gleichen Grund wird der Magistrat beauftragt, einen Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich der Straßen Am Hasensprung und Kalbacher Stadtpfad einrichten zu lassen. Ein weiterer Fußgängerüberweg soll Schul- und Kindergartenkindern das Queren der Straße Am Hasensprung im Bereich der Einmündung in die Talstraße erleichtern. Der Fußgängerüberweg vor dem katholischen Kindergarten (Talstraße 24) sollte im Rahmen dieser Maßnahme instand gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.10.2006, B 471 Bericht des Magistrats vom 05.03.2007, B 138 Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 626 Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.05.2006 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.06.2006, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2006, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD und LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 381, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2006 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Bremsschwelle o.ä. Bemühungen in Spielstrasse Am Höllenberg
Hallo, wir wohnen in der Spielstrasse Am Höllenberg in Kalbach. Leider missachten eine Vielzahl Autofahrer, sei es von Aussen stammende oder Anwohner, die Spielstrassenschilder und brausen mit einem Wahnsinnstempo durch die Strasse. Dabei bietet diese einige schlecht einsehbare Stellen, wie etwa Treppen zum höher gelegenen Teil der Wohnsiedlung, welche häufig von leider unachtsamen/ es nicht besser wissenden Kindern/Jugendlichen sehr schnell mit Fahrrädern hinuntergefahren werden. Hier wohnen viele Kinder, es sind einige Spielplätze hier, einer direkt am anderen Ende einer der Treppen die auf die Spielstrasse mündet. Es ist daher nur eine Frage der Zeit bis mal ein Kind unter einem Auto endet. Ich würde mir hier eine technische Lösung sowie Aufklärung/Sensibilisierung durch Kontrollen wünschen. Zumindest im Bereich der Treppe eine erhöhte Plattform, so dass die Autofahrer dort wenigstens vom Gas müssen. Wir lassen/ werden unsere Kinder jedenfalls nicht auf der aktuellen Renn/Spielstrasse spielen lassen. Vielen Dank für Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, Gregory Catellani
Beleuchtung für Fuss- und Fahrradweg zwischen Kalbach U-Bahnhaltestelle und Kalbach
Ich möchte anregen, eine Beleuchtung für den Fuss- und Fahrradweg im Kätcheslachpark zwischen U-Bahnhaltestelle Riedberg (Riedbergallee) und Kalbach (Am Hasensprung) zu bauen. Viele Kalbacher nutzen die U-Bahnhalte Riedberg und müssen durch den Kätcheslachpark gehen. Einige Pendler aus Kalbach in Richtung Frankfurt weichen insbesondere in der kälteren Jahreszeit auf das Auto aus, weil sie sich im Dunkeln im Kätcheslachpark nicht sicher fühlen. Die zahlreichen Einbrüche in Kalbach unterstreichen, dass die Gegend im Dunkeln nicht sicher ist. viele Grüße Camillus Gurr